Künstliche Intelligenz
Außergerichtliche Einigung: Epic lässt Vorwürfe gegen Samsung fallen
Epic und Samsung haben sich im Streit um die „Auto Blocker“-Funktion auf Samsung-Handys außergerichtlich vereinigt. Das kündigte Epic-Chef Tim Sweeney auf X an. „Nach den Gesprächen zwischen den Parteien werden wir unser Gerichtsverfahren gegen Samsung einstellen“, teilte Sweeney in seinem Post mit.
Epic warf Samsung vor, bei seinen Android-Smartphones per „Auto Blocker“ pauschal die Installation von Apps zu verhindern, die nicht aus dem Google Play Store oder Samsung eigenem App-Laden kamen. Dadurch würden unabhängige App Stores und Apps stark benachteiligt, argumentierte Epic. Das Spieleunternehmen kombinierte in seiner Klage ähnliche Vorwürfe gegen Google und Samsung. Deswegen sei die Klage auch nach der Einigung mit Samsung noch nicht am Ende, berichtet The Verge – gegen Google will Epic nämlich weiter vorgehen.
Woraus nun die Einigung zwischen Epic und Samsung besteht, ist nicht bekannt. Die Unternehmen haben sich dazu bisher nicht geäußert, auch der üblicherweise auskunftsfreudige Epic-Chef Tim Sweeney beließ es bei vagen Aussagen: „Wir sind dankbar, dass Samsung auf die Bedenken von Epic eingehen wird“, heißt es in seinem Post lediglich.
21 Schritte, um Auto Blocker abzuschalten
Epic hatte Samsung in der Klage unter anderem vorgeworfen, es erfordere 21 Schritte, um den Auto Blocker auszuschalten. Viele Nutzer würden den Service daher einfach eingeschaltet lassen. Tatsächlich ist das Abschalten des Auto Blockers weitaus weniger dramatisch, als es Epics Rechnung von 21 Schritten vermuten lässt: Es genügt, in die Sicherheitseinstellungen zu navigieren und einen Schieberegler auszuschalten, wie ein offizielles Samsung-Video demonstriert.
Über den Inhalt der Einigung zwischen Samsung und Epic kann derzeit nur spekuliert werden. Gegenüber The Verge hatte Sweeney bei Einreichung der Klage betont, Ziel sei eine Verbesserung für alle App-Entwickler – eine Einigung, bei der Samsung ausschließlich Epic Bevorzugungen einräumt, würde dieser Maxime widersprechen. Für den 9. Juli ist eine Unpacked-Keynote von Samsung geplant. Es ist denkbar, dass dann weitere Details bekannt werden.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Notizen-App: Mehr Funktionen, erstmals auf der Apple Watch
Apple gönnt zwei seiner populärsten Apps eine Reihe interessanter Neuerungen: Notizen (Notes) und Erinnerungen (Reminders). Das geht aus den Entwickler-Vorabversionen (aktuell: Beta 3) von macOS 26, iOS 26 und watchOS 26 hervor. Dazu gehört auch, dass eine der Apps überraschend auf einer neuen Plattform landet.
Telefongespräche und Markdown
Notizen- und Erinnerungen-App sind eigentlich vergleichsweise einfach gestrickt, doch Apple hat über die Jahre immer mehr Funktionen hinzugefügt. Zunächst fällt auf, dass die Apps nun im „Liquid Glass“-Design der neuen Betriebssysteme kommen, was allerdings eher zurückhaltend umgesetzt ist. Die Notizen-App kann erstmals auf iPhone, Mac und iPad Telefongespräche aufzeichnen und deren Transkript automatisch abspeichern. Die Gegenstelle wird über die Aufnahme informiert. Mittels Apple Intelligence lassen sich auch Zusammenfassungen erzeugen. Freunden von Markdown schenkt Apple erstmals eine Exportfunktion im File-Format .md – man muss also nicht mehr zu PDFs greifen.
Das erlaubt leichtere Archivierung oder Weiterverarbeitungen mit anderen Textwerkzeugen. Beim Export bleibt es nicht: .md-Dateien kann Notizen auch importieren (via Share-Sheet). Auf dem iPad kommt Notizen jetzt mit kalligrafischen Eingaben besser zurecht – dazu wird extra ein eigener Stift („Reed Pen“) hinzugefügt. Dieser versteht sich auf verschiedene Andruckstufen und Stifthaltungen.
Apple Watch kriegt Notizen, Kontext für Erinnerungen
Zum ersten Mal überhaupt landet Notizen auf der Apple Watch. Damit bekommt man einen Überblick über alle hinterlegten Notizen, kann aber auch neue kreieren – sowohl per Siri / Sprachbefehl, als auch mittels On-Screen-Tastatur, für die man allerdings gewohnt spitze Finger braucht. Man kann weiterhin Notizen anpinnen, entsperren und Checklisten abhaken.
