Künstliche Intelligenz
Apple TV soll werbefrei bleiben – zumindest vorerst
Apples hauseigener Streamingdienst wird zunächst nicht mit Werbung ausgestattet. Das hat Eddy Cue, Apples mächtiger Senior Vice President of Services, gegenüber dem Fachblatt Screen International bestätigt. Auf die Frage, ob es bei dem Dienst demnächst eine Stufe mit Reklame geben werde, sagte Cue: „Nichts bisher […] es gibt da keine Pläne.“ Allerdings schob er ein, dass er auch nicht „für immer nein“ sagen wolle.
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Einfaches Modell, Konkurrenten komplexer
Apple TV funktioniert bislang sehr einfach: Der Streamingdienst kostet 9,99 Euro im Monat und kann dann beliebig verwendet werden. Weder gibt es eine werbefinanzierte Variante noch unterschiedliche „Tiers“ bei der Übertragungsqualität. Zwar verwirrte Apple zuletzt mit einer Namensänderung, doch ansonsten behandelt der Service seine Kundschaft besser als Netflix, Amazon Prime und Co. – selbst Preiserhöhungen erfolgten bislang vergleichsweise langsam. Dafür sind die Nutzer allerdings mit einem eingeschränkten Angebot konfrontiert: Nach wie vor setzt Apple vor allem auf Originalware.
Es könnte also sein, dass Apple sein Angebot zunächst weiter füllen will, bevor es dann zu Veränderungen kommt. Cue sagte auch, Apple TV werde beim Preis weiter „aggressiv“ bleiben – und wenn das möglich ist, sei es für Kunden besser, ihr Zuseherlebnis nicht durch Anzeigen unterbrechen zu lassen.
Paketangebote statt Reklame – zunächst
Apple hatte den Dienst in den USA für 4,99 US-Dollar eingeführt – 2019 mit einem sehr kleinen Angebot. 2022 ging es dann auf 6,99 Dollar hoch, 2023 auf 9,99 Dollar und nun auf 12,99 Dollar. In Europa verblieb man zuletzt bei 9,99 Euro, eine Erhöhung gilt allerdings als denkbar. Apple hatte kürzlich erstmals ein Bundle-Angebot mit Peacock, der Streamingtochter von NBC Universal, in den USA gestartet. Dort lässt sich sparen, wenn man beide Angebote verwendet.
Seit kurzem wird auch der Medienriese Warner Discovery als möglicher Kaufkandidat gehandelt. Apple soll ihn sich angesehen haben, doch offenbar haben aktuell andere Interessenten die Nase vorn. Warner Discovery verfügt über einen enormen Katalog an Bestandsware, hat aber auch zahlreiche Neuproduktionen. Amazon hatte bereits 2022 das Filmunternehmen MGM geschluckt.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Digital Detox: Apple Watch statt iPhone nutzen
Zur digitalen Entschleunigung führen viele Wege. Manch einer richtet Zeitlimits im Smartphonebetriebssystem ein, schaltet Push-Nachrichten ab oder löscht süchtig machende Apps. Aber auch dann braucht man viel Willenskraft, um nicht ständig das Handy zu checken. Radikalere Zeitgenossen steigen gar auf ein Dumbphone um, verzichten damit allerdings nicht nur auf Instagram, LinkedIn, TikTok & Co., sondern auch auf praktische Funktionen wie Navigation oder Regenradar.
Ein bedenkenswerter Mittelweg zwischen Verzicht und Komfort ist deshalb eine dritte Methode: Man lässt das Smartphone zu Hause und geht nur mit einer Smartwatch aus dem Haus. So bleibt man unterwegs erreichbar und kann bei Bedarf auch navigieren, drahtlos zahlen oder chatten. Man scrollt aber nicht ständig sinnlos durch Newsfeeds.
Im Folgenden geben wir Tipps zum Umsetzen dieser Digital-Detox-Methode mit der Apple Watch. Dabei versuchen wir nicht, das iPhone möglichst weitgehend zu ersetzen und mit der Uhr zum Beispiel TikTok-Videos anzuschauen und via Microsoft Teams mit Kollegen zu chatten. Stattdessen konzentrieren wir uns auf Funktionen, die aus unserer Sicht halbwegs zum Digital-Detox-Gedanken passen. Die Auswahl ist subjektiv, denn manche wollen unterwegs nicht auf WhatsApp verzichten, anderen reicht es, wenn sie solche Nachrichten abends auf dem Sofa beantworten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Digital Detox: Apple Watch statt iPhone nutzen“.
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Banking-Software Hibiscus 2.12 mit Empfängerüberprüfung ausprobiert
Knapp einen Monat, seitdem eine EU-Verordnung die Namensüberprüfung von Überweisungsempfängern europaweit bei Banken verpflichtend vorschreibt, unterstützt auch die Open-Source-Banking-Software Hibiscus das neue Verfahren. „Verification of Payee“ (VoP) soll verhindern, dass Betrüger zum Beispiel Rechnungen von Unternehmen manipulieren und Zahlungen auf fremde Konten umleiten.
