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Arbeitszeiterfassung: Mehrheit setzt BAG-Urteil um – trotz fehlender Regelungen
Drei von vier Unternehmen haben in Deutschland inzwischen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt. Damit ist die große Mehrheit der Firmen einer rechtlichen Verpflichtung nachgekommen, die im September 2022 höchstrichterlich festgestellt wurde. Seit 2025 gilt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Während vor der Feststellung etwa 30 Prozent der Unternehmen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, sind es nach der Entscheidung schon 44 Prozent gewesen.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Der Anteil dürfte im laufenden Jahr weiter steigen, denn mit einem Anteil über 21 Prozent plant jedes fünfte Unternehmen, Arbeitszeiterfassung im Jahr 2025 einzuführen. Lediglich zwei Prozent geben an, erst einmal nichts zu tun und noch auf die ausstehende gesetzliche Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu warten.
Arbeitszeiterfassung: Konform mit moderner Arbeit?
Ausschlaggebend sind die geplanten Regelungen der neuen Regierung, die noch ausstehen. Im Koalitionsvertrag kündigt sie an, die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch zu regeln.
„Bei der Debatte um Arbeitszeit orientieren wir uns immer noch an einem Leitbild des Industriearbeitsplatzes aus dem 20. Jahrhundert“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „In unserer heutigen digitalen Welt mit ihren flexiblen Arbeitsmodellen, insbesondere im Bereich der Wissensarbeit, ist eine minutiöse Arbeitszeiterfassung anachronistisch und in der Praxis kaum umzusetzen.“
Tatsächlich gibt es in vielen Digitalberufen keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen.
„Statt mehr Bürokratie und Kontrolle muss die Regierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Vertrauensarbeitszeit weiterhin ermöglichen und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit rasch umsetzen. Von dieser Flexibilität würden Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.“
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat zuletzt für eine Abkehr der täglichen hin zu einer wöchentlichen Arbeitszeit plädiert. In einem Interview mit der Bild am Sonntag plädierte er für die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags. Stattdessen solle „für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.“
Grundsätzlich sind die Deutschen dafür auch offen: Einer Umfrage der Jobplattform Stepstone nach, sagen mit 73 Prozent fast drei Viertel der Beschäftigten, dass sie bereit wären, die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag zu erhöhen, wenn sie dafür an anderen Wochentagen entsprechend weniger arbeiten könnten.
Mit 54 Prozent wünscht sich knapp jede zweite Umfrageteilnehmerin beziehungsweise Umfrageteilnehmer, die Wochenarbeitsstunden flexibel und nach eigenem Ermessen einteilen zu dürfen.
Elektronische Zeiterfassung dominiert
Die Unternehmen, die Arbeitszeit schon erfassen, setzen laut Bitkom mit einem Anteil über 31 Prozent primär auf elektronische Zeiterfassungssysteme am Computer. Weitere 18 Prozent nutzen eine Smartphone-App.
24 Prozent verwenden stationäre Zeiterfassungssysteme, die zum Beispiel mit einem Chip oder Transponder aktiviert werden, 19 Prozent die klassische Stempel- oder Stechuhr. In 16 Prozent wird eine Excel-Tabelle für die Arbeitszeiterfassung verwendet und 13 Prozent nutzen einen handschriftlichen Stundenzettel.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
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Jede Wohnung einzeln? Kampf um „Vollausbaurecht“ für Glasfaser
Glasfaser-Verleger dürfen derzeit Wohnungen in Deutschland nur anschließen, wenn Eigentümer respektive Mieter zustimmen. Das macht die Sache doppelt ineffizient. Erstens müssen die Verleger für jeden Vertragsabschluss neu ausrücken, zweitens wird die Vernetzung selbst im Mehrparteiengebäude ineffizient. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) überlegt, ein „Recht auf Vollausbau“ zu schaffen, wie es bei Stromleitungen üblich ist. Damit hat er sich zwischen viele Stühle gesetzt.
