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Künstliche Intelligenz

Digitale Schule in Brandenburg: Millionen investiert, wenig erreicht



Bernd Müller

Eine Gruppe von Kindern sitzt in der Schule vor Computern.

(Bild: Dragon Images / Shutterstock.com)

Zwischen Glasfaser und 200-Mbit-Leitung liegen Welten – obwohl beide im selben Bundesland liegen. Ein Blick hinter die Kulissen. ( Teil 1)

Es beginnt mit einem Stapel Papier. Hunderte Seiten, zusammengetragen aus Ministerien und Rathäusern, von Schulträgern und Schulleitungen. Offizielle Antworten auf offizielle Anfragen; Tabellen voller Investitionssummen, Bandbreiten und Fördermittel; Studien.

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Der ursprüngliche Plan: Wie steht es hierzulande um die Digitalisierung an Gymnasien, am Beispiel von Brandenburg gezeigt? Es sollte um WLAN, Laptops, Lernplattformen und Fortbildungen gehen. Das Übliche eben.

Doch je tiefer man gräbt, desto klarer wird: Die eigentliche Geschichte ist eine ganz andere. Sie handelt von einer gewaltigen Kluft zwischen politischer Vision und schulischer Realität; von einer Bürokratie, die das Erreichen des erklärten Bildungsziels unwahrscheinlich werden lässt; und von Laptops, die ungenutzt in Schränken verstauben, während Lehrer um funktionierende Technik kämpfen.

Das digitale Paradies auf dem Papier

Die Vision, die das brandenburgische Bildungsministerium in seinen Antworten zeichnet, klingt erst einmal fantastisch. Da ist die Rede von „erhöhter Lernqualität“, von „Chancengleichheit“, von der „Förderung zentraler Kompetenzen“ wie kritischem Urteilsvermögen und selbstständigem Lernen.

Ganz konkret heißt das: flächendeckendes WLAN, Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Gigabit pro Sekunde für jede Schule, eine „1-zu-1-Ausstattung“ – also ein Gerät für jeden Schüler und jede Lehrkraft.

Das Ministerium spricht von einer „gleichwertigen und verlässlichen digitalen Basisinfrastruktur“, von „Sicherstellung einer pädagogisch sinnvollen Nutzbarkeit“.

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Im Juli 2024 haben das Bildungsministerium und die kommunalen Spitzenverbände sogar ein gemeinsames „Strategiepapier zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung für ‚Digitale Schule‘“ unterzeichnet.

Es ist, auf dem Papier, der Entwurf eines digitalen Paradieses.

Und die Zahlen, die das Ministerium präsentiert, sind beeindruckend. Im Rahmen des DigitalPakts Schule wurden allein für die Ausstattung rund 121,1 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.

Dazu kommen weitere Millionen für mobile Endgeräte, für IT-Administration, für länderübergreifende Vorhaben.

Seit Anfang des Schuljahres 2025/2026 stellt das Land allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft sogar einen eigenen KI-Chatbot namens „Telli“ zur Verfügung – kostenlos, datenschutzkonform, speziell für den Einsatz in der Schule konzipiert. 81 Prozent der Brandenburger Schulen haben das Angebot bereits freigeschaltet.

Doch zwischen Plan und Realität liegt in Deutschland oft die Bürokratie. Und hier, in den Antworten der Städte und Landkreise, beginnt die Geschichte zu kippen.

Die Achillesferse des Föderalismus

Das Grundproblem ist so banal wie verheerend: Die Zuständigkeiten sind geteilt. Das Land Brandenburg ist für die „inneren Schulangelegenheiten“ zuständig – also für die Lehrkräfte, für das, was sie unterrichten sollen, für die Bildungsziele.

Die Städte und Landkreise hingegen, die sogenannten Schulträger, sind für die „äußeren Schulangelegenheiten“ verantwortlich – für die Gebäude, die Tische, die Stühle. Und eben auch für die gesamte IT-Infrastruktur.

Das bedeutet: Das Land kann tolle Ziele ausgeben, kann Strategiepapiere unterzeichnen und Chatbots entwickeln lassen. Aber wenn die Kommune vor Ort kein Geld hat, kein Personal, keine Kapazitäten – dann sind das nur warme Worte.

Und genau das zeigen die Antworten der Schulträger, schwarz auf weiß.

