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Künstliche Intelligenz

Amazfit Balance 2 im Test: Sportuhr überzeugt als Preis-Leistungs-Tipp


Die Amazfit Balance 2 verspricht viel: GPS, Navigation, Coaching, Tauchmodus und smarte Features – und das für unter 250 Euro.

Mit der Balance 2 hat Amazfit eine Sportuhr entwickelt, die umfangreiche Trainingsfunktionen mit Navigation und smarten Features kombiniert. Der Clou: Sie ist sogar fürs Tauchen zertifiziert. Da sie deutlich günstiger ist als vergleichbare Modelle von Garmin, Polar oder Suunto, wird sie zu einer interessanten Option für preisbewusste Sportler, die nicht auf Smartwatch-Komfort verzichten möchten.

Im Test zeigt sich, ob die Balance 2 hält, was Amazfit verspricht – auch im Vergleich zum Vorgänger.

Design & Tragekomfort

Im Gegensatz zur T‑Rex 3 (Pro) wirkt die Amazfit Balance 2 deutlich dezenter und erinnert eher an eine klassische Smartwatch als an eine Sportuhr. Das hat den Vorteil, dass ihre sportlichen Funktionen nicht sofort ins Auge fallen und man sie im Alltag oder zum Anzug gut tragen kann. Mit einem Durchmesser von 47,4 mm wirkt sie dennoch recht wuchtig und ist damit eher nichts für schmale Handgelenke.

Durch das Aluminiumgehäuse macht sie einen hochwertigen Eindruck, ohne klobig zu wirken. Das Kunststoffarmband fühlt sich dank der angerauten Oberfläche fast wie Leder an. Im Lieferumfang liegen zwei Armbänder bei – eines in Schwarz und eines in Orange.

Die Balance 2 ist TÜV-zertifiziert und laut Hersteller bis 10 ATM (100 Meter Wassersäule) wasserdicht. Tauchgänge übersteht sie zertifiziert nach EN 13319 bis in eine Tiefe von 45 Metern, sowohl beim Frei- als auch beim Gerätetauchen. Auch in puncto Robustheit überzeugt sie mit MIL-STD-810G: Im Test überstand die Uhr Stürze auf Steinboden aus rund 1,5 Metern Höhe sowie Schläge mit einer Kettlebell am Handgelenk ohne Schäden.

Display

Das 1,5 Zoll große OLED‑Display mit 480 × 480 Pixeln überzeugt mit hoher Bildschärfe und Helligkeit – Amazfit spricht von bis zu 2000 Nits. Geschützt wird die Anzeige durch kratzfestes Saphirglas.

Die Helligkeit lässt sich einfach über das Schnellzugriffsmenü der Uhr stufenlos verändern, wobei die höchste Einstellung zulasten der Akkulaufzeit geht. Allerdings reicht eine mittlere Helligkeit bereits aus, damit das Display auch unter direkter Sonneneinstrahlung noch gut ablesbar bleibt.

Einrichtung & Bedienung

Die Balance 2 funktioniert wie andere Amazfit-Modelle in Verbindung mit der Smartphone-App Zepp. Nach dem Download koppelt sich die Uhr per Bluetooth in wenigen Minuten mit der App. Die App zeigt alle erfassten Daten in Kacheln auf dem Startbildschirm, deren Reihenfolge und Anzeige sich individuell anpassen lassen – ein typisches Merkmal von Amazfit.

Im Trainingsmenü finden sich absolvierte Einheiten samt Leistungsdaten. Zusätzlich lassen sich eigene Trainingspläne erstellen oder Workouts manuell starten. Verschiedene Metriken wie VO2max, Trainingsbelastung und Erholungszeit zeigen den aktuellen Fitnesszustand. Auch das kostenpflichtige Aura-Feature wird unterstützt und liefert erweiterte Schlafanalysen, Meditationen und einen KI-basierten Schlafcoach.

Bei der Bedienbarkeit kann die Balance 2 überzeugen: Wir steuern die Uhr mit den beiden seitlichen Bedientasten, darunter einer drehbaren Krone, sowie Wischgesten auf dem Touch-Display. Unsere Eingaben werden dabei stets zuverlässig erkannt und ohne Verzögerung.

Fitness & Training

Amazfit bewirbt die Balance 2 ausdrücklich als Hyrox-Uhr. Sie verfügt daher über eigene Sportprofile für Hyrox-Training und Hyrox-Rennen. Vor allem der Rennmodus ist praktisch: Jede Laufrunde und Station kann man speichern und abhaken. So behalten Athleten ihre Zeiten im Blick und wissen genau, welche Übung als Nächstes folgt.

