Künstliche Intelligenz
Allergiker, Haustiere, Kleinkinder: Wer einen Wischsauger mit Heißwasser braucht
Einige Wischsauger arbeiten mit heißem Wasser, andere mit kaltem. Wir zeigen, wie sich das auf die Hygiene auswirkt und wann sich der Wärmeaufwand lohnt.
Wischsauger vereinen Saugen und Wischen in einem Gerät. Damit bieten sie eine effiziente Komplettlösung für die Bodenreinigung. Im Unterschied zu klassischen Staubsaugern oder Wischmopps arbeiten sie mit rotierenden Walzen, die kontinuierlich mit Frischwasser benetzt werden, während sie gleichzeitig Schmutz und Flüssigkeiten aufnehmen. Das Schmutzwasser landet in einem separaten Tank – eine hygienische Trennung, die verhindert, dass Dreck erneut auf dem Boden verteilt wird.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Zeitersparnis durch das Zusammenfassen zweier Arbeitsschritte, mehr Hygiene dank getrennter Wasserbehälter und oft eine gründlichere Reinigung. Viele moderne Modelle erkennen per Sensor den Verschmutzungsgrad und passen ihre Reinigungsleistung automatisch an.
Ein klarer Trend zeichnet sich ab: Höhere Wassertemperaturen, bekannt aus der Selbstreinigung moderner Saugroboter, halten nun auch bei den Wischsaugern Einzug – Heißwasser wird zunehmend zum neuen Standard in der Bodenreinigung.
Stellvertretend für diese Entwicklung haben wir zwei aktuelle Spitzenmodelle ausgewählt, die in unseren Tests mit ausgezeichneten Ergebnissen überzeugten: den Dreame H15 Pro Heat (Testbericht), der als erster Wischsauger das Reinigungswasser auf 85 °C erhitzt, sowie den Tineco Floor One S9 Artist (Testbericht), der mit bewährter Kaltwasser-Technik und hervorragender Handhabung punktet.
Bessere Reinigung: Warum die Temperatur entscheidend ist
Die Reinigungswirkung von Wasser steigt mit der Temperatur exponentiell – ein physikalisch-chemisches Prinzip, das in der professionellen Reinigung seit Langem genutzt wird. So sinkt die Oberflächenspannung des Wassers von 72,8 mN/m bei 20 °C auf nur noch 58,9 mN/m bei 100 °C. Sie beschreibt, wie stark sich Wassermoleküle an der Oberfläche anziehen – ähnlich einer dünnen Haut auf dem Wasser.
Je niedriger die Oberflächenspannung, desto leichter dringt Wasser in feine Ritzen und Poren ein. Heißes Wasser benetzt Oberflächen deshalb besser und löst Schmutz effizienter. Gleichzeitig steigt mit der Temperatur die kinetische Energie der Moleküle, was die Reinigungswirkung zusätzlich verstärkt.
Auch Fette und Öle lassen sich bei höheren Temperaturen leichter entfernen: Viele haushaltsübliche Fette schmelzen bereits bei 30 bis 40 °C – bei 85 °C werden sie sofort verflüssigt und lassen sich leichter emulgieren
Mikrobiologie der Bodenreinigung: Die unsichtbare Gefahr
Haushaltsböden sind Brutstätten für Mikroorganismen. Studien zeigen, dass Küchenböden stark mit Bakterien belastet sind – deutlich mehr als etwa Toilettensitze. Besonders problematisch sind pathogene Keime, die ernsthafte Gesundheitsrisiken darstellen können.
Escherichia coli (E. coli): Diese Darmbakterien können schwere Durchfallerkrankungen verursachen und überleben auf Böden bei Raumtemperatur mehrere Stunden. Die Bakterien werden bei Temperaturen ab etwa 70 °C effektiv abgetötet.
Salmonellen: Die gefürchteten Erreger von Lebensmittelvergiftungen zeigen sich hartnäckig und können auf trockenen Oberflächen wochenlang überleben. Auch sie werden bei Temperaturen ab 70 °C zuverlässig eliminiert.
Staphylococcus aureus: Ein Hautkeim, der bei 20 bis 30 Prozent der Menschen natürlich vorkommt und Wundinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen verursachen kann. Er ist hitzeempfindlich und stirbt bei hohen Temperaturen schnell ab.
Schimmelpilze: Während vegetative Zellen bereits bei 60 bis 70 °C absterben, sind ihre Sporen deutlich resistenter. Bei 85 °C wird jedoch eine deutliche Reduktion erreicht, abhängig von der Schimmelpilzart und Einwirkdauer, wobei das Ausmaß abhängig von der Schimmelart und der Einwirkdauer der Hitze ist.