Die Postleitzahlen-Lotterie der Bildung

Es gibt sie, die Erfolgsgeschichten. Der Landkreis Dahme-Spreewald meldet stolz: „Unsere Gymnasien verfügen bereits über einen hohen Grad an Digitalisierung […].“

Alle sechs Gymnasien haben einen Glasfaseranschluss mit 1 Gbit/s, alle – mit Ausnahme von einigen Klassenräumen am Humboldt Gymnasium in Eichwalde – sind mit stabilem WLAN versorgt, die Unterrichtsräume mit digitalen Tafeln ausgestattet. Der IT-Support wird von einem sechsköpfigen Team sichergestellt, das bei der Kreisverwaltung angestellt ist.

Cottbus, die zweitgrößte Stadt Brandenburgs, hat für seine vier Gymnasien über 716.000 Euro aus dem DigitalPakt abgerufen – „vollumfänglich ausgeschöpft“, wie die Stadtverwaltung betont. Es gibt eine öffentlich zugängliche Strategie „Digitale Bildung an Cottbuser Schulen„, einen Zweckverband für den IT-Support, sogar erste KI-Softwarelösungen für Lehrkräfte.

Doch das ist nicht die ganze Geschichte.

Denn dann liest man die Antwort aus dem Landkreis Spree-Neiße – und reibt sich die Augen. Da hängen zwei Gymnasien, das Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium in Forst und das Erwin-Strittmatter-Gymnasium in Spremberg, an einer 200-Mbit-VDSL-Leitung. 200 Megabit für eine ganze Schule – das ist weniger, als manche Menschen heute zu Hause haben.

Der Landkreis schreibt selbst, ganz trocken: Videokonferenzen für ganze Klassen? „Nein.“ Nicht möglich. Die nächste Pandemie, die Schulschließungen mit sich bringt, darf also nicht so bald auftreten. Nach dem gescheiterten Glasfaserausbau durch einen früheren Anbieter gibt es nun einen neuen Anlauf – aber wann die Schulen angeschlossen werden, ist noch unklar.

Noch drastischer ist die Lage in Brandenburg an der Havel. Die Stadt, immerhin die drittgrößte in Brandenburg, beschäftigt genau einen IT-Administrator für 23 Schulen. Einen einzigen. Zwar wird ein externer Dienstleister herangezogen, aber für die beiden Gymnasien sind im Monat jeweils nur 15 Stunden eingeplant. Größere Probleme sollten also nicht auftreten.

Laptops verstauben im Schrank

Und dann ist da der Landkreis Barnim. Die Zahlen sind beeindruckend: 5,2 Millionen Euro Investitionen in die digitale Infrastruktur seit 2020, alle Schulen mit Glasfaser versorgt, alle mit stabilem WLAN. Doch dann kommt der Hammer:

„Die Abminderungsstunden der berufenen Lehrkraft für die Tätigkeit als PONK wurden ab 01.08.2024 durch das Land gestrichen.“

PONK – das steht für „Pädagogisch-organisatorische Netzwerkkoordination“. Es waren die Lehrkräfte, die sich an jeder Schule um die digitale Infrastruktur kümmerten und ihren pädagogischen Einsatz koordinierten, also die Brücke zwischen Technik und Pädagogik.

Das Land hat diese Stunden ersatzlos gestrichen. Die Folge, so der Landkreis: „Dementsprechend wenden sich die Schulen bei technischen Problemen häufiger an den Schulträger. Dies führt zu einem hohen Arbeitsaufkommen im IT-Support beim Schulträger.“

Aber es kommt noch absurder. Das Land hat allen Lehrkräften in Brandenburg Dienstgeräte zur Verfügung gestellt – iPads oder Windows-Laptops. Ein riesiger Aufwand, finanziert aus Fördermitteln. Und was passiert mit diesen Geräten?

Brandenburg an der Havel schreibt: „Diese werden in Größenordnung nicht genutzt und liegen ‚zurückgegeben‘ in den Schränken.“ Der Grund: „Die Geräte sind administrativ extrem beschnitten, eine Administration findet nicht statt, da keine Skalierung gegeben ist. Besserung ist nicht in Aussicht.“

Der Landkreis Barnim weigert sich sogar, die Administration dieser Geräte zu übernehmen: „Das Land möchte den Schulträgern die Geräte übertragen. Der Landkreis Barnim als Schulträger lehnt dies ab, da die Kostenfrage nicht geklärt ist.“

Es ist, als schenke das Land den Lehrern ein Auto, ohne zu sagen, wer für Benzin und Versicherung aufkommen soll.