Die Wohnungswirtschaft läuft zusammen mit dem Breitbandverband Anga, der traditionell viele Kabelnetzbetreiber wie Vodafone vertritt, Sturm gegen die Überlegung. Grundsätzlich positiv äußert sich jetzt der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM), bei dem neben Vodafone auch Anbieter wie Deutsche Glasfaser, Deutsche Giganetz oder DNS:Net und andere Konkurrenten der Deutschen Telekom Mitglied sind.
Das Digitalministerium erwägt laut Eckpunkten von Mitte Juli, ein Recht auf Anschluss aller Wohnungen eines Mehrfamilienhauses zu schaffen, anstatt lauter Einzelinstallationen, um „effizienten Ausbau gebäudeinterner Netze zu ermöglichen“. „Denkbare Voraussetzungen“ sollen etwa sein, dass das ausbauwillige Unternehmen schon mindestens einen Endkundenvertrag geschlossen hat. Zudem könnte die Zustimmung des Gebäudeeigentümers erforderlich sein, wenn Wohnungen angeschlossen werden, für die noch kein Vertrag besteht. Der Ausbau sollte zudem möglichst binnen neun Monaten abgeschlossen sein.
VATM angetan
Ein Vollausbaurecht für Netzbetreiber unter klar definierten Voraussetzungen könnte „einen wichtigen Beitrag leisten, um die Glasfaserversorgung bis in die Wohnungen nachhaltig zu beschleunigen“, sagt der VATM in einem Positionspapier zum Glasfaserausbau der Gebäude-Netze (Ebene 4). Nach aktueller Rechtslage gibt ein Endkundenvertrag dem Netzbetreiber das Recht zum sogenannten Wohnungsstich in die jeweilige Wohnung, aber sonst nirgends.
Das gebührenfrei auch gleich beim Nachbarn vorzunehmen, damit der später einfacher auf Glasfaser upgraden kann, würde ermöglichen „die Inhaus-Verkabelung vorausschauend und gebäudeweit umzusetzen“. Alle Wohnungen auf einmal anzuschließen, brächte auch Vorteile für Mieter und Eigentümer: „Mehrfachanfahrten entfallen, die Lärmbelastung im Gebäude wird reduziert und Eingriffe in die Bausubstanz können auf ein Minimum beschränkt werden.“
Intakte Kooperationen nicht gefährden
Diese potenziellen Vorteile eines Vollausbaurechts und die damit mögliche „Signalwirkung“ müssten aber „durch wettbewerbssichernde Maßnahmen flankiert“ und eingeschränkt werden, um „bestehende und funktionierende Kooperationsmodelle“ nicht zu unterlaufen, heißt es beim VATM. So könnte etwa erst eine verbindliche Pflicht vorgesehen werden, einen ernsthaften Einigungsversuch mit dem Gebäudeeigentümer zu unternehmen. Es gelte also zunächst, einen „kooperativen Weg zu suchen“. Flankierend nötig seien Informationskampagnen, administrative Erleichterungen, gezielter Bürokratieabbau sowie mehr Transparenz der Telekom bei der Kupfer-Glas-Migration.
VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer begrüßt ausdrücklich, dass Wildberger den Netzausbau in den großen Mehrfamilienhäusern in den Fokus rücke: „Der Glasfaserausbau muss als gesamtwirtschaftliches Projekt verstanden werden – mit dem Ziel“, allen Mietern Zugang zu moderner digitaler Infrastruktur zu erlauben. Aktuell stocke die Glasfaserversorgung in Häusern, wenn private Eigentümer oder Gemeinschaften den Ausbau nicht mittrügen. Dies zeige eine aktuelle Marktanalyse. Langwierige Abstimmungsprozesse, Probleme bei der Zuständigkeit, fehlendes technisches Wissen oder rechtliche Unsicherheiten verzögerten zeitgemäßes Handeln.
