Künstliche Intelligenz
„App-Tracking ablehnen“: Apple-Funktion wird immer kritischer beäugt
Apples für iPhone-Apps verbindliches System für die Werbetracking-Einwilligung nehmen Regulierer in Europa immer kritischer unter die Lupe: Nach Ländern wie Deutschland, Italien und Frankreich haben polnische Wettbewerbshüter ebenfalls eine Untersuchung eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob der Konzern damit seine Marktmacht missbraucht. Im Raum steht hier der Vorwurf, dass Apple seine Kunden „über das tatsächliche Maß an Datenschutz in die Irre geführt“ und sich zugleich Vorteile im Werbemarkt gegenüber Drittanbietern verschafft hat, wie die für Wettbewerb zuständige UOKiK laut Reuters mitteilte.
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Apple warnt vor Aus für Werbetracking-Nachfrage
In Reaktion auf die Untersuchung warnte Apple in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur erneut davor, „starker Druck könnte uns dazu zwingen, diese Funktion zurückzuziehen“. Das sei zum „Nachteil der europäischen Verbraucher“. Der Gegenwind komme aus der Datentrackingbranche, so das Unternehmen, das zugleich beteuerte, mit den polnischen Regulierern zusammenarbeiten zu wollen.
Seit über vier Jahren erzwingt iOS einen Einwilligungsdialog, sobald Apps auf die vom Betriebssystem vergebene Werbe-ID zugreifen wollen. Nutzer können dies jeweils ablehnen oder erlauben. Mithilfe dieser ID lässt sich etwa über mehrere Anbieter übergreifend erfassen, ob Nutzer ein Banner in einer App anklicken und daraufhin eine andere App laden und öffnen.
Dieser Dialog erscheint, wenn Apps auf die Werbe-ID des Gerätes zugreifen wollen. Nur mit Erlaubnis des Nutzers ist das dann möglichl.
(Bild: heise medien)
Die „App-Tracking-Transparenz“ (App Tracking Transparency – ATT) genannte Funktion sorgte nach dem Start in iOS 14.5 für erheblichen Trubel in der Werbebranche. Besonders Facebook, das die Werbe-ID nur allzu gerne nutzte, klagte damals über Milliardenverluste – konnte sein Werbesystem letztlich aber offensichtlich ändern.
Frankreich verhängte Strafe gegen Apple
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In Frankreich entschieden die Wettbewerbshüter vor wenigen Monaten, dass Apples Umsetzung „im Sinne des Wettbewerbsrechts missbräuchlich“ ist und verhängten eine Strafe in Höhe von 150 Millionen Euro. Das Bundeskartellamt hat nach einer Prüfung im Februar bemängelt, dass die ATT-Regeln nur für andere Anbieter, aber nicht für Apple selbst gelten. Apple betont, das Unternehmen teilt in eigenen Apps gesammelte Trackingdaten nicht mit Drittanbietern und falle deshalb auch nicht unter die von ATT diktierten Vorgaben.
(lbe)