Apps & Mobile Entwicklung
Bei Amazon Prime winkt Rückzahlung
Amazon hat einen Dämpfer kassiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB von Amazon Prime nicht rechtens ist – und genau diese Klausel war die Grundlage dafür, dass Amazon die Prime-Preise 2022 einfach mal so angezogen hat. Das könnte Folgen haben.
Rückblick: 2022 hat Amazon die Preise für Prime-Abos deutlich erhöht. Statt 7,99 Euro im Monat waren plötzlich 8,99 Euro fällig, und wer jährlich zahlt, musste 89,90 Euro statt bisher 69 Euro berappen – also fast 30 Prozent mehr! Als Begründung hieß es damals, man müsse auf „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ reagieren. Klingt nachvollziehbar – aber rechtlich war das Ganze wohl nicht so sauber, wie Amazon dachte.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich die Sache genauer angeschaut und gegen diese Preiserhöhung geklagt. Schon vor dem Landgericht Düsseldorf bekamen sie Recht (Az. 12 O 293/22). Und jetzt, in zweiter Instanz, hat das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, Urteil vom 30. Oktober 2025) die Entscheidung bestätigt: Die sogenannte Preisanpassungsklausel in den AGB ist unwirksam.
Warum das Amazon-Prime-Urteil so wichtig ist
Im Kern ging es um eine Formulierung in den AGB von Amazon Prime. Darin behielt sich Amazon das Recht vor, die Preise „nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien“ anzupassen – etwa wegen Inflation, steigender Kosten oder höherer Lizenzgebühren. Klingt erst mal harmlos.
Das Problem: Diese Klausel gibt Amazon einseitig das Recht, die Gebühren zu erhöhen. Ihr als Kunden habt nur eine Option – kündigen. Laut dem OLG Düsseldorf ist das aber keine echte Vertragsänderung im Sinne des Verbraucherschutzes. Eine Preiserhöhung ohne Eure ausdrückliche Zustimmung sei schlicht nicht zulässig.
Was das für Euch bedeutet
Wenn Ihr also ein Amazon-Prime-Abo habt und Euch über die gestiegenen Preise geärgert habt: Dieses Urteil könnte Euch bares Geld bringen! Denn laut der Verbraucherzentrale NRW könnten Rückforderungen möglich sein – also zu viel gezahlte Beiträge, die Amazon unter Umständen zurückzahlen muss.
Allerdings: Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, es „gründlich prüfen“ zu wollen. Eine Revision wurde zugelassen, also kann der Fall noch weitergehen. Trotzdem: Die Chancen für Verbraucher stehen momentan richtig gut.
Rückzahlung bei Amazon Prime – was Ihr jetzt tun könnt
Die Verbraucherzentrale NRW prüft aktuell, ob eine Sammelklage vorbereitet wird. Das würde bedeuten, dass Ihr Euch anschließen könnt, um gemeinsam eine Rückzahlung durchzusetzen. Wenn Ihr also Prime-Mitglieder seid und seit 2022 höhere Beiträge zahlt, solltet Ihr das Thema auf dem Schirm haben.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist aber nicht nur ein Schlag für Amazon, sondern auch ein Signal an die gesamte Branche. Streamingdienste, Online-Shops oder Plattformen mit Abo-Modellen müssen jetzt genau hinschauen. Preisänderungen dürfen nicht einseitig durchgedrückt werden, sondern müssen transparent und fair gestaltet sein – mit klarer Zustimmung der Kunden.
Bleibt also aufmerksam, verfolgt die nächsten Schritte der Verbraucherzentrale NRW – und checkt Eure Prime-Abos. Vielleicht klingelt bald nicht nur der Paketbote, sondern auch die Bank mit einer schönen Rückzahlung von Amazon.
Apps & Mobile Entwicklung
Smartphones: Was ist euch wichtig und kann das noch begeistern?
Diese Woche geht es in der Sonntagsfrage um eure Smartphones. Wie lange nutzt ihr euer aktuelles Modell schon, wie groß ist es und wie viel hat es gekostet? Welche Aspekte sind euch bei einer Neuanschaffung besonders wichtig? Und können euch neue Smartphones überhaupt noch begeistern?
