Künstliche Intelligenz
Alte HomeKit-Architektur: Apple plant zwangsweisen Wechsel
Neue HomeKit-Architektur? War da was? Ja, eigentlich schon mit iOS 16.4 sollten Nutzer auf eine verbesserte Grundlage von Apples Smart-Home-System umziehen. Allerdings taten das nicht alle. Mit iOS 18.6 sieht es nun so aus, dass das Ende des alten Systems naht. Allerdings gab es schon in früheren iOS-18-Versionen Hinweise darauf, dass Apple eine Zwangsmigration beginnt.
Teilweise automatisierter Wechsel
Wie Apple nun in der jüngsten Beta von iOS 18.6 in internen Code-Angaben schreibt, die Macrumors entdeckt hat, wird das Ende der alten HomeKit-Variante nun „im Herbst“ kommen. „Der Support für Ihre aktuelle Version von Apple Home endet im Herbst dieses Jahres. Einige Geräte werden zu diesem Zeitpunkt automatisch aktualisiert, andere müssen manuell aktualisiert werden. Sie können die Aktualisierung jetzt durchführen, um Unterbrechungen bei der Nutzung Ihrer Geräte, Automatisierungen und wichtigen Benachrichtigungen zu vermeiden“, lauten die Sätze.
Dies wäre das erste Mal, dass Apple einen zwangsweisen Wechsel auf die neue HomeKit-Architektur ankündigt. Bislang musste dies stets manuell angestoßen werden. Der Hinweis zeigt, dass dies auch teilweise so bleiben wird, allerdings ist denkbar, dass nicht aktualisierte Geräte dann ihre Kompatibilität verlieren. Im Herbst wird iOS 26 bereitgestellt, also ist denkbar, dass damit auch der ultimative Umstieg auf die neue HomeKit-Architektur erfolgt. Sie bietet einige Verbesserungen, unter anderem bei der Ansteuerungsgeschwindigkeit – ein riesiger Wurf im Hinblick auf Zuverlässigkeit war sie allerdings nicht.
Rollout ging anfangs schief
Apple hatte anfangs große Schwierigkeiten, die neue HomeKit-Architektur an die Nutzer zu bringen. Ende 2022 kam die erste Version heraus, störte aber Smart-Home-Netzwerke teils massiv. Es dauerte dann bis März 2023, bis Apple die Fehler behoben hatte und einen neuen Versuch startete.
Der Konzern verspricht mit der neuen Architektur unter anderem eine schnellere Ansprache von Geräten, wenn es viele davon im Netzwerk gibt, liefert eine Aktivitätshistorie und andere Neuerungen. iOS 16 oder macOS 13 sind Mindestvoraussetzung.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Vodafone: Fünfjährige Herstellergarantie und Akkutausch bei Bedarf
Vodafone verlängert für Vertragskunden, die ein Smartphone in Raten abbezahlen, die zweijährige Herstellergarantie des Geräts um weitere drei Jahre. Für Kunden in den Tarifen GigaMobil M und GigaMobil Young M oder höher gibt es die Garantieverlängerung kostenlos. Benutzer mit XS- oder S-Tarif können sich das Paket für 3,99 Euro monatlich hinzubuchen. Nach fünf Jahren endet das Zusatzpaket automatisch, es lässt sich aber auch monatlich kündigen. Das Angebot gilt ab dem 27. August.
Die verlängerte Garantie umfasst auch den Austausch des Akkus. Vodafone verspricht, den Akku zu wechseln, wenn dessen Kapazität unter 80 Prozent gefallen ist. Ein Eigenverschulden darf hier nicht vorliegen.
Neue EU-Richtlinien
Die Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund einer EU-Richtlinie, die Hersteller seit dem 20. Juni 2025 zu Updates über einen Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet. Die jüngst in Kraft getretenen Ökodesign-Verordnungen verpflichten Smartphone-Hersteller ohnehin zum Einbau höherwertiger Akkus. Festverbaute Akkus müssen nach 1000 Ladezyklen noch eine Restkapazität von mindestens 80 Prozent aufweisen können. Das entspricht fast drei Jahren täglichen Ladens. Wer das Smartphone nicht jeden Tag lädt, wird die fünf Jahre vermutlich ohne Akkutausch überstehen. Das Zubuchen der Versicherung für kleinere Verträge wiederum lohnt sich kaum für günstige Geräte: Die Kosten für die Versicherung summieren sich in fünf Jahren auf 240 Euro.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Lebensmittel: Haltbarkeitsvorgaben gelten nicht bei Online-Bestellungen
Beim Online-Kauf von Lebensmitteln bestehen oft Unsicherheiten rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und das Verbrauchsdatum. Im Gegensatz zum stationären Handel müssen diese Informationen etwa beim Bestellen in einem Internet-Supermarkt mit Lieferservice vor dem Kauf nicht verpflichtend angegeben werden, klärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf. Das führt häufig zu Enttäuschungen, da Kunden erst bei der Lieferung oder gar nicht erfahren, wie lange die erstandenen Produkte noch verwendbar sind.
