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Künstliche Intelligenz

Automatische Schadensermittlung per KI: Scanner jetzt an vier deutschen Airports


Das norwegische Unternehmen Wenn ASA hat jetzt auch am Frankfurter Flughafen KI-Scanner installiert, die Mietwagen bei der Abfahrt und vor der Rückgabe für die automatisierte Suche nach Schäden ablichten. Damit könnten nun am vierten deutschen Airport „zehntausende vollautomatisierte Fahrzeuginspektionen pro Jahr“ stattfinden, erklärte das Unternehmen. Das verspreche „maximale Transparenz“ und weniger Streitfälle. Eingesetzt wird die Technik demnach hierzulande bereits an den Flughäfen von Berlin, München und Stuttgart, darüber hinaus in Wien und an Airports in Großbritannien, Norwegen sowie Dänemark. Als Nächstes sollen noch in diesem Monat KI-Scanner in Hamburg eingerichtet werden.

Die KI-Scanner von Wenn ASA wurden in Deutschland zuerst am Flughafen München installiert. Überprüft werden damit die Fahrzeuge von allen dort ansässigen Autovermietern. Allein dort wurden seit dem Frühjahr 2023 etwa 1,8 Millionen Fahrzeugscans vorgenommen, erklärt das Unternehmen. Die anderen Flughäfen in Deutschland sind danach dazu gekommen. Pro Fahrzeug werden jeweils 160 hochauflösende Bilder aufgenommen, die eine umfassende Dokumentation ermöglichen sollen. Damit ließen sich Kratzer, Dellen und Lackschäden mittels einer KI-basierten Analyse präzise erkennen. Außerdem könne die Technik nahtlos in die Systeme der jeweiligen Vermieter integriert werden, versichert Wenn ASA.

Das System des norwegischen Unternehmens funktioniert damit so wie eine Technik, die der US-Autovermieter Hertz seit dem Frühjahr benutzt. Dort gab es aber erst vor wenigen Tagen Kritik an dem Umgang mit erkannten Schäden, dem intransparenten Umgang mit den dafür erhobenen Kosten und der fehlenden Möglichkeit zur Nachfrage. Ein Kunde hatte öffentlich gemacht, wie er das System erlebt hat, nachdem er einen Leihwagen mit einer kleinen Schramme zurückgegeben hat. Zwei Drittel der direkt erhobenen Kosten in Höhe von 440 US-Dollar waren demnach für die Reparatur fällig, ein Drittel wurde für die Verarbeitung der Schadenserkennung und eine nicht näher erläuterte Gebühr eingefordert.


(mho)



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Kostenfalle In-App-Kauf: Eltern haften nicht immer fürs Kind


Ob am Smartphone, der Spielekonsole oder dem Tablet: Insbesondere Kinder und Jugendliche tauchen gerne mal in der digitalen Welt ab. Spielen sie dort „Free-to-play“-Titel wie Fortnite, Brawl Stars oder Clash of Clans, gehen Eltern zunächst einmal davon aus, dass dafür keine Kosten anfallen können. Doch das ist ein Irrglaube.

„Die Spiele verleiten dazu, Geld auszugeben“, sagt Alexander Wahl vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschlands (EVZ). Mit sogenannten In-App-Käufen ließen sich nämlich etwa Wartezeiten überbrücken, eine besondere Ausrüstung oder In-Game-Währungen wie Coins oder Juwelen erwerben. Und dann kann es schnell richtig teuer werden. Die Frage ist aber: Müssen Eltern dann wirklich die Kosten tragen?

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Das kommt ganz auf den Einzelfall an: In Deutschland sind Kinder bis 7 Jahre nicht geschäftsfähig, sie können daher gar keine gültigen Verträge wie In-Game-Käufe abschließen. Im Alter von 7 bis 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche zumindest beschränkt geschäftsfähig. Für einen wirksamen Vertrag benötigen sie die Zustimmung der Eltern. Haben Kinder also unbeaufsichtigt einen Kauf getätigt, sollten Eltern schnellstmöglich Widerspruch einlegen.

Haben Kinder den Zugang oder die Kreditkartendaten ihrer Eltern benutzt, kann es kompliziert werden. Dann müssen Erziehungsberechtigte Alexander Wahl zufolge nämlich nachweisen, dass sie den Kauf nicht selbst getätigt haben. Gleiches gilt, wenn ein Kauf nicht zum ersten Mal vom Kind getätigt wurde. „Die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben“, so Wahl.

Noch dazu gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Denn nach dem sogenannten Taschengeldparagrafen dürfen beschränkt geschäftsfähige Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren zumindest ihr Taschengeld frei verwenden, solange die Erziehungsberechtigten mit dem Zweck einverstanden sind. Eine vorherige Genehmigung ist dann nicht notwendig. Ist die ausgegebene Summe aber zu hoch oder wurde ein Abo abgeschlossen, greift der Taschengeldparagraf nicht.