Die Wirkung von Hitze auf Keime lässt sich mit der sogenannten Arrhenius-Gleichung erklären: Steigt die Temperatur um 10 °C, verdoppelt oder verdreifacht sich in der Regel die Geschwindigkeit, mit der Bakterien und andere Mikroorganismen abgetötet werden.
Dreame H15 Pro Heat: Bodenreinigung mit 85 °C heißem Wasser
Der Dreame H15 Pro Heat nutzt mit seinem Thermo-Rinse-System diese wissenschaftlichen Erkenntnisse konsequent. Mit 85 °C heißem Wischwasser liegt er deutlich über der kritischen Temperatur von 70 °C, ab der die meisten pathogenen Keime schnell abgetötet werden.
Die hohe Temperatur zerstört wichtige Strukturen in den Bakterienzellen. Bakterielle Enzyme und Strukturproteine verlieren ihre Funktion, die Zellwand wird durchlässig, die Zelle stirbt ab. Gleichzeitig werden die Zellmembranen von Bakterien bei 85 °C bereits stark destabilisiert. Die Membran verliert ihre Barrierefunktion. Zusätzlich führt die Hitze zu Schädigungen in der bakteriellen DNA.
Die automatische Gap-Free-Abziehlippe verstärkt den Effekt: Sie verhindert, dass schmutziges Wasser in Fugen und Ecken zurückbleibt – typische Rückzugsorte für Bakterien. Zur Selbstreinigung nutzt er sogar 100 °C heißes Wasser, was die Walze noch hygienischer macht als die eigentliche Bodenreinigung. Weitere Details zu den innovativen Features finden sich in unserem ausführlichen Testbericht.
Tineco S9 Artist: Mechanische Reinigung ohne Heißwasser
Der Tineco Floor One S9 Artist arbeitet mit einem anderen Ansatz. Das Wischwasser bleibt bei Raumtemperatur, nur für die Selbstreinigung wird es erwärmt. Die Reinigungswirkung basiert primär auf mechanischer Wirkung durch die rotierende Walze mit 22.000 Pa Saugkraft, die Schmutz und einen Großteil der Oberflächenbakterien mechanisch entfernt. Unterstützt wird dies durch die Tensidwirkung der mitgelieferten Reinigungslösung, die die Oberflächenspannung reduziert und Schmutz löst. Die 85 °C heiße Lufttrocknung der Walze in der Station tötet zwar Bakterien auf der Walze ab, erreicht aber nicht den Boden selbst.
Studien zeigen, dass mechanische Reinigung mit Tensiden etwa 90 bis 95 Prozent der Oberflächenbakterien entfernt – ein guter Wert für normale Haushalte. Allerdings bleiben resistentere Keime und Sporen oft zurück. Biofilme, die sich in Fugen und auf rauen Oberflächen bilden, werden ohne Hitzeeinwirkung nur oberflächlich entfernt. Gleichwohl erledigt auch der S9 Artist seinen Job richtig gut und entfernt ausgebrachten Schmutz zuverlässig. Wie er im Detail abschneidet, lässt sich in unserem umfassenden Testbericht nachlesen.
Der hygienische Vergleich: 85 °C gegen Kaltwasser
Basierend auf wissenschaftlichen Studien zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen 85 °C heißem Wasser und Kaltwasserreinigung. Bei 85 °C werden die meisten pathogenen Bakterien effektiv abgetötet. Im Vergleich dazu erreicht die mechanische Reinigung mit Kaltwasser und Tensiden typischerweise eine Keimreduktion von 90 bis 95 Prozent bei vegetativen Bakterien, jedoch weniger bei Sporen.
Nach einer Heißwasserbehandlung mit 85 °C bleiben Oberflächen länger hygienisch sauber. Die Hitze zerstört auch Nährstoffreste, die Bakterien zur Vermehrung benötigen. Die Wiederbesiedlung der Oberflächen hängt von verschiedenen Umgebungsfaktoren ab und erfolgt nach thermischer Behandlung deutlich langsamer als nach rein mechanischer Reinigung.
Energiebilanz und Umweltaspekte
Die Heißwassertechnologie benötigt zusätzliche Energie für die Wassererhitzung. Theoretisch benötigt man etwa 0,076 kWh, um 1 Liter Wasser von 20 °C auf 85 °C zu erhitzen (berechnet mit der spezifischen Wärmekapazität von Wasser). In der Praxis liegt der Verbrauch durch Wärmeverluste und Gerätewirkungsgrad höher – geschätzt bei etwa 0,09-0,11 kWh pro Liter.
