Online Marketing & SEO
Apple Maps wohl bald mit Werbung
Unternehmen und Restaurants, die Apple bezahlen, sollen bald in der Apple Map mehr Sichtbarkeit erhalten. User müssen sich auf Ads im Navigationsbereich einstellen.
Bezahlte Sichtbarkeit ist eine der Grundfesten der Geschäftsmodelle digitaler Plattformen. Während vor allem Amazon, Google und Meta in diesem Kontext bereits zahlreiche Bereiche ihrer populären Dienste mit Werbeintegrationen versehen haben, können User diverse Dienste von Apple, OpenAI und Co. noch ohne Werbung nutzen. Doch die Verwebung von nützlichen Informationen und werblichen Vorschlägen wird zusehends enger. Threads hat nach dem Start als zunächst user-zentrierte Plattform 2025 diverse Ads eingeführt, LinkedIn erlaubt jetzt Creatorn bezahlte Beitrags-Boosts, OpenAI plant eine Werbeintegration für ChatGPT und Apple rüstet die eigenen Werbeoptionen auf. 2026 kommen dann auch Ads in Apple Maps dazu.
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Ads in Maps: Apple macht’s wie Google und gibt Unternehmen Vorzüge gegen Gebühr
In Google Maps können Advertiser schon seit einiger Zeit Werbung integrieren. Als Vorteil erklärt Google:
Werbung auf Google Maps ist eine wirkungsvolle Methode, potenzielle Kunden in der Nähe anzusprechen. Suchanzeigen auf Google Maps helfen Unternehmen mit Ladengeschäften und Unternehmen ohne festen Standort in einem Einzugsgebiet, Nutzer zu erreichen.
Und eine vergleichbare Werbelösung liefert Apple demnächst auch, wie Apple-Experte Mark Gurman via Bloomberg berichtet.
Schon 2026 sollen Ads in Apple Maps integriert werden, die zum Beispiel Restaurants oder Ladengeschäfte hervorheben, welche für ihre Premiumplatzierung bezahlt haben. Dabei soll sich Apple laut Gurman auf KI-Support stützen, um basierend auf den User-Daten und Details aus der Advertiser-Datenbank immerzu die passendste Werbung auszuspielen.
Ein konkretes Startdatum für die Apple Maps Ads gibt es indes noch nicht. Allerdings würde ihr Start eine zentrale Entwicklung des Tech-Konzerns untermauern, die bereits in diesem Jahr begonnen hat. Denn Apple setzt zusehends mehr auf das Werbegeschäft, um neben Abonnementeinnahmen und dem einträglichen Hardware-Verkauf noch mehr Umsatz zu generieren. Anfang des Jahres wurde aus Apple Search Ads bereits Apple Ads. Weil die Werbung nicht mehr nur die Suche betrifft, hat Apple die Namensänderung umgesetzt – und lässt eine Analogie zu Google Ads zu. Das Geschäft mit der Werbung könnte das Unternehmen indes noch deutlich ausbauen.
Im dritten Quartal des eigenen Fiskaljahrs machte das Unternehmen insgesamt rund 94 Milliarden US-Dollar Umsatz, gab aber den Advertising-Anteil daran nicht aus. Dabei nutzt Apple derzeit den App Store und Apple News, das in Deutschland noch nicht zu nutzen ist, für Werbeintegrationen. Apple News erreicht laut Apple pro Monat 125 Millionen User, den App Store hingegen besuchen jede Woche über 650 Millionen User. Daher bieten diese Bereiche passende Touchpoints für Marken und ihre Botschaften. Allerdings können sie im App Store lediglich Ads bewerben, auf Apple News lassen sich beispielsweise Produkte vermarkten, ebenfalls von Drittplattformen.
Dazu kommen noch weitere Bereiche, die das Unternehmen schon zur Einführung von bestimmten Werbekontexten nutzt. In der hauseigenen Aktien-App werden mitunter werbliche Inhalte platziert. Und auf dem Streaming-Dienst Apple TV (zuvor Apple TV+) gibt es ebenfalls Werbung, allerdings nur für eigenen Content. Apple TV als Plattform hingegen ist ein Aggregator für Streaming von verschiedenen Diensten und könnte auch Ads anzeigen. Dieser knappe Überblick bestätigt bereits, dass das Ad-Angebot über die reinen Search-Ads hinausgegangen ist.
Doch Apple hat noch diverse andere Dienste, die stärker mit Ads monetarisiert werden könnten: Apple Maps, Apple Music sowie diverse Apps aus dem iOS-Ökosystem. Zwar könnte eine umfassendere Ausspielung von Werbebotschaften die User verärgern, zugleich aber das Werbegeschäft deutlich ankurbeln. 2026 könnten die User nicht nur in Apples Ökosystem, sondern auch in jenem von OpenAI und insbesondere ChatGPT auf deutlich mehr Ads stoßen.
Bald schon Werbung in ChatGPT:
OpenAI bricht offenbar mit dem eigenen Prinzip

