Künstliche Intelligenz
Android: Rückschlag für Google in Streit um Rekordstrafe der EU
Im Rechtsstreit um eine Rekordstrafe der EU müssen Android-Betreiber Google und dessen Holding Alphabet einen Rückschlag hinnehmen: Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stützt die Rechtsansicht des EU-Gerichts (1. Instanz). Die Rechtsauffassung der Generalanwältin hat beim EuGH erhebliches Gewicht; der Gerichtshof muss ihr nicht folgen, tut es aber häufig. Kokott verweist zudem auf mehrere frühere Entscheidungen des EuGH, die gegen Googles Argumente sprechen. Damit schwinden Googles Chancen, die Strafe in Höhe von mehr als 4,12 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs mittels Android-Verträgen noch abzuwenden.
Die Vorgeschichte
Im Kern geht es um eine altbekannte, wettbewerbsfeindliche Methode: Ein Unternehmen nutzt seine Macht auf einem Markt aus, um sich Vorteile auf einem anderen Markt zu verschaffen. Die EU-Kommission hat bei Android gleich vier solche Vorgänge erkannt: Ab 2011 durften Gerätehersteller den App-Store Google Play nur noch dann installieren, wenn sie auch Googles Suche mitlieferten. Weil Android ohne Play damals nicht massenmarkttauglich war, soll diese Verknüpfung das Google zusätzliche Werbeeinnahmen bei der Suchmaschine beschert haben.
Zweitens verbat Google den Herstellern, parallel andere Android-Geräte ohne Google Play auf den Markt zu bringen. Hersteller, die nicht ausschließlich vergoogelte Geräte verkaufen wollten, durften gar keine Geräte mit Google verkaufen, was wirtschaftlich schlecht darstellbar war. Drittens schrieb Google ab 2012 zusätzlich die Installation des Webbrowsers Chrome vor.
Viertens beteiligte Google Mobilfunk-Anbieter sowie Gerätehersteller am Werbeumsatz, wenn sie auf definierten Geräteklassen ausschließlich Googles Suche installierten (portfolio-based Revenue Share Agreement). Erst im April 2014 reduzierte Google diese Klausel von einem Geräteportfolio auf das jeweilige Modell – ab diesem Zeitpunkt hatte die EU-Kommission auch kein Problem mit diesem Vertragsmodell.
Milliardenstrafe, etwas reduziert
Die EU-Kommission prüfte und fand, dass alle vier Vertragsmodelle dazu dienten, Googles Marktmacht mit Android als Hebel für andere Geschäftsbereiche, insbesondere die Suchmaschine und deren Werbeeinnahmen, zu nutzen. Also erlegte sie Google 2018 eine Redkordstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf.
Google ergriff Rechtsmittel, zum Teil mit Erfolg: Das EU-Gericht erachtete die portfolio-based Revenue Share Agreements als zulässig und reduzierte die Strafe 2022 auf 4,12 Milliarden Euro. Während die EU-Kommission dieses Urteil akzeptierte, war Google der Teilerfolg zu wenig. Somit liegt der Fall nun beim EuGH.
Generalanwältin bestätigt
Zumindest bei der Generalanwältin fallen Googles Argumente gegen die Strafe allerdings nicht auf fruchtbaren Boden. Google verlangt eine Analyse, wie die Wettbewerbssituation ohne das beanstandete Verhalten ausgesehen hätte. Doch die deutsche Juristin hält die Feststellung des EU-Gerichts, dass die Vorinstallation von Suche und Chrome den Wettbewerb beeinträchtigt hat, für ausreichend. Wettbewerber konnten demnach gegen die vorinstallierten Anwendungen nicht ankommen.
Außerdem meint Google, der Vergleich solle sich nicht auf die tatsächlichen Wettbewerber beziehen, sondern auf einen hypothetischen Wettbewerber, der ebenso stark wie Google sei. Das ist aus Sicht Kokotts im vorliegenden Fall unrealistisch und würde das Verbot des Marktmachtmissbrauchs untergraben.
Schließlich kann die Generalanwältin weder Rechenfehler erkennen noch einen Fehler bei der Einstufung von Googles Vorgehen als fortgesetzte, einheitliche Zuwiderhandlung. Jetzt ist der EuGH am Zug (Rechtssache C-738/22 P).
