Künstliche Intelligenz
Attacken von APT28 und Co.: Was die Bundesregierung Russland vorwirft
Annalena Baerbock und der Gigolo, Friedrich Merz und das Eisbärenbaby, Stimmzettel und die AfD: Die Bundesregierung wirft Russland Falschinformationen im Bundestagswahlkampf und eine massive Cyberattacke vor. Die „gezielte Informationsmanipulation“ reihe sich in eine Serie von Aktivitäten ein, die das Ziel hätten, das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse in Deutschland zu untergraben, teilte das Auswärtige Amt in Berlin am Freitag mit. Der russische Botschafter sei daher ins Ministerium einbestellt worden. Wie bereits berichtet, dauerte die Zuordnung der Angriffe mehrere Monate.
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Nach Überzeugung der Bundesregierung gehen die hybriden Angriffe auf das Konto des russischen Militärgeheimdienstes GRU. So könne ein Cyberangriff gegen die Deutsche Flugsicherung (DFS) im August 2024 klar der russischen Hackergruppe „Fancy Bear“ zugeordnet werden, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts: „Unsere nachrichtendienstlichen Erkenntnisse belegen, dass der russische Militärgeheimdienst GRU die Verantwortung für diesen Angriff trägt.“ Die Gruppe wird auch als „APT28“ bezeichnet.
Die DFS hatte nach dem Angriff auf Nachfrage mitgeteilt: „Unsere Bürokommunikation wurde gehackt, wir befinden uns derzeit in den Abwehrmaßnahmen.“ Man versuche, die Auswirkungen auf ein Minimum zu begrenzen. Der Flugverkehr sei nicht betroffen und laufe normal weiter.
Aufwendig gemachte Desinformation
Zum anderen könne man nun verbindlich sagen, dass Russland mit der Kampagne „Storm 1516“ versucht habe, „sowohl die letzte Bundestagswahl als auch fortlaufend die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und zu destabilisieren“, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts. Er verwies auf belastbare Informationen deutscher Sicherheitsbehörden, dass dahinter Organisationen stünden, die vom GRU unterstützt würden.
Verleumderische Kampagnen gegen Habeck und Merz
Die Kampagne „Storm 1516“ läuft seit 2024. Sie zielt vor allem auf die Beeinflussung von Wahlen in westlichen Ländern ab. In einer Gemeinschaftsaktion hatten der deutsche Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst (BND) und das für Spionageabwehr im Innern zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz zwischen Juli 2024 und Juli 2025 zehn Veröffentlichungen in Sozialen Medien wie X oder Telegram untersucht.
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Im Fokus standen vor der Bundestagswahl unter anderem der Grünen-Spitzenkandidat Robert Habeck und der damalige Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU). Um sie in Misskredit zu bringen, wurden unter anderem falsche Zeugenaussagen produziert und ins Netz gestellt sowie Websites mit erfundenen Inhalten aufgesetzt.
Zwei Tage vor der vorgezogenen Wahl vom 23. Februar 2025 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, die deutschen Sicherheitsbehörden hätten Hinweise, dass Fake-Videos über angebliche Manipulationen bei Stimmzetteln Teil einer russischen Desinformationskampagne seien.
Die Vorgänge im Einzelnen:
- In einem Video vom 29. Juli 2024 wird der damaligen Außenministerin Baerbock (Grüne) vorgeworfen, auf einer Afrikareise eine Affäre mit einem afrikanischen Gigolo gehabt zu haben.
- Dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wird in einem Video vom 5. Dezember 2024 sexueller Missbrauch unterstellt
- Ein angeblicher Islamist posiert in einem Video vom 22. Januar 2025 und behauptet, er habe einen Menschen enthauptet.
- Habeck wird in einem Video vom 30. Januar 2025 unter anderem vorgeworfen, gestohlene Kunst zu verkaufen.
- Dem CDU-Vorsitzenden und damaligen Unions-Kanzlerkandidaten Merz wird am 3. Februar 2025 und damit wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 23. Februar unterstellt, er sei psychisch instabil und vor einigen Jahren in die Psychiatrie eingewiesen worden.
- In einem Video vom 17. Februar 2025 wird behauptet, dass die AfD in Leipzig auf Stimmzetteln zur Briefwahl nicht aufgeführt worden sei.
- In einem Video vom 20. Februar 2025 wird behauptet, in Hamburg seien Briefwahlunterlagen vernichtet worden, in denen die AfD angekreuzt worden sei.
- Auf einer vermeintlich offiziellen Webseite wird am 6. Mai 2025 ein angebliches Programm der neuen Bundesregierung angekündigt, mit dem Einwanderung gezielt gefördert werden solle.
- In einem Video vom 27. Mai 2025 wird Kanzler Merz vorgeworfen, er habe sich bei einer vermeintlichen Lieferung deutscher Taurus-Marschflugkörper persönlich bereichert
- In einem Video vom 4. Juli 2025 wird der Kanzler beschuldigt, er habe während eines Jagdausfluges in Kanada Eisbärbabys getötet.
