Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

Anwaltverein warnt vor verschärften Chatkontrolle-Plänen


Nachdem die polnische Ratspräsidentschaft mit ihrem abgeschwächten Kompromissvorschlag zur Chatkontrolle gescheitert ist, hat nun der Nachfolger Dänemark einen neuen, verschärften Vorschlag vorgelegt, den wir an dieser Stelle als Dokument veröffentlichen. Polen ist Gegner der Chatkontrolle, Dänemark jedoch Befürworter.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt in einer Pressemitteilung „entschieden vor den enthaltenen Maßnahmen und appelliert an die Bundesregierung, die Verordnung abzulehnen“. Er nennt den Vorschlag „rechtsstaatlich hochproblematisch“.

Die EU-Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer:innen auf mutmaßliche Straftaten aus dem Bereich sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das EU-Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, stattdessen nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen. Der Rat ist gespalten: Einige Staaten fordern die verpflichtende Chatkontrolle, andere sind dagegen. Deutschland gehört bisher zu den Gegnern; eine Sperrminorität im Rat verhinderte die Zustimmung zur Verordnung.

„Flächendeckende Überwachung privater Kommunikation“

Der Deutsche Anwaltverein gehört seit Beginn der Pläne zu den Kritikern. Der Verband sagt, dass trotz der Bedeutung des verfolgten Ziels eine derartige anlasslose Massenüberwachung keinesfalls gerechtfertigt sei. „Auch berechtigte strafrechtliche Anliegen können wir nicht mit Maßnahmen verfolgen, die gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats verstoßen“, so Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Dazu gehöre die massenhafte Durchleuchtung der Kommunikation von Nutzer:innen.

Am neuen Text der dänischen Ratspräsidentschaft übt der Verband an vielen Stellen Kritik. Er enthalte mehrere massiv grundrechtsverletzende Maßnahmen. „Die Einführung dieses Instruments würde die systematische und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation bedeuten“, so der DAV-Präsident. Der Verband vergleicht die Maßnahme mit einem Postamt, in dem jeder Brief geöffnet und kontrolliert würde. „Mit den Grundrechten auf Datenschutz, Achtung des Privatlebens und Vertraulichkeit der Kommunikation ist das unvereinbar.“

Angriff auf Verschlüsselung

Den neuen Vorschlag hält der DAV für einen Rückschritt; man sei nun annähernd wieder beim ursprünglichen und vielkritisierten Vorschlag der EU-Kommission angekommen. Der juristische Verband, der fast 60.000 Anwält:innen vertritt, hält die Pläne für einen „Angriff auf verschlüsselte Kommunikation“, er bedeute faktisch eine Umgehung wirksamer Verschlüsselungstechnologien. Die Aushebelung der Verschlüsselung würde zwangsweise Lücken in der IT-Sicherheit nach sich ziehen und damit etwa auch das Berufsgeheimnis von Rechtsanwält:innen in unvertretbarer Weise gefährden, so der Verband weiter.

Er kritisiert zudem eine Öffnungsklausel, die es erlauben könne, nicht nur Bildmaterial und Links, sondern auch Text- und Sprachnachrichten zu überwachen. Gerichtet an das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) appelliert der DAV, sich im Rat der Europäischen Union klar gegen den neuen Vorschlag auszusprechen und der Verordnung eine endgültige Absage zu erteilen



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Datenschutz & Sicherheit

Trend Micro: Mehrere Produkte mit hochriskanten Lücken


In der Nacht zum Freitag hat Trend Micro mehrere CVE-Schwachstelleneinträge veröffentlicht. Sie betreffen hochriskante Sicherheitslücken in mehreren Produkten des IT-Sicherheitsunternehmens.

In Trend Micros Cleaner One Pro können Angreifer ihre Rechte ausweiten und unbeabsichtigt Trend-Micro-Dateien mit erhöhten Rechten löschen, einschließlich der Cleaner-One-Pro-Dateien (CVE-2025-53503 / EUVD-2025-21043, CVSS 7.8, Risiko „hoch„). Laut Sicherheitsmitteilung von Trend Micro korrigiert Trend Micro Cleaner One Pro 6.8.333 den Fehler.

In der Endkundenversion von Trend Micros Passwort-Manager können Angreifer mit symbolischen Links und ähnlichen und anderen, nicht näher genannten Methoden eine Link-Verfolgungs-Lücke zur Rechteausweitung missbrauchen. Damit können beliebige Ordnern und Dateien löschen und ihre Rechte im System ausweiten (CVE-2025-52837 / EUVD-2025-21041, CVSS 7.8, Risiko „hoch„). Der Passwort-Manager in Version 5.8.0.1330 für Windows oder neuere Fassungen bessern die Schwachstelle aus.