(ds)
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#TGIQF: Das Quiz rund um die Star-Wars-Parodie Spaceballs
Für Kinofans war die Ankündigung in dieser Woche ein Hit: Bald wird Spaceballs fortgesetzt. Mel Brooks Star-Wars-Verulkung erschien 1987 und setzte Maßstäbe im Hinblick auf Weltraum-Parodien – Nach nun 40 Jahren kommt endlich der zweite Teil 2027 in die Kinos, den die Fans aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Mel Brooks schon fast abgeschrieben hatten.
„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Zwar wird die Fortsetzung von Amazon produziert, aber er soll ausdrücklich erst einmal im Kino erscheinen. Und glücklicherweise ist Rick Moranis wieder in seiner Paraderolle als Lord Helmchen zu sehen. Das kam überraschend, da er schon in Filmrente zu sein schien: Abgesehen von einem Auftritt in der Serie „Die Goldbergs“ im Jahr 2018 stand er für einen Film das letzte Mal 2006 vor der Kamera. Dabei betonte Moranis, dass er nicht in Rente, nur mittlerweile sehr wählerisch bei Rollenangeboten sei.
Bestätigt sind zudem auch Bill Pullmann (Lone Starr), auch Mel Brooks selbst ist wieder dabei, der im Yoda-haften Alter von knapp 100 Jahren erneut die Figur Yogurt miemen wird. Doch wer hatte denn eine nicht magenschonende Cameorolle in dem Kultfilm? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Spaceballs-Quiz rund um die Filmperle.
In der heiseshow von dieser Woche stellte der Quizmaster selbst Dr. Volker Zota sowie Malte Kirchner drei Spaceballsfragen vorab. Sie hauten die Antworten fast in lächerlicher Geschwindigkeit raus hatten den Saft an ihrer Seite.
Schnellrater können wie immer mehr Punkte abräumen. Mit schnellen Antworten können Sie in 10 Fragen satte 200 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.
(mawi)
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Trotz Ökodesign-Verordnung: Kein Update-Versprechen für iPhones und iPads
Seit dem 20. Juni greifen die neuen Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets in der EU. Die Verordnung 2023/1670 schreibt „Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten“ verbindlich vor, mindestens 5 Jahre lang Software-Updates für verkaufte Geräte bereitzustellen. Apple erfüllt diese Vorgabe schon lange freiwillig, verzichtet aber weiterhin auf ein konkretes Update-Versprechen. Auf Nachfrage verwies das Unternehmen lediglich auf die bestehende Praxis bei Sicherheits-Patches für alte Geräte sowie auf seinen Langlebigkeitsansatz.
„Apple hat eine nachweisbare Erfolgsbilanz bei der Bereitstellung weit verbreiteter und langlebiger Betriebssysteme, die weit über den historischen Branchenstandard hinausgehen, sowie Funktionsupdates für Betriebssysteme, die bis zu 6 Jahre nach der ursprünglichen Veröffentlichung der jeweiligen Geräte herauskamen“, hält der Konzern in einem zuletzt im Juni 2024 aktualisierten Whitepaper fest.
Fünf Jahre iPhone-Sicherheitsupdates ab Verkaufsbeginn
In Reaktion auf den britischen „Product Security and Telecommunications Infrastructure Act“ hatte sich Apple erstmals konkret verpflichtet, Geräte für mindestens 5 Jahre mit Sicherheitsupdates zu versorgen – dort aber gerechnet ab dem Verkaufsstart. Die Ökodesign-Anforderungen innerhalb der EU schreiben Software-Updates für 5 Jahre ab Verkaufsende vor und damit für einen meist deutlich längeren Zeitraum. Das iPhone XR war zum Beispiel bis September 2021 im Handel, erhält aber kein iOS 26 im Herbst 2025. Sicherheits-Patches für iOS 18 wird es auf dieser Modellreihe erfahrungsgemäß wohl weiterhin geben.
Bei besonders gravierenden Schwachstellen, die etwa aktiv für Spyware-Angriffe ausgenutzt werden, gibt es auch noch Patches für sehr alte iPhones: Ende März wurden beispielsweise mehrere Sicherheitslücken selbst auf dem fast zehn Jahre alten iPhone 6s mit einem Update für iOS 15 beseitigt. Sämtliche bekannten Lücken stopft Apple allerdings nur in der neuesten Version seiner Betriebssysteme.
