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Künstliche Intelligenz

AI Act: Bundesregierung bringt KI-Gesetz auf den Weg


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) auf den Weg gebracht. Der AI Act enthält ein länderübergreifendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der KI-Aufsichtsbehörde übernimmt.

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Das „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)“ regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen. Diese Aufsicht soll die Bundesnetzagentur führen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat sich durch das Ende der Ampel-Koalition und die Neuwahlen verzögert. Der Entwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.

Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen den Risikograd ihrer Systeme bewerten und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.

Die EU-Verordnung verbietet etwa den Einsatz von KI-Programmen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Sicherheitsbehörden zur Verfolgung bestimmter Straftaten.

„Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft”, lobt sich Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. „Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur.“

Die Bundesnetzagentur soll als „zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde“ dienen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bestehende Kapazitäten bei anderen Marktüberwachungsbehörden wie Bundeskartellamt, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Datenschutzbehörden genutzt werden.

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Die Bundesnetzagentur wird damit langsam zur Superbehörde. Neben ihren klassischen Aufgaben der Regulierung von Telekommunikation, Post, Energie und Bahn ist die Bonner Behörde inzwischen auch der deutsche Koordinator für den europäischen Digital Services Act. Damit führt sie die Aufsicht über Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X.

Die neue Rolle der Bundesnetzagentur ist aber nicht unumstritten. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten ebenfalls Anspruch auf die alleinige KI-Aufsicht angemeldet und dabei auch Unterstützung der europäischen Kollegen erhalten. Damit hätten die Bundesländer mehr Gewicht bei der KI-Aufsicht erhalten. Es gab zudem Stimmen für die Einrichtung einer ganz neuen Behörde.

Branchenvertreter fordern unterdessen, den europäischen AI Act nachzubessern. „Mit der Umsetzung der KI-Verordnung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe. Allerdings behebt das die grundlegenden Konstruktionsfehler der europäischen KI-Verordnung nicht”, erklärt Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.

„Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts“, fordert Bäumchen. „Denn die immer noch vorhandene Doppelregulierung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz schafft Rechtsunsicherheit. Zudem treibt sie die Compliance-Kosten unnötig in die Höhe. Im industriellen Kontext regulieren Rechtsakte wie die Maschinenverordnung oder die Medizinprodukteverordnung bereits ausdrücklich auch die KI-Sicherheit. Diese Fälle sollten daher aus der KI-Verordnung ausgenommen werden.“


(vbr)



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(ilk)



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„Weiße SIM-Karten“: Ausnahme von Irans Internetsperre für Regimetreue bestätigt


Mehr als 11 Tage nach Beginn der jüngsten kompletten Internetsperrung im Iran gibt es eine offizielle Bestätigung, dass bestimmte Individuen und Organisationen davon nicht betroffen sind. Die kommt von Fatemeh Mohajerani, der Sprecherin der Islamischen Republik. Sie hat erklärt, dass „Maßnahmen ergriffen wurden, damit solche Ausstattung nur denjenigen zur Verfügung steht, die unsere Stimme an andere weitergeben können“, zitiert IranWire. Auch wenn sie dabei nicht konkreter geworden ist, bezieht sie sich wohl auf spezielle SIM-Karten, über die man weiter online gehen kann und die gezielt für Propagandazwecke verteilt werden. Irans Präsident hatte erst im Dezember versprochen, diese „weißen SIM-Karten“ deaktivieren zu lassen, damit alle die „Schwärze“ gleichermaßen erleben müssen, wie Iran International berichtete.

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Die Sonderregelung für eine kleine Minderheit von regimetreuen Organisationen und Personen zeigt sich laut Netblocks auch in den Daten zum Internetverkehr. Die Organisation weist regelmäßig auf die anhaltende Internetblockade hin und schreibt, dass die Konnektivität der Islamischen Republik auf ein Prozent des normalen Niveaus gefallen ist. Dieser kleine Rest entfällt demnach etwa auf Staatsmedien, die die Sichtweise der Islamischen Republik verbreiten sollen. Irans Präsident Massud Peseschkian hat dieses bereits erprobte Vorgehen immer wieder kritisiert, aber im Dezember erklärt, dass er dagegen nicht vorgehen könne. Deshalb wollte er die weißen SIM-Karten sperren lassen, aber auch das ist ihm offensichtlich nicht gelungen. Im Iran liegt die eigentliche Macht beim sogenannten Obersten Führer.

Die aktuelle Internetblockade wurde am 28. Februar verhängt, als Israel und die USA begannen, Luftangriffe auf den Iran zu fliegen. Dabei wurde unter anderem Ali Chamenei getötet, als neuer Oberster Führer wurde inzwischen sein Sohn installiert. Der Iran hat zudem begonnen, verschiedene Nachbarstaaten anzugreifen. Getroffen wurden dabei unter anderem auch zwei Rechenzentren der Amazon-Tochter AWS. Mit der Internetsperrung will das Regime unter anderem Proteste im Keim ersticken. Die vorherige Internetsperre war nach den mutmaßlich größten Demonstrationen in der Geschichte der Islamischen Republik Anfang des Jahres verhängt worden. Als die Kommunikation mit dem Rest unterbrochen war, wurden sie blutig niedergeschlagen.