Geht man von einer angenommenen Wassermenge von 0,5 bis 0,8 Liter pro Reinigung aus, ergibt sich ein geschätzter Energiebedarf von 0,045 bis 0,088 kWh pro Reinigungsvorgang. Bei zweimaliger wöchentlicher Nutzung würde sich dies auf etwa 4,68 bis 9,15 kWh pro Jahr summieren, was zusätzlichen Stromkosten von etwa 1,50-3 Euro entspricht (bei 0,32 €/kWh).
Diese Werte sind Schätzungen, da der tatsächliche Verbrauch je nach Gerät, Isolierung und Nutzungsverhalten variieren kann.
Dem gegenüber steht der reduzierte Bedarf an chemischen Reinigungsmitteln. Die hohe Temperatur von 85 °C erreicht bereits Desinfektionswirkungen, für die sonst zusätzliche chemische Mittel nötig wären. Dies schont die Umwelt und reduziert die Exposition gegenüber potenziell gesundheitsschädlichen Chemikalien.
Praktische Anwendungsszenarien
Haushalte mit erhöhtem Hygienebedarf profitieren besonders von der Heißwassertechnologie bei 85 °C. In Familien mit Kleinkindern ist dies besonders relevant, da Krabbelkinder viel Kontakt mit dem Boden haben. Die Heißwasserreinigung reduziert das Infektionsrisiko deutlich. Haustierbesitzer stehen vor der Herausforderung, dass Hunde und Katzen Parasiten wie Giardien eintragen können. Diese werden bei hohen Temperaturen ab etwa 70 °C effektiv abgetötet.
Für Allergiker bietet die Hitzebehandlung bei 85 °C eine spürbare Verbesserung: Milben werden sicher abgetötet, und die allergene Wirkung ihrer Hinterlassenschaften wird deutlich reduziert. Menschen mit geschwächtem Immunsystem profitieren ebenfalls von der höheren Keimreduktion durch Heißwasser.
In Haushalten mit Erwachsenen ohne besondere Risikofaktoren reicht die Reinigungsleistung von Kaltwasser-Wischsaugern meist aus. Die mechanische Entfernung von 90 bis 95 Prozent der Keime entspricht dem Hygieneniveau, das auch mit herkömmlichen Reinigungsmethoden erreicht wird. Welche weiteren Modelle es gibt und wie sie im Vergleich abschneiden, zeigt unsere große Wischsauger-Bestenliste.
Die beliebtesten Wischsauger zeigen wir in unserem Preisvergleich:
Fazit
Die Reinigung mit 85 °C heißem Wasser, wie sie der Dreame H15 Pro Heat bietet, erzielt eine deutlich bessere Desinfektionsleistung als Kaltwasser: Keime werden schneller abgetötet, Allergene reduziert und hartnäckiger Schmutz effektiv gelöst. Auch wenn 100 °C noch wirksamer wären, ist der Unterschied zur Kaltwasserreinigung klar.
Wassertemperatur wird zunehmend zum Unterscheidungsmerkmal bei Wischsaugern – wie schon bei Saugrobotern. Hersteller setzen auf Hygienevorteile, und viele Kundinnen und Kunden sind bereit, dafür mehr zu investieren.
Modelle ohne Erhitzungsfunktion wie der Tineco Floor One S9 Artist bleiben dennoch sinnvoll. Sie reinigen gründlich, verbrauchen weniger Energie und sind günstiger – ausreichend für Haushalte ohne besondere Hygieneanforderungen.
Letztlich kommt es auf die individuellen Bedürfnisse an: Wer Wert auf maximale Hygiene legt, profitiert von heißem Wasser. Wer energiesparend reinigen will, ist mit Kaltwasser gut beraten. Die Zukunft der Bodenreinigung setzt verstärkt auf Temperatur – und 85 °C bieten dabei einen effektiven Kompromiss zwischen Hygiene und Effizienz.
Mehr hilfreiche Geräte für einen sauberen Haushalt zeigen unsere Bestenlisten:
Künstliche Intelligenz
Microsoft und Amazon machen „Wolfenstein“ zur Prime-Serie
Amazon und Microsoft arbeiten nach dem Erfolg von „Fallout“ an einer weiteren Serienumsetzung: Die Shooter-Reihe „Wolfenstein“ soll zu einer Prime-Video-Serie werden, berichtet das Branchenmagazin Variety.
Der Variety-Bericht nennt involvierte Produktionsfirmen und Personen – darunter Patrick Somerville, der als Showrunner tätig sein soll. Wirkliche Details zum Zeitrahmen und zum Inhalt gehen aus dem Bericht allerdings nicht hervor. Amazon hat die Serie bislang nicht offiziell angekündigt.
