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Künstliche Intelligenz

Lego reagiert auf Kritik an Smart Bricks: Bleiben unserem Kernversprechen treu


Nach Legos Vorstellung von Klemmbausteinen mit Elektronik und Sensoren zur Erzeugung von bewegungsabhängigen Licht- und Soundeffekten gab es gemischte Reaktionen. Experten monierten, die neuen Smart Bricks würden untergraben, was Lego für Kinder in einer zunehmend digitalen Welt auszeichnet. Doch jetzt hält Lego dagegen. Zwar sei die Einführung von smarten Elementen in Lego-Sets ein großer Moment für das Unternehmen, auf den lange hingearbeitet wurde. Doch das bedeute nicht, dass Lego sein zentrales Kundenversprechen hinter sich lässt.

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Auf der CES hatte Lego vor wenigen Tagen sein neues Smart-Play-System vorgestellt – laut Hersteller die „größte Innovation“ seit der Einführung der Minifiguren im Jahr 1978. Smart Bricks erkennen Bewegungen, Lage und Berührung und reagieren darauf mit Licht- und Soundeffekten. Weitere Komponenten wie Smartphone, Bildschirm oder eine App sind nicht nötig. Im März soll Lego Smart Play in Form von Star-Wars-Sets mit Licht und Sound auf den Markt kommen.

Die hochgradig miniaturisierte Technik von Lego Smart Play, die etwa Soundeffekte beim Bewegen eines in der Hand gehaltenen Raumschiffs erzeugt, hat aber auch Kritiker. So könnten die Smart Bricks laut Kinderschutz-Organisation Fairplay „untergraben, was einst an Legos großartig war“. Sound- oder andere Effekte seien nicht notwendig. „Wie jeder weiß, der schon einmal einem Kind beim Spielen mit klassischen Legosteinen zugesehen hat, bewegen sich die Lego-Kreationen von Kindern bereits durch die Kraft ihrer Fantasie und machen Geräusche“, erklärte Fairplay-Leiter Josh Golin gegenüber der BBC.

Andrew Manches, Professor für Kinder und Technologie an der Universität Edinburgh, stimmte zwar zu, dass der Reiz von Lego in der „Freiheit liegt, einfache Bausteine zu erschaffen, neu zu gestalten und anzupassen, um endlose Geschichten zu erzählen, die von der Fantasie der Kinder angetrieben werden“. Er begrüßte aber auch die Integration physischen und digitalen Spielens sowie die Art und Weise, wie die Lego-Sets auf die kindliche Nutzung der Smart-Play-Produkte reagieren.

Das betont auch Lego-Manager Federico Begher. „Dies ist eine Ergänzung, eine komplementäre Weiterentwicklung“, sagte er im Interview mit IGN. „Wir werden auch weiterhin unsere Kernkompetenzen pflegen, Innovationen vorantreiben und unser Kerngeschäft fortführen.“ Lego vergleicht es auch mit den Minifiguren. „Früher fing die Minifigur klein an, sie war nur in wenigen Produkten enthalten, und überall dort, wo Rollenspiele stattfanden, war es sinnvoll, die Minifigur einzusetzen“, erklärte Begher. „In diesem Sinne sehen wir das ähnlich: Wo immer sich die Möglichkeit für diese Art von dreidimensionalem Spiel bietet, werden wir sie wahrscheinlich nutzen. Das ist im Grunde unsere Denkweise.“

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Smart-Play-Trailer


(Quelle: Lego)

Das Smart-Play-System ist demnach ein zusätzliches Angebot. „Das heißt nicht, dass es etwas ersetzt“, fügte er hinzu. „Es ist eine zusätzliche Ebene, die dauerhaft integriert sein wird und an die wir glauben. Sie wird Teil unseres Spielsystems sein, genau wie der Baustein oder die Minifigur.“

Zu zukünftigen Smart-Play-Produkten wollte sich Begher nicht äußern, aber deutete an, dass die ersten drei Smart-Play-Sets aus dem Star-Wars-Programm nur die „Spitze des Eisbergs“ sind. „Es gibt noch viel mehr, was dieses Gerät leisten kann, und das wird sich mit der Zeit zeigen“, sagte Begher. „Wir mussten entscheiden, wie groß der Launch und der damit verbundene Sprung sein soll. Es muss ein fantastisches, neues und aufregendes Erlebnis werden, aber der Sprung darf nicht so groß sein, dass Verständnis und Aufklärung zur Hürde werden, richtig? Wir haben an der richtigen Balance und der entsprechenden Roadmap gearbeitet.“