BND-Präsident Martin Jäger erklärte, Moskau wolle europäische Demokratien destabilisieren und Gesellschaften spalten und einschüchtern. „Wir müssen unsere Gegner konfrontieren, wo immer dies nötig ist“, fügte er hinzu. BfV-Präsident Sinan Selen sagte, die Kampagne „Storm 1516“ zeige sehr konkret, wie die demokratische Ordnung angegriffen werde. Das „Desinformations-Ökosystem“ umfasse prorussische Influencer mit hoher Reichweite, Verschwörungsideologen und rechtsextremistische Milieus, die über ihre Kanäle russische Falschinformationen verbreiteten.
Hybride Angriffe haben zugenommen. Die Bundesregierung beobachtet nach eigenen Angaben seit geraumer Zeit eine Zunahme hybrider Bedrohungen durch Russland. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann, auch staatlich gelenkte Cyberattacken zählen dazu.
Das Auswärtige Amt teilte mit, die Bundesregierung werde in enger Abstimmung mit europäischen Partnern eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergreifen, um Russland „einen Preis für sein hybrides Agieren aufzuzeigen“. Auf europäischer Ebene unterstütze man zudem neue Sanktionen gegen einzelne Akteure. Dazu zählten etwa Einreisesperren für bestimmte Personen und das Einfrieren von Vermögenswerten.
Es sei gut, dass die Sicherheitsbehörden nun die Spuren nach Russland glasklar aufgedeckt hätten, sagte die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner. Es reiche aber nicht aus, den Botschafter einzubestellen. Die Bundesregierung müsse in Zukunft „viel konsequenter gegen Kampagnen vorgehen, die im Auftrag Russlands Lügen verbreiten, um unsere Gesellschaft zu spalten“. Ein weiterer notwendiger Schritt wäre es, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte für die Ukraine nutzbar zu machen, damit diese ihre Verteidigungsfähigkeit stärken könne.
(nie)
Künstliche Intelligenz
WF-1000XM6: Sonys Premium-In-Ears erscheinen in sechster Generation
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Sony bringt eine neue Baureihe seiner Premium-In-Ears: Die sechste Version der WF-1000-Serie soll ihre Vorgänger vor allem in Sachen aktive Geräuschunterdrückung (Active Noise Cancelling, ANC) und Telefonie übertrumpfen. Der Verkauf soll noch im Laufe dieses Februars beginnen; die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 300 Euro.
Das Versprechen für die sechste Version klingt ähnlich wie jenes, das Sony für die fünfte Generation gab: Telefonie und ANC sollen verbessert worden sein. Während das ANC der Vorgängerversion schon zu den Klassenbesten gehörte, galt das in unserem Test nicht für die Gesprächsqualität bei Telefonaten. Um das zu ändern, spendiert Sony den WF-1000XM6 mehr Mikrofone als dem Vorgänger. Insgesamt acht anstelle der sechs in den WF-1000XM5 sollen für klare Telefonate und wirkungsvolle aktive Geräuschunterdrückung sorgen. Außerdem übernehmen die In-Ears den Noise-Cancelling-Prozessor QN3e des Over-Ear-Modells WH-1000XM6. Laut Sony reduziert die aktuelle Generation Umgebungsgeräusche 25 Prozent besser als die Vorgängerversion. Der aktiven Geräuschunterdrückung stellt Sony zudem eine verbesserte passive Dämmung zur Seite. Die Ohrstöpsel aus Schaumstoff sollen Störgeräusche effektiver maskieren als die Silikonvarianten. Sie liegen in vier verschiedenen Größen bei.
Die In-Ear-Kopfhörer selbst sind ein wenig kleiner als die Vorgänger, allerdings ist das Gehäuse kantiger und damit weniger hosentaschenfreundlich geworden.
Verbesserter Klang
Auch am Klang hat der Hersteller gearbeitet. Neu entwickelte Lautsprechereinheiten sollen einen präziseren, verzerrungsärmeren Klang liefern als beim Vorgänger. In der zugehörigen App steht ein Zehn-Band-Equalizer bereit, um den Klang an die eigenen Vorlieben anzupassen. Die Kopfhörer verstehen neben den Codecs SBC und AAC die hochauflösende Variante LDAC. Per Multipoint-Bluetooth lassen sich zwei Abspielquellen gleichzeitig verbinden. 1,5-mal größere Antennen als im Vorgängermodell sorgen laut Hersteller für eine stabilere Verbindung. Die integrierten Akkus der WF-1000XM6 sollen bis zu acht Stunden mit aktiver Geräuschunterdrückung halten. Das Ladecase hat genug Akkukapazität für zusätzliche 16 Stunden Laufzeit, bevor es ans Ladekabel muss.
(rbr)
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„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality
Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.
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Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.
„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.
In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.
„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.
„Pinball FX VR“: Flipper-Tisch im Mixed-Reality-Modus
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Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.
Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.
Update
12.02.2026,
23:19
Uhr
Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.
In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).
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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.
DSA regelt
Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.
Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.
Ende der Türsteher-Rolle
Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.
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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.
(mma)
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