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Datenschutz & Sicherheit

Automatisierte Datenanalyse: Der grüne Palantir-Spagat


Das Land Baden-Württemberg hat mehr als 25 Millionen Euro ausgegeben, um eine Lizenz für Software des US-Konzerns Palantir zu kaufen, die in der Polizeiarbeit zum Einsatz kommen soll. Doch die Polizei hat rechtlich noch gar keine Befugnis, sie auch zu nutzen. Denn ein neues Polizeigesetz ist gerade erst auf dem Weg durch den Landtag in Stuttgart, um eine solche Befugnis zu schaffen.

Doch es regt sich erheblicher Widerstand, auch in Form einer öffentlichen Landtagspetition. Die Petition fordert unter anderem, den Palantir-Vertrag offenzulegen und ihn „rückabzuwickeln“.

In Baden-Württemberg sind solche Online-Petitionen eine ganz neue Beteiligungsform, die es erst seit dem Sommer gibt. 13.473 Menschen haben ihren Namen unter die Petition gegen den Einsatz der Palantir-Software gesetzt. Das Quorum von 10.000 Stimmen war damit erreicht, so dass gestern die erste öffentliche Online-Anhörung des Petitionsausschusses folgte.

Grüne auf den Barrikaden

Der Petent Sebastian Müller, der die Sache ins Rollen brachte, setzte sich in seiner Rede vor dem Ausschuss dafür ein, dass die Polizei in Baden-Württemberg nicht mit der Palantir-Software ausgestattet wird. Sich von diesem abgründigen US-Konzern abhängig zu machen, sei eine falsche Weichenstellung. Die Vereinigten Staaten seien insgesamt kein verlässlicher Partner mehr.

In der Rede vor dem Petitionsausschuss regt er an, von Experten rechtlich prüfen zu lassen, „welche Optionen es zum Kündigen der Verträge [mit Palantir] gibt“. Das Gesetzesvorhaben, das die polizeiliche automatisierte Datenanalyse erlauben würde, sieht Müller ebenfalls kritisch.

Das Problem heißt nicht nur Palantir

Der Petent ist langjähriger Umweltaktivist und aktives Grünen-Mitglied. Er trägt sein Anliegen auch innerhalb der grünen Landespartei vor und unterstützt eine Urabstimmung dazu. Nun werden Unterschriften gesammelt, um den Palantir-Einsatz zu verhindern. Wenn fünf Prozent der Grünen-Mitglieder zustimmen, wird ein Mitgliederentscheid fällig.

Weil die Grünen in Baden-Württemberg bekanntlich regieren und den Ministerpräsidenten stellen, könnte der Palantir-Protest im anstehenden Wahlkampf eine Rolle spielen. Denn im März 2026 will Cem Özdemir gern das Amt von Winfried Kretschmann übernehmen.

Zwar ist der zuständige Innenminister Thomas Strobl von der CDU, aber die für den Palantir-Einsatz notwendige Polizeigesetzänderung ist eine gemeinsame Sache der grün-schwarzen Koalition, die Kretschmann in seiner dritten Amtszeit als Ministerpräsident anführt. Auf der anstehenden Landesdelegiertenkonferenz ab 12. Dezember 2025, auf der das Landtagswahlprogramm festgezurrt werden soll, könnte Palantir zum Thema werden.

Beamte in Strobls Ministerium hatten im Sommer den Vertrag mit Palantir geschlossen, ohne den grünen Koalitionspartner vorab zu konsultieren. Die Grünen reagierten irritiert. Und es erzürnte auch die grüne Basis, die jetzt gern noch ein Wörtchen mitreden würde. Mehrere grüne Kreisverbände haben sich bereits gegen den Einsatz von Palantir positioniert. Dazu gehören Ulm, Tübingen, Mannheim und Karlsruhe.

Die grüne Landtagsfraktion hingegen trägt nach einem Kompromiss mit der CDU den Palantir-Einsatz mit, wenn auch mit Unmut. Der Süddeutschen Zeitung sagte Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz, man habe Bedenken und Sorgen aufgegriffen. Doch das Innenministerium habe den Palantir-Vertrag geschlossen, das könne man nicht mehr ändern.

Die Anhörung im Petitionsausschuss könnte nun mehr Grüne auf die Barrikaden bringen. Petent Müller sagte der Schwäbischen Zeitung, er wolle, „dass die Entscheidung noch gedreht wird“. Gegenüber netzpolitik.org zeigte sich Müller nach der Anhörung überrascht davon, dass viele Abgeordnete konkrete Regelungen im Polizeigesetz „gar nicht zu kennen schienen“.

