Connect with us

Künstliche Intelligenz

Admin entwendet Kryptowährung in Millionenwert und bleibt vor Gericht straflos


Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat eine weitreichende Entscheidung getroffen, die Auswirkungen auf die strafrechtliche Verfolgung von „Diebstählen“ von Kryptowerten in Deutschland haben dürfte. In dem Fall ging es um die Frage, ob Kryptowährungen im Wert von rund 2,5 Millionen Euro, die durch eine mutmaßlich unbefugte Übertragung ihrem rechtmäßigen Besitzer entzogen worden waren, zur Sicherung eines möglichen Wertersatzes beschlagnahmt werden dürfen. Das Landgericht Göttingen hob eine entsprechende Arrestanordnung der Staatsanwaltschaft auf. Das OLG bestätigte diesen Schritt, da es an einem Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung fehle. Der Beschuldigte entgeht so einer rechtlichen Strafe.

Der 1. Strafsenat der zweiten Instanz stellt den Sachverhalt in seinem mittlerweile veröffentlichten Urteil vom September 2024 so dar (Az.: 1 Ws 185/24): Ein Beschuldigter war mit dem Vorwurf konfrontiert, sich 25 Millionen digitaler, nicht näher bezeichneter Coins unrechtmäßig angeeignet zu haben. Er half demnach einer anderen Person – dem späteren Geschädigten – dabei, eine digitale Geldbörse in Form einer Wallet für ein Token-Projekt einzurichten. Dabei erhielt der Beschuldigte Zugriff auf die für den Zugang nötige Passwort-Seed-Phrase, die aus 24 Wörtern bestand. Im Anschluss soll der Beschuldigte die Kryptowerte von der E-Brieftasche des Opfers auf zwei andere Wallets übertragen haben, die nicht dem Geschädigten gehörten.

Das OLG legte zunächst dar: Gemäß Paragraf 242 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Diebstahl die „Wegnahme einer fremden beweglichen Sache“. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum seien jedoch nicht als „Sachen“ im Sinne des Gesetzes anzusehen, da sie keine körperliche, physische Existenz haben. Es handele sich vielmehr um digitale Werte, genauer gesagt um Einträge in einer dezentralen Blockchain. Ein Entwenden im physischen Sinne sei bei diesen so begrifflich ausgeschlossen, was den Tatbestand des Diebstahls von vornherein ausscheiden lasse.

Die Braunschweiger Richter setzten sich auch mit anderen potenziellen Straftatbeständen auseinander, die in solchen Fällen relevant sein könnten. Dabei kamen sie zu ähnlichen restriktiven Ergebnissen. Eine Einordnung als Computerbetrug (Paragraf 263a StGB) verwarf der Senat, da es bei der unbefugten Übertragung von Kryptowährungen in der Regel an dem für diesen Tatbestand erforderlichen Merkmal der „unbefugten Einwirkung auf das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs“ fehle.

Insbesondere sei eine Transaktion im Blockchain-System nicht als „Erklärung“ oder „Täuschung“ im Sinne des Computerbetrugs zu werten, heißt es in dem Urteil. Anders als etwa beim Online-Banking, wo die Eingabe einer TAN als konkludente Erklärung einer Berechtigung zur Transaktion interpretiert werden kann, erfolge die Krypto-Transaktion durch die reine Eingabe des privaten Schlüssels. Dieser löst die Transaktion direkt im dezentralen System aus. Es fehle eine „Miterklärung einer Berechtigung“ zu dem Transfer, die für den Computerbetrug charakteristisch wäre. Das System prüfe lediglich die Gültigkeit des Schlüssels, nicht die Berechtigung des handelnden Individuums im Sinne einer menschlichen Willenserklärung.

Auch eine Strafbarkeit wegen Ausspähens von Daten (Paragraf 202a StGB) ist laut dem OLG nicht gegeben. Diese Klausel schützt Informationen, die „besonders gegen unberechtigten Zugang gesichert sind“. Wenn private Schlüssel oder Passwörter durch unzureichende Sicherungsmaßnahmen, etwa durch ein offenes Notizbuch oder durch Social Engineering erlangt werden, fehlt es der Entscheidung zufolge an der Überwindung einer „besonderen Sicherung“. Eine solche läge nur vor, wenn etwa eine technische Vorrichtung wie eine Verschlüsselung oder eine externe Schutzmaßnahme überwunden werden müsste.

