Künstliche Intelligenz
Automatisierte Urheberrechtsverfolgung: Wie Bildersuche Abmahnungen auslöst
Wer ein Foto im Netz verwendet, ohne es lizenziert zu haben, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. Doch auch, wer im Recht ist, kann in die Mühlen eines industrialisierten Rechtsdurchsetzungssystems geraten. Was Betroffene über Ansprüche, Beweislast und Kosten wissen müssen.
Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.
Urheberrechtlicher Schutz von Fotografien
Fotografien sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt – allerdings in zwei Schutzkategorien. Lichtbildwerke setzen eine persönliche geistige Schöpfung voraus und genießen die volle Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Einfache Lichtbilder ohne schöpferische Höhe sind als verwandtes Schutzrecht für 50 Jahre ab Erscheinen oder Herstellung geschützt. In beiden Fällen liegt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Fotografen, der anderen Personen oder Unternehmen Lizenzen erteilen oder die Nutzung untersagen kann. Stock-Agenturen erwerben von Fotografen Nutzungsrechte und vermarkten diese weiter.
Rechtlich entscheidend ist dabei: Verstöße im eigenen Namen gerichtlich zu verfolgen setzt voraus, dass ein ausschließliches Nutzungsrecht vorliegt. Wer lediglich eine einfache Lizenz hält, dem muss der Urheber ausdrücklich das Recht zur Anspruchsdurchsetzung einräumen, sonst fehlt die sogenannte Aktivlegitimation. Ob eine Agentur tatsächlich über ausschließliche Rechte verfügt, ist für Außenstehende kaum zu beurteilen, da die zugrunde liegenden Verträge nicht öffentlich zugänglich sind. Meist ist das aber nicht der Fall – ein erheblicher Angriffspunkt für Abgemahnte.
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