Insgesamt bietet die Balance 2 mehr als 170 Trainingsprofile – etwas weniger als die T-Rex 3 Pro, aber ausreichend für nahezu alle Sportarten. Ein Pluspunkt sind die anpassbaren Trainingsvorlagen in der Zepp-App. Aus 23 Sportarten können Nutzer wählen und ihre Einheiten individuell zusammenstellen – etwa mit HIIT-, EMOM- oder Ausdauerformaten. Die Vorlagen lassen sich anschließend direkt auf der Uhr starten, was im Test problemlos funktionierte.

Wie die T-Rex 3 Pro beherrscht die Uhr PAI (Personal Activity Intelligence) und erkennt Trainingseinheiten automatisch für Laufen, Radfahren, Schwimmen, Crosstrainer und Rudergerät. Im Test funktionierte die automatische Erkennung zuverlässig: Die Uhr registrierte echte Trainingseinheiten, ohne kurze Sprints fälschlich als Training zu erfassen.

Besonders hervorzuheben sind die Tauchfunktionen für Frei- und Gerätetauchen sowie die herunterladbaren Karten von über 40.000 Golfplätzen. Die Herzfrequenzmessung arbeitet dabei sehr präzise: Im Test wich die Balance 2 nur minimal von der Garmin Fenix 7 ab. Bei wechselnder Trainingsintensität gab es Unterschiede von maximal fünf Schlägen pro Minute – ein hervorragender Wert.

Schlaf

Das Schlaf-Tracking unterscheidet sich bei der Balance 2 praktisch nicht von anderen Amazfit-Uhren, wie der T-Rex 3. Die Uhr misst Schlafphasen, Einschlaf- und Aufwachzeitpunkte und Wachzeiten. Ein Index gibt basierend auf diesen Daten entsprechende Auskunft über unsere Schlafqualität.

Die Genauigkeit der Messungen lässt sich im Test zwar mangels eines Vergleichs im Schlaflabor nur begrenzt beurteilen, geht unserer Meinung nach aber absolut in Ordnung. Die Uhr erkennt Einschlaf- und Aufwachzeitpunkte ebenso zuverlässig wie Wachzeiten und liefert eine Schlafbewertung, die sich mit unserem subjektiven Empfinden deckt.

Weitere Features

Die Auswahl an Zusatzfunktionen fällt bei der Balance 2 etwas kleiner aus als bei der T‑Rex 3 Pro, bietet aber dennoch ein solides Paket. Einen eigenen Musikspeicher oder eSIM-Slot gibt es nicht, dafür sind Mikrofon und Lautsprecher integriert, sodass Anrufe direkt über die Uhr angenommen werden können.

Zudem unterstützt die Balance 2 die Sprachsteuerung. Eine vollständige QWERTZ‑Tastatur ermöglicht das Beantworten von Nachrichten über das Display, alternativ stehen Schnellantworten zur Verfügung. Auch der KI‑Assistent Zepp Flow ist an Bord und arbeitete im Test zuverlässig.

Wichtiges Zusatzfeature ist die integrierte GPS‑Navigation. Die Uhr bietet POI‑ und Kartendarstellung sowie aktives Routing. Das Kartenmaterial lässt sich per WLAN oder Bluetooth laden, was je nach Größe bis zu einer Stunde dauert. Eigene Strecken können als GPX-Tracks importiert werden. Im Test funktionierte die Navigation präzise und stabil.

Akku

Bei der Amazfit Balance haben wir im Test seinerzeit bereits die hervorragende Akkulaufzeit gelobt, doch bei der Balance 2 legt der Hersteller noch einmal nach. Statt 475 mAh bekommen wir beim Nachfolgemodell einen Nennwert von 658 mAh, was die Akkulaufzeit von 14 Tagen auf bis zu 21 Tage bei typischer Nutzung erhöhen soll.

Wir haben die Uhr im Test mit aktivierten Benachrichtigungen und mittlerer Displayhelligkeit genutzt, wobei wir pro Woche drei anderthalbstündige Trainingseinheiten absolviert haben (zwei mit GPS-Tracking). Die Uhr schaffte dabei 18 Tage, bevor wir sie wieder aufladen mussten. Das ist ein exzellenter Wert für eine Smartwatch dieser Preisklasse und fast eine Woche mehr als beim Vorgängermodell.

