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Android: Rückschlag für Google in Streit um Rekordstrafe der EU


Im Rechtsstreit um eine Rekordstrafe der EU müssen Android-Betreiber Google und dessen Holding Alphabet einen Rückschlag hinnehmen: Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stützt die Rechtsansicht des EU-Gerichts (1. Instanz). Die Rechtsauffassung der Generalanwältin hat beim EuGH erhebliches Gewicht; der Gerichtshof muss ihr nicht folgen, tut es aber häufig. Kokott verweist zudem auf mehrere frühere Entscheidungen des EuGH, die gegen Googles Argumente sprechen. Damit schwinden Googles Chancen, die Strafe in Höhe von mehr als 4,12 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs mittels Android-Verträgen noch abzuwenden.

Im Kern geht es um eine altbekannte, wettbewerbsfeindliche Methode: Ein Unternehmen nutzt seine Macht auf einem Markt aus, um sich Vorteile auf einem anderen Markt zu verschaffen. Die EU-Kommission hat bei Android gleich vier solche Vorgänge erkannt: Ab 2011 durften Gerätehersteller den App-Store Google Play nur noch dann installieren, wenn sie auch Googles Suche mitlieferten. Weil Android ohne Play damals nicht massenmarkttauglich war, soll diese Verknüpfung das Google zusätzliche Werbeeinnahmen bei der Suchmaschine beschert haben.

Zweitens verbat Google den Herstellern, parallel andere Android-Geräte ohne Google Play auf den Markt zu bringen. Hersteller, die nicht ausschließlich vergoogelte Geräte verkaufen wollten, durften gar keine Geräte mit Google verkaufen, was wirtschaftlich schlecht darstellbar war. Drittens schrieb Google ab 2012 zusätzlich die Installation des Webbrowsers Chrome vor.

Viertens beteiligte Google Mobilfunk-Anbieter sowie Gerätehersteller am Werbeumsatz, wenn sie auf definierten Geräteklassen ausschließlich Googles Suche installierten (portfolio-based Revenue Share Agreement). Erst im April 2014 reduzierte Google diese Klausel von einem Geräteportfolio auf das jeweilige Modell – ab diesem Zeitpunkt hatte die EU-Kommission auch kein Problem mit diesem Vertragsmodell.

Die EU-Kommission prüfte und fand, dass alle vier Vertragsmodelle dazu dienten, Googles Marktmacht mit Android als Hebel für andere Geschäftsbereiche, insbesondere die Suchmaschine und deren Werbeeinnahmen, zu nutzen. Also erlegte sie Google 2018 eine Redkordstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf.

Google ergriff Rechtsmittel, zum Teil mit Erfolg: Das EU-Gericht erachtete die portfolio-based Revenue Share Agreements als zulässig und reduzierte die Strafe 2022 auf 4,12 Milliarden Euro. Während die EU-Kommission dieses Urteil akzeptierte, war Google der Teilerfolg zu wenig. Somit liegt der Fall nun beim EuGH.

Zumindest bei der Generalanwältin fallen Googles Argumente gegen die Strafe allerdings nicht auf fruchtbaren Boden. Google verlangt eine Analyse, wie die Wettbewerbssituation ohne das beanstandete Verhalten ausgesehen hätte. Doch die deutsche Juristin hält die Feststellung des EU-Gerichts, dass die Vorinstallation von Suche und Chrome den Wettbewerb beeinträchtigt hat, für ausreichend. Wettbewerber konnten demnach gegen die vorinstallierten Anwendungen nicht ankommen.

Außerdem meint Google, der Vergleich solle sich nicht auf die tatsächlichen Wettbewerber beziehen, sondern auf einen hypothetischen Wettbewerber, der ebenso stark wie Google sei. Das ist aus Sicht Kokotts im vorliegenden Fall unrealistisch und würde das Verbot des Marktmachtmissbrauchs untergraben.