Anga & Co: Alles OK, Regulierung unnötig
Die Immobilienverbände Haus & Grund, GdW und BFW sowie der Anga sehen hingegen „kein Problem, das einer gesetzgeberischen Intervention bedürfte“. Zusätzliche Regulierung von Inhaus-Netzen in Form von Mitnutzungsrechten und erweiterter Duldungspflicht für Gebäudeeigentümer „würde den Ausbau nicht fördern, sondern vielmehr Investitionen hemmen oder sogar verhindern“, halten sie in einem heise online vorliegenden Brief an Digitalstaatssekretär Markus Richter dagegen. Kommunikation und Verhandlung auf Augenhöhe zwischen den verschiedenen Parteien stellten angemessene Lösungen im Einzelfall sicher.
(ds)
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Balkonkraftwerk-Speicher Sunlit BK215 im Test
Optional mit Wallbox-Anschluss und Offgrid-Betrieb: Der Sunlit-Speicher unterscheidet sich erheblich vom Mitbewerb. Doch ist er für jeden geeignet?
Sunlit liefert mit dem BK215 einen Balkonkraftwerk-Speicher mit 2,15 kWh, der mit Zusatzmodulen auf bis zu 8,6 kWh ausgebaut werden kann. Mit dem optional erhältlichen bidirektionalen Wechselrichter EV3600 kann die Speicherlösung auch zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Zusammen mit dem Sunlit-Speicher BK215 in Kombination mit drei Erweiterungseinheiten bietet die Lösung eine Ladeleistung von 3,6 kW sowie zwei Notstromsteckdosen. Wird der EV3600 mit dem Stromnetz verbunden, schafft er sogar 11 kW. Zudem unterstützt das System damit auch einen Inselbetrieb, ideal für den Einsatz in einem Carport.
Wer den Sunlit BK215 hingegen als traditionellen Speicher für ein Balkonkraftwerk einsetzen möchte, darf sich über die Unterstützung einer dynamischen Einspeisung auf Basis von Shelly 3EM, Shelly Pro 3EM oder dem IR-Lesekopf Bitshake freuen.
Da der Sunlit-Speicher anders als Lösungen von Anker, Ecoflow oder Zendure keinen integrierten Wechselrichter bietet, wird ein entsprechendes Modell benötigt. Aktuell ist der Sunlit kompatibel mit Wechselrichtern von AP Systems und Deye.
Wir haben den Sunlit-Speicher in Kombination mit einem Zusatzmodul an einem AP-Systems-Wechselrichter getestet. Für die dynamische Einspeiseregelung verwenden wir einen Shelly Pro 3EM.
Ausstattung, Lieferumfang & Verkabelung
Der Sunlit BK215 mit 2,15 kWh bietet zwei MPP-Tracker mit jeweils 800 Watt PV-Eingangsleistung. Mit jeder Erweiterungseinheit vom Typ B215 kommt ein weiterer MPP-Tracker hinzu. Im Maximalausbau mit drei Erweiterungseinheiten und einem Kopfspeicher bietet die Sunlit-Lösung insgesamt fünf PV-Eingänge, die einen Spannungsbereich von 10 bis 80 Volt bei 20 A und insgesamt 4000 Watt Solarleistung unterstützen. Zudem stehen zwei DC-Ausgänge zum Anschluss von zwei Wechselrichtern parat. Damit realisiert die Lösung eine Leistungsabgabe von bis zu 1920 Watt mit bis zu 50 A. Anhand der Spezifikationen lässt sich leicht erkennen, dass die Lösung über ein normales Balkonkraftwerk hinausgeht. Sie lässt sich aber auch BKW-konform mit einer maximalen Solarleistung von 2000 Watt und einem auf 800 Watt begrenzten Wechselrichter betreiben.
