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Künstliche Intelligenz

Agentic Commerce: Wie Google sich die Zukunft des Handels vorstellt


Auf der diesjährigen NRF Retail’s Big Show in New York stellt Google eine Reihe von Neuerungen vor, die einen grundlegenden Wandel im digitalen Handel markieren werden. Sie stehen für nicht weniger als den Übergang von unterstützender KI hin zu sogenannten „agentischen“ Systemen, die nicht nur beraten, sondern eigenständig handeln können. In der Branche setzt sich dafür zunehmend der Begriff Agentic Commerce durch.

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Mittelfristig geht es um eine neue Generation von KI-Agenten, die komplexe Aufgaben entlang der gesamten Customer Journey übernehmen – von der Produktsuche über den Kauf bis hin zur Reklamation oder Nachbestellung von Waren. Anders als klassische Chatbots arbeiten diese Systeme nicht nur reaktiv, sondern planen, kombinieren Daten aus unterschiedlichen Quellen und führen mehrstufige Prozesse autonom aus – immer innerhalb definierter Regeln und mit Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer.

Kern von Googles Ankündigungen ist Gemini Enterprise for Customer Experience (CX), eine neue Plattform von Google Cloud, die Shopping- und Serviceprozesse in einer gemeinsamen agentischen Architektur zusammenführt. Unternehmen sollen damit KI-Agenten einsetzen können, die etwa Produktempfehlungen mit Echtzeitverfügbarkeit abgleichen, die Warenkörbe selbständig zusammenstellen, Bestellungen auf Tagespreisbasis auslösen oder ändern und bestenfalls noch Rückgaben und Erstattungen automatisiert abwickeln oder Serviceanfragen medienübergreifend bearbeiten.

Technisch basiert die Lösung auf Googles Gemini-Modellen sowie auf Vertex AI. Neu ist dabei vor allem der Anspruch, all das nicht länger als getrennte Systeme zu betrachten, sondern als durchgängigen Prozess zu denken. Der Shopping-Agent soll neben Text auch Sprache und Bilder verarbeiten. Nutzer können etwa ein Foto eines handschriftlichen Rezepts hochladen, woraufhin der Agent die Zutaten erkennt und direkt in einen Warenkorb überträgt – inklusive Rabatt- oder Loyalitätsprogrammen, sofern vorhanden.

Parallel dazu kündigte Google jetzt gemeinsam mit Partnern wie Shopify, Etsy, Wayfair und Target den Universal Commerce Protocol (UCP) an. Dabei handelt es sich um einen offenen Standard, der die Zusammenarbeit verschiedener KI-Agenten, Bezahlsysteme und Handelsplattformen erleichtern soll.



Alles auf der KI-Plattform: Für Händler:innen könnte die Agentic-Commerce-Revolution viel verändern.

(Bild: Google)

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Ziel ist es, technische Fragmentierung zu reduzieren: Statt für jeden Agenten oder Anbieter eigene Schnittstellen zu bauen, soll UCP eine gemeinsame Sprache für agentische Commerce-Prozesse schaffen – von der Produktsuche über den Checkout bis zur Nachbetreuung. Der Standard ist kompatibel mit bestehenden Protokollen wie dem Agent Payments Protocol (AP2) und Model Context Protocol (MCP).

UCP soll zudem in Kürze eine neue Checkout-Funktion im AI-Mode und in der Gemini-App bereitstellen. Die Kunden können damit Produkte von US-Einzelhändlern sicher direkt während der Recherche kaufen – unter Verwendung gespeicherter Zahlungsinformationen aus Google Wallet oder künftig Paypal. In der Praxis soll UCP zunächst in Googles Suche und in der Gemini-App zum Einsatz kommen.

All das wird vor allem bedeuten, dass es nicht mehr nötig ist, die Plattform für den Kauf zu verlassen. Die Abwicklung erfolgt über Google Pay oder angebundene Zahlungsdienste wie Paypal. Das könnte den E-Commerce nachhaltig verändern und insbesondere die Rolle der Webshops weiter schwächen.

Mehrere große Handelsunternehmen (allerdings bis auf Weiteres ausschließlich in den USA) testen oder nutzen die neuen Systeme bereits: etwa Home Depot als Teil eines Assistenten, der Projektberatung bietet. Auch Kroger, Lowe’s und Woolworths setzen auf personalisierte Einkaufsagenten, die Einkaufslisten erstellen, Angebote berücksichtigen und Supportanfragen kontextübergreifend bearbeiten. Papa Johns schließlich nutzt den Food Ordering Agent für sprach- und textbasierte Bestellungen über App, Telefon, Kiosk und In-Car-Systeme. Das System kombiniert Upselling, Angebotslogik und Wiederbestellfunktionen.