Online Marketing & SEO
Auf dieses SEO Tool hast du gewartet: Custom Annotations
Google bringt quasi ein Notizbuch zur Search-Optimierung in die Search Console: Notizen zu Traffic und Ranking Updates direkt im Diagramm des Leistungsberichts werden ermöglicht.
Ab jetzt kannst du deutlich besser dokumentieren, was in der Suche mit deinen Inhalten passiert. Für die Leistungsberichte in der Search Console bietet Google neuerdings sogenannten Custom Annotations. Damit kannst du diverse Einflussfaktoren und Geschehnisse, die deine Rankings oder deinen Traffic beeinflussen samt Zeitraum direkt im Bericht vermerken. So wird dieser zum Notizbuch für deine SEO.
KI effektiv nutzen:
So schreibst du SEO-Texte schneller und besser

Das SEO-Notizbuch mit Annotationen: Große Ereignisse in wenigen Worten anzeigen
Nach der Option zur Bereitstellung von Versandoptionen auch ohne Merchant Center Account und dem Start von Query Groups in der Search Console zur Gruppierung verwandter Suchanfragen mit vergleichbarer Search-Intention hat die Google Search Central wieder ein wichtiges Update für SEOs parat. Dabei handelt es sich um die Custom Annotations für die Search Console. Wie der offizielle Account auf LinkedIn angibt, können User damit kontextuelle Notizen direkt in Performance Charts im Leistungsbericht integrieren.
[…] Think of it as a personal notebook for your Search data.
So setzt du die Custom Annotations ein
Die Custom Annotations fungieren als spezifisches Element, um deine Content Performance langfristig zu optimieren. Dabei kannst du sie nutzen, um auf kleine oder große Ereignisse einzugehen. Wenn beispielsweise ein Core Update von Google für Ranking-Schwankungen bei dir gesorgt hat, kannst du das passend zum Zeitraum notieren. Oder du hast deine Content-Strategie geändert und neue Themen behandelt. Den Einfluss kannst du ebenfalls in der Search Console anmerken. Das gilt ebenso für Momente wie die Inanspruchnahme von Agenturleistungen, eine umfassende Seitenmigration oder beispielsweise Feiertage und Aktionstage wie in der nahenden Black Week.
Um Custom Annotations einzusetzen, kannst du im Leistungsbericht in der Search Console einfach per Rechtsklick im Diagramm ein Pop-up öffnen, ein passendes Datum auswählen und deine Notiz hinzufügen. Diese darf aber 120 Zeichen nicht überschreiten. Zudem warnt Google, dass alle User mit Zugriff zur Property diese Annotationen sehen können. Es sollten also keine zu persönlichen oder sensiblen Daten geteilt werden, die nicht für diese Personen bestimmt sind.