Der Kopfspeicher BK215 fällt mit einer Höhe von 29,2 cm etwas größer aus als die Erweiterungseinheiten mit 26,1 cm. Ansonsten sind die Abmessungen mit einer Breite von 47,9 cm und einer Breite von 28,9 cm identisch. Das muss auch so sein, denn schließlich werden die einzelnen Komponenten mithilfe von im Gehäuse integrierten Anschlüssen auf Ober- und Unterseite gestapelt, wobei der Kopfspeicher den Abschluss markiert. Mit 32,5 kg respektive 31 kg für die Erweiterungseinheit ist die Lösung relativ schwer. Die Speicher sind wetterfest nach IP65, sollten aber wie alle anderen Speicher ebenfalls nicht direkten Wettereinflüssen wie Regen und Sonne ausgesetzt sein. Ab einer Außentemperatur von 35 °C wird die Ladeleistung reduziert. Dank einer integrierten Heizung funktioniert der Sunlit-Speicher auch im Winter, wobei er nicht nur bis -20 ° C entlädt, sondern auch eine Aufladung unterstützt. Ein Display an der Gehäusefront des Kopfspeichers informiert über die aktuellen Betriebsdaten.
Im Lieferumfang sind Kabel für den Anschluss von Solarmodulen enthalten. Die Inbetriebnahme ist dank eindeutiger Kennzeichnung sehr einfach und nach wenigen Minuten abgeschlossen. Nach dem Anschluss unserer zwei 420-Watt-Solarmodule verbinden wir im letzten Schritt noch den AP-Systems-Wechselrichter EZ1-M mit dem Speicher und per Schukokabel mit unserem Hausnetz.
Bilder: Sunlit-Speicher
Kompatibilität: Wechselrichter und Solarmodule
Bei der Auswahl der Module muss man darauf achten, dass die Leerlaufspannung 40 Volt nicht überschreitet, wenn zwei Module in Reihe an einen PV-Eingang angeschlossen werden sollen. Alternativ kann man Module mit höherer Eingangsspannung parallel anschließen, was aber weniger effizient ist.
Für einen optimalen Betrieb empfiehlt Sunlit die Wechselrichter AP Systems EZ1-M oder Deye SUN M80 G4. Nur mit diesen Modellen arbeitet der Sunlit-Speicher problemlos zusammen und erlaubt eine dynamische Einspeisung.
Inbetriebnahme mit App und Einbindung von Shelly Pro 3EM
Die Inbetriebnahme des Speichers erfolgt über Bluetooth und WLAN mit der App Sunlit Solar. Anders als vergleichbare Lösungen von Solakon und Zendure ist sie nicht für Tablets, sondern lediglich für Smartphones optimiert. Die Assistenten gesteuerte Einrichtung des Speichers ist einfach und nach wenigen Minuten abgeschlossen. Gleiches gilt für die Einbindung von Wechselrichter (AP Systems EZ1-M) und Shelly Pro 3EM. Beide Komponenten stehen nach der Einbindung in die Sunlit-App weiterhin auch in den herstellereigenen Apps parat.
Welche Möglichkeiten bietet die Sunlit-App?
Auf der Startseite zeigt die Sunlit-App unter Bereich den aktuellen Energiestatus an: Leistung der PV-Module, Einspeiseleistung sowie Daten des Energiemessgeräts (Shelly Pro 3EM) an. Weiter unten listet die App Ertrag, Einnahmen, aktuellen Stromverbrauch sowie Gesamtfüllstand des Speichers. Detailliertere Angaben zum Speicherstatus erfahren Anwender, wenn sie auf Speicher oder unten im Menü auf „Gerät“ klicken. Dann gelangt man zur Übersichtsseite der eingebundenen Geräte. In unserem Fall werden Shelly Pro 3EM, AP-Systems-Wechselrichter und die Sunlit-Speicher angezeigt. Ein weiterer Klick auf eines der Geräte liefert weitere Informationen. Im Fall des Speichers werden dann Füllstände von Kopfspeicher (BK215) und der installierten Erweiterungsmodule (B215) angezeigt. Des Weiteren informiert eine Grafik über den Verlauf der Speicherfüllung. Weiter unten listet die App dann noch detaillierte Daten in Form von Eingangsspannung, Eingangsstrom und Eingangsleistung der zwei MPP-Tracker auf. Anhand dieser Daten, die leider nicht immer aktuell sind, sondern einige Minuten Verzögerung aufweisen können, lässt sich auch die aktuelle Ladestrategie ablesen. Im Test weisen die beiden Speichermodule mit 17 % und 19 % leicht unterschiedliche Ladezustände auf. Um diese auszugleichen, wird in unserem Fall nur der Kopfspeicher mit dem niedrigeren Ladestand geladen.
