Künstliche Intelligenz
Android: Rückschlag für Google in Streit um Rekordstrafe der EU
Im Rechtsstreit um eine Rekordstrafe der EU müssen Android-Betreiber Google und dessen Holding Alphabet einen Rückschlag hinnehmen: Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stützt die Rechtsansicht des EU-Gerichts (1. Instanz). Die Rechtsauffassung der Generalanwältin hat beim EuGH erhebliches Gewicht; der Gerichtshof muss ihr nicht folgen, tut es aber häufig. Kokott verweist zudem auf mehrere frühere Entscheidungen des EuGH, die gegen Googles Argumente sprechen. Damit schwinden Googles Chancen, die Strafe in Höhe von mehr als 4,12 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs mittels Android-Verträgen noch abzuwenden.
Die Vorgeschichte
Im Kern geht es um eine altbekannte, wettbewerbsfeindliche Methode: Ein Unternehmen nutzt seine Macht auf einem Markt aus, um sich Vorteile auf einem anderen Markt zu verschaffen. Die EU-Kommission hat bei Android gleich vier solche Vorgänge erkannt: Ab 2011 durften Gerätehersteller den App-Store Google Play nur noch dann installieren, wenn sie auch Googles Suche mitlieferten. Weil Android ohne Play damals nicht massenmarkttauglich war, soll diese Verknüpfung das Google zusätzliche Werbeeinnahmen bei der Suchmaschine beschert haben.
Zweitens verbat Google den Herstellern, parallel andere Android-Geräte ohne Google Play auf den Markt zu bringen. Hersteller, die nicht ausschließlich vergoogelte Geräte verkaufen wollten, durften gar keine Geräte mit Google verkaufen, was wirtschaftlich schlecht darstellbar war. Drittens schrieb Google ab 2012 zusätzlich die Installation des Webbrowsers Chrome vor.
Viertens beteiligte Google Mobilfunk-Anbieter sowie Gerätehersteller am Werbeumsatz, wenn sie auf definierten Geräteklassen ausschließlich Googles Suche installierten (portfolio-based Revenue Share Agreement). Erst im April 2014 reduzierte Google diese Klausel von einem Geräteportfolio auf das jeweilige Modell – ab diesem Zeitpunkt hatte die EU-Kommission auch kein Problem mit diesem Vertragsmodell.
Milliardenstrafe, etwas reduziert
Die EU-Kommission prüfte und fand, dass alle vier Vertragsmodelle dazu dienten, Googles Marktmacht mit Android als Hebel für andere Geschäftsbereiche, insbesondere die Suchmaschine und deren Werbeeinnahmen, zu nutzen. Also erlegte sie Google 2018 eine Redkordstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf.
Google ergriff Rechtsmittel, zum Teil mit Erfolg: Das EU-Gericht erachtete die portfolio-based Revenue Share Agreements als zulässig und reduzierte die Strafe 2022 auf 4,12 Milliarden Euro. Während die EU-Kommission dieses Urteil akzeptierte, war Google der Teilerfolg zu wenig. Somit liegt der Fall nun beim EuGH.
Generalanwältin bestätigt
Zumindest bei der Generalanwältin fallen Googles Argumente gegen die Strafe allerdings nicht auf fruchtbaren Boden. Google verlangt eine Analyse, wie die Wettbewerbssituation ohne das beanstandete Verhalten ausgesehen hätte. Doch die deutsche Juristin hält die Feststellung des EU-Gerichts, dass die Vorinstallation von Suche und Chrome den Wettbewerb beeinträchtigt hat, für ausreichend. Wettbewerber konnten demnach gegen die vorinstallierten Anwendungen nicht ankommen.
Außerdem meint Google, der Vergleich solle sich nicht auf die tatsächlichen Wettbewerber beziehen, sondern auf einen hypothetischen Wettbewerber, der ebenso stark wie Google sei. Das ist aus Sicht Kokotts im vorliegenden Fall unrealistisch und würde das Verbot des Marktmachtmissbrauchs untergraben.
Schließlich kann die Generalanwältin weder Rechenfehler erkennen noch einen Fehler bei der Einstufung von Googles Vorgehen als fortgesetzte, einheitliche Zuwiderhandlung. Jetzt ist der EuGH am Zug (Rechtssache C-738/22 P).
(ds)
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Agibot Lingxi X2: Humanoider Roboter schafft Webster-Flip
Das chinesische Robotikunternehmen Agibot hat seinem humanoiden Roboter Lingxi X2 die Ausführung eines Webster-Flips beigebracht. Der einbeinig abgesprungene Frontsalto gehört zu den grundlegenden Moves im Parcours-Lauf, ist aber nicht einfach zu erlernen und auszuführen.
Der Webster-Flip ist ein mit einem vorausgestellten Bein abgesprungener Vorwärtssalto. Das hintere Bein unterstützt dabei die Rotationsbewegung nach vorn. Um den Sprung fehlerfrei zu meistern, benötigt es eine präzise Körperkontrolle in der Luft, eine genaue Koordination, Balance und Kraft. Der Sprung wird bei Gymnastik-Wettkämpfen und im Parcours-Lauf angewendet.
Körperbeherrschung
Für humanoide Roboter stellt der Webster-Flip eine große Schwierigkeit dar. Besondere Herausforderungen bestehen in der Körperkoordination, der Balance und der exakten Kraftaufwendung beim Absprung. Agibot hat den humanoiden Lingxi X2 dazu mit Sensorsystemen und einer Echtzeitwahrnehmung ausgestattet, die der präzisen Zustandserfassung des Roboters dienen und darüber für eine genaue Ansteuerung und Koordination der Aktuatoren sorgen. Der Roboter verfügt außerdem über eine Mehrgelenk-Kraftsteuerung. Mittels proprietärer Bewegungsalgorithmen und KI-Training ist der Roboter in der Lage, dynamische Bewegungen wie etwa den Webster-Flip auszuführen, meist ohne dabei ins Straucheln zu geraten.