Smartphones in der Identitätskrise
Smartphones leben im Jahr 2025 länger denn je und sind auf den ersten Blick so unaufregend wie nie zuvor. Technisch ist das gegenwärtig noch immer vorherrschende Konzept eines dünnen Quaders mit Touchscreen ausgereift und bis ins kleinste Detail zu Ende entwickelt – oder? Tatsächlich wissen Smartphones und deren Hersteller besser denn je, gegenüber Kunden immer höhere Kaufpreise zu rechtfertigen. Sei es mit falt- oder klappbaren Formfaktoren, immer ausladenderen Kamera-Modulen oder besonders dünnen Modellvarianten – oder einer Kombination davon.
Aber gibt es für euch bei all der Auswahl das perfekte Smartphone, das keine Wünsche offen lässt? Und nach welchen Kriterien wird das entschieden? Diesen Sonntag soll es darum gehen, welche Aspekte eines Smartphones der Community auf ComputerBase am wichtigsten sind.
Beginnen wir zunächst mit einer Bestandsaufnahme: Welche Smartphones nutzt die Community aktuell? Dass die Leserinnen und Leser in absteigender Reihenfolge auf Modelle von Apple, Google und Samsung setzen, bevor nach größerem Abstand Xiaomi und weitere asiatische Hersteller folgen, ist aus der alljährlich stattfindenden großen Community-Umfrage vom Jahreswechsel bekannt. Der Vollständigkeit halber sei die Frage an dieser Stelle aber dennoch gestellt.
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Apple
Historie: 20,6 % ➚ 21,9 % ➚ 22,8 % ➚ 25,2 % ➚ 27,2 % ➚ 28,6 % ➚ 30,1 % ➚ 31,5 %
-
BlackBerry
Historie: 0,7 % ➘ 0,5 % ➙ 0,5 % ➘ 0,3 % ➘ 0,2 % ➘ 0,1 % ➙ 0,1 % ➘ 0,0 %
-
Google
Historie: 3,4 % ➘ 3,0 % ➚ 3,7 % ➙ 3,7 % ➚ 9,9 % ➚ 14,5 % ➚ 18,5 % ➚ 20,5 %
-
LG
Historie: 5,2 % ➘ 3,9 % ➘ 2,4 % ➘ 1,7 % ➘ 1,3 % ➘ 0,7 % ➘ 0,5 % ➘ 0,2 %
-
Honor
Historie: 2,3 % ➚ 3,0 % ➘ 2,3 % ➘ 1,7 % ➘ 0,9 % ➘ 0,4 % ➚ 0,5 % ➚ 0,6 %
-
HTC
Historie: 2,7 % ➘ 1,5 % ➘ 0,7 % ➘ 0,4 % ➘ 0,3 % ➘ 0,1 % ➘ 0,0 % ➙ 0,0 %
-
Huawei
Historie: 7,0 % ➚ 9,5 % ➚ 11,2 % ➘ 8,8 % ➘ 6,4 % ➘ 3,7 % ➘ 2,3 % ➘ 1,3 %
-
Motorola
Historie: 5,1 % ➘ 4,7 % ➘ 3,6 % ➘ 3,3 % ➘ 2,4 % ➘ 2,0 % ➚ 2,1 % ➘ 2,0 %
-
Nokia
Historie: 2,5 % ➚ 3,0 % ➙ 3,0 % ➘ 2,1 % ➘ 1,4 % ➘ 1,0 % ➘ 0,8 % ➘ 0,6 %
-
OnePlus
Historie: 7,3 % ➘ 7,1 % ➚ 7,2 % ➚ 7,6 % ➘ 7,0 % ➘ 5,8 % ➘ 4,1 % ➘ 3,0 %
-
Oppo
Historie: 0,1 % ➙ 0,1 % ➙ 0,1 % ➚ 0,3 % ➚ 0,7 % ➚ 0,9 % ➘ 0,5 % ➘ 0,4 %
-
Samsung
Historie: 24,9 % ➘ 22,5 % ➘ 22,0 % ➘ 21,3 % ➚ 21,9 % ➚ 23,2 % ➘ 23,0 % ➚ 24,1 %
-
Sony
Historie: 5,4 % ➘ 4,7 % ➘ 3,7 % ➘ 3,1 % ➘ 2,8 % ➘ 2,5 % ➘ 2,3 % ➘ 2,1 %
-
Xiaomi
Historie: 4,0 % ➙ 4,0 % ➚ 12,7 % ➚ 14,3 % ➙ 14,3 % ➘ 12,4 % ➘ 10,5 % ➘ 9,0 %
-
Sonstiges
Historie: 8,7 % ➘ 7,0 % ➘ 4,3 % ➘ 3,6 % ➘ 3,5 % ➚ 4,1 % ➚ 4,5 % ➚ 4,6 %
Auf der Hand liegt außerdem die Frage nach der Größe des Smartphones. Um das aufwändige Hantieren mit Dimensionen und Volumen zu umgehen, geht der Vergleich der Einfachheit halber über die Diagonale des Bildschirms – bei modernen Geräten bedeckt dieser ohnehin weitestgehend die gesamte Vorderseite.