Wie schnell gelingt die dynamische Anpassung der Einspeiseleistung?
Bei der Konfiguration der Einspeiseleistung stehen Anwender drei Optionen zur Verfügung: Netzeinspeisung favorisieren, Energiespeicherung favorisieren und Smarte Strategie. Während die beiden ersten Möglichkeiten lediglich feste Einspeiseeinstellungen je nach Zeit erlauben, wobei die erste Option die Netzeinspeisung favorisiert und die zweite zunächst den Speicher lädt, sorgt die „Smarte Strategie“ für eine dynamische Anpassung der Einspeiseleistung anhand des aktuellen Verbrauchs. Letzterer ermittelt in unserem Fall der Shelly Pro 3EM, der diesen mithilfe von Induktionsspulen in der Stromverteilung anhand der drei Stromphasen ermittelt. Als Alternative zu den Shelly-Smart-Metern, die durch einen Elektriker in der Stromverteilung installiert werden müssen, können Anwender zur Ermittlung des aktuellen Strombedarfs, der die maßgebliche Messgröße für die Einspeisung darstellt auch zum IR-Lesekopf Bitshake greifen, vorausgesetzt der verwendetet Stromzähler unterstützt das Auslesen per IR. Die Lösung ist allerdings allenfalls etwas für Eigenheimbesitzer, da in Wohnanlagen der Stromzähler meist im Keller sitzt und dort selten eine Funkverbindung zur Wohnung realisiert werden kann.
Für die dynamische Einspeisung anhand realer Verbrauchswerte können Anwender unterschiedliche Strategien wählen. Voreingestellt ist etwa, dass der Speicher bei einem Ladestand zwischen 20 % und 80 % Energie abgibt. Diese Einstellungen sind für den Speicher besonders schonend. Einmal pro Monat soll man den Speicher allerdings voll aufladen, um die Genauigkeit zum Ladezustand zu verbessern.
Was die Leistungsabgabe anbelangt, gibt es noch weitere Parameter, die die PV-Leistung in den verschiedenen Jahreszeiten berücksichtigen. Im Sommer bei hoher Stromproduktion wählt man die Option „PV-Beitrag favorisieren“, im Frühling und Herbst den „Ausgewogenen Modus“ und im Winter „PC-Nutzung favorisieren“. Das sind natürlich nur grobe Vereinfachungen, da die vergangenen Tage zeigen, dass auch herbstliches Wetter im deutschen Sommer Einzug halten kann. Als Basis für die Einspeisung verwenden die verschiedenen Modi den ermittelten Maximalwert der durch den Smart Meter ermittelten Strombedarf (PV-Beitrag favorisieren), den Durchschnittswert (Ausgewogener Modus) oder den Minimalwert der Netzlast (PV-Nutzung favorisieren). Diese Werte ermittelt die Software anhand eines Betrachtungszeitraums von 30 Sekunden. Das bedeutet, dass eine Anpassung der Einspeiseleistung entsprechend verzögert wird. Laut Sunlit schont dieser Mechanismus den Speicher. Andererseits dauert es halt ein wenig, bis die Leistung angepasst wird, wenn ein starker Verbraucher wie ein Wasserkocher genutzt oder ausgeschaltet wird. Im Test haben wir teilweise länger als 30 Sekunden gemessen, bis der Sunlit-Speicher die Leistung des Wechselrichters an den realen Strombedarf angepasst hat. Lösungen von Zendure oder Anker schaffen das in weniger als drei Sekunden. Eine der Ursachen für die lange Anpassungszeit ist laut Sunlit auch, dass die Datenabfrage über die Cloud (Sunlit, Shelly, AP Systems) die Anpassung verzögert. Schneller soll die Anpassung mithilfe der Sunlit OpenDTU gelingen, die eine lokale Kommunikation mit den Geräten erlaubt.
