Künstliche Intelligenz
Alte HomeKit-Architektur: Apple plant zwangsweisen Wechsel
Neue HomeKit-Architektur? War da was? Ja, eigentlich schon mit iOS 16.4 sollten Nutzer auf eine verbesserte Grundlage von Apples Smart-Home-System umziehen. Allerdings taten das nicht alle. Mit iOS 18.6 sieht es nun so aus, dass das Ende des alten Systems naht. Allerdings gab es schon in früheren iOS-18-Versionen Hinweise darauf, dass Apple eine Zwangsmigration beginnt.
Teilweise automatisierter Wechsel
Wie Apple nun in der jüngsten Beta von iOS 18.6 in internen Code-Angaben schreibt, die Macrumors entdeckt hat, wird das Ende der alten HomeKit-Variante nun „im Herbst“ kommen. „Der Support für Ihre aktuelle Version von Apple Home endet im Herbst dieses Jahres. Einige Geräte werden zu diesem Zeitpunkt automatisch aktualisiert, andere müssen manuell aktualisiert werden. Sie können die Aktualisierung jetzt durchführen, um Unterbrechungen bei der Nutzung Ihrer Geräte, Automatisierungen und wichtigen Benachrichtigungen zu vermeiden“, lauten die Sätze.
Dies wäre das erste Mal, dass Apple einen zwangsweisen Wechsel auf die neue HomeKit-Architektur ankündigt. Bislang musste dies stets manuell angestoßen werden. Der Hinweis zeigt, dass dies auch teilweise so bleiben wird, allerdings ist denkbar, dass nicht aktualisierte Geräte dann ihre Kompatibilität verlieren. Im Herbst wird iOS 26 bereitgestellt, also ist denkbar, dass damit auch der ultimative Umstieg auf die neue HomeKit-Architektur erfolgt. Sie bietet einige Verbesserungen, unter anderem bei der Ansteuerungsgeschwindigkeit – ein riesiger Wurf im Hinblick auf Zuverlässigkeit war sie allerdings nicht.
Rollout ging anfangs schief
Apple hatte anfangs große Schwierigkeiten, die neue HomeKit-Architektur an die Nutzer zu bringen. Ende 2022 kam die erste Version heraus, störte aber Smart-Home-Netzwerke teils massiv. Es dauerte dann bis März 2023, bis Apple die Fehler behoben hatte und einen neuen Versuch startete.
Der Konzern verspricht mit der neuen Architektur unter anderem eine schnellere Ansprache von Geräten, wenn es viele davon im Netzwerk gibt, liefert eine Aktivitätshistorie und andere Neuerungen. iOS 16 oder macOS 13 sind Mindestvoraussetzung.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Fraunhofer IOF bringt Europas Laserkommunikation im Weltraum voran
Forscher des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF haben gemeinsam mit den Unternehmen Tesat und Spaceoptic ein serienreifes Sende- und Empfangsteleskop für satellitengestützte Laserkommunikation entwickelt. Dieses Teleskop soll die technologische Grundlage für zukünftige europäische Satellitennetze bilden, Datenraten im Gigabit- bis Terabit-Bereich ermöglichen und damit herkömmliche Funkverbindungen übertreffen.
Das optische Kommunikationsterminal Scot135 von Tesat, für das das Teleskop konzipiert wurde, ist laut Fraunhofer IOF speziell für den Einsatz im mittleren und geostationären Erdorbit ausgelegt. Es erreicht Datenübertragungsraten von bis zu 100 Gbit/s und kann Entfernungen von bis zu 80.000 Kilometern überbrücken. Das Teleskop dient dabei als universelle Sende- und Empfangseinheit und soll robust genug sein, um den extremen Bedingungen im Weltraum sowie der thermischen Belastung durch Laserleistungen von bis zu 50 Watt standzuhalten.
„In Systemen zur Laserkommunikation werden verhältnismäßig hohe Laserleistungen erbracht. Hier wirken bis zu 50 Watt. Für ein Weltraumteleskop ist das relativ viel Leistung, die durch das System propagiert“, erklärt Henrik von Lukowicz, zuständiger Projektleiter am Fraunhofer IOF. „Das führt zu Wärmentwicklungen, die zu Veränderungen an den Optiken führen können. Doch natürlich darf das System in seiner Performance dadurch nicht beeinträchtigt werden. Thermalmanagement war daher ein besonders wichtiger Punkt für unser Design“, so Lukowicz. Ebenso müssen die Bauteile besonders leichtgewichtig sein.