-
unter 3,5 Zoll
Historie: 0,3 %
-
3,5 bis 3,9 Zoll
Historie: 0,2 %
-
4 bis 4,4 Zoll
Historie: 0,6 %
-
4,5 bis 4,9 Zoll
Historie: 2,6 %
-
5 bis 5,4 Zoll
Historie: 6,3 %
-
5,5 bis 5,9 Zoll
Historie: 10,9 %
-
6 bis 6,4 Zoll
Historie: 45,2 %
-
6,5 bis 6,9 Zoll
Historie: 32,6 %
-
7 Zoll oder größer
Historie: 1,3 %
Einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Dimensionen hat freilich der Formfaktor: Habt ihr ein Foldable oder ein „normales“ Smartphone?
-
Ja, ich besitze ein Foldable-Smartphone (Flip)
Historie: 1,8 %
-
Ja, ich besitze ein Foldable-Smartphone (Fold)
Historie: 3,1 %
-
Nein, aber ich habe mal eines besessen
Historie: 4,1 %
-
Nein, ich hatte auch noch nie eines
Historie: 91,0 %
Wie alt ist euer Smartphone schon?
Wann kam euer aktuelles Smartphone eigentlich in den Handel? Es geht also explizit nicht um das Datum, an dem ihr das Gerät in Betrieb genommen und eingerichtet habt, sondern im Grunde genommen das Alter der Modellreihe.
-
2016 oder früher
Historie: 1,6 %
-
2017
Historie: 1,8 %
-
2018
Historie: 3,9 %
-
2019
Historie: 6,8 %
-
2020
Historie: 12,8 %
-
2021
Historie: 18,1 %
-
2022
Historie: 22,1 %
-
2023
Historie: 26,8 %
-
2024
Historie: 6,3 %
Falls ihr euer Smartphone aber tatsächlich erst weit nach dem Marktstart bekommen und eingerichtet habt, ist die nächste Umfrage interessant: Wie viele Jahre habt ihr euer aktuelles Gerät schon in Betrieb?
Wie teuer war der Spaß?
Ebenfalls offensichtlich ist die Frage nach dem Preis: Wie teuer war euer Smartphone? Falls ihr euer Mobiltelefon im Rahmen eines Mobilfunktarifes erhalten habt und monatlich abbezahlt, so könnt ihr entweder ausrechnen, wie viel Geld ihr für das Smartphone tatsächlich gezahlt habt oder aber euch enthalten.
-
Weniger als 100 Euro
Historie: 2,4 % ➚ 2,6 %
-
100 bis 199 Euro
Historie: 6,8 % ➘ 4,5 %
-
200 bis 299 Euro
Historie: 11,2 % ➘ 9,9 %
-
300 bis 399 Euro
Historie: 14,6 % ➘ 11,6 %
-
400 bis 499 Euro
Historie: 9,7 % ➘ 8,0 %
-
500 bis 599 Euro
Historie: 9,1 % ➘ 8,0 %
-
600 bis 699 Euro
Historie: 7,6 % ➘ 7,5 %
-
700 bis 799 Euro
Historie: 6,7 % ➚ 6,9 %
-
800 bis 899 Euro
Historie: 7,2 % ➘ 6,6 %
-
900 bis 999 Euro
Historie: 4,1 % ➚ 4,8 %
-
1.000 bis 1.099 Euro
Historie: 3,1 % ➚ 5,4 %
-
1.100 bis 1.199 Euro
Historie: 3,0 % ➚ 5,7 %
-
1.200 bis 1.299 Euro
Historie: 4,4 % ➚ 5,7 %
-
1.300 bis 1.399 Euro
Historie: 2,3 % ➚ 3,7 %
-
1.400 bis 1.499 Euro
Historie: 2,6 % ➚ 3,9 %
-
1.500 bis 1.599 Euro
Historie: 1,5 % ➚ 2,4 %
-
1.600 Euro oder mehr
Historie: 2,2 %
-
Ich habe kein Smartphone.