Das Gericht beschäftigte sich ferner mit dem Paragrafen zur Datenveränderung (303a StGB). Zwar erkennt es sich an, dass eine Übertragung von Tokens in der Blockchain technisch gesehen eine Veränderung von Daten ist. Dennoch sah das Gericht den Angeklagten nicht als Täter an. Der Senat begründet dies damit, dass die tatsächliche Datenveränderung nicht direkt durch den Beschuldigten, sondern durch das Netzwerk der Betreiber erfolgt, die Transaktionen bestätigen. Selbst eine indirekte Verursachung reichte dem Gericht nicht aus, da die Hoheit über die Blockchain-Einträge letztlich bei den Netzwerk-Teilnehmern liege.

Laut dem Strafrechtler Jens Ferner bedeutet der Beschluss für die Praxis „eine durchaus überraschende Zäsur“: Ermittlungsbehörden, die reflexartig auf die Paragrafen 202a oder 303a StGB zurückgriffen, um Token-Transfers strafrechtlich zu sanktionieren, müssten künftig verstärkt mit Freisprüchen oder der Einstellung von Verfahren rechnen. Der „virtuelle Diebstahl“ bleibe in der vorliegenden Konstellation eine zivilrechtliche, nicht jedoch eine strafbare Handlung. Wer sich Zugang zu einer Wallet erschleiche, bewege sich aber in jedem Fall im strafbaren Umfeld. Die Quintessenz lautet für den Anwalt: „Strafrecht ist keine Allzweckwaffe gegen jede Form der digitalen Illoyalität – und sollte es auch nicht sein.“ Es sei aber fraglich, ob sich die OLG-Ansicht auf Dauer durchsetze.


(nen)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

Bildwelten voller Atmosphäre: Die Bilder der Woche 28


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Auswahl der Bilder dieser Woche lässt uns in die Poesie des Alltäglichen eintauchen, die mit viel Gespür für Licht, Perspektive und Timing eingefangen wurde. Strenge Geometrie in Schwarz-Weiß, zarte Naturstudien oder große Landschaftsstimmung – die Galeriefotografinnen und -fotografen führen dem Betrachter vor Augen, wie vielfältig fotografisches Sehen sein kann und wie viel Ruhe, Kontrast und Charakter in einem einzigen Bild stecken.


Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie



Da hat er geguckt und ich auch

(Bild: Carl-Peter Herbolzheimer)

Carl-Peter Herbolzheimer fotografierte einen schwebenden Turmfalken in perfekter Flugpose nahezu frontal am wolkenlosen, tiefblauen Himmel. Fotograf und Vogel blicken sich direkt in die Augen. Die Flügel sind symmetrisch ausgestreckt, was dem Bild eine ausgewogene Komposition verleiht. Das Licht fällt von oben ein und hebt die feine Struktur und Zeichnung des Gefieders in warmen Braun- und Beigetönen deutlich hervor. Die Schärfe liegt exakt auf dem Kopf und den Augen des Vogels, was dem Foto Ausdruck und Präsenz verleiht.



Kontraste

(Bild: HarryRS)

HarryRS fing diese Meereslandschaft ein, die mit ihrer dramatischen Lichtstimmung unter einem stark bewölkten Himmel beeindruckt. Durch eine Öffnung in den dunklen Wolken brechen helle Sonnenstrahlen, sie wirken fast übernatürlich, als suchten sie etwas im endlosen Blau. Am Horizont sind einige Schiffe schemenhaft zu erkennen, was der Szene Tiefe und einen Hauch von Fernweh verleiht.