(fds)



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ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In einem Beschluss vom 15. Dezember hat das Verwaltungsgericht Hamburg klargestellt, dass der Einsatz von KI-Instrumenten wie ChatGPT, Gemini oder Claude bei unbenannten Hausarbeiten und Leistungsnachweisen als Täuschungsversuch gewertet werden kann (Az.: 2 E 8786/25). Die Richter wiesen damit den Eilantrag eines Neuntklässlers ab, der gegen die Bewertung eines Lesetagebuchs mit der Note 6 geklagt hatte.

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In dem Fall sollte der Schüler eines Hamburger Gymnasiums im Fach Englisch eine Zusammenfassung eines im Englischunterricht gelesenen Buchs verfassen. Die Aufgabe durfte teils zu Hause erfüllt werden. Nach der Abgabe fiel der Fachlehrerin aber eine Diskrepanz auf: Während das Lesetagebuch eine außergewöhnlich gute Grammatik und Ausdrucksweise aufwies, lieferte der Schüler in einer unter Aufsicht geschriebenen Klassenarbeit zum selben Thema nur eine ausreichende Leistung ab.

Auf Nachfrage räumte der Betroffene dem Beschluss zufolge ein, ChatGPT zum Erstellen des „Reading Log“ genutzt zu haben. Die Schule bewertete die Arbeit daraufhin als Täuschungsversuch mit „ungenügend“. Der Vater des Jungen wehrte sich gerichtlich dagegen. Er brachte etwa vor, dass es keine klaren, schriftlich fixierten Regeln zur KI-Nutzung an der Lehranstalt gegeben habe.

Das Verwaltungsgericht folgte dem aber nicht. Die 2. Kammer unterstreicht, dass für schulische Leistungen grundsätzlich das Gebot der Eigenständigkeit gelte. Wer ein Hilfsmittel nutze, das diese Vorgabe maßgeblich beeinflusse, müsse sich dies vorab genehmigen lassen. Da ChatGPT zentrale Prüfungsaspekte wie Satzbau, Wortwahl und Grammatik übernehme, sei der Einsatz mit der Hilfe eines Dritten oder dem Abschreiben vergleichbar.

Die Richter stellten zugleich klar, dass ein Täuschungsversuch auch dann vorliegt, wenn kein explizites KI-Verbot ausgesprochen wurde. Die Anweisung, die Aufgabe mit eigenen Worten zu bearbeiten („use your own words“), reiche aus, um die Verwendung generativer KI auszuschließen. Für eine bewusste Täuschungshandlung genüge zudem der „bedingte Vorsatz“. Der Schüler musste es also lediglich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass sein Handeln unzulässig war.

Die Kammer hebt hervor: „In der achten Klasse darf zudem davon ausgegangen werden, dass auch vehement vorgetragene Auffassungen der Eltern – hier zur angeblich ‚rechtskonformen‘ Nutzung künstlicher Intelligenz in schulischen Prüfungen – kritisch hinterfragt und nicht ohne Rückfrage bei den Lehrkräften oder anderer Quellen für richtig gehalten werden.“

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Der Beschluss dürfte weitreichende Folgen für Schulen und Universitäten haben. Lehrkräfte, die bei auffälligen Leistungssteigerungen die Zuhilfenahme eines KI-Systems wittern und einschreiten, können sich damit weitgehend auf der sicheren Seite fühlen. Die Beweislast liegt zwar bei der Schule. Ein Geständnis nach Konfrontation mit einem begründeten Verdacht stellt aber eine ausreichende Grundlage für Sanktionen dar. Schüler und Eltern sollten sich bewusst machen, dass im Zweifel jede Form der KI-Unterstützung anzeige- und genehmigungspflichtig ist, sofern es um einen Teil der bewerteten Leistung geht. Das gilt etwa auch, wenn ein KI-System „bloß“ Formulierungen verbessern helfen soll.