Wie autoritäre Tech-Netzwerke die europäische Souveränität gefährden

Ein grüner Spagat

Rückenwind könnte nun von den Grünen im Bund kommen. Denn die veröffentlichten heute einen Sechs-Punkte-Plan mit dem Titel: Das Internet befreien! Freiheit im Internet garantieren! Darin wenden sie sich ausdrücklich auch gegen Palantir: „Wir lehnen jede Form digitaler Massenüberwachung ab, von der Chatkontrolle über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und öffentliche Gesichtserkennung bis hin zum Einsatz von Palantir-Software.“ Solche Vorhaben „schwächen unsere Freiheit und unsere Souveränität“, heißt es in dem Papier.

Digitale Unabhängigkeit

Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort Digitale Souveränität über Abhängigkeiten von Technologien, vor allem aus dem Nicht-EU-Ausland. Unterstütze unsere Arbeit!

Iniitiert wurde der Beitrag von der Bundesvorsitzenden Franziska Brantner und grünen Innenexperten wie dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin von Notz. Auch die Europaabgeordneten Alexandra Geese und Sergey Lagodinsky unterstützen ihn. Wie auch der Petent fordern die Spitzengrünen mehr „Unterstützung für freie und offene Software als Alternative zu den proprietären Anbietern“, zu denen auch Palantir mit seiner geschlossenen Software gehört. Die hohen Kosten für die Lizenzen könne man sich sparen.

Die Grünen auf Bundesebene positionieren sich damit klar gegen die automatisierte Rasterfahndung in den Polizeidatenbanken mit Palantir. Doch im Bund ist die Partei in der Opposition. Wie der Spagat funktionieren soll, dass die Regierungspartei in Baden-Württemberg zur selben Zeit die gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse schafft und Palantir auch ganz praktisch einzusetzen plant, müssen die Grünen erklären.

Landesdatenschutzbeauftragter bleibt kritisch

Der in den Ausschuss eingeladene Landesdatenschutzbeauftragte, Tobias Keber, ist schon Monate in die Beratungen zu Palantir und zum Polizeigesetz einbezogen. Er kritisierte, dass ihm die flankierende Verwaltungsvorschrift noch immer nicht vorgelegt worden sei. Diese sei jedoch „entscheidend“, um etwa Zugriffsrechte und weitere Details der praktischen Umsetzung bewerten zu können.

Tobias Keber in der Petitionsausschuss-Anhörung
Der Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber (Mitte) in der Petitionsausschuss-Anhörung.

Generell sieht Keber die neue Vorschrift zum Data Mining im Polizeigesetz nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das sich 2023 im Palantir-Urteil mit den Polizeigesetzen Hessens und Hamburgs auseinandergesetzt hatte. Die Paragraphen zur automatisierten Datenanalyse des hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei waren nicht verfassungsgemäß und teilweise nichtig.

Das Gericht stellte die enorm hohe Streubreite und Intensität der Grundrechtseingriffe fest. Im Urteil wurden detailreiche Anforderungen formuliert, wie eine automatisierte Datenanalyse überhaupt rechtmäßig sein kann.

Keber hatte seine Kritikpunkte am neuen Polizeigesetz bereits in einer schriftlichen Stellungnahme ausgeführt und im Innenausschuss dargelegt. Er fasste sie im Petitionsausschuss nochmal zusammen. Er forderte Änderungen und vor allem Präzisierungen. Denn die Regelungen seien in mehrfacher Hinsicht zu unbestimmt: Der Polizei selbst und nicht dem Gesetzgeber sei es teilweise überlassen, darüber zu bestimmen, welche Daten in die Analyse einflössen.

Die Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Datenanalyse seien tief. Beschuldigte und Verdächtige dürften nicht ohne rechtliche Schutzmaßnahmen mit unbeteiligten Dritten, Opfern oder Zeugen in einen Topf geworfen werden. Mehrere Regelungen seien mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar.

Landespolizeipräsidentin sieht in Palantir den „technologischen Marktführer“

Stefanie Hinz, Landespolizeipräsidentin von Baden-Württemberg, im Petitionsausschuss.
Stefanie Hinz (Mitte), Landespolizeipräsidentin von Baden-Württemberg, im Petitionsausschuss.