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Social-Media-Konten: Schärfere Regeln für USA-Einreise nicht vor Jahresmitte


Verschärfte Regeln für Einreisen in die USA für Touristen aus Deutschland und vielen anderen Ländern sollen frühestens Mitte 2026 wirksam werden. Das teilte die US-Grenzschutzbehörde CBP auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach sind die Details der Regeln bislang nicht finalisiert. Am vergangenen Montag war eine Frist ausgelaufen, bis zu der Einwände zu den geplanten Änderungen eingereicht werden konnten. Diese müssen jetzt zunächst geprüft werden.

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Geplant ist, dass Touristen bei dem elektronischen Reiseantrag Esta künftig deutlich mehr persönliche Informationen preisgeben müssen. Diskutiert werden unter anderem die Offenlegung von Informationen zur Social-Media-Präsenz der vergangenen fünf Jahre sowie zusätzliche Kontakt- und Familiendaten. Was damit genau gemeint ist, geht aus dem Vorschlag nicht hervor. Betroffen sind Reisende aus mehr als 40 Ländern, die im Rahmen des sogenannten Visa Waiver Programms für bis zu 90 Tage visumfrei in die USA einreisen dürfen.

Der Sender CNN hatte Ende vergangenen Monats unter Berufung auf einen Hotel- und Gastgewerbeverband aus dem US-Bundesstaat Florida berichtet, dass Beamte ihnen gesagt hätten, es gehe um die Angabe von Account-Namen. Zugang zu Social-Media-Konten oder spezifischen Posts müsste man dagegen nicht gewähren. Zudem würde die Grenzschutzbehörde auch nicht die Social-Media-Aktivitäten aller Antragssteller prüfen, hieß es.

Die geplanten Änderungen dienen der Grenzschutzbehörde zufolge dem Schutz vor terroristischen und anderen Bedrohungen. Die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen dauere üblicherweise bis zu zwei Monate. Alle Kommentare zu den Vorschlägen sollen außerdem innerhalb weniger Wochen öffentlich einsehbar sein. Anschließend sollen möglicherweise Änderungen vorgenommen werden, bevor das Vorhaben dem Haushalts- und Verwaltungsamt OMB zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Dem geht eine weitere 30-tägige Frist für neue Stellungnahmen voraus.


(kbe)



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Warum die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes kaum vorankommt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Digitalisierungspakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) läuft bald aus. Man kann also fragen: Was ist in der Zeit (und mit dem Geld) für den ÖGD passiert? Als Informatiker im ÖGD habe ich den Pakt mehrere Jahre begleitet. Dabei sind mir einige Punkte begegnet, die sinnbildlich für die stockende Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland stehen.

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Was der ÖGD macht, ist je nach Bundesland unterschiedlich, aber beispielhaft: Schuleingangsuntersuchungen, Gesundheitszeugnisse für Tätigkeiten mit Lebensmitteln, Untersuchungen von Beamtenanwärtern, Trink- und Badewasserüberwachung, Aufbewahrung von Totenscheinen – und im Pandemiefall spielt er eine zentrale Rolle. Gesundheitsämter organisieren Kontaktnachverfolgung und Quarantäneanordnungen. In der Pandemie lief das nur bedingt gut: Prozesse blieben unverändert, Kapazitäten fehlten, also wurde Personal aufgestockt, teils mit Unterstützung der Bundeswehr.

Parallel entstanden privatwirtschaftliche Lösungen wie die Luca-App. Es ging weiter – aber nicht strukturell besser. Der Digitalisierungspakt sollte die Ämter widerstandsfähiger machen: digitaler, effizienter, souveräner. Ambitionierte und notwendige Ziele. Doch der Zustand der Verwaltungsdigitalisierung ist bekannt.

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sollen Verwaltungsleistungen digital verfügbar sein, etwa die Infektionsschutzbelehrung. Dafür existiert theoretisch eine EfA-Leistung („Einer für Alle“), entwickelt in Niedersachsen. Ziel: einheitliche, nachnutzbare Lösungen. Eine Leistungsbeschreibung ist öffentlich einsehbar. In der Praxis setzen viele Kommunen jedoch auf private Anbieter wie das Technologiezentrum Glehn, das nach eigener Darstellung einen erheblichen Marktanteil hat. Die Belehrung wird dort vollständig abgewickelt, Kostenpunkt meist rund zehn Euro pro Vorgang. Das entspricht in manchen Bundesländern einem erheblichen Teil der Gebühr.