Die „Wolfenstein“-Reihe gehört zu den namhaftesten Shooter-Reihen der Videospielwelt. Die ersten Ableger entwickelte id Software in den 80er-Jahren, zuletzt arbeitete das Microsoft-Studio MachineGames an „Wolfenstein“-Spielen. Ein neuer Teil ist aktuell nicht angekündigt. MachineGames arbeitete zuletzt an „Indiana Jones und der Große Kreis“.
„Wolfenstein“ und die Nazi-Symbolik
„Wolfenstein“ spielt in einem alternativen Universum, in dem die Nazis dank okkulter Rituale und Science-Fiction-Technik herumhantieren. Laut Variety lautet die Tagline der geplanten Serie „the story of killing Nazis is evergreen“ – Nazitöten wird nicht alt. In Deutschland landeten viele Spiele der „Wolfenstein“-Reihe auf dem Index. Das lag unter anderem an der Darstellung von Nazi-Symbolik wie dem Hakenkreuz.
Selbst einige der jüngeren „Wolfenstein“-Spiele wurden für den deutschen Markt verändert, um beispielsweise Hakenkreuze durch fiktive Symbole zu ersetzen. Seit 2018 darf die USK dank Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches Einzelfallentscheidungen bei der Beurteilung von Hakenkreuzen in Videospielen vornehmen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle darf seitdem Hakenkreuze in Titeln erlauben, sofern sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen. Das 2019 erschienene „Wolfenstein: Youngblood“ gehörte zu den ersten und prominentesten Spielen, die in Deutschland Hakenkreuze zeigen durften.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Falsche IT-Fachkräfte aus Nordkorea eingeschleust: Haft für US-Amerikanerin
Schon länger warnen Sicherheitsbehörden sowohl in Europa als auch in den USA: IT-Fachkräfte aus Nordkorea schleichen sich unter falscher Identität als Remote-Angestellte bei westlichen Unternehmen ein, um mit ihren Gehältern Einnahmen für die nordkoreanische Regierung zu generieren. Sie haben dabei Helfer in den Regionen der betroffenen Unternehmen, die ihnen zum Beispiel ermöglichen, außerhalb Nordkoreas Gehaltszahlungen anzunehmen und einen Arbeitslaptop zu betreiben, damit sie nicht auffliegen. Für eine solche Helferin aus dem US-Bundesstaat Arizona gab es nun eine lange Haftstrafe.
Die 50-Jährige wurde am Donnerstag an einem US-Bezirksgericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie an einem massiven Betrug beteiligt war, der nordkoreanischen IT-Fachkräften Remote-Arbeitsplätze in mehr als 300 US-Unternehmen verschaffte. Angaben des US-Justizministeriums zufolge gaben sich die Nordkoreaner dabei als Bewohner und Bürger der USA aus. Die Frau diente vor allem als Schnittstelle zwischen den betrogenen Unternehmen und den Nordkoreanern. Sie betrieb die Arbeitslaptops der falschen Angestellten bei sich vor Ort und nahm Gehaltszahlungen entgegen, die sie dann nach Nordkorea weiterleitete. Insgesamt soll die Masche der Verurteilten und der Regierung Nordkoreas illegale Einnahmen in Höhe von mehr als 17 Millionen US-Dollar eingebracht haben.
Einer der größten Fälle in den USA
Bereits im Februar bekannte sich die Frau laut dem Ministerium schuldig, Telekommunikationsbetrug, schweren Identitätsdiebstahl und Geldwäsche begangen zu haben. Zusätzlich zu der 102-monatigen Haftstrafe verurteilte das Gericht sie zu drei Jahren Bewährungsstrafe, zur Einziehung von 284.555,92 US-Dollar, die sie an Nordkorea weiterleiten wollte, und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 176.850 US-Dollar.
Das Ministerium spricht von einem der größten Betrugsfälle dieser Art, der jemals von der Behörde verfolgt wurde. Im Zuge des Betrugs sollen 68 Identitäten von Opfern in den Vereinigten Staaten gestohlen und 309 US-Unternehmen sowie zwei internationale Unternehmen hinters Licht geführt worden sein.
Gestohlene Identitäten von US-Bürgern
Nordkorea setze laut dem US-Gericht tausende hochqualifizierter IT-Fachkräfte weltweit ein, um unter Verwendung falscher, gestohlener oder geliehener Identitäten von US-Bürgern eine Beschäftigung im nordkoreanischen Ausland zu erlangen. Komplizen wie die 50-Jährige helfen demnach dabei, Kontrollen der Arbeitgeber zu umgehen, die solche illegalen Arbeitsverhältnisse verhindern sollen.