Die am 29. Oktober 2025 veröffentlichte Version 2.12 der Anwendungsplattform Jameica und deren Homebanking-Plug-in Hibiscus enthalten nun die erforderlichen neuen Dialoge. Die lösen beispielsweise Fälle, in denen die Namensangabe auf einer Überweisung oder einem Dauerauftrag nicht exakt mit dem des Kontoinhabers des Zielkontos übereinstimmt. Eine volle Übereinstimmung hinzubekommen, ist alles andere als leicht: Führen zum Beispiel Ehepartner ein gemeinsames Girokonto, so sind auch beide Personen mit ihren Vornamen und Nachnamen als Inhaber registriert und müssten dafür auch beide angegeben werden. Hat einer der beiden einen Doppelnamen, so ist auch dieser verzeichnet. Bei Firmen ist oft der Name des Firmeninhabers gekoppelt mit einem Gattungsbegriff wie „Schreinerei“ oder der Rechtsform – und zwar so, wie es die Firma bei der Kontoeröffnung angegeben hat.
Weicht der in der Überweisung angegebene Name nur geringfügig vom Kontoinhaber ab, ein sogenannter „Close Match“, so soll der Benutzer den vollständigen Namen angezeigt bekommen und bestätigen, dass es sich hierbei um den gewünschten Empfänger handelt. Bei größeren Abweichungen wird aus Datenschutzgründen kein Name zurückgemeldet („No Match“) und der Anwender muss blind entscheiden, ob er die Überweisung trotzdem auf eigenes Risiko ausführt oder storniert. Dafür wurde eigens das FinTS-Protokoll (Financial Transaction Services) erweitert, das auch Hibiscus für den Datenaustausch mit dem Bankserver benutzt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Banking-Software Hibiscus 2.12 mit Empfängerüberprüfung ausprobiert“.
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Aus für offenes WLAN? Vorratsdatenspeicherung gefährdet digitale Teilhabe
Erst Anfang Oktober betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erneut, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu wollen. Sie sehe „dringenden Handlungsbedarf“, erklärte sie. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter zu identifizieren. Doch noch bevor Hubig ihren Referentenentwurf vorgelegt hat, wird die Kritik an dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben immer lauter.
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So warnt etwa Freifunk München als Anbieter von Infrastruktur für zahlreiche offene WLAN-Hotspots in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den weitreichenden und negativen Folgen der wiederholt angekündigten Überwachungsmaßnahme. Eine einschlägige Gesetzesvorlage aus dem Bundesrat sehe keinerlei Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter wie Freifunk oder kommunale WLAN-Zugänge vor, heißt es darin. Der Verein will daher die Politik frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen beträfen.
Die technische Herausforderung beginnt laut der Eingabe damit, dass die geforderte Speicherung die eindeutige Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Nutzer und die Protokollierung dieser Zuordnung voraussetzt. Bei modernen öffentlichen WLANs sei dies nur noch sehr erschwert möglich. Ein wesentliches Problem liege in der Funktionsweise von IPv6-Adressen: Moderne Endgeräte erzeugen diese Kennungen mithilfe eines Verfahrens namens SLAAC (Stateless Address Autoconfiguration) selbst. Das bedeutet, dass der Betreiber die Adressen nicht aktiv zuweist. Dazu kommen „Privacy Extensions“, die dazu führen, dass sich die IPv6-Adressen regelmäßig ändern.
Aus für Anonymität im Netz
Aber auch im älteren IPv4-Betrieb rotieren viele Endgeräte von Herstellern wie Android, Apple oder Windows heute ihre MAC-Adressen, um eine Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch könnten selbst DHCP-Zuweisungen – also die Vergabe von Adressen durch den Netzbetreiber – keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zugeordnet werden.
Die gravierende Konsequenz laut den Freifunkern: Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur durch eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit der Erhebung personenbezogener Daten realisierbar. Ein solcher Zwang zur Registrierung würde die spontane und niedrigschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Nutzerdaten würde Betreiber öffentlicher WLANs auch mit deutlich strengeren Anforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontieren, moniert der Verein. Diese würden über bereits bestehende Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen hinausgehen. Nötig wären auch erweiterte Vorkehrungen bei der Datensicherheit und der Rechenschaftspflicht. Dies führe zu höheren laufenden Kosten für Wartung, Compliance und Sicherheitsinfrastruktur. Zudem steige das Risiko bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Auskunftsersuchen.
Fachverbände schlagen Alarm
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Dieser wirtschaftliche und organisatorische Mehraufwand sei für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber kaum leistbar, erläutern die Betreiber offener Netze. Das Resultat wäre ein Rückgang freier WLAN-Angebote und damit eine empfindliche Einschränkung der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum.
Auch die Auswirkungen auf Barrierefreiheit und digitale Inklusion wären fatal, gibt der Verein zu bedenken. Offene WLANs seien insbesondere für Menschen ohne teure mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland unerlässlich. Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum massiv erschweren.
Sollte das Gesetz ähnlich wie der Bundesratsentwurf aussehen, könnte das dazu führen, „dass Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde, sagte Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, heise online. Schon die Kontrolle und Erfassung stünden entgegen der Grundidee eines freien Netzes. Letztlich wäre der Aufwand „weder zeitlich noch finanziell zu stemmen“.
Fachverbände teilen die Einwände. Auch die Bundesanwaltskammer (BRAK) bezeichnet die anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin. Der eco-Verband der Internetwirtschaft schlug vor Kurzem Alarm, dass eine pauschale Speicherpflicht „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstellen würde. Er unterstreicht ebenfalls die wirtschaftlichen Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie die Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.
(afl)
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