Die Privatnutzer-Version Trend Micro Security 17.8 ist von einer vergleichbaren Sicherheitslücke betroffen. Die Software folgt Verknüpfungen, wodurch Angreifer unbeabsichtigt Dateien von Trend Micro mit erhöhten Rechten löschen können, einschließlich der eigenen (CVE-2025-52521 / EUVD-2025-21040, CVSS 7.8, Risiko „hoch„). Die Trend Micro Security-Produkte für Windows enthalten den Fehler ab Version 17.8.1476 nicht mehr.

Im Trend Micro Worry-Free Business Security Services (WFBSS) Agent können Angreifer aus dem Netz ohne vorherige Authentifizierung die Kontrolle übernehmen. Es fehlt einen Authentifizierungsprüfung (CVE-2025-53378 / EUVD-2025-21042, CVSS 7.6, Risiko „hoch„). Betroffen sind die Agents der SaaS-Cloud-Variante, die On-Premises-Version ist nicht anfällig. Der Fehler wurde bereits mit dem monatlichen Wartungsupdate korrigiert, Admins müssen daher nicht aktiv werden.

Zuletzt hatte Trend Micro Sicherheitslücken in Apex Central und Worry-Free Business Security Mitte Juni abgedichtet. Davon haben die Entwickler einige sogar als kritisches Sicherheitsrisiko eingestuft.


(dmk)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Auslegungssache 138: Datenschutz im Domain-System


Seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 sind die Inhaberdaten von Domains weitgehend unter Verschluss. Was vorher über das sogenannte Whois-System frei zugänglich war, ist heute nur noch schwer zu bekommen. In Episode 138 des c’t-Datenschutz-Podcasts diskutieren Redakteur Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich mit dem Domainrecht-Experten Thomas Rickert über die Auswirkungen dieser Entwicklung.

Rickert ist geschäftsführender Gesellschafter der Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft und außerdem im Rat der Generic Names Supporting Organization (GNSO Council) aktiv, die wiederum Teil der zentralen Domain-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist. Darüber hinaus leitet der Rechtsanwalt beim eco-Verband die KG Names & Numbers.


Thomas Rickert

Thomas Rickert

Rechtsanwalt Thomas Rickert beim Podcasten in der Auslegungssache

Rickert schildert in der Episode, dass vor der DSGVO für jede Domainregistrierung über 70 Datenelemente erhoben und veröffentlicht werden mussten – vom Namen über die Adresse bis zur Faxnummer. Diese Praxis führte dazu, dass Datenhändler die Informationen massenhaft abgriffen und Domaininhaber kurz nach der Registrierung mit Spam überhäuft wurden.

Die ICANN reagierte auf die DSGVO mit einer Notlösung: Statt der Daten erscheint seitdem meist nur noch „Redacted for Privacy“. Für Rechteinhaber wie Verlage, die gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen wollen, ist das ein Problem, betont Heidrich. Er berichtet frustriert, dass er bei offensichtlichen Rechtsverletzungen keine Kontaktmöglichkeit mehr findet. Die Täter verstecken sich bewusst hinter amerikanischen Anbietern, die keine Auskünfte erteilen.

Rickert verteidigt die neue Praxis, die alte sei datenschutzrechtlich nicht haltbar gewesen. Zudem überschätze man den Wert der Registrierungsdaten bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Über 50 Prozent der Phishing-Fälle liefen über kompromittierte Websites legitimer Betreiber. Wichtiger als der Zugriff auf Inhaberdaten sei die schnelle Reaktion durch Domainsuspendierung.

Die ICANN arbeitet an Lösungen wie dem Registration Data Request System (RDRS), das Anfragen an die richtigen Stellen weiterleitet. Überdies soll die EU-Richtlinie NIS2 mit ihrem Art. 28 neue Rechtsgrundlagen für die Herausgabe von Domaindaten schaffen. Unternehmensdaten sollen wieder veröffentlicht werden müssen, und berechtigte Anfragen binnen 72 Stunden beantwortet werden.

Die Diskussion zeigt exemplarisch am wichtigen DNS den Konflikt zwischen Datenschutz und berechtigten Transparenzinteressen. Während die einen das „Going Dark“ des Whois-Systems beklagen, sehen andere darin eine überfällige Korrektur datenschutzwidriger Praktiken.