Zentrales Element sind Business-Agents, die es den Kunden erlauben werden, direkt mit den Marken zu chatten und komplexere Produktfragen zu klären. Die Unternehmen agieren dabei in ihrer eigenen Markentonalität – verkaufsfördernde Maßnahmen inklusive. Hinzu kommt ein neues Werbeformat namens „Direct Offers“, das im Rahmen eines Pilotversuchs getestet wird und das es Werbetreibenden ermöglichen soll, exklusive Angebote direkt im AI-Mode für kaufbereite Kunden zu präsentieren.

Aus Sicht der Anbieter verspricht Agentic Commerce vor allem Effizienz: weniger manuelle Prozesse, kürzere Servicezeiten, konsistentere Kundenerlebnisse. Für Händler bedeutet das potenziell sinkende Kosten im Kundenservice und bessere Conversion-Rates durch situativ passende Angebote. Gleichzeitig verschiebt sich die Rolle von KI-Plattformen (namentlich hier Google) weiter in Richtung infrastruktureller Gatekeeper. Wenn Kaufentscheidungen, Zahlungen und Support zunehmend in KI-Interfaces stattfinden, wird die Frage nach Datenhoheit, Auswahlkriterien und Transparenz aber zentraler denn je.

Die auf der NRF vorgestellten Entwicklungen rund um Agentic Commerce markieren also weniger ein einzelnes Produktupdate als einen strukturellen Paradigmenwechsel: weg von Such- und Empfehlungssystemen, hin zu KI, die Aufgaben eigenständig erledigt. Das bringt Bequemlichkeit für die Kunden, schafft aber auch für Händler ein Personalisierungspotential – und neue Abhängigkeiten.

Wichtig ist auch, zu verstehen, dass all das in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit abläuft (auch wenn im europäischen Kontext noch viele technische und rechtliche Fragen offen sind). Wir können wohl davon ausgehen, dass der E-Commerce schon sehr bald anders funktioniert als heute.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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WF-1000XM6: Sonys Premium-In-Ears erscheinen in sechster Generation


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Sony bringt eine neue Baureihe seiner Premium-In-Ears: Die sechste Version der WF-1000-Serie soll ihre Vorgänger vor allem in Sachen aktive Geräuschunterdrückung (Active Noise Cancelling, ANC) und Telefonie übertrumpfen. Der Verkauf soll noch im Laufe dieses Februars beginnen; die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 300 Euro.

Das Versprechen für die sechste Version klingt ähnlich wie jenes, das Sony für die fünfte Generation gab: Telefonie und ANC sollen verbessert worden sein. Während das ANC der Vorgängerversion schon zu den Klassenbesten gehörte, galt das in unserem Test nicht für die Gesprächsqualität bei Telefonaten. Um das zu ändern, spendiert Sony den WF-1000XM6 mehr Mikrofone als dem Vorgänger. Insgesamt acht anstelle der sechs in den WF-1000XM5 sollen für klare Telefonate und wirkungsvolle aktive Geräuschunterdrückung sorgen. Außerdem übernehmen die In-Ears den Noise-Cancelling-Prozessor QN3e des Over-Ear-Modells WH-1000XM6. Laut Sony reduziert die aktuelle Generation Umgebungsgeräusche 25 Prozent besser als die Vorgängerversion. Der aktiven Geräuschunterdrückung stellt Sony zudem eine verbesserte passive Dämmung zur Seite. Die Ohrstöpsel aus Schaumstoff sollen Störgeräusche effektiver maskieren als die Silikonvarianten. Sie liegen in vier verschiedenen Größen bei.

Die In-Ear-Kopfhörer selbst sind ein wenig kleiner als die Vorgänger, allerdings ist das Gehäuse kantiger und damit weniger hosentaschenfreundlich geworden.

Auch am Klang hat der Hersteller gearbeitet. Neu entwickelte Lautsprechereinheiten sollen einen präziseren, verzerrungsärmeren Klang liefern als beim Vorgänger. In der zugehörigen App steht ein Zehn-Band-Equalizer bereit, um den Klang an die eigenen Vorlieben anzupassen. Die Kopfhörer verstehen neben den Codecs SBC und AAC die hochauflösende Variante LDAC. Per Multipoint-Bluetooth lassen sich zwei Abspielquellen gleichzeitig verbinden. 1,5-mal größere Antennen als im Vorgängermodell sorgen laut Hersteller für eine stabilere Verbindung. Die integrierten Akkus der WF-1000XM6 sollen bis zu acht Stunden mit aktiver Geräuschunterdrückung halten. Das Ladecase hat genug Akkukapazität für zusätzliche 16 Stunden Laufzeit, bevor es ans Ladekabel muss.


(rbr)



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„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality


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Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.

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Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.

„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.

In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.

„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.

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Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.

Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.


Update

12.02.2026,

23:19

Uhr

Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.


(tobe)



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Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.


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In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).

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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.

Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.

Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.

Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.

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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.


(mma)



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