Die Frau soll die Nordkoreaner auch dabei unterstützt haben, ihre Jobs in den USA zu finden. Zu den betroffenen Unternehmen gehörten demnach ein führender Fernsehsender, ein Technologieunternehmen aus dem Silicon Valley, ein Luft- und Raumfahrtunternehmen, ein amerikanischer Automobilhersteller, ein Luxus-Einzelhandelsgeschäft und ein US-Medienunternehmen. Auch Fortune-500-Unternehmen waren demnach darunter. Laut dem Ministerium wählten die IT-Arbeiter vorher die Unternehmen gezielt aus, bei denen sie sich bewerben wollten.
Ermittler finden Laptop-Farm
Im Haus der verurteilten Frau fanden die Ermittler eine ganze Laptop-Farm mit den Computern, die die betrogenen Unternehmen an die vermeintlichen Adressen ihrer neuen Angestellten geschickt hatten. Zettel an den insgesamt 90 gefundenen Laptops halfen der 50-Jährigen, den Überblick darüber zu behalten, zu welchem US-Unternehmen und zu welcher Identität das jeweilige Gerät gehörte. Durch den Standort der Rechner in den USA konnten die Nordkoreaner vorgeben, von dort aus zu arbeiten. Ihre Helferin verschickte demnach außerdem 49 Laptops und andere Geräte von US-Unternehmen an Standorte im Ausland. Mehrere Sendungen gingen demzufolge auch an eine Stadt in China an der Grenze zu Nordkorea.
Laptop-Farm im Haus der Verurteilten: Zettel an den Geräten verrieten, welcher Laptop zu welchem Unternehmen gehört.
(Bild: U.S. Department of Justice)
Ein Großteil der erzielten Einnahmen wurde unter den Namen echter US-Bürger an Steuer- und Sozialbehörden gemeldet. Die genutzten Identitäten waren gestohlen oder wurden missbraucht. Darüber hinaus erhielt die 50-Jährige Gehaltsschecks auf die Namen der gestohlenen Identitäten und ließ sich die Gehälter direkt von US-Unternehmen auf ihre eigenen Konten auszahlen. Anschließend überwies sie das Geld ins Ausland.
Längst haben die nordkoreanischen IT-Fachkräfte auch Deutschland im Visier: Der Bundesverfassungsschutz warnte vorigen Herbst deutsche Unternehmen vor Agenten Nordkoreas, die sich als IT-Freelancer ausgeben.
(nen)
Künstliche Intelligenz
„Ohne Zynismus nicht erklärbar“ – Anwalt Chan-jo Jun zum Facebook-Urteil
Dass die Bundesregierung weiterhin rechtskonform eine Facebook-Präsenz betreiben darf, hatte das Verwaltungsgericht Köln in dieser Woche entschieden. Im c’t-Podcast „Haken dran“ äußert sich der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Chan-jo Jun zum Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes allerdings skeptisch. „Ich kann’s dir leider nicht ohne Zynismus erklären, was da passiert“ – denn während der Europäische Gerichtshof und frühere Urteile durchaus auch Betreiber von Seiten in sozialen Netzwerken in die Pflicht nahmen, die Nutzerinner und Nutzer zu schützen, hatte das VG Köln in dieser Woche anders entschieden.
„Sehr verwunderlich, dass Bundesbehörden da überhaupt aktiv waren und umso verwunderlicher, dass ein Verwaltungsgericht sagt: Ist zwar illegal, macht aber nichts.“
Ausgegangen war dem Gerichtsstreit ein Verbot durch den früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber – auch er kommt in „Haken dran“ zu Wort und sagt: „(Es) gibt eine politische Verpflichtung der Bundesregierung – und die ist klar: Öffentliche Behörden können es nicht akzeptieren, dass ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation mit ihnen von einem Privatunternehmen ausspioniert werden.“
Der Podcast „Haken dran – das Social-Media-Update der c’t“ wird moderiert von Gavin Karlmeier und erscheint dreimal wöchentlich mit wechselnden Gästen.
(mond)
-
Datenschutz & Sicherheitvor 1 Monat
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
Online Marketing & SEOvor 2 Monaten
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Philip Bürli › PAGE online
-
Digital Business & Startupsvor 1 Monat
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 1 Monat
Patentstreit: Western Digital muss 1 US-Dollar Schadenersatz zahlen
-
Social Mediavor 1 Monat
LinkedIn Feature-Update 2025: Aktuelle Neuigkeiten
-
Social Mediavor 2 Monaten
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken