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Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.
In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).
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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.
DSA regelt
Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.
Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.
Ende der Türsteher-Rolle
Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.
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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.
(mma)
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(ilk)
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„Weiße SIM-Karten“: Ausnahme von Irans Internetsperre für Regimetreue bestätigt
Mehr als 11 Tage nach Beginn der jüngsten kompletten Internetsperrung im Iran gibt es eine offizielle Bestätigung, dass bestimmte Individuen und Organisationen davon nicht betroffen sind. Die kommt von Fatemeh Mohajerani, der Sprecherin der Islamischen Republik. Sie hat erklärt, dass „Maßnahmen ergriffen wurden, damit solche Ausstattung nur denjenigen zur Verfügung steht, die unsere Stimme an andere weitergeben können“, zitiert IranWire. Auch wenn sie dabei nicht konkreter geworden ist, bezieht sie sich wohl auf spezielle SIM-Karten, über die man weiter online gehen kann und die gezielt für Propagandazwecke verteilt werden. Irans Präsident hatte erst im Dezember versprochen, diese „weißen SIM-Karten“ deaktivieren zu lassen, damit alle die „Schwärze“ gleichermaßen erleben müssen, wie Iran International berichtete.
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Die Sonderregelung für eine kleine Minderheit von regimetreuen Organisationen und Personen zeigt sich laut Netblocks auch in den Daten zum Internetverkehr. Die Organisation weist regelmäßig auf die anhaltende Internetblockade hin und schreibt, dass die Konnektivität der Islamischen Republik auf ein Prozent des normalen Niveaus gefallen ist. Dieser kleine Rest entfällt demnach etwa auf Staatsmedien, die die Sichtweise der Islamischen Republik verbreiten sollen. Irans Präsident Massud Peseschkian hat dieses bereits erprobte Vorgehen immer wieder kritisiert, aber im Dezember erklärt, dass er dagegen nicht vorgehen könne. Deshalb wollte er die weißen SIM-Karten sperren lassen, aber auch das ist ihm offensichtlich nicht gelungen. Im Iran liegt die eigentliche Macht beim sogenannten Obersten Führer.
Kontakt zum Rest der Welt abgeschnitten
Die aktuelle Internetblockade wurde am 28. Februar verhängt, als Israel und die USA begannen, Luftangriffe auf den Iran zu fliegen. Dabei wurde unter anderem Ali Chamenei getötet, als neuer Oberster Führer wurde inzwischen sein Sohn installiert. Der Iran hat zudem begonnen, verschiedene Nachbarstaaten anzugreifen. Getroffen wurden dabei unter anderem auch zwei Rechenzentren der Amazon-Tochter AWS. Mit der Internetsperrung will das Regime unter anderem Proteste im Keim ersticken. Die vorherige Internetsperre war nach den mutmaßlich größten Demonstrationen in der Geschichte der Islamischen Republik Anfang des Jahres verhängt worden. Als die Kommunikation mit dem Rest unterbrochen war, wurden sie blutig niedergeschlagen.
Der übergroßen Mehrheit der Menschen im Iran steht derzeit nur ein strikt reglementiertes nationales Internet offen, in dem es unmöglich ist, sich unabhängig zu informieren. Dessen Entwicklung wurde seit Jahren vorangetrieben, es firmiert unter den Namen „Internet-e Halal“, also islamisches Netz, oder „Internet-e Melli“ – wörtlich übersetzt Volksinternet. Gegenwärtig gibt es zudem Berichte, dass die Regierung massenhaft SMS verschickt, in denen Menschen davor gewarnt werden, zu protestieren. Ahmadreza Radan, der höchste Polizeichef im Land, hat laut der Deutschen Welle gedroht, dass Protestierende als Feinde behandelt würden: „Alle unsere Kräfte haben ihre Finger am Abzug.“
(mho)
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KeePassXC 2.7.12: DLL-Schutz, Passkey-Änderungen und TOTP in Auto-Type
Der quelloffene Passwort-Manager KeePassXC ist in Version 2.7.12 erschienen. Das Release behebt mehrere Sicherheitsprobleme, allen voran einen Schutz gegen DLL-Injection-Angriffe unter Windows. Außerdem bringt es funktionale Erweiterungen, darunter TOTP-Unterstützung in Auto-Type und verschachtelte Ordner beim Bitwarden-Import.
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Wie die Entwickler in ihrem Release-Blog mitteilen, enthält die neue Version Mitigationen gegen Exploits über manipulierte OpenSSL-Konfigurationsdateien auf Windows. Bei einer DLL-Injection schleusen Angreifer bösartige Dynamic Link Libraries in den Adressraum eines laufenden Prozesses ein, um beliebigen Code auszuführen oder Rechte zu erhöhen. KeePassXC 2.7.12 verhindert nun, dass OpenSSL-Konfigurationen als Angriffsvektor für solche Injektionen missbraucht werden.
Passkey-Flags ändern sich – Vorsicht beim Update
Eine potenziell aufwendige Änderung betrifft Passkeys: KeePassXC speichert jetzt die Flags Backup Eligibility (BE) und Backup State (BS) mit jedem Eintrag. Das BE-Flag zeigt an, ob ein Passkey als Multi-Device-Credential gesichert und synchronisiert werden kann, das BS-Flag markiert den aktuellen Sicherungsstatus. Bisher waren beide Werte fest auf false gesetzt, ab Version 2.7.12 stehen sie standardmäßig auf true. Die Entwickler warnen ausdrücklich: „Dies könnte bestehende Passkeys brechen, für die die Flags nicht gespeichert wurden, da die Werte als unveränderlich gelten.“
Wer nach dem Update Probleme mit bestehenden Passkeys feststellt, kann den vorherigen Zustand wiederherstellen, indem er unter „Advanced“ zwei String-Attribute manuell hinzufügt: KPEX_PASSKEY_FLAG_BE=0 und KPEX_PASSKEY_FLAG_BS=0. Zusätzlich wird nun der publicKey in die Register-Response für Passkeys aufgenommen.
TOTP-Platzhalter und verbesserter Browser-Dialog
KeePassXC 2.7.12 unterstützt jetzt {TIMEOTP} als Platzhalter in Auto-Type-Sequenzen und als Entry-Platzhalter. TOTP (Time-based One-Time Password) ist ein RFC 6238 spezifizierter Algorithmus, der aus einem gemeinsamen geheimen Schlüssel und der aktuellen Systemzeit zeitbasierte Einmalpasswörter generiert – typischerweise alle 30 Sekunden. Nutzer können damit automatisch den aktuellen TOTP-Code in Login-Formulare einfügen lassen, ohne ihn händisch aus einer Authenticator-App ablesen zu müssen.
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Im Browser-Zugriffsdialog zeigt KeePassXC nun die abgeglichenen URLs in einem Tooltip an. So lässt sich leichter verifizieren, welche Websites tatsächlich Zugriff auf gespeicherte Zugangsdaten anfordern. Außerdem validiert die neue Version die Haupt-Entry-URL bei der Verwendung von Platzhaltern und speichert browserbezogene Werte korrekt in den customData-Feldern.
Bitwarden-Import mit verschachtelten Ordnern
Wer von Bitwarden zu KeePassXC migriert, kann mit der neuen Version auch verschachtelte Ordner übernehmen. Bitwarden nutzt einen Schrägstrich als Trennzeichen für hierarchische Ordnerstrukturen, etwa „Socials/Forums“. KeePassXC 2.7.12 bildet diese Hierarchie beim Import korrekt ab, sodass die Vault-Struktur erhalten bleibt.
Weitere Bugfixes
Unter Linux haben die Entwickler eine Änderung rückgängig gemacht, die eine Race-Condition in der Auto-Type-Funktion verursachte. Darüber hinaus behebt das Release diverse kleinere Probleme: Die Anzeige des Kontrollkästchen-Werts in den Browser-Integrations-Einstellungen stimmt jetzt, Font- und Theme-Darstellung wurden korrigiert, der „Entfernen“-Button in den Plugin-Daten funktioniert wieder ordnungsgemäß, und Dateinamen werden vor dem Speichern von Anhängen bereinigt.
KeePassXC 2.7.12 steht für Windows, Linux und macOS auf der Projektseite zum Download bereit.
(fo)
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