Die Annotationen erscheinen dann als Referenzpunkt direkt im Diagramm des Berichts. Hanns Kronenberg, Head of SEO bei Chefkoch, hat auf LinkedIn ebenfalls auf das Feature verwiesen und einige mögliche Einsatzszenarien skizziert. Er nennt beispielsweise den Start von KI-Lösungen in der Suche – wie AI Overviews und der AI Mode, die jeweils in diesem Jahr nach Deutschland kamen –, die Umstellung von Canonicals und Kampagnenstarts als Beispiele für Momente, die erklärende Notizen erhalten könnten.
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Kamerahersteller: Wie der deutschen Kultmarke Leica das digitale Comeback gelang
Der Leitz-Park in Wetzlar hat sich zum Pilgerort für Markenfans entwickelt
Der Kamerahersteller Leica aus Wetzlar ist eine der ikonischen deutschen Technologie-Marken. Ihr Comeback in letzten Jahren ist ein Paradebeispiel dafür, wie Marken die digitale Transformation bewältigen können.
Technologische Transformation – das ist ein Thema, mit dem sich deutsche Unternehmen mittlerweile sichtlich schwertun. Selbst globale Groß
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Folgenschweres Urteil: Werbe-Mails ohne Einwilligung versenden
Unternehmen dürfen Newsletter in der EU auch ohne konkrete Einwilligung verschicken. Das könnte das E-Mail Marketing für viele Shop-Betreiber:innen erleichtern. § 7 Abs. 3 UWG fungiert als Speziallösung neben der DSGVO, doch daran sind auch Hürden gekoppelt.
Für einige Fälle benötigen Unternehmen künftig kein Double Opt-in von Usern mehr, um ihnen relevante Inhalte via Newsletter zu schicken. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-654/23 hervor, welches sich mit dem Versand von Informations-Newslettern ohne ausdrückliche Einwilligung im Rahmen der DSGVO beschäftigte. E-Mail-Werbung darf nur mit Einwilligung versendet werden, aber bei der Bestandskund:innenwerbung gab es bislang zumindest die Option, im Zusammenhang mit Einkäufen passende Newsletter an Personen nachzuschicken. Das ist fortan sogar ohne den konkreten Kaufkontext möglich, sofern Personen ein Konto mit E-Mail-Adresse anlegen und die Unternehmen § 7 Abs. 3 UWG befolgen.
Digital Bash – E-Commerce x t3n

Was sich für das E-Mail Marketing verändert: EuGH-Urteil erleichtert Werbe-Mail-Versand
In Rumänien stand ein Medium vor Gericht, weil es Usern Newsletter ohne deren explizite Zustimmung gesendet hatte, nachdem sich diese mit ihrer E-Mail-Adresse für ein kostenloses Konto registriert hatten. Die örtliche Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO, weil die ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt der werblichen Informationen ebenso fehlte wie ein vorangegangener Kauf. Daraufhin landete der Fall schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof, der zugunsten des Mediums entschied.
Demnach können zum Beispiel Medienhäuser in der EU auch dann Werbe-Newsletter an Personen verschicken, wenn sie deren E-Mail-Adressen über die Registrierung für kostenfreie Dienste erhalten haben. Das ordnete der EuGH als Äquivalent zum Kaufkontext ein. Allerdings müssen die Unternehmen ganz konkrete Vorgaben beachten, die sich aus § 7 Abs. 3 UWG ergeben.
- Die Zusendung werblicher Newsletter ist nur auf Basis eines Verkaufs im Vorwege oder eben der Anmeldung zu kostenlosen Diensten erlaubt, wenn der User die E-Mail-Adresse angegeben hat.
- Das Unternehmen darf die Adresse nur zur Information in Bezug auf „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ einsetzen.
- Die Besendeten dürfen nicht widersprochen haben.
- Die Besendeten müssen bei der Adresserhebung und in weiteren Verwendungen der Adresse immer deutlich auf eine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.
Außerdem ist extrem wichtig zu beachten, dass das Urteil des EuGH zwar richtungsweisend für das Bestandskund:innen-Marketing sein kann, dass aber das betreffende Urteil bei der Betrachtung eines Medienhauses zustande kam. Ob dieselben Rechte ebenso für Online Shops Bestand haben, ist trotz der Rechtsprechung nicht zweifelsfrei gegeben. Darüber hinaus profitieren Seller, die über Marktplätze handeln, nicht. Denn Unternehmen wie eBay und Amazon beispielsweise untersagen derlei Marketing E-Mails an Kund:innen und geben die Kund:innendaten ohnehin gar nicht oder nur teilweise preis.
Diskussion und Daten und Nutzen: Mehr AI-Kommunikation als Lösung?
Auf LinkedIn ist bereits eine Diskussion um die neue Regelung entbrannt. Die einen fürchten noch mehr ungewollte Mails aus User-Sicht, die anderen sehen Potential für relevante Bestandskund:innenwerbung.
Aus dieser Diskussion geht schließlich auch hervor, dass der Aufbau und die Nutzung von eigenen Daten zusehends wichtiger für den Erfolg im Digitalraum wird. Neben der Mail-Kommunikation sollten gerade Unternehmen im E-Commerce vermehrt auf Optionen zum Austausch mit und über KI-Dienste nachdenken. Denn im AI-Zeitalter verlagert sich das Shopping mehr und mehr auch in diese Bereiche.
KI-gestütztes Super Shopping:
Glow-up für Googles AI Mode und Facebook Marketplace

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