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Anfang 2026 sind Nokia-Smartphones wohl endgültig Geschichte


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Im März 2026 endet die Ära von Nokia-Smartphones womöglich endgültig. Der aktuelle Lizenznehmer, HMD Global, der seit 2017 Handys und Smartphones unter der einst ehrwürdigen Marke herstellt, verliert die Exklusivlizenz. Der Netzausrüster Nokia als Lizenzgeber scheint kein weiteres Interesse am Verkauf der Markenrechte mehr zu haben.

HMD Global sicherte sich die Nutzung der Marke Nokia für Smartphones, nachdem Microsoft seine Rechte an der Marke Nokia im Jahr 2016 aufgegeben hatte. Mit den 2017 und 2018 vorgestellten Modellen wie einer Neuauflage des Nokia 3310 oder des legendären „Bananenphones“ 8110 zog das von ehemaligen Nokia-Mitarbeitern gegründete Unternehmen die Blicke auf sich. Auch Android-Smartphones unter der Marke bietet der Hersteller an, die im Einsteiger- bis Mittelklasse-Segment verortet sind.


Neuauflage des Nokia 3310 von HMD Global in verschiedenen Farben

Neuauflage des Nokia 3310 von HMD Global in verschiedenen Farben

Bunt und knuffig: Die Neuauflage des Nokia 3310 war 2017 eines der ersten Geräte von HMD.

(Bild: HMD)

Doch trotz der einst so starken Marke konnte HMD Global mit seinen Nokia-Geräten nicht an die Erfolge der Prä-iPhone-Ära anschließen. Nennenswerte Marktanteile verzeichnete der Hersteller lediglich mit seinen Feature-Phones.

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Dass die Tage von Nokia-Phones gezählt sind, zeichnet sich schon seit einer Weile ab: Das Unternehmen arbeitet schon seit 2023 daran, die eigene Marke HMD stärker in den Vordergrund zu rücken. Neben Smartphones verkauft der Hersteller mittlerweile auch die Feature-Phones unter eigenem Namen – selbst das zuerst als Nokia 3210 eingeführte Modell wird in neuen Farben und in Partnerschaft mit dem spanischen Fußballklub FC Barcelona als HMD Barça 3210 angeboten.

Zudem sind die Nokia-Modelle auf der HMD-Webseite nahezu komplett aus dem Blickfeld verschwunden. Ein Link zu den Modellen ist nur noch im Footer zu finden, doch die auf der Unterseite gelisteten Modelle sind allesamt „nicht mehr verfügbar“. Trotz der deutlichen Zeichen sagte HMD noch Anfang 2024, dass man weiterhin Produkte unter der Marke Nokia anbieten werde. Heise online hat bei HMD um eine weitere Stellungnahme gebeten.

Für den Lizenzgeber und Netzausrüster Nokia scheint die Sache indes weitgehend klar: Im März 2026 ist Schluss. Auf Anfrage verwies das Unternehmen auf den Lizenzdeal, der in einem Jahresbericht veröffentlicht wurde. Dieser besagt:

„Im Jahr 2016 schloss Nokia eine strategische Vereinbarung mit HMD Global Oy (HMD), die HMD eine exklusive weltweite Lizenz zur Herstellung von Mobiltelefonen und Tablets der Marke Nokia für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält Nokia von HMD Lizenzgebühren für den Verkauf von Mobiltelefonen und Tablets der Marke Nokia, die sowohl die Marken- als auch die Patentlizenzierung abdecken. Im August 2023 haben Nokia und HMD die Lizenzvereinbarung dahingehend geändert, dass die exklusive Lizenz von HMD zur Herstellung von Geräten der Marke Nokia im März 2026 ausläuft.“

Das Unternehmen wolle keine weiteren Aussagen zu der HMD-Vereinbarung machen, die über die im Jahresbericht enthaltenen Informationen hinausgehen. Nokia ergänzte lediglich, dass die „Lizenzierung von Marken nur einen sehr kleinen Teil des Geschäfts von Nokia“ ausmache. Die Markenstrategie von Nokia konzentriere sich auf das Kerngeschäft im Bereich B2B-Technologie.

