Datenschutz & Sicherheit

Ab jetzt Bußgelder möglich: Stichtag für NIS2-Registrierungspflicht


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Am Freitag endet die NIS2-Frist für alle Behörden, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, die schon bei Inkrafttreten der unter die geänderten Regeln für Kritische Infrastrukturen gefallen sind. Sie müssen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anzeigen, dass sie betroffen sind. Aber auch weitere technische Angaben zu betroffenen kritischen Komponenten, öffentlichen IP-Adressbereichen und Details zu Anlagen, wie es in §33 BSI-Gesetz vorgeschrieben ist, sind fällig.

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Wer unter die Regeln der geänderten IT-Sicherheitsvorgaben der Europäischen Union fällt, muss ab heute, drei Monate nach dem Inkrafttreten, also damit rechnen, dass das BSI unter Verweis auf die Registrierungspflicht anklopft und die entsprechenden Angaben verlangt. Die Nichtregistrierung kann eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass das BSI mindestens erinnern muss, ist dabei hoch: Laut Auskunft des zuständigen Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Digitalpolitikerin Jeanne Dillschneider hatten zwei Wochen vor dem heutigen Stichtag gerade einmal 4856 „wichtige und besonders wichtige Einrichtungen“ ihre Registrierung beim BSI vorgenommen. Die Bundesregierung rechnete bei der Gesetzesverabschiedung allerdings mit etwa 30.000 betroffenen Stellen.

Ein „Armutszeugnis“ ist das für die Grünenpolitikerin: „Die NIS2-Richtlinie wird nicht nur mittelmäßig umgesetzt, es fehlt auch jede ernsthafte Idee, um die Vorgaben wirksam durchzusetzen.“ Wirkung könnte das Gesetz nur entfalten, wenn es auch umgesetzt würde. Sie erwartet von der Bundesregierung mehr Unterstützung für betroffene Organisationen, um den anspruchsvollen Registrierungsprozess abzuschließen. Politisch verantwortlich ist dafür Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). „Offenbar ist der Innenminister so beschäftigt damit, von Cyberdomes und aktiver Cyberabwehr zu träumen, dass er ganz die Cybersicherheit im eigenen Land vergisst“, kritisiert die Grünen-Abgeordnete Dillschneider.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hält im sogenannten BSI-Portal umfangreiche Anleitungen und Hinweise bereit. Allerdings erfordert die Registrierung dort zuvor das Anlegen eines Unternehmenskontos auf Elster-Organisationszertifikatbasis im Portal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK).


(dahe)



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