Keine Patches mehr für iOS 17
Patches für ältere iOS-Versionen gibt es auch nur auf älterer Hardware, die keine Funktions-Updates mehr erhält. Für iOS 17 liefert Apple offensichtlich keine weiteren Patches mehr, weil sich alle unterstützten iPhones auch auf iOS 18 aktualisieren lassen. Entsprechend müssen Nutzer allerdings zum Schutz vor Sicherheitslücken auch größere Updates einspielen, selbst wenn sie massive Änderungen – wie das kommende Liquid-Glass-Design von iOS 26 – vielleicht gar nicht möchten.
(lbe)
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Rückruf für Citroën C3- und DS3 der Baujahre 2009 bis 2019 wegen Takata-Airbags
Nach einem Unfall in Frankreich, bei dem tragischerweise die Airbags zwei Personen schwer respektive tödlich verletzt haben, wurde das französische Verkehrsministerium aktiv. Es wies Stellantis an, eine „Stop-drive-order“ für potenziell betroffene Fahrzeuge zu verfügen, bis die Airbags des Zulieferers Takata ausgetauscht wurden. Faktisch ist das ein Fahrverbot mit Ausnahme der Fahrt zur Werkstatt. Betroffen sind rund 441.000 Citroën C3- und DS3 der Jahrgänge 2009 bis 2019 mit Zulassungen in Deutschland, Frankreich und Belgien.
Rückrufbetreuung in Deutschland durch das KBA
Stellantis Deutschland schickte dazu heute Morgen eine Pressemitteilung, um neben der direkten Kundenansprache auch den Kanal der Medien zu nutzen. So sollen auch in Deutschland Betroffene möglichst schnell parallel zur verpflichtenden Information der Halter direkt durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht werden können. Der Konzern schrieb: „Die von diesem ‚Stop-Drive‘ betroffenen Fahrzeuge waren bereits Teil einer laufenden umfassenden Rückrufaktion, die vor über einem Jahr zunächst in Südeuropa begann und später nach Norden ausgeweitet wurde.“ Stellantis wird betroffene Kunden in Kürze informieren. Zudem kann man selbst mithilfe der Fahrgestellnummer (VIN) auf der Citroën-Website (www.citroen.de/wartung-services/rueckrufaktion-pruefung.html), bei seinem Händler vor Ort oder telefonisch bei der Kundenbetreuung (0080008251001) prüfen, ob man ein Fahrzeug zunächst besser stehen lässt. Zum kostenlosen Austausch müssen (und dürfen) die Werkstätten aufgesucht werden, wer den Rückruf nicht befolgt, wird vom KBA dazu angehalten. Sollte man die Frist in der Aufforderung erneut missachten, wird das Fahrzeug von der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet.
Beschleunigung des Tauschs erst nach tödlichem Unfall
Anlass der durchgreifenden Aktion ist ein tödlicher Unfall in Frankreich, bei dem am 11. Juni eine 37-jährige Fahrerin eines Citroën C3 durch ihren mit zu großer Kraft detonierten Airbag ums Leben kam. Ein Jugendlicher wurde schwer verletzt. Die französische Zeitung „Le Monde“ berichtet von einer daraufhin eingeleiteten Untersuchung wegen Totschlags. Manager beider Marken sollen beim Verkehrsministerium vorgeladen sein. Die Frage steht im Raum, warum Stellantis die Airbags der betroffenen Fahrzeuge nicht sofort mit der Entdeckung des Problems „vor über einem Jahr“, sondern sukzessive hat tauschen lassen.
Der Zulieferer Takata aus Japan hat seit den 90er-Jahren Airbags mit Gasgeneratoren verkauft, deren Ammoniumnitrat-Treibladungen aufgrund von Alterung durch Hitze und Feuchtigkeit bei einem Unfall zu hohen Druck erzeugen können. Dadurch können die Insassen mit Metallstücken beschossen werden, mit der Folge schwerer Verletzungen. 16 Todesfälle sind mit Sicherheit auf dieses Problem zurückzuführen. Erkannt wurde das Problem 2013. Seither mussten weltweit deutlich über 100 Millionen Autos aller großen Marken nachgebessert werden, es ist zusammengerechnet der größte Rückruf der Automobilgeschichte.
Mehr über die Firma Takata
(fpi)
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