Damit es beim Zocken gar nicht erst kostspielig wird, können Eltern folgende Tipps des EVZ befolgen:

  • Belegen Sie Einkäufe in Apps mit einem Passwortschutz oder deaktivieren Sie In-App-Käufe komplett im jeweiligen App-Store.
  • Vermeiden Sie die automatische Abrechnung über die Handyrechnung (sogenanntes „Carrier-Billing“) und richten Sie über Ihren Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre ein.
  • Mit Hilfe von Prepaid-Karten der App-Stores lassen sich die Ausgaben besser kontrollieren. Zahlungen, die über das Guthaben hinausgehen können dann nicht getätigt werden.
  • Hinterlegen Sie keine Zahlungsdaten auf dem Gerät Ihres Kindes. Spielt das Kind über Ihren Account, entfernen Sie die gespeicherten Daten oder sperren Sie sie im App-Store.


(afl)



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Ringen um Intel: Softbank steigt ein, US-Regierung will angeblich 10 Prozent


Softbank hat sich mit Intel auf einen umfangreichen Aktienkauf geeinigt – der japanische Mischkonzern will für zwei Milliarden US-Dollar Aktien des US-Halbleiterherstellers erwerben. Das teilten beide Unternehmen am Montag mit. An den Aktienmärkten wurde die Nachricht positiv aufgenommen, im nachbörslichen Handel zog der Kurs noch einmal deutlich an. Softbank hat zugesagt, die Anteile zu einem Preis von 23 US-Dollar zu übernehmen. Das liegt etwas unter dem Schlusskurs von Montag und 20 Prozent über dem vom Monatsanfang. Derweil berichtet Bloomberg, dass die US-Regierung unter Donald Trump 10 Prozent der Intel-Anteile übernehmen will, also fünfmal so viel wie Softbank. Damit würden die USA zum größten Anteilseigner.

Der kriselnde Chipkonzern ist in den vergangenen Wochen in den Fokus der US-Politik geraten, weil er als einziger aus den USA die leistungsfähigsten Halbleiter herstellen kann. Nachdem der US-Präsident noch vor Tagen den Rücktritt von Intel-Chef Lip-Bu Tan gefordert hat, konnte der bei einem Treffen vor einer Woche einen Meinungswechsel erreichen. Seitdem verhandeln der Konzern und die Regierung laut Medienberichten über einen Staatseinstieg, der vor allem auch dem Bau einer riesigen Intel-Fabrik im US-Bundesstaat Ohio zugutekommen soll. Deren geplante Inbetriebnahme hatte sich zuletzt immer weiter verzögert.

Laut Bloomberg wird in der US-Regierung überlegt, für den geplanten Einstieg Geld zu nutzen, das im Rahmen des US Chips Acts an Intel gehen sollte. Im Gegenzug dafür soll es nun also Aktien geben. Weder Intel noch die beteiligten Ministerien haben sich demnach aber zu den Berichten geäußert. Nachdem der Bericht über den geplanten US-Einstieg den Aktienkurs vorige Woche deutlich hat steigen lassen, sank der Kurs, nachdem am Montag die möglichen Details publik wurden, erklärt die Finanznachrichtenagentur noch. Erst nach Bekanntwerden des Deals mit Softbank drehte er wieder ins Plus. Der japanische Konzern ist bereits Mehrheitseigner von ARM, dem KI-Chipentwickler Graphcore und von Ampere Computing. Die Vereinbarung macht ihn jetzt zum fünftgrößten Intel-Aktionär.

Intel dominierte einst den Halbleiter-Markt, kämpft jetzt aber schon seit Jahren mit Problemen. Vor allem im Geschäft mit Chips für den KI-Boom eroberte Nvidia eine Spitzenposition. Zudem steht Intel auch stärker unter Druck im angestammten Geschäft mit PC-Prozessoren und Chips für Rechenzentren. Sollte die US-Regierung sich tatsächlich an Intel beteiligen, wäre das ein weiteres Anzeichen dafür, wie bereitwillig das Weiße Haus die Grenzen zwischen Staat und Industrie zu verwischen bereit ist. Erst vor wenigen Tagen wurde zudem bekannt, dass Nvidia und AMD die USA finanziell an Einnahmen mit KI-Chips in China beteiligen werden. Vergleichbares hat es dort bislang nicht gegeben.