Historie: 0,4 % ➙ 0,4 %
Um die bereits angesprochene Möglichkeit, neue Smartphones nicht nur separat kaufen zu können, sondern auch im Rahmen von Mobilfunkverträgen zu erhalten, geht es in der nächsten Umfrage. Wie kamt ihr an euer aktuelles Gerät?
-
Ich habe mein aktuelles Smartphone unabhängig von einem Mobilfunktarif neu gekauft.
Historie: 70,8 % ➚ 71,5 %
-
Ich habe mein aktuelles Smartphone unabhängig von einem Mobilfunktarif gebraucht gekauft.
Historie: 9,7 % ➘ 8,3 %
-
Ich habe mein aktuelles Smartphone im Rahmen meines Mobilfunktarifes erhalten.
Historie: 14,1 % ➚ 14,8 %
-
Ich habe ein Diensthandy.
Historie: 3,8 % ➚ 4,0 %
-
Ich habe mein aktuelles Smartphone geschenkt bekommen.
Historie: 1,6 % ➘ 1,4 %
Was kann euch an Smartphones (noch) begeistern?
Wenn ihr euch ein neues Smartphone kaufen würdet, worauf würdet ihr bei der Wahl des Modells besonders achten? Gerne könnt ihr in den Kommentaren begründen, wieso ihr für eine bestimmte Option gestimmt habt oder aber erklären, wieso etwas ganz anderes eine viel höhere Priorität verdient.
-
Formfaktor (faltbar, klappbar, „normal“ etc.)
-
Größe und Gewicht
-
Design und Farbe
-
Betriebssystem
-
Rechenleistung (CPU, GPU, NPU)
-
Kameras (Bildqualität, Auflösung, Brennweiten etc.)
-
Akkulaufzeit und -ladegeschwindigkeit
-
Selbst schnell austauschbarer Akku
-
Einfache und wirtschaftliche Reparierbarkeit
-
Langlebigkeit, Robustheit und Resistenz gegen bspw. Wasser, Staub oder Kratzer
-
Notfall-Funktionen (Unfallerkennung, Satellitenkommunikation etc.)
-
Software- und Update-Support über die Zeit
-
Etwas ganz anderes, siehe meinen Kommentar im Forum
Das Grundkonzept Smartphone kann schon seit einigen Jahren als „ausentwickelt“ bezeichnet werden. Große Revolutionen gibt es kaum noch – und wenn doch, stellt sich zumeist vordergründig die Sinnfrage. Könnt ihr euch also überhaupt noch für neue Smartphones begeistern? Oder lässt euch das Thema zunehmend kalt?
-
Ja, neue Smartphones und deren Features interessieren mich lange nicht mehr so sehr wie noch vor einigen Jahren. Ich wechsele in der Konsequenz seltener.
-
Ja, neue Smartphones und deren Features interessieren mich lange nicht mehr so sehr wie noch vor einigen Jahren. Ich wechsele mein Smartphone aber dennoch spätestens jedes zweites Jahr.
-
Na ja, ein Stück weit mag das zustimmen, ich kann mich aber immer noch gut und gerne für neue Smartphones begeistern.
-
Nein, gar nicht. Ich finde neue Smartphones noch immer genau so spannend wie vor einigen Jahren.
-
Nein, im Gegenteil – Smartphones sind gerade so spannend, wie schon lange nicht mehr: Man denke an Foldables, superdünne Modelle oder die immer besser werdenden Kameras.
-
Nun, was soll ich sagen, ich war glaube ich schon immer „Smartphone-müde“ und konnte mich noch nie dafür begeistern.