(nen)



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Fitnessarmbänder ohne Display | c’t uplink


Das Fitnessarmband Whoop erlebt seit Jahren einen regelrechten Hype. Es trackt Körperdaten und generiert daraus detaillierte Auswertungen über die eigene Fitness und gibt Hilfestellung, wie man die Leistung verbessern kann. Neben ambitionierten Sportlern nutzen es mittlerweile auch Menschen, die einfach nur gesünder leben wollen. Viele davon bevorzugen darüber hinaus den Tragekomfort des Stoffbandes und das dezente Aussehen des Trackers. Die Kehrseite: Das Whoop ist kein Schnäppchen. Im kleinsten Abo werden pro Jahr mindestens 199 Euro fällig, das Rundum-Paket kostet 399 Euro.

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Das ruft die Konkurrenz auf den Plan. Amazfit und Polar haben mittlerweile mit dem Helio Strap für 100 Euro beziehungsweise dem Loop für 180 Euro ebenfalls Fitness-Tracker ohne Display herausgebracht. Sie zeichnen ebenfalls alle wichtigen Körperdaten auf und liefern in ihren Apps ganz ohne Abo verschiedene Auswertungen. In der heutigen Ausgabe von c’t uplink sprechen wir darüber, ob Amazfit und Polar mit einer einmaligen Anschaffung genauso tiefe und detaillierte Einblicke bieten, welche Empfehlungen sie abgeben und ob sie als günstige Alternative taugen.

Zu Gast im Studio: Nico Jurran
Host: Stefan Porteck
Produktion: Tobias Reimer

► Unsere Test der Fitnessarmbänder lesen Sie bei heise+

► sowie in c’t 25/2025

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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(spo)





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TB5-Zubehör: Kabel mit zwei Metern, Dock im Mac-mini-Design


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Satechi und Other World Computing (OWC) haben frisches Thunderbolt-5-Zubehör im Angebot, das sich für MacBook Pro (ab M4 Pro), Mac mini (ab M4 Pro) und Mac Studio (M4 Max / M3 Ultra) eignet. OWC liefert ein neues, besonders langes Kabel und Satechi ein Dock in einem besonderen Look.

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Die schlicht Thunderbolt 5 (USB-C) Cable genannte Strippe von OWC ist nun auch in einer Länge von zwei Metern erhältlich – nach Varianten mit 30 cm, 80 cm und einem Meter. Das Kabel enthält die notwendige aktive Verstärkung, um sowohl Strom (maximal 240 Watt) als auch Daten (bis zu 120 Gb/s bei TB5 in einer Richtung, 80 Gb/s bidirektional) zu übermitteln.

Das Kabel gibt es nur in schwarzer Farbe, als Preis wurden knapp 80 US-Dollar genannt (ohne Sales-Tax). Die Auslieferung beginnt in einem Monat in den Vereinigten Staaten, wann Europa dran ist, ist bisher ebenso unklar wie der Euro-Preis. OWC lässt sich aber üblicherweise bei der Internationalisierung nicht viel Zeit. Zum Vergleich: Apple bietet sein eigenes TB5-Kabel („Pro Cable“) nur mit maximal einem Meter an – für 80 Euro.

Das Thunderbolt 5 CubeDock sieht von weitem aus wie ein Mac mini, ahmt dessen Formfaktor nach. Das Gerät kommt Ende März für 400 US-Dollar (ohne Sales-Tax, Euro-Preis: unbekannt) in den Handel und kombiniert diverse Anschlüsse auf der Vorder- und Rückseite mit einem Einschub für eine NVMe-M.2-SSD (2230/2242/2260/2280) auf der Unterseite. So lassen sich bis zu 8 TByte extern anbinden, mit einem Durchsatz von theoretisch bis zu 6000 MByte pro Sekunde.

Sonst sind drei TB5-Downstream-Ports für verschiedene Display-Konfigurationen, zusätzliche USB-C- und USB-A-Strom- und Datenports, SD/microSD-Leser, 2,5G-Ethernet sowie 3,5 mm Audio (Input/Output) dabei. Aktuell sind drei Displays unter macOS aber (noch) nicht möglich – ob Apple dies ändert, bleibt unklar. Ein Netzteil (180 Watt) ist leider – wie bei solchen Docks üblich – notwendig. Darüber lässt sich dann mit bis zu 140 Watt aufladen, etwa ein MacBook Pro.

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(bsc)



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