Die Landespolizeipräsidentin von Baden-Württemberg, Stefanie Hinz, verteidigte im Ausschuss die Entscheidung für den US-Konzern. Sie nannte Palantir den „technologischen Marktführer“ bei der Datenanalyse im Sicherheitsbereich. Es gebe „nach unserem Wissen keine vergleichbaren Produkte, die zeitnah funktionsbereit wären und alle fachlichen Anforderungen erfüllen“. Dem widersprechen Palantir-Konkurrenten vehement.

Man wolle die Software dennoch nur für fünf Jahre nutzen und strebe dann eine deutsche oder europäische Lösung an, so Hinz. Das betonte auch Innenminister Strobl bereits mehrfach.

Die Polizei in Baden-Württemberg nutzt nach Angaben der Polizeivertreter im Ausschuss hessische Infrastruktur, um Palantir anzuwenden. Die hessischen Landesrechenzentren der Polizei seien Partner. Der Rahmenvertrag, den das Bundesland Bayern mit einer deutschen Tochter von Palantir schloss, ermöglichte Baden-Württemberg, auf eine eigene Ausschreibung zu verzichten und den Vertragsschluss damit erheblich zu beschleunigen.

Petitionsausschuss entscheidet geheim

Die ursprünglich vorgesehene Stunde zur öffentlichen Besprechung des Anliegens des Petenten wurde durch die zahlreichen Fragen der Abgeordneten deutlich überschritten. Was aber der Petitionsausschuss entscheiden wird, bleibt der Öffentlichkeit vorenthalten. Denn das wird in nicht-öffentlicher Sitzung beraten.

Der Ausschuss könnte zwar Vorschläge machen, etwa zur Rückabwicklung des Palantir-Vertrages im Sinne des Petenten, die das Parlament dann berücksichtigen kann. Landespolizeipräsidentin Hinz gab aber bereits einen Hinweis, wie es ausgehen könnte. Zwar als Vertreterin der Exekutive geladen, nahm sie sich dennoch die Freiheit, das Anliegen der Petition insgesamt zu beurteilen. Die Juristin beendete schon ihr Eingangsstatement mit der Bemerkung, dass „der Petition nicht abgeholfen werden“ könne.



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Wie Festplattenfunde Datenschutzprobleme in einer Gemeinde offenbaren


Etwas mehr als 6000 Einwohner zählt die Gemeinde Markt Kipfenberg, die laut Homepage „der geografische Mittelpunkt Bayerns im Herzen des Naturparks Altmühltal“ ist. Bekannt ist der Ort Kipfenberg unter anderem dafür, dass vor rund 2000 Jahren der Limes mitten durch den Ort verlaufen war, der die Grenze des Imperium Romanum zum freien Germanien markiert hatte. Dass die Gemeinde auch antiquierte Methoden zur Datenträger-Aufbewahrung pflegt, zeigt ein aktueller Fall.

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Paul Müller (Name geändert) ist seit 1980 Einwohner Kipfenbergs. Seit 2022 wohnt er in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, das der Gemeinde Markt Kipfenberg gehört. Im August 2023 suchte Müller nach Zustimmung des Hausmeisters den Versorgungsraum im Keller auf, um dort den Stromzähler abzulesen. Seiner Schilderung zufolge befanden sich unter dem Zählerschrank, achtlos auf dem Boden abgestellt, drei Pappkisten, die mit 30 bis 40 Festplatten und einer ebenso großen Anzahl Sicherungsbändern befüllt waren. Eines der Bänder sei mit der Abkürzung „EWO“ versehen gewesen. Müller vermutet, dies steht für „Einwohnermeldeamt“.

Zu diesem Zeitpunkt habe am Versorgungsraum ein Türschloss gefehlt. Der Weg von außerhalb dorthin sei für jeden seit drei Wochen frei zugänglich gewesen, weil wegen Bauarbeiten das Tiefgaragentor ebenfalls offengestanden habe. Auf dem Weg sei ihm außerdem ein offener Karton mit anderen Dingen aufgefallen, in dem sich augenscheinlich auch eine Festplatte aus dem Fundus befunden habe. Seine Vermutung: Einer der Bauarbeiter habe sich bereits bedient und etwas zur Seite geschafft. Müller legte seinen Angaben zufolge die Platte wieder in eine der drei Kisten zurück. Er erzählte einem Nachbarn von dem Fund. Dieser habe den Bürgermeister von Markt Kipfenberg informiert, der dann auch vor Ort erschienen sei. Der Bürgermeister habe damals versichert, die Datenträger seien bereits zuvor „sicherheitsgelöscht“ worden.