Der übergroßen Mehrheit der Menschen im Iran steht derzeit nur ein strikt reglementiertes nationales Internet offen, in dem es unmöglich ist, sich unabhängig zu informieren. Dessen Entwicklung wurde seit Jahren vorangetrieben, es firmiert unter den Namen „Internet-e Halal“, also islamisches Netz, oder „Internet-e Melli“ – wörtlich übersetzt Volksinternet. Gegenwärtig gibt es zudem Berichte, dass die Regierung massenhaft SMS verschickt, in denen Menschen davor gewarnt werden, zu protestieren. Ahmadreza Radan, der höchste Polizeichef im Land, hat laut der Deutschen Welle gedroht, dass Protestierende als Feinde behandelt würden: „Alle unsere Kräfte haben ihre Finger am Abzug.“


(mho)



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KeePassXC 2.7.12: DLL-Schutz, Passkey-Änderungen und TOTP in Auto-Type


Der quelloffene Passwort-Manager KeePassXC ist in Version 2.7.12 erschienen. Das Release behebt mehrere Sicherheitsprobleme, allen voran einen Schutz gegen DLL-Injection-Angriffe unter Windows. Außerdem bringt es funktionale Erweiterungen, darunter TOTP-Unterstützung in Auto-Type und verschachtelte Ordner beim Bitwarden-Import.

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Wie die Entwickler in ihrem Release-Blog mitteilen, enthält die neue Version Mitigationen gegen Exploits über manipulierte OpenSSL-Konfigurationsdateien auf Windows. Bei einer DLL-Injection schleusen Angreifer bösartige Dynamic Link Libraries in den Adressraum eines laufenden Prozesses ein, um beliebigen Code auszuführen oder Rechte zu erhöhen. KeePassXC 2.7.12 verhindert nun, dass OpenSSL-Konfigurationen als Angriffsvektor für solche Injektionen missbraucht werden.

Eine potenziell aufwendige Änderung betrifft Passkeys: KeePassXC speichert jetzt die Flags Backup Eligibility (BE) und Backup State (BS) mit jedem Eintrag. Das BE-Flag zeigt an, ob ein Passkey als Multi-Device-Credential gesichert und synchronisiert werden kann, das BS-Flag markiert den aktuellen Sicherungsstatus. Bisher waren beide Werte fest auf false gesetzt, ab Version 2.7.12 stehen sie standardmäßig auf true. Die Entwickler warnen ausdrücklich: „Dies könnte bestehende Passkeys brechen, für die die Flags nicht gespeichert wurden, da die Werte als unveränderlich gelten.“

Wer nach dem Update Probleme mit bestehenden Passkeys feststellt, kann den vorherigen Zustand wiederherstellen, indem er unter „Advanced“ zwei String-Attribute manuell hinzufügt: KPEX_PASSKEY_FLAG_BE=0 und KPEX_PASSKEY_FLAG_BS=0. Zusätzlich wird nun der publicKey in die Register-Response für Passkeys aufgenommen.

KeePassXC 2.7.12 unterstützt jetzt {TIMEOTP} als Platzhalter in Auto-Type-Sequenzen und als Entry-Platzhalter. TOTP (Time-based One-Time Password) ist ein RFC 6238 spezifizierter Algorithmus, der aus einem gemeinsamen geheimen Schlüssel und der aktuellen Systemzeit zeitbasierte Einmalpasswörter generiert – typischerweise alle 30 Sekunden. Nutzer können damit automatisch den aktuellen TOTP-Code in Login-Formulare einfügen lassen, ohne ihn händisch aus einer Authenticator-App ablesen zu müssen.

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Im Browser-Zugriffsdialog zeigt KeePassXC nun die abgeglichenen URLs in einem Tooltip an. So lässt sich leichter verifizieren, welche Websites tatsächlich Zugriff auf gespeicherte Zugangsdaten anfordern. Außerdem validiert die neue Version die Haupt-Entry-URL bei der Verwendung von Platzhaltern und speichert browserbezogene Werte korrekt in den customData-Feldern.

Wer von Bitwarden zu KeePassXC migriert, kann mit der neuen Version auch verschachtelte Ordner übernehmen. Bitwarden nutzt einen Schrägstrich als Trennzeichen für hierarchische Ordnerstrukturen, etwa „Socials/Forums“. KeePassXC 2.7.12 bildet diese Hierarchie beim Import korrekt ab, sodass die Vault-Struktur erhalten bleibt.

Unter Linux haben die Entwickler eine Änderung rückgängig gemacht, die eine Race-Condition in der Auto-Type-Funktion verursachte. Darüber hinaus behebt das Release diverse kleinere Probleme: Die Anzeige des Kontrollkästchen-Werts in den Browser-Integrations-Einstellungen stimmt jetzt, Font- und Theme-Darstellung wurden korrigiert, der „Entfernen“-Button in den Plugin-Daten funktioniert wieder ordnungsgemäß, und Dateinamen werden vor dem Speichern von Anhängen bereinigt.

KeePassXC 2.7.12 steht für Windows, Linux und macOS auf der Projektseite zum Download bereit.


(fo)



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