Schließlich kann die Generalanwältin weder Rechenfehler erkennen noch einen Fehler bei der Einstufung von Googles Vorgehen als fortgesetzte, einheitliche Zuwiderhandlung. Jetzt ist der EuGH am Zug (Rechtssache C-738/22 P).


(ds)



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„Pfizergate“: Die verschwundenen SMS der EU-Kommissionspräsidentin


Die New York Times hat zwar im Streit um die Herausgabe von SMS von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem Gericht der EU in Luxemburg Recht bekommen. In der Sache hat das der Zeitung und der Öffentlichkeit aber letztlich nichts gebracht: Die Kommission musste erneut über das Begehr der Times um Offenlegung des SMS-Austauschs zwischen von der Leyen und Albert Bourla, dem Chef des US-Pharmakonzerns Pfizer, zu milliardenschweren Lieferungen von Covid-19-Impfstoffen befinden. Doch die Brüsseler Regierungsinstitution mauert weiter und behauptet, zentrale Kurznachrichten seien längst gelöscht worden.

Die Kommission habe mit Schreiben vom 28. Juli mitgeteilt, die umstrittenen SMS könnten nicht mehr übermittelt werden, berichtet die New York Times. Nachdem der Journalist Alexander Fanta im Mai 2021 erstmals Zugang zu den Textnachrichten verlangt hatte, entschied von der Leyens Kabinettschef Björn Seibert demnach trotzdem, die SMS vom Handy der Kommissionspräsidentin nicht zu speichern. Seibert habe die Nachrichten im Sommer 2021 gelesen und sei zu dem Schluss gekommen, dass sie lediglich der Terminvereinbarung für Telefonate während der Corona-Pandemie dienten.

Aus diesem Grund seien die Mitteilungen nicht in einer Form archiviert worden, die eine spätere öffentliche Einsicht ermöglicht hätte, heißt es weiter. Laut der Auskunft seien die Nachrichten inzwischen gelöscht und nicht wiederherstellbar, da von der Leyens Smartphone mehrfach ausgetauscht und die Daten dabei nicht übertragen worden seien. Inhalte sollen im Vorfeld auf den älteren Geräten gelöscht und die Telefone dann recycelt worden sein. Die SMS seien so spätestens seit Juli 2023 nicht mehr vorhanden gewesen.

Schon zu diesem Zeitpunkt untermauerte die Kommission ihre Behauptung, auf Basis der europäischen Informationsfreiheitsregeln keine Einblicke in den SMS-Austausch gewähren zu können. Nach der Verordnung zur Akteneinsicht für EU-Gremien gebe es nur eine Pflicht, so die Argumentation damals, Dokumente aufzubewahren, „wenn sie wichtige Informationen enthalten, die nicht von kurzer Dauer sind“. Das gelte ferner, sobald Maßnahmen „seitens der Kommission oder einer ihrer Dienststellen“ erforderlich seien. Die erfragten SMS hätten diese Kriterien nicht erfüllt.

Bei dem Gerichtsstreit geht es um einen Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.


(dahe)



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Wie weit Elektroautos auf der Langstrecke kommen: 21 Modelle im Vergleich


In den vergangenen Jahren haben sich Elektroautos merklich weiterentwickelt. Batterien mit Kapazitäten von 90 kWh und mehr stecken bereits in Autos für rund 50.000 Euro. Beim Thema Laden überbieten sich die Hersteller mit immer neuen Rekorden – sei es die Ladeleistung oder die Ladezeit. An der Reichweitenangst deutscher Autokäufer hat all das nur wenig geändert. Ob die im Sommer 2025 immer noch begründet ist, zeigen wir beispielhaft anhand von 21 Elektroautos.