Die Identifizierung erfolgt je nach Anbieter über Video-Ident-ähnliche Verfahren oder KI-gestützte Bilderkennung – also biometriebasiert. Die bundeseinheitliche BundID ist als Authentifizierungslösung vorgesehen, wird aber nicht durchgängig genutzt. Die niedersächsische EfA-Lösung wurde zunächst beschafft, später jedoch ohne große Ankündigung eingestellt. Kommunen konnten sie nicht eigenständig weiterführen, da nur vom Land bestimmte Stellen EfA-Leistungen beantragen dürfen. Da die Belehrung OZG-pflichtig ist, blieb vielerorts nur der Weg über private Anbieter.

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Ursachen sind komplexe föderale Strukturen, bürokratische Verfahren, fehlende IT-Fachkräfte und politische Prioritätenwechsel. Ergebnis: Eine öffentliche, einheitliche Lösung existiert – setzt sich aber nicht durch. Beschaffungswege sind unübersichtlich, Entscheidungen auf Landesebene können alle Kommunen ausschließen. So entsteht keine nachhaltige digitale Souveränität.

Auf Landesebene gab es Bestrebungen zur Vereinheitlichung von Fachanwendungen, etwa durch ÖG-Digital und später GA-Lotse. Während ÖG-Digital wenig überzeugte, wirkte GA-Lotse als offene, moderne und technisch durchdachte Lösung vielversprechend.

In einem landesweiten Austausch zur Präferenz wurde die Diskussion aus meiner Sicht stark moderiert. Pro- und Contra-Listen zeichneten ein verzerrtes Bild. Am Ende blieb alles beim Alten: Die Ämter nutzen weiter ihre bestehenden Systeme. Hinzu kommt das Timing: Die Initiative startete faktisch erst im letzten Förderjahr. Zuvor waren bestehende Systeme mit Fördermitteln ausgebaut worden. Ein sofortiger Wechsel hätte diese Investitionen entwertet – intern wie gegenüber Steuerzahlern schwer vermittelbar.

Unser Amt nutzt OctoWareTN. Ich war offen für GA-Lotse, auch aus Gründen digitaler Souveränität. Doch die Vorteile offener Lösungen wurden kaum vermittelt. Stattdessen stand oft das Interesse an standardisierter Datenlieferung im Vordergrund. Die Umstellungsarbeit hätten die Ämter getragen – ohne klaren Mehrwert.

Unabhängig vom System zeigt sich ein Grundproblem: Fachanwendungen werden häufig nur als Datenbank genutzt, wie eine komplexe Excel-Tabelle. Funktionen wie automatisierte Dokumentenerstellung bleiben ungenutzt oder unbekannt. Prozessänderungen stoßen auf Widerstand, ein Dokumentenmanagementsystem gilt als Zumutung. Oft fehlen Zeit und Know-how, sodass Systeme stagnieren und als „digitale Papierakte“ dienen.

Strukturiertes Projektmanagement war in vielen Ämtern historisch nicht nötig. Kleinere IT-Projekte konnten improvisiert werden. Mit Fördermitteln in sechsstelliger Höhe funktioniert das nicht mehr. Es fehlt an langfristiger Planung, klaren Meilensteinen und Erfolgsmessung. Prioritäten wechseln nach Dringlichkeit, am Ende hat alles Priorität.

Die Projektverantwortlichen haben meist weitere Aufgaben, spezialisierte IT-Fachkräfte sind rar. Neue IT-Stellen – etwa nach E9c – bleiben oft unbesetzt. Die Betreuung der Fachanwendungen landet bei Personen, die „halt Computer können“. Zeit und Expertise für echte Weiterentwicklung fehlen.

Kurz: Es mangelt an Personal und Know-how, um Projekte dieser Größenordnung wirksam umzusetzen. Zusätzliche Abstimmungsebenen erhöhen die Trägheit.

Verwaltungshandeln braucht Rechtsgrundlagen, meist auf Landesebene. Das führt zu einem Flickenteppich. Beim Totenschein werden die Stammdaten beispielsweise zunächst im Standesamt erfasst, später im Gesundheitsamt erneut – inklusive fehleranfälliger Übertragungen. Technisch wäre eine digitale Schnittstelle möglich. In manchen Bundesländern existiert die Rechtsgrundlage dafür, in anderen nicht. Sinnvolle Arbeitserleichterungen scheitern so an fehlender Gesetzesgrundlage. Änderungen sind nicht absehbar.