„Hinweis wäre sinnvoll“
Im Supermarkt vor Ort ist das MHD oder das Verbrauchsdatum auf fast allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Ausnahmen sind unter anderem frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salz, Essig und Alkohol. Doch im Online-Einkauf gilt diese Vorgabe nicht. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, verweist Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, auf eine entsprechende Lücke. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich.“
Einige Online-Händler geben dennoch Informationen zur Restlaufzeit der Produkte an. Sie gehen davon aus, dass das die Kundenbindung stärkt und das Vertrauen fördert.
Generell haben Kunden bei Online-Einkäufen ein Widerrufsrecht. Eine wichtige Ausnahme bilden hier jedoch verderbliche Produkte wie frische Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders verhält es sich, wenn die Ware bei Lieferung beschädigt oder bereits verdorben ist. In solchen Fällen haben Käufer das Recht auf Reklamation. Sie können eine Erstattung, einen Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung fordern. Das gilt auch, wenn sie ein falsches Produkt erhalten haben.
Was bedeuten die Verbraucherhinweise?
Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen und Nährwert behält. Auch nach Ablauf dieses Stichtags darf ein Produkt verkauft werden, sofern es noch einwandfrei ist. Ein bekanntes Beispiel sind haltbare Produkte wie Nudeln, Reis oder Konserven.
Das Verbrauchsdatum findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Salaten. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Produkte aus gesundheitlichen Gründen weder verkauft noch verzehrt werden.
Das Bundeszentrum für Ernährung rät bei abgelaufenen oder undatierten Produkten, selbst zu prüfen, ob Lebensmittel noch gut sind. Aussehen, Geruch und Geschmack können dabei wichtige Hinweise liefern. Bei sichtbarem Schimmel oder einer aufgeblähten Verpackung rät das BZfE zum Wegwerfen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Intel legt Bundle mit „Battlefield 6“ auf
Intel kündigt eine erste Aktion innerhalb der „Intel Gamer Days“ an: Zahlreiche Prozessoren und Grafikkarten erhalten bald den Ego-Shooter „Battlefield 6“ als kostenlose Dreingabe. Die Aktion gilt für Käufe zwischen dem 25. August und 30. September 2025.
Mit dabei sind alle Desktop-Prozessoren ab der Generation Core i-13000 (Raptor Lake) und Core-i5-Klasse. Das günstigste berechtigte Modell ist also der Sechskerner Core i5-13400F, der nur rund doppelt so viel kostet wie „Battlefield 6“ zum Start selbst. Aktuelle Core Ultra 5, 7 und 9 aus der Arrow-Lake-Generation sind ebenfalls inkludiert, bis hin zum Core Ultra 9 285K. Derzeit ist noch unklar, welche Händler an der Aktion teilnehmen.
Bei Notebooks mit Intel-Prozessoren ist die Situation weniger übersichtlich. Intel berechtigt Notebooks mit einigen Core i-13000H, i-13000HX, i-14000HX (aber nicht H), Core 200H, Core Ultra 200H, Core Ultra 200HX und Core Ultra 200V. Eine komplette Liste findet sich in den Teilnahmebedingungen.
Simpel ist die Dreingabe dagegen bei Grafikkarten: Intel berechtigt alle Arc-GPUs für Desktop-PCs und Notebooks, angefangen bei der Arc A550M bis hin zur Arc A770 und Arc B580.
Berechtigte Hardware muss eingebaut sein
Käufer innerhalb des Aktionszeitraums bei einem teilnehmenden Händler erhalten einen Code, der bis zum 31. Oktober 2025 auf Intels Aktionsseite eingelöst werden muss. Das funktioniert allerdings nur, wenn sich ein berechtigtes Produkt tatsächlich im Rechner befindet. Zum Nachweis müssen Nutzer Intels Hardware Scanning Tool herunterladen und ausführen. Außerdem muss eine Rechnung vom Kauf hochgeladen werden.
Der Spiel-Key soll bis zur Veröffentlichung von „Battlefield 6“ per Mail kommen. Der Ego-Shooter erscheint am 10. Oktober.
(mma)
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