3 Jahre Entwicklungszeit
Die Entwicklung des Teleskops am Fraunhofer IOF in Jena dauerte drei Jahre und fokussierte sich auf ein kostengünstiges Design. Die Fertigung erfolgt durch Spaceoptic, eine Fraunhofer-Ausgründung in Isseroda. Bereits fünf Systeme wurden produziert, mit einer jährlichen Kapazität von bis zu 50 weiteren Einheiten.
Die Europäische Weltraumbehörde ESA unterstützt das Projekt im Rahmen ihres ScyLight-Programms, das den Aufbau sicherer und laserbasierter Kommunikationssysteme in Europa fördert. Ziel ist es, technologische Souveränität zu erreichen und unabhängige Satellitenkommunikationsnetzwerke zu etablieren, insbesondere für kritische Infrastrukturen wie Sicherheit und Zivilschutz. Mit dieser Entwicklung will sich Europa am internationalen Fortschritt im Bereich der Laserkommunikationstechnologien beteiligen, die unter anderem bereits von Unternehmen wie SpaceX im Starlink-Netzwerk eingesetzt werden.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen
Das Landgericht Hanau hat klargestellt, dass berechtigte Behörden beschlagnahmte Kryptowerte wie Bitcoins in Strafverfahren direkt verwerten, also insbesondere verkaufen können. Das gilt auch dann, wenn der mutmaßliche Eigentümer eine solche „Notveräußerung“ strikt ablehnt, weil er auf eine Kurssteigerung setzt. Dieser Tenor geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss der zweiten Instanz vom 15. April hervor (Az.: 1 Qs 10/25). Für die Strafverfolgungsbehörden ist demnach entscheidend, dass aufgrund der zu erwartenden Kursschwankungen und potenzieller Verluste ein Erhalt des aktuellen Werts erfolgt.
In dem Fall geht es um die Beschlagnahmung von Vermögenswerten im Rahmen von Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen die Mutter eines verurteilten Drogendealers. Die Behörden stellten dabei Kryptowerte sicher, physische Krypto-Wallets, sogenannten Ledger Sticks, in den Währungen Ripple und Cardano Blockchain gespeichert waren. Der Sohn, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde und sich in Haft befindet, legte Widerspruch gegen deren geplante Notveräußerung ein. Er behauptet, rechtmäßiger Eigentümer der Tokens zu sein. Er führte deren angeblich legale Herkunft sowie das Potenzial für künftige, womöglich erhebliche Wertsteigerungen ins Feld.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, dass die typische Volatilität von Kryptowährungen einen drohenden Wertverlust mit sich bringe. Sie sah einen Verkauf gemäß Paragraf 111p Strafprozessordnung (StPO) gerechtfertigt. Ein beschlagnahmter Gegenstand kann demnach veräußert werden, wenn sein Verderb oder eine erhebliche Wertminderung zu befürchten sind.
Kursprognose angesichts globaler Ereignisse schwierig
Im Februar wies zunächst das Amtsgericht Hanau in erster Instanz den Antrag des Betroffenen als unbegründet zurück. Ein wirtschaftlich denkender Eigentümer ohne hohe Risikobereitschaft würde sich demzufolge aufgrund der zu befürchtenden Wertschwankungen zu einer Veräußerung der Kryptowerte entschließen. Eine sichere Prognose über eine Wertbeständigkeit oder eine Wertsteigerung sei auch mit Blick auf die schnelllebige Weltpolitik nicht möglich.
Diese Einschätzung teilt das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihm zufolge zurecht darauf hingewiesen: Eine sichere Prognose, dass die Tokens langfristig „handelbar“ und damit „verwertbar“ blieben, könne nicht gestellt werden. Durch die Umwandlung in eine konventionelle Währung könne der beschlagnahmte Betrag „nachhaltig und ohne Wertverlustrisiko gesichert werden“. Anders als bei Pkws oder Grundstücken bestünden bei Kryptowerten „noch keine gefestigten Erfahrungssätze“.
Strafverfolger sind keine Vermögensverwalter
Die 1. Große Strafkammer hat auch „durchgreifende Bedenken“, dass Richter oder Strafverfolger einen solchen, der Marktdynamik intensiv unterliegenden digitalen Wert, permanent beobachten müssten. Diese verfügten über keine Börsenabteilung und beobachten auch nicht sachkundig mit Bediensteten oder technischen Anwendungen den Markt. Gerade bei Ripple und Cardano seien Kursschwächen für die rechtliche Beurteilung als latente Gefahr entscheidend, eine potenzielle „Rallye“ dagegen nicht.
Der Strafrechtler Jens Ferner bedauert, dass mit der über den Einzelfall hinausweisenden Entscheidung Werte verschleudert würden nach dem Motto „versilbern, was geht“. Er sieht den Gesetzgeber gefordert, um offene Normfragen zu klären. Solange die Sicherung und Verwertung digitaler Vermögensgüter nicht durchdacht kodifiziert sei, bleibe die Praxis „auf kreative, aber juristisch wackelige Brückenlösungen angewiesen“.