Der Projekterfolg wird über ein Reifegradmodell gemessen, mit Kriterien wie Bürgerzentrierung, Interoperabilität und IT-Sicherheit. Es gibt mehrere Stufen, Mindestziele wurden definiert. Die Ämter melden regelmäßig ihren Stand. Da bei Nichterreichen Rückzahlungen drohen, entsteht ein Anreiz zur wohlwollenden Auslegung. Klare, einheitliche Kriterien fehlen, Interpretationen unterscheiden sich. Nicht jedes Amt wird vertieft geprüft. Das schwächt die Aussagekraft der Metrik erheblich.

Nach mehreren Jahren Digitalisierungspakt bleibt der Eindruck: Die Prozesse sind vielerorts wie zuvor – nur mit besserer Hardware. Das Digitalisierungsvorhaben ist mit den aktuellen Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst einfach nicht machbar. Es gibt viele Problemgebiete, bei welchen der ÖGD teilweise nicht selbst aktiv werden kann, deren Ursprung auf Ebene der föderalen Verwaltung liegen. In vielen verschiedenen Strukturen wird zu viel Manpower hineingesteckt, ohne echte Ergebnisse.

Und das ist tragisch: Noch ist die Corona-Pandemie in Erinnerung, doch sobald weitere Jahre vergehen, gerät auch der Öffentliche Gesundheitsdienst wieder in Vergessenheit. Der beste Zeitpunkt für umfangreiche Reformen und Modernisierungen wäre jetzt gewesen, denn die nächste Pandemie wird irgendwann kommen. Es wäre schön, darauf vorbereitet zu sein. Stattdessen wird es offenbar wieder Lösungen wie die Luca-App geben. Hach, wie schön das damals mit der Luca-App war.


(mack)



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World Computer Day: 80 Jahre ENIAC


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Heute ist der Weltcomputertag. Er wird alljährlich am 15. Februar zum Jahrestag der Vorstellung des „Electronic Numerical Integrator and Computer“ (ENIAC) gefeiert und ist dieses Jahr ein ganz besonderes Ereignis. Denn ENIAC wurde vor 80 Jahren der US-amerikanischen Öffentlichkeit vorgestellt. Davor war die Arbeit an dem frei programmierbaren Rechner streng geheim: Ab 1943 arbeiteten J. Prosper Eckert und John W. Mauchly mit 50 Mitarbeitern an der Entwicklung eines Leitbahnrechners zur Erstellung von ballistischen Schusstafeln für das Ballistic Research Center der US-Army, der im Aberdeen Proving Ground eingesetzt werden sollte. Als ENIAC im Dezember 1945 termingerecht fertiggestellt wurde war der Krieg jedoch zu Ende. Die Maschine berechnete anschließend thermonukleare Gleichungen für das Los Alamos Projekt der Wasserstoffbombe, ehe sie der Welt vorgeführt wurde.

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Zum 80. Geburtstag gibt es am World Computer Day eine Reihe von Veranstaltungen, von denen der ENIAC Day im Amerikanischen Helicoptermuseum in Westchester im US-Bundesstaat Pennsylvania die wichtigste sein dürfte. Hier treten die Kinder von Eckert und Mauchly auf, hier erzählen die Töchter der ENIAC-Programmierinnen, was diese geleistet haben. Die Veranstaltung wird vom Compuseum gesponsort, das Computernutzer in aller Welt dazu auffordert, um 14:15 EST ihren Computer zu Ehren von ENIAC für eine Minute auszuschalten. ENIAC selbst lief von 1945 bis 1955 möglichst ohne Abschaltungen, weil seine 17.800 Röhren empfindlich waren. Deshalb wurde versucht, ihn durchgehend laufen zu lassen. Den letzten echten Einsatz hatten einzelne Teile seiner Hardware an seinem 50. Geburtstag im Beisein des damaligen US-Vizepräsidenten Al Gore, der in seiner Rede ENIAC als „Urahn“ des Internets feierte. Gore erhielt dabei auch eine Auszeichnung der University of Pennsylvania für den Begriff des „Information Superhighway“, den er popularisierte.