Um den Akku der Balance 2 aufzuladen, verwenden wir die beiliegende Ladeschale. Das benötigte USB-C-Kabel ist allerdings nicht im Lieferumfang enthalten. Der Ladevorgang dauert gut anderthalb Stunden.

Preis

Amazfit ruft für die Balance 2 eine unverbindliche Preisempfehlung von 300 Euro auf. Das Vorgängermodell kostete ursprünglich 250 Euro. Angesichts der zahlreichen Verbesserungen ist der Aufpreis unserer Meinung nach gerechtfertigt. Zum Testzeitpunkt lag der Straßenpreis der Balance 2 bei rund 240 Euro – ein attraktives Angebot im Verhältnis zur Leistung.

Wer sparen möchte, greift zur Amazfit Balance 2 XT ab 177 Euro. Das Modell ist einfacher ausgestattet, verzichtet auf Saphirglas und setzt auf ein Gehäuse aus Aluminium und Kunststoff, das nur bis 5 ATM wasserdicht ist. Der Prozessor ist zudem leicht abgespeckt.

Fazit

Die Amazfit Balance 2 ist eine ideale smarte Sportuhr für alle, denen die T-Rex 3 (Pro) zu wuchtig ist. Sie bietet nahezu die gleichen Funktionen – abgesehen vom Musikspeicher – und eignet sich zusätzlich fürs Tauchen. GPS, Akku und Sensoren überzeugen im Test, die Trainingsprofile sind sinnvoll auf die jeweilige Sportart abgestimmt.

Die Uhr überzeugt mit einer flexiblen Trainingsplanung und praktischen Smartwatch-Funktionen wie der integrierten QWERTZ-Tastatur. Nur die lange Übertragungszeit beim Karten-Download, der fehlende Musikspeicher und das eingeschränkt verfügbare Zepp Pay mindern den insgesamt sehr positiven Gesamteindruck.



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iX-Workshop: Lokales Active Directory gegen Angriffe absichern


Als zentraler Bestandteil vieler Unternehmensnetzwerke ist das Active Directory (AD) ein beliebtes Ziel für Ransomware und andere Angriffe aus dem Netz. Im iX-Workshop Angriffsziel lokales Active Directory: effiziente Absicherung erfahren Sie, wie Sie Active Directory-Umgebungen wirksam schützen.

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Zunächst lernen Sie die Grundlagen von AD-Objekten und Authentifizierungsprotokollen wie Kerberos und Net-NTLM kennen. Sie erhalten Einblicke in typische Angriffswege – von der Informationssammlung über Fehlkonfigurationen bis zu Techniken wie Pass the Hash, Kerberoasting, Lateral Movement und Delegierungsangriffen. Auch verbundene Dienste wie SQL-Server und Exchange werden betrachtet.

Februar
18.02. – 20.02.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 21. Jan. 2026
April
22.04. – 24.04.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 25. Mrz. 2026
Dezember
09.12. – 11.12.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 11. Nov. 2026

Darauf aufbauend werden konkrete Schutzmaßnahmen vermittelt: das Aufspüren und Beheben von Schwachstellen mit Tools wie PowerView, BloodHound und PingCastle, Härtung durch Rechtevergabe, Tiering, LAPS und Schutz administrativer Konten. Zudem lernen Sie, Angriffe frühzeitig zu erkennen – durch Log- und Auditeinstellungen, zentrale Protokollauswertung, Sicherheitslösungen und Deception-Technologien wie Honeypots.

Dieser Workshop richtet sich an Administrierende, IT-Sicherheitsverantwortliche sowie an Security-Fachleute. Referent des dreitägigen Präsenz-Workshops ist Frank Ully. Als erfahrener Pentester konzentriert er sich auf relevante Entwicklungen im Bereich der offensiven IT-Sicherheit.

Geht es Ihnen um die Absicherung von Entra ID, Microsofts Active Directory in der Cloud, empfehlen wir Ihnen den Workshop Azure und Entra ID: Angriffsszenarien und Schutzmaßnahmen.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Bit-Rauschen, der Prozessor-Podcast: Die spannendsten Chips des Jahres 2026



Logo: Bit-Rauschen, der Prozessor-Podcast von c’t

Logo: Bit-Rauschen, der Prozessor-Podcast von c’t

Den Prozessor-Podcast von c’t gibt es jeden zweiten Mittwoch …

Neues Jahr, neue Chips: In dieser Podcast-Folge sprechen wir über die Prozessoren und andere Chips, die wir 2026 erwarten oder die schon fest versprochen sind.