Episode 138:

Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:


(hob)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Mexiko: Untersuchung wegen mutmaßlicher Schmiergeldzahlung beim Kauf von Pegasus


Mexikos Generalstaatsanwaltschaft (FGR) hat nach Berichten mehrerer mexikanischer Medien eine Untersuchung gegen Mexikos früheren Präsidenten Enrique Peña Nieto über die angebliche Entgegennahme von Bestechungsgeldern in Millionenhöhe eingeleitet. Dieser soll nach Angaben der israelischen Zeitung The Marker 25 Millionen US-Dollar von zwei israelischen Geschäftsleuten als Schmiergeldzahlung für den Erwerb der Spionagesoftware Pegasus des israelischen Unternehmens NSO Group erhalten haben.

„Wir werden die israelischen Behörden unverzüglich über das System der internationalen Rechtshilfe bitten, diese Informationen, die sie in den Medien veröffentlicht haben, in eine Akte aufzunehmen, damit wir vorankommen können“, erklärte der Leiter der FGR, Alejandro Gertz Manero, am Dienstag. Man werde die israelische Regierung formell um Rechtshilfe bitten, „damit diese Behauptungen innerhalb eines rechtlichen Rahmens aufgestellt werden und nicht in das gleiche Vakuum unbegründeter Anschuldigungen fallen“, so Gertz weiter. Angesichts der schwierigen Zusammenarbeit mit Israels Behörden in anderen Fällen zeigte sich Gertz allerdings nicht sehr optimistisch, was die Überstellung der erforderlichen Unterlagen betrifft.

Die Informationen, die Mexikos früheren Präsidenten mit den Sponsoren der Spionagesoftware in Verbindung bringen, wurden in der vergangenen Woche von der israelischen Zeitung The Marker veröffentlicht und von mexikanischen Medien breit aufgegriffen. Die Veröffentlichung ist Teil eines Rechtsstreits zwischen zwei israelischen Geschäftsleuten, die behaupten, eine gemeinsame „Investition“ in Höhe von 25 Millionen US-Dollar getätigt zu haben, um zwischen 2012 und 2018 Verträge mit der mexikanischen Regierung unter Peña Nieto zu erhalten. Unklar ist, ob der gesamte Betrag an den Ex-Präsidenten selbst geflossen sein soll oder ob andere Personen beteiligt waren.

Peña Nieto, der seit seinem Ausscheiden aus dem Amt zwischen Spanien und der Dominikanischen Republik lebt, hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Über seinen offiziellen X-Account, den er seit Monaten nicht mehr benutzt hatte, bezeichnete er den Marker-Artikel als „völlig falsch“ und versicherte, dass die Anschuldigungen unbegründet seien. „Ich bedaure, auf Artikel zu stoßen, die ohne ein Mindestmaß an journalistischer Sorgfalt leichtfertige und bösartige Behauptungen aufstellen“, schrieb er. Es handele sich um eine Unterstellung, „die jeglicher Grundlage entbehrt“. Er ließ die Frage offen, wer von einer solchen Veröffentlichung profitieren würde. Später erklärte Peña Nieto in einem Radiointerview, dass er nie an der Vergabe von Aufträgen an Lieferanten beteiligt war. Auch kenne er keinen der beiden betreffenden Geschäftsleute.

Die Regierung Peña Nieto (2012-2018) hatte das Spionagesystem Pegasus mutmaßlich für 32 Millionen US-Dollar offiziell für nachrichtendienstliche Zwecke und zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens eingekauft. Aktivistengruppen und Journalisten deckten später auf, dass Regierungseinrichtungen die Malware zum Ausspähen von Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Korruptionsbekämpfern nutzten. Die US-Tageszeitung New York Times fand heraus, dass Mexikos damaliger Staatssekretär für Menschenrechte, Alejandro Encinas, mit Pegasus ausgespäht wurde, als er Verfehlungen des mexikanischen Militärs untersuchte.

Auch in der Amtszeit des linken Präsidenten López Obrador (2018–2024) sollen trotz gegenteiliger Behauptungen Aktivisten und Journalisten mit Pegasus ausgespäht worden sein. Anfang des Jahres 2023 verlangte die mexikanische Datenschutzbehörde INAI vom Verteidigungsministerium die Offenlegung der Verträge um die Spionagesoftware Pegasus.


(akn)



Source link

Weiterlesen

Beliebt