Künstliche Intelligenz

Ärztetag fordert praxistaugliche Digitalisierung & Änderungen der Notfallreform


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Der 130. Deutsche Ärztetag hat sich in seinen Beschlüssen deutlich für mehr Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen ausgesprochen – verbindet dies aber mit konkreten Forderungen nach praxistauglichen Rahmenbedingungen. Besonders kontrovers diskutiert wurde das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), zu dem der Ärztetag mehrere weitreichende Beschlüsse fasste.

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Im verabschiedeten Leitantrag fordern die Delegierten, KI gezielt zur Entlastung einzusetzen. Sie solle „dokumentationsentlastend wirken, klinische Entscheidungsunterstützung bieten, Fehlverordnungen reduzieren, von Bürokratie entlasten“ und so die Versorgungsqualität stärken. Die elektronische Patientenakte (ePA) müsse „als zentrale Plattform für Daten und Anwendungen praxis- und nutzerorientiert“ weiterentwickelt werden – mit Fokus auf Nutzerfreundlichkeit, Betriebsstabilität und versorgungsorientierte Anwendungen.

Gleichzeitig ziehen die Ärzte klare Grenzen: Die „die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie“ müsse gewahrt bleiben und „die ärztliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten gestärkt“ werden. Gefordert werden klare und praxistaugliche Rahmenbedingungen, leicht zugängliche Pilotprojekte sowie verbindliche Zeitpläne. Budget- und Ressourcenbedarf für Implementierung und Schulungen müssten frühzeitig festgelegt werden. Datenschutz, Risikomanagement und die Vermeidung von Sicherheitslücken seien dabei zwingend zu gewährleisten.

Zudem warnte der Ärztetag, dass Defizite bei Interoperabilität und Gebrauchstauglichkeit digitaler Systeme erhebliche Risiken für die Patientensicherheit bergen könnten. Fehlbedienungen, Navigationsfehler oder systembedingte Fehlanzeigen könnten unmittelbar zu Fehldiagnosen, Medikationsfehlern oder Verzögerungen in der Therapie führen. Deshalb fordern die Delegierten verpflichtende Tests von IT-Systemen unter realen Einsatzbedingungen und unter Einbezug der Anwender vor der Einführung in den Versorgungsalltag. Auch Erkenntnisse der Human-Factors-Forschung sollten stärker berücksichtigt werden, um Sicherheit, Effizienz und Benutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu verbessern.

Bei der geplanten Notfallreform, die auf digitale Vernetzung und standardisierte Ersteinschätzung setzt, sehen die Ärzte ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Zwar erkennt der Antrag an, dass die Bundesregierung „die Reform der Notfallversorgung nach langem Stillstand voranbringen“ wolle und „dabei auch die Neuordnung des Rettungsdienstes einbeziehen will“. Allerdings werde der vorliegende Gesetzentwurf „diesen Maßstäben […] noch nicht gerecht.“ Konkret lehnen die Delegierten „ein Nebeneinander verschiedener Ersteinschätzungssysteme mit jeweils unterschiedlichen Steuerungsfolgen“ ab. Digitale Instrumente könnten die Prozesse zwar unterstützen, ein persönlicher Kontakt – telefonisch oder direkt in der Praxis – bleibe aber unverzichtbar.

Ergänzend fordert der Ärztetag in einem weiteren Beschluss, die laufenden Strukturreformen im Krankenhausbereich nicht durch „schnelle und unausgewogene Sparpakete zu konterkarieren“. Die geplanten Ausgabenkürzungen im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ließen sich „nicht ohne – auch qualitative – Einschnitte in der Versorgung“ erzielen. Statt einer strukturierten Reform werde so lediglich eine „kalte Strukturbereinigung“ beschleunigt.

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(mack)



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