Zudem stellte Nokia klar, dass Spekulationen über die Suche nach neuen Markenpartnern für Mobilgeräte nicht der Wahrheit entsprächen. Damit dürfte das Aus von Nokia-Phone tatsächlich besiegelt sein.


Update

01.08.2025,

15:22

Uhr

Das Statement von HMD Global: „Der Multi-Marken-Ansatz von HMD umfasst unsere HMD Originals-Reihe, Nokia-Handys und spannende neue Kooperationen. Alle Vertragsdetails mit Nokia bleiben vertraulich.“


(afl)



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Europarecht: Diese Pflichten bringt die E-Evidence-Verordnung


Seit 2023 gilt die „Verordnung über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren“ europaweit als Rechtsgrundlage für Strafverfolgungsbehörden aller Mitgliedsländer. Sie berechtigt Behörden, sich aus jedem anderen Unionsstaat ermittlungsrelevante Daten zu beschaffen, sofern die höchste Haftstrafe für einen Tatbestand mindestens drei Jahre beträgt. Noch gelten Übergangsfristen, aber spätestens in einem Jahr muss der gesamte Prozess einer automatisierten Bearbeitung und Übermittlung funktionieren: Die Anordnungen zur Herausgabe (European Production Order Certificate, EPOC) oder vorsorglichen Speicherung (European Preservation Order Certificate, EPOC-PR) digitaler Beweismittel müssen den Auskunftsverpflichteten elektronisch zustellbar sein und ihre Beantwortung muss mittels technisch standardisierter Verfahren erfolgen – je nach Schwere des Verdachtsfalls binnen acht Stunden bis maximal zehn Tagen.

Zwischen den Behörden der EU-Mitglieder gibt es solche Abkommen schon lange, auch die technischen Rahmenbedingungen sind dort weitgehend etabliert. Neu ist, dass die Adressaten der E-Evidence-Verordnung nicht Amtskollegen, sondern Provider im weitesten Sinne sind – ein Ermittlungshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Barcelona an einen E-Mail-Dienst in München ist ein realistisches Szenario. Denn die berechtigten Stellen, die eine solche grenzüberschreitende Datenübermittlung anfordern können, sind genauso weit zu fassen wie ihr Gegenüber, die Betreiber der Kommunikationsdienste. Auskunftspflichtig sind nicht nur Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider, sondern prinzipiell alle Organisationen, die kontenbasiert die Verarbeitung und Speicherung von Daten und Kommunikation ihrer Nutzer ermöglichen.

  • Die E-Evidence-Verordnung verpflichtet europaweit Provider und Plattformbetreiber zur Herausgabe elektronischer Beweismittel bei Ermittlungsverfahren – mit Fristen von acht Stunden bis zehn Tagen.
  • In Deutschland sind rund 300.000 Stellen auskunftspflichtig, von TK- und Cloud-Providern über Marktplätze und Spieleplattformen bis zu Foren und Smarthome‑Diensten. International tätige Plattformen kommen hinzu.
  • Betroffene Unternehmen stecken in der Zwickmühle zwischen schneller Lieferung und DSGVO‑Risiken. Unterschiedliche nationale Rechtslagen, privilegierte Kommunikation und überlastete Staatsanwaltschaften erschweren rechtssichere Entscheidungen.
  • Die zu erwartende Anfrageflut wird enorm und reicht durch die Budapester Konvention über Europa hinaus. Betroffene Organisationen müssen jetzt Zuständigkeiten klären und Prozesse etablieren, statt auf Ausnahmen zu hoffen.