Treppen

(Bild: kraftberg)

Galeriefotograf kraftberg war im Zentrum des Chicago Cultural Center unterwegs, wo diese breite Steintreppe verläuft, deren kunstvoll verzierte Geländer von geometrischen Mustern durchzogen werden. Im Hintergrund leuchtet ein großes, rundbogiges Fenster in einem intensiven Blau. Das Licht, das durch das Glas fällt, taucht den Raum in eine kühle, geheimnisvolle Atmosphäre. Ein Ort, der Geschichten erzählt, verborgen in Stein und Glas zwischen Licht und Schatten.



Rasenpilz

(Bild: peter_sw )

Zwei braune Pilze stehen eng nebeneinander im hohen, grünen Gras.peter_sw berichtet: „Der Gemeine Rasenpilz fällt mir immer wieder in unserem Rasen auf. Bevor ich den Rasenmäher einsetzte, musste ich den doch mal fotografieren, also Kamera in den Rasen gelegt und mehrere Serien aufgenommen und zu diesem Fokusstack aus 15 Fotos verarbeitet.“ So unscheinbar sie auch wirken, hier im Bild sind sie ganz groß wie aus der Sicht eines kleinen Tieres. Die Szene wirkt sehr natürlich und ruhig, mit einem weichen, diffusen Licht, das die Farben satt und lebendig erscheinen lässt. Vorder- und Hintergrund sind unscharf, was den Fokus auf die beiden Pilze lenkt.



Sakrisøy Lofoten

(Bild: kmans)

Das knallgelbe Haus am Wasser hat offenbar beschlossen, sich der norwegischen Dramatik nicht anzupassen und stattdessen gute Laune zu verbreiten. Hinter ihm erhebt sich ein imposanter, wolkenverhangener Berg, der von mystischer Nebelstimmung umhüllt ist. „In diesem Jahr ging es auf die Lofoten. Es war für mich und meinen Mann ein Sehnsuchtsziel: ein Jahr für Planung und Vorfreude. Die Orte Reine, Sakrisøy und Hamnøy standen oben auf der Wunschliste. Das Wetter machte uns einen Strich durch so einiges. Immerhin haben wir ein paar schöne Ecken erkunden können,“ schreibt die Fotografin Karin Mans.

„Dieses Bild entstand in einer überwiegend trockenen Phase, nur leichter Niesel und für mich war sofort klar, dass ich den düsteren Look bevorzuge, vor dem Sonnenschein“, berichtet sie weiter. „Gerade das gelbe Haus in der trüben Umgebung bot einen Farbklecks. Zudem hatte ich sofort das Hochformat im Kopf, da es aus meiner Sicht besser wirkt – mit dem Berg im Hintergrund – als das Querformat“. Die Komposition ist symmetrisch und die Farbkontraste zwischen dem Haus, dem grauen Himmel und den dunklen Felsen erzeugen eine eindrucksvolle Atmosphäre.

c’t Fotografie Zoom In abonnieren

Ihr Newsletter mit exklusiven Foto-Tipps, spannenden News, Profi-Einblicken und Inspirationen – jeden Samstag neu.

E-Mail-Adresse

Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.



Rain Day

(Bild: Zika )

Eine Sumpfschwalbe sitzt mit geöffnetem Schnabel auf einem moosbewachsenen Holzpfahl und singt eine Arie, als hätte sie niemand über das Wetter informiert. Zika fängt diesen regnerischen Tag ein, einzelne Tropfen sind als feine Linien im Bild sichtbar. Der Hintergrund ist weich und unscharf, wodurch das Hauptmotiv klar hervorgehoben wird. Der Vogel wurde vom Fotografen zentral im Bild platziert, was im Zusammenspiel mit dem weichen Bokeh für Ruhe sorgt. Die Aufnahme nutzt natürliches Licht, das die feinen Details des Gefieders betont. Der Fotograf erklärt zu seinem Foto: „Leider war das Wetter an dem Tag ziemlich durchwachsen. Dadurch sangen die Vögel viel weniger und das Licht war ziemlich schlecht, aber die Schwalben saßen mehr und länger auf den wunderbaren alten Zaunpfählen“.