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Anfang Januar startet in Las Vegas wieder die CES und AMD-Chefin Lisa Su will eine Keynote präsentieren. Viele neue Ryzens sind leider nur alter Wein in neuen Schläuchen, aber für Ende 2026 hat AMD bereits Zen 6 aus der Fertigungstechnik TSMC N2 versprochen. Welche Ryzens damit kommen werden, ist aber offen, bisher war vor allem vom Serverprozessor Venice die Rede.

Bei Intel startet endlich Panther Lake alias Core Ultra 300. Für den wurden 2023/2024 gewaltige Hoffnungen geweckt, weil er die Vorteile der Intel-Fertigungstechnik 18A praktisch beweisen soll. Mittlerweile wirkt Intel eher kleinlaut.

Sehr große Erwartungen gibt es hingegen an Nova Lake, der vermutlich als Core Ultra 400 im Herbst kommt. Die Desktop-PC-Version könnte bis zu 52 Kerne haben und manche auch einen riesigen L3-Cache, um in PC-Spielen endlich die Ryzen X3D zu schlagen.

Dann gibt es noch ARM-Chips wie Qualcomm Snapdragon X2 und den N1 von Nvidia/Mediatek, aber auch LPDDR6, PCI Express 6.0 – und weniger schöne Entwicklungen wie den Preisschock bei Arbeitsspeicher und SSDs, also DRAM und NAND-Flash.

Ein bisschen schauen wir auch zurück auf 2025.

Der c’t-Redakteur Christof Windeck spricht mit seinem heise-online-Kollegen Mark Mantel über die vielen neuen Chips in Folge 2025/27 von Bit-Rauschen, der Prozessor-Podcast von c’t.

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Podcast Bit-Rauschen, Folge 2025/27 :


Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum Bit-Rauschen. Rückmeldungen gerne per E-Mail an bit-rauschen@ct.de.

Alle Folgen unseres Podcasts sowie die c’t-Kolumne Bit-Rauschen finden Sie unter www.ct.de/Bit-Rauschen

Weitere Podcasts aus unserem Team finden Sie unter heise.de/podcasts.

Neu ist c’t4004, der Podcast zum YouTube-Kanal c’t3003.


(ciw)



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China: LLMs müssen sich outen


Die Volksrepublik China nimmt große Sprachmodelle an die Kandare. Weil es schnell gehen soll, sind nun „vorläufige Maßnahmen“ zur öffentlichen Konsultation bis 25.1.2026 aufgelegt. Grundtenor ist, dass Künstliche Intelligenz sich als solche zu erkennen geben sowie auf Datenschutz, Wohlergehen der Nutzer und natürlich „sozialistische Kernwerte“ achten muss.

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Ziel ist die Unterstützung „gesunder Entwicklung“ von KI-Diensten samt „Anwendungs-Ökosystem“, speziell zwecks Verbreitung chinesischer Kultur sowie Begleitung von Senioren. Letzteres soll offenbar Einsamkeit bekämpfen. Sozialistische Kernwerte sind stets einzuhalten, zudem sind „soziale Moral und Ethik“ zu beachten. Und Betrieb ist erst gestattet, wenn Sicherheit und Verlässlichkeit in vollem Umfang bewiesen sind.

Die neuen Maßnahmen sind nachrangig gegenüber etwaigen Gesetzen und Verordnungen und erfassen „anthropomorphe interaktive Dienste“. Das sind alle öffentlich angebotenen KI-Systeme, die in China mit Menschen durch Text, Bilder, Videos und/oder Ton kommunizieren und dabei menschliche Persönlichkeitsmuster, Denkmuster oder Kommunikationsstile simulieren. Die Volksrepublik wird solche Dienste heimlich überwachen, um „Missbrauch und Kontrollverlust“ hintanzuhalten. Zusätzlich soll sich die Branche selbst Regeln geben.

Artikel 7 des konsultierten Entwurfs enthält eine lange Reihe an Verboten. Untersagt sind Generation, Verbreitung oder Bewerbung von Inhalten mit Bezug zu Glücksspiel, Obszönem, Gewalt, Beleidigung, Rufschädigung, Anstiftung zu Straftaten oder der Verletzung legitimer Rechte oder Interessen (!) Dritter. Gleichermaßen darf nichts generiert oder verbreitet werden, was nationale Interessen, die Nationale Ehre oder die Nationale Sicherheit gefährdet, die Einheit Chinas unterminiert, illegale Religionsausübung ist oder Gerüchte verbreitet, die die wirtschaftliche oder soziale Ordnung stören.