Wenn es um die Gründe geht, die gegen den Kauf eines Elektroautos sprechen, gehört der Punkt Reichweite zu den meistgenannten. In einer Befragung der Automobilwoche nannten 47 Prozent der Teilnehmer die geringe Reichweite als Argument gegen eine Kaufentscheidung. Im DAT Report 2025 führten 41 Prozent diesen Punkt als wichtigsten an. Schließlich verfügt ein Privathaushalt in Deutschland im Schnitt über nur einen Pkw, ein seit Jahren beinahe konstanter Wert. Entsprechend ist davon auszugehen, dass das zumeist einzige Auto möglichst viele Aufgaben erfüllen soll – wozu auch längere Fahrten auf der Autobahn gehören.

  • Eine Batterie mit hoher Kapazität ist kein Garant für hohe Reichweiten. Motor und Fahrzeugform haben ebenfalls einen großen Einfluss.
  • Immer mehr Elektroautos werden für weniger als 30.000 Euro angeboten. Die Einschränkung: Die Batterie ist das mit Abstand teuerste Bauteil, entsprechend gering fallen die Kapazitäten und damit die Reichweiten aus.
  • Hohe Reichweiten können auf der Autobahn beim Geldsparen helfen.

Alle Vergleichskandidaten stammen aus mindestens einer von sieben Gruppen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge bis 30.000 und 45.000 Euro, mit kleinen sowie überdurchschnittlich großen Batterien, hohen Gleichstrom-Ladeleistungen, sowie um die am häufigsten in Deutschland zugelassenen Elektroautos. Die Preisspanne reicht von knapp 17.000 Euro bis etwa 106.000 Euro, die Batteriekapazität von netto 26,8 kWh bis 118 kWh. Beispielhaft seien BYD Dolphin Surf, Mercedes-Benz CLA, Smart #5, Tesla Model Y und VW ID.7 genannt. Für die Berechnungen haben wir die offiziellen Herstellerangaben zu Energieverbrauch, Batteriekapazität. Ladeleistung und -zeit verwendet. Das bedeutet: Alle Werte beziehen sich auf sehr gute bis optimale Bedingungen. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei den Fahrzeugen um die Basisausstattung der jeweiligen Ausstattungslinie.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie weit Elektroautos auf der Langstrecke kommen: 21 Modelle im Vergleich“.
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EU stimmt Ausbau von Autobahn 643 aus Gründen des Umweltschutzes nicht zu


Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie derzeit dem Ausbau der A643 zwischen der Anschlussstelle Mainz-Gonsenheim und der Anschlussstelle Mainz-Mombach nicht zustimmen kann. Das geht aus einem Schreiben der Kommission hervor, das die Stadt Mainz veröffentlicht hat.

In dem Schreiben heißt es, vorgeschlagene Ausgleichsmaßnahmen seien unzureichend und würden den Flächenverlust im FFH-Gebiet nicht kompensieren. Auch seien Alternativen nicht ausreichend untersucht worden. FFH ist die Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat und beschreibt Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

Der Ausbau führt nach früheren Angaben der Stadt Mainz durch ein Naturschutzgebiet, das sowohl FFH-Gebiet als auch EU-Vogelschutzgebiet ist. Gegen die Erweiterung der A643 um zwei zusätzliche Fahrspuren durch das Naturschutzgebiet Mainzer Sand gab es immer wieder Protest. Die Stadt Mainz lehnt den geplanten Ausbau deutlich ab.

„Ich bin sehr glücklich darüber, dass die EU den Plänen zum sechsspurigen Ausbau der A 643 in der vorgelegten Form nicht zustimmen kann“, sagte Janina Steinkrüger, Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Landeshauptstadt Mainz, laut Mitteilung. „Der Mainzer Sand ist ein einzigartiges Schutzgebiet, dessen großer ökologischer Wert durch die Bewertung der EU erneut untermauert und bestätigt wird.“

Die EU schlage in ihrem Schreiben vor, dass die zuständigen Stellen miteinander in Kontakt treten, sagte sie. „Ich begrüße diesen Vorschlag ausdrücklich und möchte den aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesverkehrsminister ermuntern, solche Gespräche zu initiieren.“

Mehr zu Verkehrspolitik


(fpi)



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