Strandhuisjes

(Bild: christof (1) )

Diese eindrucksvolle Schwarz-Weiß-Aufnahme besticht primär durch ihre starke grafische Wirkung. Im Vordergrund dominiert eine raue, zerfurchte Sandfläche mit sichtbaren Erosionskanten. Dahinter erhebt sich eine Reihe identisch weißer, fast würfelförmiger Bauwerke, die sich in perfekter Flucht perspektivisch in die Tiefe ziehen. Die Gebäude wirken surreal in ihrer Klarheit und Geometrie. Das Zusammenspiel aus geometrischer Ordnung und natürlicher Unruhe hat christof (1) eingefangen und verleiht dem Bild eine spannende Atmosphäre.

Alle Bilder dieser Woche finden Sie hier noch einmal in der Übersicht:


Samstag: Da hat er geguckt und ich auch (Bild:

Carl-Peter Herbolzheimer

)


(caru)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Docker, Kubernetes und mehr – Geschichte & Zukunft der Container | c’t uplink


Apple hat eine Alternative zur Containerplattform Docker vorgestellt, die nativ in macOS integriert ist. Im c’t uplink sprechen wir darüber, an wen sich das neue Feature mit dem kreativen Namen „Container“ richtet – verknüpft mit einem Überblick über die Geschichte der Containerisierung: Von der Erfindung von Docker und Kubernetes über die Aufteilung von Dockers Geschäftsfeldern und die Gründung der Open Container Initiaitve (OCI) bis hin zu Desktop-Containerplattformen wie Windows Container und nun eben Apple Container.


Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Zu Gast im Studio: Jan Mahn
Host: Jan Schüßler
Produktion: Ralf Taschke

► Unseren Vorabtest einer frühen Version der Apple Container lesen Sie in c’t 15/2025.

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

c’t Magazin
c’t auf Mastodon
c’t auf Instagram
c’t auf Facebook
c’t auf Bluesky
c’t auf Threads
► c’t auf Papier: überall, wo es Zeitschriften gibt!


(jss)





Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

KI-Update kompakt: Code of Practice, Alignment Faking, SAG-AFTRA, Drohnenprüfung


Der lange erwartete Code of Practice für generative KI ist erschienen – mit erheblicher Verspätung und nur drei Wochen vor Inkrafttreten der nächsten Stufe des AI Acts am 2. August. Das Dokument soll Anbietern von General Purpose AI helfen, die Anforderungen der EU-Verordnung zu erfüllen, ist jedoch nicht verpflichtend. Wer den Code nicht unterzeichnet, muss anderweitig nachweisen, dass er den Regeln entspricht. Der Leitfaden konzentriert sich hauptsächlich auf Transparenzpflichten und Dokumentation, wobei große Anbieter wie Meta, OpenAI und Google zusätzliche Risikoabwägungen treffen müssen.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

Zur Einhaltung müssen Anbieter ein Formular mit Multiple-Choice-Antworten und Freitextfeldern ausfüllen und unterschreiben, womit sie bestimmte Verpflichtungen eingehen – etwa keine Trainingsdaten von Piraterieseiten zu verwenden. Trotz des Ärgers über die Verzögerung war der Inhalt für viele Unternehmen kaum überraschend, da sie selbst an der Erarbeitung beteiligt waren.

Das EU-Parlament will KI-generiertes Kindesmissbrauchsmaterial vollständig verbieten. Die Forderung kommt, nachdem die Internet Watch Foundation einen alarmierenden Anstieg solcher Inhalte um 380 Prozent innerhalb eines Jahres gemeldet hat. Besonders beunruhigend: Fast 40 Prozent dieser Inhalte fallen in die schwerste Kategorie, und 98 Prozent stellen Mädchen dar.

Neben dem Verbot fordert die Organisation auch bessere Werkzeuge für Strafverfolgungsbehörden und ein EU-weites Verbot von Anleitungen zur Erstellung solcher Inhalte.

xAI hat sein neues Modell Grok 4 vorgestellt, das Elon Musk als „klügste KI der Welt“ bezeichnet. Benutzer haben jedoch eine Besonderheit entdeckt: Bei kontroversen Fragen scheint das Modell zunächst zu prüfen, was Musk selbst zu dem Thema gesagt hat, und richtet seine Antworten daran aus. TechCrunch konnte dieses Verhalten bestätigen und stellte fest, dass Grok in seinen „Reasoning-Ketten“ explizit angibt, nach Musks Aussagen zu suchen, wobei in manchen Fällen ausschließlich dessen X-Beiträge als Quellen angegeben werden.

