Datenschutz & Sicherheit
Anwaltverein warnt vor verschärften Chatkontrolle-Plänen
Nachdem die polnische Ratspräsidentschaft mit ihrem abgeschwächten Kompromissvorschlag zur Chatkontrolle gescheitert ist, hat nun der Nachfolger Dänemark einen neuen, verschärften Vorschlag vorgelegt, den wir an dieser Stelle als Dokument veröffentlichen. Polen ist Gegner der Chatkontrolle, Dänemark jedoch Befürworter.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt in einer Pressemitteilung „entschieden vor den enthaltenen Maßnahmen und appelliert an die Bundesregierung, die Verordnung abzulehnen“. Er nennt den Vorschlag „rechtsstaatlich hochproblematisch“.
Die EU-Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer:innen auf mutmaßliche Straftaten aus dem Bereich sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das EU-Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, stattdessen nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen. Der Rat ist gespalten: Einige Staaten fordern die verpflichtende Chatkontrolle, andere sind dagegen. Deutschland gehört bisher zu den Gegnern; eine Sperrminorität im Rat verhinderte die Zustimmung zur Verordnung.
„Flächendeckende Überwachung privater Kommunikation“
Der Deutsche Anwaltverein gehört seit Beginn der Pläne zu den Kritikern. Der Verband sagt, dass trotz der Bedeutung des verfolgten Ziels eine derartige anlasslose Massenüberwachung keinesfalls gerechtfertigt sei. „Auch berechtigte strafrechtliche Anliegen können wir nicht mit Maßnahmen verfolgen, die gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats verstoßen“, so Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Dazu gehöre die massenhafte Durchleuchtung der Kommunikation von Nutzer:innen.
Am neuen Text der dänischen Ratspräsidentschaft übt der Verband an vielen Stellen Kritik. Er enthalte mehrere massiv grundrechtsverletzende Maßnahmen. „Die Einführung dieses Instruments würde die systematische und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation bedeuten“, so der DAV-Präsident. Der Verband vergleicht die Maßnahme mit einem Postamt, in dem jeder Brief geöffnet und kontrolliert würde. „Mit den Grundrechten auf Datenschutz, Achtung des Privatlebens und Vertraulichkeit der Kommunikation ist das unvereinbar.“
Angriff auf Verschlüsselung
Den neuen Vorschlag hält der DAV für einen Rückschritt; man sei nun annähernd wieder beim ursprünglichen und vielkritisierten Vorschlag der EU-Kommission angekommen. Der juristische Verband, der fast 60.000 Anwält:innen vertritt, hält die Pläne für einen „Angriff auf verschlüsselte Kommunikation“, er bedeute faktisch eine Umgehung wirksamer Verschlüsselungstechnologien. Die Aushebelung der Verschlüsselung würde zwangsweise Lücken in der IT-Sicherheit nach sich ziehen und damit etwa auch das Berufsgeheimnis von Rechtsanwält:innen in unvertretbarer Weise gefährden, so der Verband weiter.
Er kritisiert zudem eine Öffnungsklausel, die es erlauben könne, nicht nur Bildmaterial und Links, sondern auch Text- und Sprachnachrichten zu überwachen. Gerichtet an das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) appelliert der DAV, sich im Rat der Europäischen Union klar gegen den neuen Vorschlag auszusprechen und der Verordnung eine endgültige Absage zu erteilen
Datenschutz & Sicherheit
Warn-App: NINA schickt jetzt auch Polizeimeldungen
Die App NINA, die zum Beispiel vor starken Unwettern oder bei Hochwasser warnt, wird ausgebaut. Künftig sollen auch Hinweise auf angedrohte Gewalttaten wie zum Beispiel Bombendrohungen oder Warnungen vor gefährlichen Straftätern auf die Smartphones geschickt werden, kündigte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an.
Die Polizeibehörden haben bereits in den vergangenen Jahren vereinzelt die App für solche Warnungen und Hinweise zu herausragenden Vorfällen genutzt. Nun wird dieser Polizei-Bereich ausgebaut: Mit dem Update zum Ende der Woche kommt dafür auch ein eigenes Icon in die App.
Zuverlässiger in Notzeiten
Außerdem soll die App in Notlagen und bei drohenden Katastrophen dann zuverlässiger Warnmeldungen schicken können, berichtet das BBK. Die Funktionalität und die Technik im Hintergrund wurden so optimiert, dass die Datenmengen verringert werden können, die zur zielgenauen Zustellung von Push-Nachrichten nötig sind. Das helfe bei der Übertragung in Situationen, in denen die Behörden besonders viele Warnmeldungen verschicken müssen.
Die Warn-App NINA ist kostenlos in den gängigen App-Stores erhältlich. Der Name steht für „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“.