Die Anzahl der Betroffenen, die nach der E-Evidence-Verordnung zur Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren verpflichtet wären, beläuft sich allein in Deutschland auf rund 300.000, darunter Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und sogar Einzelpersonen. Primär sind zwar „interpersonelle Kommunikationsdienste“ wie Voice over IP, SMS und andere Messenger sowie E-Mail-Dienste benannt, darüber hinaus sind für die E-Evidence-Abfragen aber auch „beispielsweise Online-Marktplätze, die es Verbrauchern und Unternehmen ermöglichen, miteinander zu kommunizieren, und andere Hosting-Dienste, einschließlich Cloud-Computing-Diensten, sowie Plattformen für Online-Spiele und Online-Glücksspiele“ relevant. Zu den 300.000 deutschen Adressaten der Verordnung käme dann eine kaum zu beziffernde Zahl international tätiger Plattformen hinzu, sofern die ihre Dienste auch deutschen Nutzern anbieten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Europarecht: Diese Pflichten bringt die E-Evidence-Verordnung“.
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Vodafone erweitert Sortiment an Refurbished-Smartphones


Das Tochterunternehmen des britischen Telekommunikationsunternehmens Vodafone baut sein Sortiment an Refurbished-Smartphones mit dem Partner Recommerce aus. Eigenen Angaben zufolge biete man nun rund 500 Modelle in „allen gängigen Farben und verschiedenen Zustandskategorien“ an. Das Angebot sei sowohl für Kunden als auch Nicht-Kunden zugänglich – und sei nicht mit einem Vertragsabschluss verbunden.

Smartphones ein zweites Leben zu schenken, liegt laut den Marktforschern von Nielsen IQ (Niq, ehemals GfK) im Trend. Im Vergleich zum Vorjahr sei der Markt für Refurbished-Smartphones gewachsen: Im zweiten Quartal 2025 wurden im Vergleich zum ersten Quartal 33 Prozent mehr Refurbished-Geräte verkauft. In diesem Bereich will nun auch Vodafone stärker mitmischen, der besonders in Deutschland noch viel Potenzial hat, wie aus einer Umfrage hervorgeht. Die von Vodafone in Auftrag gegebene und vom Wuppertal-Institut durchgeführte Umfrage zeigte auf, dass hierzulande nur 25 Prozent der Befragten schon einmal ein Refurbished-Smartphone gekauft hätten.

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Laut Vodafone sollen die generalüberholten Telefone bis zu 40 Prozent günstiger als neue Geräte sein und über eine 24-monatige Garantie verfügen. Als Beispiel führt der Hersteller ein aufbereitetes iPhone 16 an: Dieses gebe es in Vodafones Refurbished-Shop ab etwa 626 Euro. Für ein Neugerät müsse man direkt bei Apple 849 Euro zahlen. Der Straßenpreis für ein neues iPhone 16 liegt indes etwa niedriger, wenn man sich in den einschlägigen Preisvergleichen umsieht; Amazon verlangt noch um die 760 Euro.

In Vodafones Refurbished-Shop sollte man ähnlich wie in jenen anderer Anbieter nicht nach einem x-beliebigen günstigen Smartphone schauen, sondern darauf achten, dass es sich noch um ein relativ aktuelles Gerät handelt. Denn der Netzbetreiber bietet im Recommerce-Laden auch bisweilen uralte Modelle an, die seit Jahren keine Softwareupdates mehr bekommen und potenziell unsicher sind. Eine Stichprobe zeigte, dass im Vodafone-Shop Uralt-Geräte wie Huaweis sechs Jahre altes Mate 20 Pro, Apples iPhone 8 Plus von 2017 oder Samsungs Galaxy S20 FE aus dem Jahr 2020 angeboten werden – diese sollte man links liegen lassen.

Generell ist der Ansatz von Refurbished-Geräten sinnvoll, vor allem seit der Einführung der verpflichtenden Updates gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung. Diese schreibt für Neugeräte ab dem 20. Juni 5 Jahre Updates vor, sodass Geräte länger genutzt werden können.

Neben Vodafone bieten die Mitbewerber wie die Deutsche Telekom und O2 auch eine Auswahl an Refurbished-Geräten an. Das Angebot ist bei beiden jedoch recht übersichtlich: Die Telekom bietet nur ältere iPhones an, während O2 ein kleines Sortiment an iPhones und Samsung-Geräten hat.