Der Launch wurde überschattet von antisemitischen Entgleisungen des gleichnamigen KI-Accounts auf X, der daraufhin deaktiviert wurde. Ob Grok tatsächlich explizite Anweisungen erhalten hat, Musks Äußerungen bei kontroversen Themen zu berücksichtigen, bleibt unklar – Hinweise darauf gibt es bislang nicht.

Eine gemeinsame Studie von Anthropic, Scale AI und Redwood Research hat 25 führende Sprachmodelle auf „Alignment Faking“ untersucht – ein Phänomen, bei dem KI-Systeme vorgeben, bestimmten Vorgaben zu folgen, im unbeobachteten Zustand jedoch zu ihrem ursprünglichen Verhalten zurückkehren. Die Ergebnisse zeigen, dass die meisten Modelle keine auffälligen Abweichungen aufweisen.

Bei fünf Modellen – darunter zwei Claude-Modelle, Grok 3 und Gemini 2.0 Flash – wurde jedoch eine signifikante „Compliance-Lücke“ von mehr als einem Prozent festgestellt. Interessanterweise zeigen Modelle wie GPT-4o kein Täuschungsverhalten – nicht aus mangelnder Fähigkeit, sondern aufgrund intensiver Sicherheitstrainings, die dafür sorgen, dass sie bedrohliche Szenarien pauschal ablehnen. Obwohl Alignment Faking derzeit selten auftritt, unterstreichen die Ergebnisse die Notwendigkeit, diese Dynamiken bei künftigen, leistungsfähigeren KI-Systemen weiter zu beobachten.

Perplexity hat mit Comet einen eigenen KI-Browser vorgestellt, der auf der Chromium-Engine basiert und damit grundsätzlich mit Chrome oder Edge vergleichbar ist. Die Besonderheit liegt im integrierten KI-Assistenten, der Webseiten automatisch erkennen, auswerten und zusammenfassen kann, aber auch komplexe Aktionen wie die Organisation von Treffen oder das Verfassen von E-Mails übernimmt.

Für diese Funktionen benötigt Comet Zugriff auf persönliche Daten – etwa das komplette Google-Profil bei Nutzung von Gmail oder Google-Kalender. Laut Reuters werden diese Daten jedoch nur lokal gespeichert und nicht für das Training von KI-Modellen verwendet. Der Browser nutzt Perplexity als voreingestellte Suchmaschine und setzt auf das hauseigene LLM. Zunächst steht er nur zahlenden Abonnenten von Perplexity Max zur Verfügung, soll aber künftig einem breiteren Nutzerkreis zugänglich gemacht werden.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Google rollt seinen KI-Assistenten Gemini für Smartwatches mit Wear OS 4 oder höher aus. Der Dienst, der per Sprachbefehl, Seitentaste oder App-Symbol aktiviert werden kann, beantwortet Fragen direkt am Handgelenk und greift dabei auf Google-Dienste wie Gmail, Kalender oder Maps zu – vorausgesetzt, die entsprechenden Berechtigungen wurden erteilt.

Die weltweite Verteilung des Assistenten für Geräte von Herstellern wie Google, Samsung, Oppo, OnePlus und Xiaomi erfolgt in den kommenden Wochen. Ein späteres Update auf Wear OS 6 soll zudem die Unterstützung für herstellereigene Apps ermöglichen.

Europäische Unternehmen sehen sich mit einer zunehmend gefährlichen Bedrohungslage konfrontiert. Laut dem „State of Cybersecurity Report 2025“ des französischen Security-Anbieters HarfangLab bewerten 40 Prozent der befragten Firmen aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien das aktuelle IT-Risiko als „extrem“ oder „sehr hoch“. Die Nutzung von KI durch Kriminelle gilt dabei für 58 Prozent als wichtigster Risikofaktor.