(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Cyberangriff per Telefonkonferenz: Fünf junge Männer unter Verdacht
Gegen fünf junge Männer aus mehreren Bundesländern wird wegen des Verdachts der Computersabotage ermittelt. Sie sollen über mehrere Wochen lang die Telefone von Polizeidienststellen für jeweils kürzere Zeit blockiert haben. Insgesamt seien seit Anfang des Jahres über 800 Dienststellen in Deutschland und benachbarten Ländern von den Attacken betroffen gewesen, teilte die Polizei in Osnabrück mit. Ende Juni wurden mehrere Wohnungen der Tatverdächtigen durchsucht.
Die fünf Beschuldigten im Alter zwischen 16 und 19 Jahren sollen per Telefonkonferenz die Leitungen der Polizei blockiert haben. Dabei nutzten sie eine Dial-Out-Konferenz, bei der die Teilnehmer sich nicht ins Konferenzsystem einwählen, sondern angerufen werden. Die betroffenen Dienststellen seien wiederholt angerufen worden, was dazu führte, dass die Leitungen für andere Anrufer blockiert wurden. Die Ausfallzeiten hätten zwar nur von wenigen Momenten bis zu 74 Sekunden betragen. Allerdings konnten sich die Angerufenen der wiederholten Anrufe nicht erwehren, sodass in der Summe eine längere Zeit der Blockade zustande kam. Für die Beamten sei es auch nicht möglich gewesen, den Vorgang zu stoppen.
„Arbeitsalltag massiv beeinträchtigt“
Einsatzkräfte des Fachkommissariats Cybercrime der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück durchsuchten Ende Juni mehrere Wohnobjekte in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen. Die Maßnahmen richteten sich unter anderem gegen Adressen in Wentorf bei Hamburg, Mülheim an der Ruhr, Eppingen und Bremen. Die Durchsuchungsbeschlüsse waren durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück – Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) – beantragt worden.
„Cyberangriffe auf die Polizei sind kein Kavaliersdelikt – sie können den Arbeitsalltag unserer Kolleginnen und Kollegen massiv beeinträchtigen“, sagt Laura-Christin Brinkmann, Pressesprecherin der Polizeidirektion Osnabrück laut einer Pressemitteilung. „Gerade in Zeiten, in denen schnelle Erreichbarkeit entscheidend sein kann, wiegen solche Störungen besonders schwer.“
Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche elektronische Geräte sichergestellt, darunter Smartphones, Laptops, externe Speichermedien und Netzwerktechnik.
(mki)
Datenschutz & Sicherheit
Offener Brief: Fehlende Transparenz im Digitalausschuss
21 Organisationen, darunter D64, AlgorithmWatch und der CCC fordern in einem offenen Brief, dass der Digitalausschuss grundsätzlich öffentlich tagen soll. Es brauche „Mut zur Transparenz“, so die Organisationen aus der digitalen Zivilgesellschaft.
Der Brief richtet sich an den Vorsitzenden des Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Hansjörg Durz (CSU) und die Ausschussmitglieder Hoppermann (CDU), Lührmann, Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen), Schätzl (SPD) und Vogtschmidt (Die Linke).
Der Ausschuss plant laut dem offenen Brief, in dieser Legislaturperiode grundsätzlich nicht öffentlich zu tagen – außer, Öffentlichkeit wird extra beschlossen. Das ist möglich durch eine Verfahrensregelung in der Geschäftsordnung. Doch häufig werde das wohl nicht vorkommen. Es gebe laut dem Brief den Eindruck, das die Koalitionsfraktionen Union und SPD wenig Interesse an öffentlichen Sitzungen haben.
„Intransparenz gefährdet das Demokratieprinzip“
Aus diesem Grund sprechen die Organisationen von einem „Rückschritt für die Transparenz“. Denn fehlende Öffentlichkeit erschwert es der Zivilgesellschaft, Debatten zu verfolgen und zu bewerten. „Intransparenz gefährdet das Demokratieprinzip, das Recht auf Information und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf öffentliche Kontrolle parlamentarischer Prozesse“, heißt es in dem Brief. Die über 21 Organisationen lehnen die Verfahrensregelung ab.
Nur durch Transparenz, was in den Ausschüssen besprochen wird, kann die Zivilgesellschaft partizipieren. Die Verfahrensregelung ist besonders fragwürdig, wenn bei Mitgliedern wie Johannes Schätzl (SPD) auf der Webseite steht: „Transparenz hat bei mir höchste Priorität“.
Die Diskussion um die Öffentlichkeit bei Bundestagsausschüssen ist nicht neu. Schon in der letzten Legislatur verpasste die damalige Ampel-Regierung, Sitzungen standardmäßig öffentlich zu machen und live zu streamen.
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