(mho)



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Dienstag: Foxconn und Softbank kooperieren, Beratungshonorare im Einzelhandel


Foxconn und Softbank stellen in einer früheren Elektrofahrzeugfabrik im US-Bundesstaat Ohio künftig gemeinsam Ausrüstung für Rechenzentren her. Das Werk wird damit zum ersten Produktionsstandort des milliardenschweren Joint Ventures „Stargate Project“. Jeder Dritte lässt sich im Laden beraten, um dann doch günstiger online zu kaufen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage. Der Einzelhandel reagiert darauf mit Beratung gegen Honorar. Und IT-Fachkräfte sind in Deutschland deutlich weniger gefragt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Bei der Vorstellung des Stargate-Projekts im Januar kündigte US-Präsident Donald Trump Anfangsinvestitionen in Höhe von 100 Milliarden US-Dollar und die Schaffung von 100.000 neuen Jobs in den Vereinigten Staaten an. Insgesamt 500 Milliarden US-Dollar an Investitionen für KI-Infrastruktur versprachen die an dem Joint Venture beteiligten Konzerne OpenAI, Oracle und Softbank. Doch über ein halbes Jahr lang gab es kaum nennenswerten Fortschritt. Nun kündigte der taiwanesische Auftragsfertiger Foxconn an, zusammen mit dem japanischen Softbank-Konzern in einer ehemaligen Elektrofahrzeugfabrik im US-Bundesstaat Ohio Rechenzentrumsausrüstungen herzustellen. „Stargate Project“: Foxconn und Softbank bauen zusammen KI-Server

„Beratungsklau“ – etwa jeder Dritte hat sich schon einmal im stationären Einzelhandel beraten lassen, um dann doch im oftmals günstigeren Onlinehandel einzukaufen. Das sorgt für Ärger im Präsenzhandel. Immer mehr Fachgeschäfte gehen daher dazu über, sich ihre Beratungsleistung vergüten zu lassen – meist in Form von Gutscheinen, die beim Kauf dann angerechnet werden. Immer häufiger werden Kunden dazu gebracht, einen festen Beratungstermin zu buchen, in dem geschulte Mitarbeiter die Vor- und Nachteile der jeweiligen Produkte vermitteln oder diese ausprobieren lassen. Kann eine solche Beratung gegen Honorar funktionieren? Beratung im Laden, online gekauft: Der Einzelhandel geht gegen „Showrooming“ vor

Die Nachfrage nach IT-Personal in Deutschland sinkt gesamtwirtschaftlich „rasant“. Zu diesem Befund kommt eine am Montag veröffentlichte Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Betroffen sind demnach insbesondere hoch qualifizierte IT-Experten. Die Zahl der offenen Stellen für qualifizierte IT-Arbeitskräfte ist in Deutschland zwischen 2023 und 2024 um 26 Prozent gesunken, so die Studie. Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Rückgang offener Stellen und dem Einsatz von KI? Und obwohl die Nachfrage nach IT-Fachkräften zurückgegangen ist, bleibt der Fachkräftemangel in vielen Bereichen hoch. Wirtschaftsinstitut: IT-Fachkräfte sind in Deutschland deutlich weniger gefragt

Thailands Wirtschaft hängt stark vom Tourismus ab. Für das laufende Jahr rechnet die Regierung in Bangkok mit 33 Millionen ausländischen Touristen. Im Jahr 2019 vor der Covid-19-Pandemie verzeichnete das südostasiatische Land noch fast 40 Millionen Besucher. Um den Tourismussektor anzukurbeln, präsentierte das Finanzministerium des Landes nun ein Pilotprojekt, wonach Touristen zunächst 18 Monate lang Kryptowährungen in die Landeswährung Baht umtauschen können. Die Regierung erhofft sich davon eine Erhöhung der Ausgaben der Touristen um schätzungsweise zehn Prozent. „TouristDigiPay“: Thailand beginnt Umtausch von Kryptowährungen in Baht

Das Ergebnis ist ernüchternd und stellt eine millionenschwere Branche vor ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Ein großangelegter Feldversuch von IT-Sicherheitsexperten mit mehr als 19.500 Beschäftigten eines großen US-Gesundheitsdienstleisters hat gezeigt: Der praktische Nutzen gängiger Phishing-Trainingsprogramme in Unternehmen ist miserabel. Über einen Zeitraum von acht Monaten wurden die Angestellten mit zehn unterschiedlich gestalteten Phishing-Simulationen konfrontiert. Das Risiko, auf Phishing hereinzufallen, konnte dabei nicht signifikant gesenkt werden – egal wie intensiv oder interaktiv die Trainings sind. Verbesserung von nur 1,7 Prozent: Phishing-Training fast immer wirkungslos

Auch noch wichtig:

  • Der Onlineshop vidaXL meldet einen Einbruch in Server mit Kundendaten. Daten können abgeflossen sein, die authentischeres Phishing ermöglichen. vidaXL: Datenabfluss bei Onlineshop


(akn)



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