Die Systeme dürfen auch keine falschen Versprechen machen, die das Verhalten der Nutzer stark beeinflussen oder ihre sozialen Beziehungen schädigen. Verpönt sind darüber hinaus die Schädigung der physischen Gesundheit der Nutzer durch Implikation, Anstiftung zu oder Verherrlichung von Selbstschädigung oder Suizid. Parallel sollen geistige Gesundheit und persönliche Würde durch Untersagung emotionaler Manipulation und verbaler Gewalt geschützt werden. Dazu passt die Interdiktion, die digitalen Angeboten mit Zielen wie Abhängigkeit, soziale Isolation oder psychologische Kontrolle über die User zu gestalten.

Schließlich verbittet sich die Behörde auch die Sammlung vertraulicher Informationen sowie die Verleitung der Nutzer zu „unvernünftigen Entscheidungen“ durch Methoden wie algorithmische Manipulation, irreführende Information oder das Stellen emotionaler Fallen. Das Nachahmen von Familienmitgliedern ist ebenfalls tabu.

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Artikel 8, 9 und 21 folgende beinhalten umfangreiche Auflagen für Entwurf, Entwicklung, Betrieb und Abschaltung der KI-Dienste. Die Bandbreite reicht von Datenschutz über Betrugsbekämpfung bis zu Ethik und IT-Sicherheit. Einmal in Betrieb soll Leistung „kontinuierlich optimiert“ werden.

Vorgaben zu den für das KI-Training genutzten Daten stehen in Artikel 10 des Entwurfs: Sie müssen ebenfalls sozialistischen Werten entsprechen und die „exzellente traditionelle chinesische Kultur“ verkörpern. Gleichzeitig soll das Korpus divers sein und täglich überprüft werden. Nicht vergessen wird auf die Voraussetzung, dass die Trainingsdaten legal und nachverfolgbar zu sein haben.

Die Anbieter sollen laut Artikeln 11 bis 13 ihre Nutzer dahingehend auswerten, ob sie Senioren oder minderjährig sind sowie ob sie von dem Dienst abhängig sind oder emotionale Schwierigkeiten haben. Daran müssen sich jeweils passende Maßnahmen anschließen. Minderjährige dürfen nur einen Modus mit Einschränkungen, auch zeitlicher Natur, speziellem Datenschutz und Einblicknahme für bei der Registrierung anzugebende Erziehungsberechtigte sehen. Wer zu Unrecht als minderjährig eingestuft wird, erhält ein Einspruchsrecht.

Auch Senioren sind schon bei der Registrierung dazu anzuhalten, eine Kontaktperson für Notfälle zu benennen; außerdem müssen die Betreiber im Falle des Falles soziale und psychologische Hilfe leisten. Für alle User müssen Betreiber vorgefertigte Informationen vorbereiten, die bei Erkennung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum des Benutzers eingeblendet werden. Schlägt ein Anwender konkret Suizid, Selbstschädigung oder „andere extreme Taten“ vor, muss sofort ein Mensch die Kommunikation übernehmen und Notfallkontakte des Anwenders informieren.

Nutzungsdaten dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Nutzers weder weitergegeben noch für das Training von KI genutzt werden. Die Nutzer müssen ihre Nutzungsdaten zudem löschen können.

Die Betreiber müssen deutlich machen, dass die Nutzer es mit einer KI zu haben und nicht mit einem echten Menschen. Wer als „überaus abhängig“ erkannt wird, muss daran erinnert werden. Nach zwei Stunden ununterbrochener Sitzung sind Anwender zu einer Pause zu ermuntern.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Besondere Mühe müssen sich Anbieter „emotionaler Begleiter“, also zum Beispiel von KI-Girlfriends geben. Sie müssen einfache Ausstiegsmöglichkeiten bieten und dürfen Nutzer nicht von einer Beendigung der Sitzung abzubringen suchen. Wird eine Teilfunktion entfernt, muss der Betreiber das im Voraus ankündigen. Auch bei Ausfällen ist öffentliche Information vorgeschrieben.

Nicht zuletzt muss es bei allen von der Regulierung erfassten Systemen bequeme Kanäle für die Einreichung von Hinweisen und Beschwerden geben, zu denen Bearbeitungsstatistiken zu veröffentlichen sind. Die Einreicher sind flott über das Resultat der Bearbeitung ihrer Eingabe zu verständigen.


(ds)



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