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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer vereinbart
Verträge sind einzuhalten, das ist ein uralter zivilrechtlicher Grundsatz. Leider kann das Drumherum kompliziert sein. So mussten Zivilgerichte sich schon oft damit befassen, ob vermeintliche Abmachungen tatsächlich zu einem vereinbarten Vertrag gehören oder nicht. Manche Bestimmungen, um die sich nachvertraglicher Ärger dreht, sind Bestandteil von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie können bei Käufen etwa Angaben zu Garantien und manch anderes betreffen. Geht es beispielsweise um Mobilfunk- oder Hostingverträge, gehören auch wichtige Details wie Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen dazu. AGB sind § 305 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge keine individuell ausgehandelten Vertragsklauseln, sondern Bedingungen, die eine Vertragspartei für Verträge mit einer Vielzahl von Partnern vorformuliert hat.
Häufig stehen AGB nicht direkt im Vertragstext, sondern liegen als eigenständige Dokumente vor. Um sie wirksam in einen Vertrag einzubinden, müssen beide Vertragspartner einverstanden sein – das lässt sich auf unterschiedliche Weise dokumentieren, unter anderem durch Anklicken einer Checkbox in einem Bestelldokument. Auf jeden Fall muss ein AGB-Verwender seinem Partner vor beziehungsweise bei Vertragsschluss die Möglichkeit geben, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2, 3 BGB).
- Wenn Anbieter ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge einbinden wollen, müssen sie ihren Vertragspartnern Gelegenheit geben, diese Bestimmungen auf zumutbare Weise zur Kenntnis zu nehmen.
- Normalerweise gilt es als zumutbar, wenn ein Bestelldokument mit einem gesonderten AGB-Dokument im Web verlinkt ist; auch ein QR-Code kann als Link für diesen Zweck tauglich sein.
- Medienbrüche im Ablauf und andere für Kunden unzumutbare Hürden können verhindern, dass AGB wirksam in Verträge eingebunden werden.
Er braucht nicht technisch sicherzustellen, dass der Partner die AGB auch tatsächlich gelesen hat. Der Weg einer möglichen Kenntnisnahme muss für den Vertragspartner aber zumutbar sein. Bei Ladengeschäften ist es vielfach üblich, dass die AGB vor Ort aushängen. Welche anderen zumutbaren Möglichkeiten es genau gibt, die insbesondere für Onlinekunden als zumutbar gelten dürfen, hat der Gesetzgeber nicht definiert.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer vereinbart“.
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FritzOS 8.21: Fritz verteilt Hotfix-Update
Die Kabel-Fritzboxen 6591, 6660 und 6690 sowie zuletzt die DSL-Fritzbox 7530 haben ein Update auf FritzOS 8.21 erhalten. Je nach Router behebt die Version verschiedene kleinere Fehler in der Firmware.
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Im Falle der Fritzbox 7530 schreibt der Hersteller lediglich einen Punkt in die Übersicht:
- Behoben: Interoperabilität bei einigen ADSL-Anschlüssen mit IPv6 war problematisch
Demnach konnten beim Zusammenspiel aus älterem ADSL-Internetanschluss und IPv6-Adresse Probleme auftreten.
Mehr Bugfixes für Kabel-Router
Im Falle der Fritzbox 6660 nennt Fritz drei Fehlerbehebungen. Demnach fehlten in der Übersicht zu den WireGuard-Verbindungen IPv6-Adressen, die Darstellung des Datenverbrauchs in der Kindersicherung war fehlerhaft und der Fernzugriff ließ sich nur aktivieren, wenn die Fritzbox mit dem Internet verbunden war.
Die Fritzbox 6690 hat das große Update Fritzbox 8.20 übersprungen und sofort die Version 8.21 enthalten. Dementsprechend sollten die Probleme der Schwestermodelle gar nicht erst aufgetreten sein.
Zahlreiche weitere Fritzboxen nutzen noch ältere FritzOS-Versionen wie 8.02 und 8.03 sowie teilweise 7er-Versionen.