Dass ENIAC auch vor dreißig Jahren noch wirklich rechnen konnte, lag an einem Chip, den Studenten der Universität von Pennsylvania zum 50. Jubiläum entwickelt hatten und der als „ENIAC-on-a-Chip“ bekannt wurde. Zum nun 80. Jubiläum kann man in Gilbert im US-Bundesstaat Arizona das genaue Gegenteil bestaunen. Hier wurde der seinerzeit 30 Tonnen schwere Koloss, obwohl nicht lauffähig, originalgetreu von 80 neurodivergenten Schülerinnen und Schülern in der Turnhalle der PS Academy nachgebaut. Deren Smartphones sind leistungsfähiger als ENIAC.

Die Geschichte von ENIAC ist vielfach erzählt, die seiner ersten öffentlichen Präsentation weniger. Die PR der US-Army gab ein Papier heraus, das ENIAC als „mathematischen Roboter“ beschrieb; der erste Bericht erschien noch am Tag der Vorstellung in der New York Times. Ob das Lösen von Differentialgleichungen das Publikum interessierte, ist nicht bekannt. Der erste, der die Bedeutung der Erfindung erkannte und wissenschaftlich beschrieb, war der britische Mathematiker Douglas Rayner Hartree. Er hatte im zweiten Weltkrieg an einer Differentialmaschine gearbeitet und wurde bereits 1945 in die USA geschickt, um ENIAC zu studieren. Zur öffentlichen Präsentation des Rechners an der Moore School of Electrical Engineering an der Universität von Pennsylvania reiste Hartree mit Alan Turing, John Womersley und Maurice Wilkes an.

Sein zweiteiliger Bericht erschien 1946 in „Nature“ als „The ENIAC, an electronic calculating machine“ und „The ENIAC, an electronic computing machine“. Im Osten las der Computerpionier Nikolaus J. Lehmann die Berichte von Hartree und plädierte, dass man solche empfindlichen Schränke nicht bauen sollte. Er machte sich an die Entwicklung seines Tischrechners D1. Im Westen schrieb der Ballistiker Heinrich Pösch 1947 in der „Zeitschrift für angewandte Mathematik und Mechanik“ über „Eine automatische Rechenmaschine mittels Röhren“. Pösch war zu dieser Zeit Mitarbeiter des französischen Instituts SEA, das die ersten französischen Röhrenrechner baute.

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Abseits der Fachwelt wurde das deutschsprachige Publikum von Artikeln wie dem über die „Maschine mit Gehirn“ informiert. 1950 beschrieb der „Spiegel“ seiner Leserschaft das Maschinengehirn ENIAC, das „beängstigend menschlich“ funktioniert. „Die Hauptarbeit leisten Tausende von elektronischen Röhren: Eine Gruppe erledigt die eigentliche Rechenaufgabe. Eine zweite stapelt Zwischenlösungen und Befehle an die Maschine auf. Sie stellt eine Art „Gedächtnis“ dar, einen Speicher, aus dem die Maschine zur richtigen Zeit das gerade Gebrauchte herbeiholt.“

Besonders gruselig wird es, wenn das Innere der Maschine beschrieben wird: „Das Innere eines Elektronengehirns ähnelt der Schaltzentrale eines Rundfunkhauses. An den Wänden befinden sich Regale mit Tausenden von Röhren, Schaltern und Kontrolllampen. Dahinter ein Spinngewebe von Leitungen. In der Mitte des „Gehirnkastens“ ist ein „Willenszentrum“, eine Zentrale, von der aus die Zahlen an die Maschine gehen. Zusammen mit den Befehlen, was damit geschehen soll.“ So ist diese frühe Beschreibung eines Rechners gar nicht so weit entfernt von der heutigen Debatte über Künstliche Intelligenz, wenn sich das „Willenszentrum“ angeblich selbstständig macht.

Eckert und Mauchly hatten nichts für das Raunen über „Elektronengehirne“ übrig. Sie machten sich gleich nach der Fertigstellung des ENIAC an die Arbeit, eine verbesserte Version ihrer Rechneridee zu bauen. Befragt, wie er denn seine Arbeit an ENIAC bewertete, antwortete John Presper Eckert: „Was mich am meisten überraschte, war die Tatsache, dass nichts wie der ENIAC da war, obwohl es alle benötigten Komponenten 10 oder sogar 15 Jahre früher schon gab. Der ENIAC hätte 10 oder 15 Jahre früher erfunden werden müssen und die echte Frage ist doch die, warum das nicht schon früher passierte.“


(nie)



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