Wie zuverlässig und wie effizient funktioniert der Sunlit-Speicher?
In puncto Zuverlässigkeit gehört der Sunlit-Speicher BK215 zur Spitzengruppe. Im mehrwöchigen Test haben sich weder App noch die Hardware Aussetzer erlaubt. Hinsichtlich der Effizienz liegt er in etwa auf dem Niveau anderer Lösungen wie Anker Solarbank 3 (Testbericht) oder Zendure Solarflow 800 Pro (Testbericht). Grundsätzlich gilt jedoch zu beachten, dass die Effizienz mit maximaler Einspeisung von 800 Watt höher liegt als bei einer niedrigen Einspeisung mit nur 100 Watt. Im Fall des Sunlit sinkt sie von guten 94 % bei 800 Watt auf knapp 80 % bei 100 Watt.
Preis: Was kostet der Sunlit BK215?
Die Sunlit-Speicher BK215 (Kopfeinheit) und B215 (Erweiterungseinheit) kosten aktuell jeweils 778 Euro. Mit einem Preis von aktuell 362 Euro pro kWh gehört der Sunlit-Speicher zu den teureren Lösungen am Markt. Da er anders als Anker Solarbank 3 oder Zendure Solarflow 800 Pro keinen integrierten Wechselrichter bietet, muss man außerdem noch Kosten für einen solchen berücksichtigen. Und wer auf eine schnellere Anpassung der Einspeiseleistung Wert legt, muss zusätzlich etwa 55 Euro in die Sunlit OpenDTU investieren.
Und wer den Speicher bidirektional laden und als Stromtankstelle für sein Elektrofahrzeug nutzen möchte, wählt für einen optimalen Betrieb die volle Ausbaustufe mit drei Erweiterungseinheiten in Kombination mit dem bidirektionalen Wechselrichter EV3600. Letztere ist ab 1149 Euro erhältlich und unterstützt das Laden eines Elektrofahrzeugs mit bis zu 3,6 kW. Wird der EV3600 mit dem Stromnetz verbunden, bietet er eine Ladeleistung mit bis zu 11 kW.
Günstige Stromtarife: Sparpotenzial erschließen
Wer ein Balkonkraftwerk nutzt, möchte Stromkosten sparen. Ein weiteres Einsparpotenzial sollte man außerdem durch die Wahl des günstigsten Stromanbieters erschließen. Spätestens wenn man Post vom Stromlieferanten über eine Preiserhöhung erhält, lohnt sich ein Wechsel. Neutarife sind meist wesentlich günstiger. Gleiches gilt für Gastarife. Auch hierfür bieten wir ein entsprechendes Vergleichsangebot im heise Tarifvergleich.
Wer sich nicht selbst um günstige Preise und Anbieterwechsel kümmern will, kann zu Wechselservices wie Remind.me gehen. Der Anbieter bietet kostenlose Wechsel zwischen Strom- und Gasanbietern an. Dabei erhält der Kunde vorab eine Empfehlung und kann sich dann für oder gegen das jeweilige Angebot entscheiden. Vorteil: Remind.me vergleicht über 12.000 Tarife und meldet sich automatisch, wenn man einen Vertrag wechseln kann.
Wer sich für einen Stromspeicher mit bidirektionaler Lademöglichkeit wie den Sunlit-Speicher mit bidirektionalem Wechselrichter EV3600 entscheidet, kann diesen bei Nutzung eines dynamischen Stromtarifs, etwa von Rabot Energy (mit Code RABOT120 erhält man 120 Euro nach einem Jahr ausgezahlt, bei sechs Monaten sind es mit dem Code RABOT60 60 Euro) besonders profitabel nutzen. In der Sunlit-App sind die Tarife von Rabot Energy bereits integriert. So ist es möglich, diesen etwa während der Dunkelflaute über die Wintermonate oder bei schlechtem Wetter bei günstigen Konditionen zu laden und ihn bei teuren Strompreisen zu entladen. Wegen der doppelten Stromumwandlung sollte der Preisunterschied aber deutlich über 20 Prozent liegen, damit sich das lohnt.
