Apps & Mobile Entwicklung
Apple gegen EU: Niederlage im Streit um Torwächter-Status des App Stores
Apple hat im Streit mit der Europäischen Kommission um seine Einstufung als Torwächter eine Niederlage erlitten. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klagen des Konzerns gegen diese Einstufung von iOS und App Store zurück.
Apple wollte den Torwächter-Status kippen
Die Europäische Kommission hatte Apple im September 2023 unter anderem für iOS und den App Store als sogenannten Torwächter eingestuft. Der Digital Markets Act, kurz DMA, sieht für große Plattformbetreiber besondere Pflichten vor, wenn deren Dienste eine zentrale Vermittlerrolle zwischen Unternehmen und Endnutzern einnehmen.
Für Apple hat diese Einstufung konkrete Folgen. Der Konzern muss beispielsweise den Vertrieb von Apps über alternative App-Marktplätze oder direkt über das Web ermöglichen. Auch dürfen Entwickler Nutzer auf alternative Möglichkeiten zum Kauf digitaler Inhalte hinweisen.
Apple ging gegen die Entscheidung der Kommission gerichtlich vor. Unter anderem wandte sich das Unternehmen gegen die Einstufung des App Stores als einheitlichen zentralen Plattformdienst und gegen Bestimmungen des DMA zur Interoperabilität.
Mehrere App Stores gelten als ein Dienst
Das Gericht folgte der Argumentation des Konzerns nicht. Nach Ansicht der Richter stellen die verschiedenen Versionen des App Stores einen einzigen zentralen Plattformdienst dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Store auf einem iPhone, iPad, Mac, einer Apple Watch oder einem Apple TV genutzt wird.
Alle App Stores verfolgen dem Urteil zufolge denselben grundlegenden Zweck: Sie bringen Software-Entwickler und Endnutzer zusammen und erleichtern den Vertrieb von Anwendungen. Unterschiede zwischen den jeweiligen Geräten rechtfertigen nach Auffassung des Gerichts keine Aufteilung in mehrere getrennte Plattformdienste.
Genau diese Trennung hatte Apple angestrebt. Nach der Argumentation Apples würde lediglich der iOS-App-Store den für eine Torwächter-Einstufung erforderlichen Nutzer-Schwellenwert erreichen, der bei 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern liegt.
Auch Apples Einwand gegen die im DMA vorgesehenen Interoperabilitätsverpflichtungen half dem Unternehmen nicht weiter. Das Gericht erklärte diesen Teil der Klage für unzulässig. Die von Apple angegriffene DMA-Regel war weder Grundlage für die Einstufung als Torwächter noch unmittelbar mit dieser Entscheidung verbunden.
iMessage bleibt ein Sonderfall
Separat befasste sich das Gericht mit iMessage. Die Kommission hatte den Nachrichtendienst zwar als zentralen Plattformdienst eingestuft, Apple jedoch nach einer Marktuntersuchung nicht als Torwächter für iMessage benannt. Für den Messenger gelten daher keine DMA-Verpflichtungen aufgrund einer Torwächter-Einstufung.
Die Klagen Apples gegen die entsprechenden Feststellungen und die Marktuntersuchung erklärte das Gericht für unzulässig. Allein die Einstufung von iMessage als zentraler Plattformdienst verändere die Rechtsstellung von Apple nicht verbindlich.
Das Urteil muss allerdings noch nicht das letzte Wort sein. Apple kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union einlegen.