Man könnte meinen, dieser Vorfall habe nun dafür gesorgt, dass die Gemeinde ihr mangelhaftes Entsorgungskonzept für gebrauchte Datenträger geändert hat. Doch am 29. September 2025 sind offensichtlich dieselben Datenträger wieder im Haus aufgetaucht, dieses Mal fand ein Nachbar Müllers sie im unverschlossenen Heizungskeller hinter Wasserboilern. Müller berichtete uns, dass dieser Heizungskeller „unverschlossen war und in der Regel ständig wechselnden Reinigungskräften, Servicekräften der Heizungsfirma und Mitarbeitern der Gemeinde“ zugänglich gewesen sei. Er habe wie beim ersten Vorfall die Datenträger fotografiert und festgestellt, dass es sich um dieselben wie beim Fund zwei Jahre zuvor gehandelt habe, außer, dass einige gefehlt hätten.

Diesmal habe er zwei Festplatten herausgegriffen, mit in die Wohnung genommen und gemeinsam mit seinem Nachbarn als Zeugen an seinen PC angeschlossen. Er habe nun wissen wollen, ob sie wirklich sicherheitsgelöscht seien. Keine sei verschlüsselt oder gelöscht gewesen. Auf einer Platte fand er seinen Angaben zufolge eine Verzeichnisstruktur, deren Ordner „Personalwesen, Bescheide, Bauverwaltung oder Standesamt“ hießen. Außerdem habe er Protokolle von nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen von 1992 bis 2015 gesehen. Er habe Screenshots von der Verzeichnisstruktur gefertigt, keine Daten gespeichert, die Platte wieder abgezogen und in die Kiste zurückgelegt. Die andere habe er behalten, die Polizei über den Fund und sein Vorgehen informiert und die Platte „zur Beweissicherung“ dort abgegeben.

Müller ging seinen Worten zufolge und wohl mit einiger Berechtigung davon aus, dass das Band mit der Aufschrift „EWO“ hoch vertrauliche Daten des Einwohnermeldeamtes enthält. Deshalb habe er „umgehend eine Gemeindemitarbeiterin, die in der Nachbarschaft wohnt und einen ‚Dienstschlüssel‘ besitzt, aufgefordert, den Kellerraum unverzüglich abzuschließen“. Dies geschah dann auch.



Zwischenablage, abseits des Fundorts: Ein Bauarbeiter könnte sich bereits am Datenträgerfundus der Gemeinde bedient haben.(Bild: Paul Müller)

Anschließend habe er die Gemeinde mangels Vertrauen nicht mehr informiert, sondern die Geschehnisse direkt der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet. In Bayern ist die Datenschutzaufsicht zweigeteilt: Für den nicht-öffentlichen Bereich, also die Unternehmen, zeichnet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach verantwortlich. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) sitzt in München und beaufsichtigt öffentliche Stellen, also etwa Behörden und Gemeinden. Genau dorthin versandte Müller seine Meldung. Außerdem informierte er c’t über die Vorfälle.

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Wir haben beim BayLfD angefragt, ob die Behörde in der Sache ein Verfahren eingeleitet hat. Man behandele die Frage, „ob und mit welchem Inhalt ihm Beschwerden oder Kontrollanregungen vorliegen und Verfahren durchgeführt werden, grundsätzlich vertraulich“, teilte uns Regierungsdirektor Patrick Veigel vom BayLfD am 8. Dezember mit. Er könne daher „lediglich allgemein bestätigen, dass in der KW 50 eine Vor-Ort-Prüfung bei der Gemeinde Kipfenberg durchgeführt wird“.

Dies hatte uns indirekt zuvor bereits Silvia Obermeier, Geschäftsleiterin der Gemeinde Markt Kipfenberg, bestätigt. Es sei ein Vororttermin geplant, teilte sie uns Ende November mit. Unsere Fragen zu den Vorfällen beantwortete Obermeier so: Man werde „bis zur Klärung mit dem Landesdatenschutzbeauftragen keine Angaben hierzu machen können. Danach sind wir gerne bereit, eine Stellungnahme abzugeben“. Die Gemeinde nehme „die Angelegenheit sehr ernst“ und unternehme alles, damit so etwas nicht mehr vorkommt. Und: „Die Datenträger sind sicher verwahrt, sodass Folgeschäden ausgeschlossen sind.“

Eigentlich wollten wir von der Gemeinde wissen, wer Zugriff auf die mutmaßlich teils sensiblen Daten von Einwohnern und Mitarbeitern gehabt haben könnte. Außerdem interessierte uns, wieso die Datenträger laut Hausbewohner Müller nach zwei Jahren erneut in einem ungesicherten Raum aufbewahrt wurden, und was dazwischen alles damit geschah. Immerhin scheint es zumindest möglich, dass Daten in fremde Hände gelangten.