Fazit
Zwar zählt der Sunlit-Speicher nicht zu den günstigsten Lösungen am Markt. Doch dafür ist er sehr flexibel. Wer nach einer inselfähigen Lösung zum Laden seines Elektrofahrzeugs sucht, liegt mit der einwandfrei verarbeiteten und zuverlässigen Sunlit-Lösung und dem optional erhältlichen Wechselrichter EV3600 genau richtig. Und wer noch keine Unterstellmöglichkeit für sein Elektrofahrzeug hat, kann zum Sunlit-Komplettpaket greifen, das einen Carport mit Solarmodulen und Speicher beinhaltet.
Ist hingegen nur ein Balkonkraftwerk mit Speicher gefragt, sind Lösungen von Anker (Testbericht) oder Zendure (Testbericht) besser geeignet. Sie sind nicht nur etwas günstiger, sondern auch deutlich schneller, was die Anpassung der Einspeiseleistung anbelangt.
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Apple TV: Update im September mit eingebauter Kamera?
Drei Jahre ist es her, dass Apple seine kleine Set-Top-Box, das Apple TV, mit frischer Hardware ausgestattet hat. Jetzt verdichten sich Gerüchte, dass im Herbst eine Neuauflage kommen könnte. Umstritten ist allerdings noch, ob dabei nur vorhandene Komponenten auf den neuesten Stand gebracht werden. Oder ob Apple vielleicht etwas komplett Neues wie eine Kamera einbaut.
Bloomberg-Reporter Mark Gurman hatte den Ball vor einiger Zeit ins Rollen gebracht, als er für das Jahr 2025 ein neues Apple TV 4K vorhersagte. Jetzt meldete sich eine Quelle beim Apple-Nachrichtenblog MacRumors und stellte in Aussicht, dass Apple das Gerät im Herbst durch ein neues ersetzen soll. Das alte werde dann komplett aus dem Verkauf genommen.
Kamera-Hinweise in tvOS 26
Die Kamera-Gerüchte nahmen ihren Anfang mit der Einführung von FaceTime auf dem Apple TV. Dies ist allerdings nur zusammen mit einem geeigneten iPhone nutzbar, wobei das Smartphone als Kamera für die Videokonferenz fungiert. Tester von tvOS 26 bemerkten allerdings, dass Apple in der nächsten Version des Apple-TV-Betriebssystems offenbar den Gebrauch einer Kamera intensivieren will, was darauf hindeutet, dass es nicht beim jetzigen Behelf bleiben soll. Wie eine Apple-TV-Kamera allerdings sinnvoll in das Kästchen eingebaut werden soll, damit sie brauchbare Bilder liefert, bleibt bislang offen.
Weiterer heißer Kandidat für das Update ist die Einführung von Apples KI, der Apple Intelligence. Diese könnte die sprachgebundene Navigation deutlich verbessern und die Bedienung, die hauptsächlich mit einer Fernbedienung mit wenigen Knöpfen erfolgt, erleichtern. Allerdings setzt die Apple Intelligence mindestens den A17 Pro-Chip oder den A18 voraus sowie ausreichend Arbeitsspeicher. Beides könnte mit dem Update des Geräts in die Tat umgesetzt werden.
Vorstellung am 9. September?
Apple könnte auch seinen eigenen Wi-Fi- und Bluetooth-Chip erstmals in das Apple TV einbauen, was für die Nutzer aber keine deutliche Veränderung mitbringen dürfte.
Als wahrscheinlicher Termin gilt derzeit der 9. September. Für diesen Tag wird auch die Vorstellung der diesjährigen iPhones erwartet.
(mki)
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