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Der Agibot Lingxi X2 führt einen Webster-Flip aus.
Agibot möchte mit der Demonstration des Webster-Flips seinen Lingxi-X1-Roboter bekannter machen. Auch andere Robotikunternehmen, wie etwa Boston Dynamics oder Unitree Robotics, nutzen die dynamischen Bewegungsfähigkeiten ihrer humanoiden Roboter immer wieder, um deren verkörperte Intelligenz zu demonstrieren und um Aufmerksamkeit zu erhalten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die in Videos gezeigten Bewegungsabläufe etwa für Vorwärts- und Rückwärtssalti oder andere akrobatische Einlagen nicht immer funktionieren und in den Videos oft nur gezeigt wird, wenn etwas geklappt hat.
Hinter den Bemühungen, humanoiden Robotern verkörperte Intelligenz zu verleihen, steckt allerdings mehr als nur das Gewinnen von Aufmerksamkeit: Die Robotikunternehmen wollen ihre Roboter so besser für die Arbeit in der Industrie und in Haushalten vorbereiten. Dort müssen sie präzise Bewegungen durchführen können. Das setzt eine exakte Beherrschung des Körpers voraus.
Agibot hatte seinen humanoiden Roboter Lingxi X2 Anfang 2025 vorgestellt. Im Mai startete das Robotikunternehmen dann ein Partnerprogramm für Unternehmen, die den Roboter in der Praxis einsetzen wollen. Die weiteren Schritte klingen ambitioniert: Noch in diesem Jahr soll die Serienproduktion anlaufen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Fast jede zweite Kommune ohne Elektroauto-Ladepunkte
Knapp 45 Prozent der Kommunen in Deutschland verfügen über keine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Dietmar Bartsch hervor. 4923 der insgesamt 10.978 Kommunen in Deutschland verfügen demnach über keine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
„Dass es in beinahe jeder zweiten Kommune im Land keine Lademöglichkeit für ein E-Auto gibt, ist ein peinliches Versagen der Verkehrswende“, sagte Bartsch der „Rheinischen Post“ (Freitag). Damit Menschen auf E-Mobilität umsteigen, müsse neben Preis und Reichweite des Fahrzeugs auch die landesweite Infrastruktur „top“ sein. „Wenn in den Bundesländern bis zu Dreiviertel der Kommunen ohne Ladepunkt sind, wird der ländliche Raum erneut inakzeptabel benachteiligt“, betonte der Linken-Politiker.
Rheinland-Pfalz hat schlechteste Ladeinfrastruktur
Bei größeren Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist die Versorgung deutlich besser als bei kleineren: Dort sei nahezu jede Kommune (98 Prozent) „mit mindestens einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt ausgestattet“, so das Verkehrsministerium.
In Berlin, Hamburg und Bremen sowie im Saarland und in Nordrhein-Westfalen gibt es eine flächendeckende Ausstattung (je 100 Prozent). Am schlechtesten aufgestellt zeigt sich Rheinland-Pfalz: Nur gut jede vierte Kommune (26,5 Prozent) verfügt dort über eine öffentliche Ladeinfrastruktur.
Aus der Antwort des Ministeriums geht zudem hervor, dass der Bund seit Beginn der staatlichen Förderung bis Ende Juli rund 9,5 Milliarden Euro für die Förderung von Elektroautos ausgegeben hat. Trotzdem gehe es „der deutschen Autoindustrie so schlecht wie nie“, sagte Bartsch. „Eine Ursache ist die vernachlässigte Infrastruktur für E-Mobilität.“
(afl)
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Gehälter 2025: Das verdienen IT-Berater in Deutschland
Der IT-Berater zählt zu den bestbezahlten IT-Berufen. Sie müssen nicht nur tiefes technisches Verständnis mitbringen, sondern auch die betriebswirtschaftliche Logik von Projekten verstehen. Hinzu kommt Fachwissen über die jeweilige Branche, in der sie tätig sind – vom Finanzsektor bis zur Industrie.
- IT-Berater gehören zu den bestbezahlten Berufen in der IT-Branche und müssen technisches, betriebswirtschaftliches sowie branchenspezifisches Fachwissen kombinieren.
- Die Tätigkeit umfasst die Begleitung von Unternehmen bei der Einführung neuer Systeme oder der Optimierung bestehender Strukturen.
- Stellenausschreibungen für IT-Berater verlangen oft Spezialisierung und bieten Quereinsteigern mit relevanten Fähigkeiten und Erfahrungen ebenfalls Chancen.
IT-Berater oder -Consultants begleiten Unternehmen bei der Einführung neuer Systeme oder optimieren bestehende Strukturen. Sie analysieren Prozesse, identifizieren Schwachstellen und entwickeln Lösungen. Meist betreuen sie Projekte vollständig, von der Planung bis zur Umsetzung.
Berater stehen zudem im ständigen Austausch mit Kunden, Mitarbeitern oder der Führungsebene. Sie müssen technische Maßnahmen verständlich erklären, aber auch wirtschaftliche Entscheidungen vermitteln. In diesem Artikel erklären wir, wie viel Geld sie mit diesen Fähigkeiten verdienen können und welche Faktoren das Gehalt beeinflussen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gehälter 2025: Das verdienen IT-Berater in Deutschland“.
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