Trotz des Bewusstseins für die Gefahren gelingt es vielen Unternehmen nicht, effektive Sicherheitsstrategien umzusetzen. Während sich 69 Prozent gut auf die Prävention vorbereitet fühlen, sehen sich nur 65 Prozent in der Lage, angemessen auf Vorfälle zu reagieren – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Hauptgründe dafür sind Ressourcen- und Personalmangel sowie komplexe Infrastrukturen und fragmentierte Schutzlösungen.

US-Synchronsprecher der Gewerkschaft SAG-AFTRA haben nach monatelangem Streik einen neuen Vertrag mit großen Entwicklerstudios ausgehandelt. Der Vertrag sichert ihnen nicht nur bessere Vergütungen zu, sondern auch Schutz vor KI – eine zentrale Forderung des Arbeitskampfes.

Die Studios dürfen künftig keine KI-Klone von Stimmen ohne Zustimmung der Sprecher erstellen und müssen den Einsatz von KI-Stimmen explizit offenlegen. Besonders wichtig war den Gewerkschaftern die Zusicherung, dass Studios bei künftigen Streiks nicht einfach auf KI-Stimmen zurückgreifen dürfen – eine Praxis, die im neuen Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Hugging Face warnt im Rahmen der Veröffentlichung des Roboters Reachy Mini vor einer Zukunft mit undurchschaubaren Robotern im Besitz weniger Konzerne: „Es ist extrem wichtig für die Zukunft der Robotik, dass sie Open Source ist“, betont CEO Clément Delangue. Der vollständig quelloffene, modulare Roboter-Bausatz von Hugging Face richtet sich an Entwickler, Lehrkräfte und Maker.

Der 28 cm hohe und anderthalb Kilogramm schwere Desktop-Roboter kommt in zwei Versionen: einer Lite-Variante für rund 300 US-Dollar und einer Wireless-Version mit Raspberry Pi 5, WLAN und Akku für knapp 450 US-Dollar. Technisch bietet er unter anderem eine Weitwinkelkamera, Lautsprecher und animierte Antennen. Die Einführung ist Teil einer breiteren Open-Source-Strategie von Hugging Face, zu der auch die Übernahme von Pollen Robotics gehört.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat ein Prüfverfahren genehmigt, bei dem KI die Beaufsichtigung von Online-Prüfungen für Drohnenpiloten übernimmt. Anders als beim bisherigen Verfahren, das zwei Webcams und einen menschlichen Prüfer erforderte, überwacht nun eine KI des US-Unternehmens Proctorio den Prüfling über eine einzige Kamera.

Die KI erstellt zunächst ein Referenzbild des Prüflings und registriert dann auffälliges Verhalten wie häufiges Wegsehen oder Sprechen. Verdächtige Videosequenzen werden markiert und nachträglich einem menschlichen Prüfer vorgelegt. Für Prüflinge bietet das System drei Vorteile: geringere Hardwareanforderungen, freie Terminwahl und etwa halbierte Kosten. Die DSGVO-konforme Lösung läuft über eine Online-Lernplattform von Aviation-Examen, das Ergebnis liegt innerhalb von zwei Werktagen vor.

Der Roboterhund Black Panther II des chinesischen Start-ups Mirror Me hat einen inoffiziellen Geschwindigkeitsrekord im 100-Meter-Lauf aufgestellt. Bei einer Live-Übertragung im chinesischen Staatsfernsehen erreichte er aus dem Stand 13,17 Sekunden – deutlich schneller als der bisherige Guinness-Rekord von knapp 20 Sekunden.

Der Erfolg basiert auf extremem Leichtbau, kompakten Hochleistungsmotoren und KI-gesteuerten Laufbewegungen. Die Künstliche Intelligenz ermöglicht es dem Roboter, seinen Gang verschiedenen Untergründen anzupassen und die Gliedmaßen für fließendere Bewegungen zu koordinieren. Mirror Me plant, einen Antrag bei Guinness World Records zu stellen, möchte sich aber zunächst weiter auf die Forschungsarbeit konzentrieren.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO


(igr)



Source link

Weiterlesen

Beliebt