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Updates lassen sich wie gewohnt über die FritzOS-Weboberfläche anstoßen. Standardmäßig lässt sie sich über die IP 192.168.178.1 aufrufen. Alternativ stellt Fritz die Images über einen Download-Server bereit.
(mma)
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„AI-Powered Price Optimization“: US-Zustelldienst Instacart manipuliert Preise
Wer online Lebensmittel bestellt, zahlt womöglich drauf, auch wenn er die Ware dann selbst im Geschäft abholt. Das zeigt ein unabhängiger Test des Liefer- und Abholdienstes für Lebensmittel, Instacart, in den USA. Testkäufer legten zum selben Zeitpunkt dieselbe Ware in ihre Einkaufswägen – zur späteren Selbstabholung im selben Geschäft, um den Faktor etwaig unterschiedlicher Lieferkosten auszuschließen. Dennoch veranschlagte Instacart unterschiedliche Preise.
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Die Unterschiede sind hoch, wie der gemeinsam von Consumer Reports, Groundwork Collaborative und More Perfect Union durchgeführte Test des Kaufs alltäglicher Lebensmittel zeigt: Bei drei Vierteln der Produkte schwankte der eCommerce-Preis. Dabei lag der höchste Preis im Schnitt 13 Prozent über dem niedrigsten, die Schwankungsbreite reichte jedoch bis zu 23 Prozent, etwa bei einer bestimmten Packung Cornflakes.
Ziel ist offenbar, zu erraten, wie viel ein Kunde zu bezahlen bereit ist, und ihm möglichst viel abzuverlangen. Für dasselbe Produkt zur selben Zeit im selben Laden fand der Test bis zu sieben unterschiedliche Preise bei Instacart.
92 Prozent der Safeway-Kunden zahlten drauf
Für den gesamten Warenkorb stiegen die Preise um bis zu sieben Prozent, für manche Testkäufer im Vergleich zu anderen Testkäufern, die den gleichen Warenkorb zur Selbstabholung in derselben Filialen zusammenstellten. Getestet wurden im September Verbrauchermärkte in Seattle, Washington, D.C., Saint Paul und North Canton, zwei Filialen Safeways und drei Targets. Bei einem Safeway-Laden in Seattle waren 92 Prozent aller Testkäufer von höheren Gesamtpreisen betroffen.
Bei Target in North Canton waren es 37 Prozent, bei einer anderen Target-Filiale in Saint Paul hingegen drei Viertel. 193 Einzeltests konnten ausgewertet werden. Ein kleinerer Nachfolgetest im November mit Instacart Abholbestellungen bei den Ketten Albertsons, Costco, Kroger und Sprouts Farmers Market zeigte ähnliche Preisexperimente.
„Instacart ist immer transparent hinsichtlich Preisfestsetzung”, sagte das Unternehmen, angesprochen auf die Machenschaften, und schob die Schuld auf die Läden: „Handelspartner setzen und bestimmten ihre Preise auf Instacart, und wir arbeiten eng mit ihnen zusammen, um Online- und Ladenpreise wo immer möglich abzustimmen.”
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Nur eine der Handelsketten war zu einer Stellungnahme bereit: Target bestritt, eine Geschäftsbeziehung mit Instacart zu unterhalten, Warenpreise direkt an Instacart weiterzugeben, „oder zu bestimmten, welche Preise auf Instacart aufscheinen.” Daraufhin musste Instacart zugeben, Targets öffentliche Warenpreise herunterzuladen und zusätzliche Beträge aufzuschlagen, um „Betriebs- und Technikkosten” zu decken.
Preismanipulation as a Service
So weit, das gegenüber Verbrauchern offenzulegen, geht Instacarts Transparenz dann doch nicht. Gegenüber Markenkonzernen und Handelskette redet Instacart hingegen Tacheles: Ihnen bietet Instacart auf einer eigenen Webpage „KI-getriebene Preisoptimisierung” an. Der Eversight genannte Dienst beschere durch KI-getriebene Experimente ein bis drei Prozent mehr Umsatz und zwei bis fünf Prozent höhere Marge.