Vodafone hat durch die Partnerschaft mit der Recommerce-Group, derzeit wohl das größte Angebot unter den Netzbetreibern. Jedoch sollte man wissen, was man sucht, und gegebenenfalls Preise mit dem Angebot der Refurbished-Konkurrenz wie Refurbed, Swappie und Co. vergleichen – und sich bei Vorjahresmodellen auch auf dem Neugerätemarkt umschauen. Denn bisweilen sind die Straßenpreise für diese Modelle auch recht niedrig.


(afl)



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Supermassereiches Schwarzes Loch M87*: Magnetfelder sind überraschend turbulent


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Die Polarisation des Lichts vom supermassereichen Schwarzen Loch im Zentrum der Galaxie Messier 87 (M87) hat sich zwischen 2017 und 2021 unerwartet umgekehrt, die jetzt entdeckte Dynamik „bringt unsere theoretischen Modelle an ihre Grenzen“. Das sagt der Astronom Paul Tiede vom Center for Astrophysics, Harvard & Smithsonian zur Einordnung von jetzt vorgestellten neuen Aufnahmen des Objekts. Diese zeigen jeweils für Mitte April 2017, 2018 und 2021 das supermassereiche Schwarze Loch M87* inklusive der Polarisation des zugrundeliegenden Lichts. Die machen einerseits die von Albert Einstein vorhergesagte Stabilität des Schattens des Objekts deutlich, zeigen aber gleichzeitig überraschende Turbulenzen der Magnetfelder, erklärt das Max-Planck-Institut für Radioastronomie.



Animation der Aufnahmen

(Bild: EHT-Kollaboration)

Aufgenommen wurden die neuen Aufnahmen vom Event Horizon Telescope, einem weltumspannenden Netzwerk von Teleskopen, die zusammengeschaltet und gleichzeitig auf das Schwarze Loch gerichtet werden können. Damit war 2017 die historische allererste direkte Aufnahme eines Schwarzen Lochs gelungen. Das ikonische Bild zeigt die direkte Umgebung des Schwarzen Lochs im 55 Millionen Lichtjahre entfernten Zentrum von M87. Später kamen die Messdaten zur Polarisation des Lichts hinzu und nun gibt es schon drei Aufnahmen, die diese Daten zusammenführen. Direkt deutlich werden die großen Unterschiede zwischen den komplizierten Polarisationsmustern. Die deuten auf eine enorme Dynamik der dortigen Magnetfelder hin.

Während die Schwingungsrichtung einzelner Lichtwellen normalerweise zufällig ist, schwingen polarisierte Lichtwellen in einer Ebene. Solch eine Polarisation kann durch Filter (etwa in Sonnenbrillen) erreicht werden oder aber durch starke Magnetfelder an der Lichtquelle. Die vermessene Polarisation ermöglicht deshalb einen klareren Blick auf das Schwarze Loch von M87 und vor allem auf die dortigen Magnetfelder. Die drei Aufnahmen deuten „auf eine sich entwickelnde, turbulente Umgebung hin, in der Magnetfelder eine entscheidende Rolle dabei spielen, wie Materie in das schwarze Loch fällt und wie Energie in den nach außen gerichteten Jet geleitet wird“, erklärt das Max-Planck-Institut. Die überraschenden Änderungen stellten bestehende Modelle infrage.

Bemerkenswert sei aber auch, dass die Größe des Rings über die Jahre hinweg konstant geblieben ist, genau wie von Albert Einsteins Theorien vorhergesagt, ergänzt Tiede. Die mehrjährigen Bilder würden deshalb das Wissen von einem der extremsten Orte im Universum vertiefen und eine unerwartete Komplexität aufzeigen. Als Nächstes soll nun an häufigeren Aufnahmen – idealerweise ausreichend für einen Film – gearbeitet werden. Vorgestellt wird der Fund im Wissenschaftsmagazin Astronomy & Astrophysics. Die Verantwortlichen weisen noch darauf hin, dass das Event Horizon Telescope „entscheidend“ vom Anschluss zweier Teleskope profitiert habe, eines in den USA und eines in den französischen Alpen.


(mho)



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