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Datenschutz & Sicherheit

Wir wollen ein Netz für alle


Google bietet uns seine Dienste kostenlos an und lässt uns unbemerkt mit unseren Daten zahlen. Wer bei Metas Social-Media-Portalen Reichweite bekommt und wer untergeht, bestimmen undurchsichtige Empfehlungssysteme. Tech-Konzerne wenden Unsummen dafür auf, gesetzliche Regulierung in ihrem Sinne mit Lobbyarbeit zu beeinflussen.

Doch es gibt Alternativen zu den großen monopolistischen Strukturen – für den privaten Chat unter Freund:innen, die Datenspeicherung auf Arbeit oder auch für die Infrastruktur unseres Staates. Wir machen diese Lösungen sichtbar und geben auch denen eine Stimme, die keine millionenschweren Lobbyabteilungen hinter sich haben.

Dafür brauchen wir deine Unterstützung.

In diesem Jahr fehlen uns noch 252.337 Euro.

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Datenschutz & Sicherheit

Netzwerk des Bundestags am Montag stundenlang ausgefallen


Ab 14:30 Uhr ging am Montagmittag erst einmal nichts mehr im Deutschen Bundestag – das Netzwerk, E-Mail, gemeinsame Laufwerke und die Drucker waren offline. Die bestätigte ein Sprecher auf Anfrage von heise online.

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Parallel zu den Waffenstillstands-Verhandlungen, die wenige Meter weiter im Bundeskanzleramt mit dem ukrainisichen Präsidenten Wolodimir Selenskyj, Donald Trumps Schwiegersohn Jared Kushner und dem US-Sondergesandten Steve Witkoff stattfinden, ein gezielter Angriff auf die Bundestags-IT? Und das, nachdem erst am vergangenen Freitag das Auswärtige Amt die Bundesregierung den russischen Botschafter einbestellt hatte – wegen Desinfomations- und IT-Sicherheitsvorfällen, welche die Nachrichtendienste der Bundesrepublik klar russischen Akteuren zuschreiben? Sollte es sich um eine Machtdemonstration, etwa der Fancy Bear getauften, und auch als Advanced Persistent Threat 28 (APT28) identifizierten Einheit des russischen Militärgeheimdienstes GRU handeln? Der sich schon in der Vergangenheit im Bundestagsnetzwerk zu schaffen gemacht haben soll?

Die Aufregung jedenfalls war unter Abgeordneten, Mitarbeitern und Medien am Montagnachmittag ausgesprochen groß. Erst nach mehreren Stunden kamen die Netze wieder ans Laufen. Was genau passiert ist, darüber herrscht derzeit noch keine Klarheit, betont ein Sprecher der Verwaltung des Bundestags. „Routinemäßig“ sei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hinzugezogen worden – was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war, da das BSI als Exekutivbehörde eigentlich nicht für die gesetzgebende Gewalt, das Parlament, zuständig ist. Am frühen Abend, so der Sprecher, seien die Systeme nach und nach wieder in Betrieb genommen worden. Er betonte: „Die Ursache für die Störung ist aktuell weiter offen.“ Allerdings spricht die schnelle Wiederinbetriebnahme gegen den Verdacht, dass diese nachhaltig kompromittiert sein könnten.

Der Bundestag steht immer wieder im Fokus von Angriffen. Das Parlament verfügt dabei über gleich mehrere, voneinander teilweise unabhängige IT-Infrastrukturen. Die Methoden schwanken dabei von manipulierten USB-Sticks über gestreute Attacken auf Office-Produkt bis hin zu gezieltem Spearphishing gegen einzeln Akteure. Der Bundestag selbst betreibt ein Netzwerk für die Arbeitsplatzrechner und Drucker der Abgeordneten und Mitarbeiter sowie der Parlamentsverwaltung. Die Bundestagsfraktionen wiederum nutzen teils eigene IT-Infrastruktur. Dazu kommt ein WLAN im Bundestag, das weitgehend vom Rest der Netze separiert ist – und auch vom heutigen Ausfall nicht betroffen gewesen sein soll.

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