Lesen Sie auch
(nen)
Künstliche Intelligenz
Börsenwert: US-Tech dominiert, Nvidia unterwegs zur 4-Billionen-Dollar-Firma
Unbeeindruckt von der weltweiten Zuspitzung geopolitischer Spannungen und steigender Zahl von Kriegen werden die hundert wertvollsten Konzerne dieser Welt noch teurer. Ihr kumulierter Börsenwert legte im ersten Halbjahr um 6,1 Prozent auf den neuen Rekordwert von rund 47,4 Billionen Dollar zu. Zu dem Resultat gelangt die halbjährlich von EY durchgeführte Analyse der Marktkapitalisierung der weltweit kostspieligsten Konzerne. Stichtag der Auswertung war der 30. Juni 2025.
Die zwischenzeitlichen Turbulenzen an den Börsen dieser Welt – in erster Linie ausgelöst durch massive Verunsicherungen aufgrund der chaotischen Zollpolitik der US-amerikanischen Regierung – sind allem Anschein nach nicht von Dauer. Offenbar spekulieren Investoren nun eher auf eine Beruhigung der Lage und Rückkehr zum Wachstumskurs.
KI treibt die Märkte an
Einen erheblichen Einfluss auf das Ranking übt weiterhin die KI-Thematik aus. Buchstäblich erste Nutznießer sind Nvidia und Microsoft. Lag die Bewertung von Nvidia vor einem Quartal noch deutlich unter der 3-Billionen-Marke, bewegt sich der KI-Prozessorbauer drei Monate später mit einer Marktkapitalisierung von 3,85 Billionen Dollar wert in Schlagweite einer 4-Billionen-Bewertung. Kaum weniger eindrucksvoll ist die Entwicklung von Microsofts Buchwert, der inzwischen auf 3,7 Billionen Dollar veranschlagt wird. Apple – Ende März noch Nummer 1 im Ranking – bleibt hingegen zurück mit seiner undeutlichen KI-Strategie und einer Bewertung um drei Billionen Dollar.
Die drei weltweit teuersten Konzerne spielen mit ihrer Marktkapitalisierung natürlich in einer eigenen Liga. Überhaupt dominieren die US-amerikanischen Konzerne weiterhin das Geschehen im Ranking. Von den 100 wertvollsten Unternehmen der Welt haben 60 ihren Sitz in den USA. Anders als in den Vorjahren zeigten sich diese allerdings nicht als Wachstumschampions. Denn während die je 19 in der Rangliste geführten asiatischen und europäischen Firmen ihren Wert um 6,5 Prozent beziehungsweise 8,8 Prozent steigerten, stieg die Marktkapitalisierung der 60 US-amerikanischen Unternehmen nur um 5,8 Prozent.
SAP steigt weiter auf
Erstmals seit dem Start der halbjährlich durchgeführten EY-Analyse im Jahr 2007 wurde mit SAP ein deutscher Konzern als wertvollstes europäisches Unternehmen gelistet. Mit einem Börsenwert von 354 Milliarden Dollar steht der Softwarekonzern auf Rang 27 (Vorjahr: 47). Neben SAP sind zudem Siemens auf Rang 74 (Börsenwert: 199 Milliarden Dollar) und die Deutsche Telekom auf Rang 88 (177 Milliarden Dollar) mit dabei.
Jenseits der Top 100 befinden sich mit Rheinmetall und Siemens Energy zwei weitere hiesige Firmen auf rasanten Vormarsch. Die Marktkapitalisierung des Rüstungskonzerns hat sich im ersten Halbjahr mehr als verdreifacht und beläuft sich auf aktuell 96 Milliarden Dollar. Das Unternehmen verbesserte sich damit binnen sechs Monaten um mehr als 500 Ränge von Platz 719 auf aktuell Platz 204.
(axk)
-
Online Marketing & SEOvor 3 Wochen
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 Wochen
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
UX/UI & Webdesignvor 3 Wochen
Philip Bürli › PAGE online
-
Social Mediavor 3 Wochen
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken
-
Social Mediavor 3 Wochen
LinkedIn Feature-Update 2025: Aktuelle Neuigkeiten
-
Social Mediavor 3 Wochen
“Wir haben doch nichts zu erzählen…” – 3 Tricks für neue Social Media Content Ideen
-
Online Marketing & SEOvor 3 Wochen
#WantaFanta: Warum Fanta und Nico Santos der Gen Z Wünsche erfüllen
-
UX/UI & Webdesignvor 3 Wochen
Wie gelingt eine einwandfreie Zusammenarbeit?