Dabei würden Preise innerhalb festgelegter Bandbreiten variiert. „KI wird angewandt, um die Experimente in großem Maßstab durchzuführen”. Instacart hat die Eversight-Plattform im September 2022 zugekauft. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie Preise nicht mehr einfach vergleichen können und womöglich unbewusst höhere Preise zahlen.
Selbst erfundene Preise werden manipuliert
Zu den Tricks gehört auch die Manipulation der berüchtigten Statt-Preise. Die Testkäufer mussten feststellen, dass ihnen angebliche Rabatte in unterschiedlicher Höhe weisgemacht wurden. Obwohl sie zum selben Zeitpunkt dieselbe Ware zur Selbstabholung aus demselben Laden in den Online-Warenkorb Instacarts legten, und dabei der aufgerufene Preis ident war, wurden ihnen verschiedene Statt-Preise angezeigt, also unterschiedliche hohe Rabatte vorgegaukelt. Auch das macht Instacart gegenüber betroffenen Verbrauchern nicht transparent.
„Wenn Preise nicht mehr transparent sind, können Käufer beim Einkauf nicht mehr vergleichen”, kritisiert der Testbericht. „Diese zunehmend undurchsichtigen Methoden schlagen nicht nur ein Loch in die Geldbörsen der Familien. Faire und ehrliche Märkte sind das Fundament einer gesunden Wirtschaft – und Firmen wie Instacart gefährden dieses Vertrauen.”
„Endkunden ist nicht bewusst, dass sie Teil eines Experiments sind”, hieß es auf der Eversight-Webpage. Diesen Satz hat Instacart kürzlich entfernt.
(ds)
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Machine-Learning-Dienste der Hyperscaler – ein Überblick
Wer nach Machine-Learning-Diensten sucht, landet schnell bei den Angeboten der US-amerikanischen Hyperscaler. Mit AWS SageMaker, Googles Vertex AI und Azure Machine Learning bieten alle drei Plattformen eine Vielzahl an Diensten und wollen so End-to-End-ML-Workflows abbilden, Dienste automatisieren oder auf der Plattform managen und alle gängigen Frameworks in ihr Cloud-Ökosystem einbinden. Dabei haben die Produktpaletten im Laufe der Jahre ein unübersichtliches Ausmaß angenommen.
AWS SageMaker: Vor- und Nachteile im Überblick
AWS könnte den perfekten Werkzeugkasten bieten, der sich genau an die spezifischen Bedürfnisse seiner Nutzer anpasst. Leider kommt die Amazon-Tochter den Nutzern in der Konfiguration in keiner Weise entgegen und lässt sie relativ allein mit dem enormen Angebot. Die diversen Tutorials, die Einsteiger unterstützen sollen, sind über verschiedene Plattformen verteilt, sodass zusätzlich zum zeitintensiven Einrichten der Workflows eine längere Recherche der korrekten Hilfen für das jeweilige Problem eingeplant werden muss. Weitere Hürden sind das für Anfänger eher verwirrende UI und die überwältigende Serverkonfiguration, die erfahrene User voraussetzt.
- Die großen Cloud-Anbieter AWS, Google und Microsoft bieten umfangreiche, aber teils unübersichtliche ML- und KI-Dienste für unterschiedliche Zielgruppen an, von Einsteigern bis Enterprise.
- AWS punktet mit der größten und flexibelsten Servicepalette, erfordert jedoch tiefere Einarbeitung und ein komplexes Kostenmanagement.
- Googles Plattform Vertex AI ist mit didaktisch aufbereiteten und interaktiven Tutorials die einsteigerfreundlichste Wahl. Kleine, datengetriebene Gelegenheitsprojekte lassen sich hier am besten designen.
- Azure legt den Fokus auf schnelle, geschäftsorientierte Nutzung und Integration in bestehende Microsoft-Stacks, wobei fortgeschrittene Features oft spezielles Fachwissen verlangen.
Geübte Nutzer finden ein konsistentes Interface vor, das sich in allen Bereichen personalisieren lässt und auch tiefere Einstellungen transparent aufbereitet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Machine-Learning-Dienste der Hyperscaler – ein Überblick“.
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