Apples Reinnerungen-App ist hingegen schon lange auf der Apple Watch. Dafür gibt es Verbesserungen auf iPhone, iPad und Mac: Künftig kann Apple Intelligence dazu verwendet werden, aus E-Mails oder Notizen Aufgabenlisten zu erstellen, genauso wie Einkaufslisten. Laut Apple passt sich das System dem Nutzer an, es sei personalisiert und kontextabhängig. Wie gut das tatsächlich funktioniert, bleibt abzuwarten – ein wenig erinnert die Ankündigung an Apples verschobene kontextsensitive Siri.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Österreich: Nationalrat beschließt Bundestrojaner | heise online
Österreichische Ermittler dürfen bald Malware („Bundestrojaner“) kaufen, in Geräte von Bürgern einschleusen und diese überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, werden per Gesetz dazu verpflichtet, heimlich an der Überwachung anderer mitzuwirken. Der Verdacht einer Straftat ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen. Andere Ermittlungsmaßnahmen müssen aussichtslos erscheinen, ein Verwaltungsgericht zustimmen. Die entsprechende Regulierungsvorlage für den in Österreich als „Messengerüberwachung“ bekannten Bundestrojaner hat der Nationalrat, die direkt gewählte Kammer des österreichischen Parlaments, mit 105 zu 71 Stimmen beschlossen.
Dafür gestimmt haben Abgeordnete der Regierungsfraktionen: ÖVP und SPÖ geschlossen, die liberalen NEOS mehrheitlich. Dagegen stimmten die Abgeordneten der FPÖ, der Grünen, sowie von den NEOS Stephanie Krisper und Nikolaus Scherak. Die beiden Klubobmann-Stellvertreter unterwarfen sich dem Klubzwang nicht. Sieben weitere der insgesamt 183 Nationalratsabgeordneten haben nicht an der namentlichen Abstimmung teilgenommen.
Die Gegner halten die Überwachungsmaßnahme für verfassungswidrig, die Grünen möchten den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die NEOS waren eigentlich auch dagegen, haben sich aber einen Kompromiss abringen lassen: Der Einsatzbereich der Bundestrojaner ist auf „Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe“, die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, sowie Spionageabwehr beschränkt. Umgekehrt war die FPÖ früher dafür, ist jetzt aber dagegen. Im öffentlichen Begutachtungsverfahren gab es eine Flut ablehnender Stellungnahmen von Bürgern wie Experten.
Kein Verwertungsverbot
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentierte im Plenum des Nationalrates für die Überwachungsmaßnahme. Sie sei notwendig zur Bekämpfung von Terroristen und zur Verhinderung von Anschlägen. Kommunikation habe sich verändert, daher bräuchten Polizei und Geheimdienst die staatlich finanzierte Malware. Die Handys der Bevölkerung seien dabei „völlig wurscht“, zitierte der Minister einen Ermittler. Unterminiert wird diese Argumentation durch das Fehlen eines Verwertungsverbotes von Zufallsfunden sowie den Umstand, dass Karner noch vor dem Beschluss eine Ausweitung der Messenger-Überwachung gefordert hat. Der Minister möchte, dass Bundestrojaner bei einem größeren Kreis des Verdachts möglicher zukünftiger Straffälligkeit eingesetzt werden.
Die Gesetzesnovelle wandert nun in die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, den Bundesrat. Dort haben ÖVP und SPÖ eine Zweidrittelmehrheit, sodass die Abstimmung als Formsache gilt. Noch nicht bekannt ist, wie das einzige NEOS-Mitglied im Bundesrat, die Wiener Juristin Julia Deutsch, abstimmen wird. Ab kommendem Jahr werden Millionen aus dem österreichischen Bundeshaushalt in den Schwarzmarkt für noch unbekannte Sicherheitslücken fließen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Bundestag: Petitionsausschuss bleibt bei Opt-out zu elektronischer Patientenakte
Eine Petition, der zufolge elektronische Patientenakten (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet werden dürften (Opt-in), haben Volksvertreter zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Empfehlung an den Bundestag abgegeben, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Abgeordneten begründen das damit, dass aktuell keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien. Ein entsprechender Beschluss im Plenum gilt damit als Formsache.
Die Online-Eingabe vom Mai 2023 erreichte binnen kurzer Zeit 58.188 Mitzeichnungen. Sie überschritt damit das Quorum von 30.000 Unterstützern, sodass der Ausschuss sich mit dem Anliegen auseinandersetzen musste.
Die Petentin begründete ihre Initiative damit, dass die elektronische Patientenakte für alle Bürger automatisch ab Geburt auf zentralen Servern angelegt werde. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, könnten zwar widersprechen. Das reiche aber nicht zum Schutz intimer medizinischer Daten. Sie verweist darauf, dass der Bundestag bei Organspenden den Opt-out-Ansatz abgelehnt hat. Zudem dürften nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forscher und andere Interessierte auf sensible Informationen aus den elektronischen Patientenakten zugreifen.
Politik setzt auf große Potenziale der ePA
Der Ausschuss sieht indes mehrheitlich große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Auch andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich hätten eine Widerspruchlösung. Damit Versicherte stets „Herr ihrer Daten“ seien, hätten sie Widerspruchsmöglichkeiten.
Mit der erhöhten Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten könnten medizinische Therapieentscheidungen auf besserer Datengrundlage erfolgen, heben die Abgeordneten der Regierungskoalition hervor. Zudem habe der Gesetzgeber dem besonderen Schutzbedürfnis von Gesundheitsdaten mit der Beschränkung des Kreises der Zugriffsberechtigten Rechnung getragen. Über das Forschungsdatenzentrum erhielten Berechtigte nur in virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Es gibt aber Zweifel, ob das zur Verhinderung von Reidentifizierung reicht.
(ds)
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