Mitmachen ist ausdrücklich erwünscht
Die Redaktion freut sich wie immer über fundierte und ausführliche Begründungen zu euren Entscheidungen in den Kommentaren zur aktuellen Sonntagsfrage. Wenn ihr persönlich ganz andere Ansichten vertretet, die von den bei den Umfragen im Artikel gegebenen Antwortmöglichkeiten nicht abgedeckt werden, könnt ihr davon ebenfalls im Forum berichten. Auch Ideen und Anregungen zu inhaltlichen Ergänzungen der laufenden oder zukünftigen Umfragen sind gerne gesehen.
Leser, die sich noch nicht an den vergangenen Sonntagsfragen beteiligt haben, können dies gerne nachholen, denn die Umfragen laufen stets über eine Dauer von 30 Tagen. Voraussetzung zur Teilnahme ist lediglich ein kostenloser ComputerBase-Account. Insbesondere zu den letzten Sonntagsfragen sind im Forum häufig nach wie vor spannende Diskussionen im Gange.
Die letzten zehn Sonntagsfragen in der Übersicht
Motivation und Datennutzung
Die im Rahmen der Sonntagsfragen erhobenen Daten dienen einzig und allein dazu, die Stimmung innerhalb der Community und die Hardware- sowie Software-Präferenzen der Leser und deren Entwicklung besser sichtbar zu machen. Einen finanziellen oder werblichen Hintergrund gibt es dabei nicht und auch eine Auswertung zu Zwecken der Marktforschung oder eine Übermittlung der Daten an Dritte finden nicht statt.
Apps & Mobile Entwicklung
Bug im optionalen Oktober-Update: Taskmanager lässt sich unter Windows 11 nicht beenden

Wenn Nutzer das optionale Oktober-Update für Windows 11 24H2 und 25H2 (KB5067036) installieren, kann es zu Problemen mit dem Taskmanager kommen. Dieser schließt dann nicht mehr korrekt, sondern läuft im Hintergrund weiter. Mit dem erneuten Öffnen startet dann eine weitere Instanz.
Über den Fehler berichteten etwa zahlreiche Nutzer auf Reddit, Medien wie The Verge registrierten den Bug ebenfalls. Microsoft hat mittlerweile reagiert, der Taskmanager-Hänger befindet sich nun in der Liste der bekannten Probleme.
Wenn Nutzer von dem Fehler betroffen sind, reicht ein Klick auf die X-Schaltfläche nicht aus, um den Prozess vollständig zu beenden. Das Fenster ist zwar geschlossen, der Taskmanager läuft aber im Hintergrund weiter.
Starten Nutzer den Taskmanager nun abermals, wird ein neuer Prozess eröffnet. Damit läuft der Taskmanager in mehreren Instanzen und das Spiel lässt sich beliebig wiederholen, was ab einem gewissen Punkt die Performance des Systems beeinträchtigen kann.
Microsoft empfiehlt Workarounds als vorläufige Lösung
Eine offizielle Lösung existiert noch nicht, Microsoft arbeitet noch daran. Bis dahin empfiehlt man betroffenen Nutzern aber Workarounds. Wenn man den Taskmanager einmalig geöffnet hat, lässt sich der Prozess über die „Task beenden“-Funktion stoppen.
Wer bereits mehrere Taskmanager-Instanzen gestartet hat, kann diese schließen, indem die Eingabeaufforderung als Administrator geöffnet und der Befehl „taskkill.exe /im taskmgr.exe /f“ eingegeben wird. Dadurch werden alle laufenden Instanzen des Taskmanagers geschlossen.
Apps & Mobile Entwicklung
Chatkontrollen-Pflicht vor dem Aus: Dänische Ratspräsidentschaft will freiwillige Lösung
Eine verpflichtende Chatkontrolle für Messenger-Dienste rückt in immer weitere Ferne. Die dänische Ratspräsidentschaft, die die entsprechenden Pläne verfolgt hat, will nun auf eine freiwillige Lösung setzen, berichtet Euroactiv.
Im Kern ist die dänische Regierung immer noch dafür eine allgemeine Chatkontrolle, bei der Internetdienste auch verschlüsselte Inhalte scannen müssen. Im EU-Rat gibt es dafür jedoch keine Mehrheit, Anfang Oktober ist erneut ein Anlauf unter anderem am Widerstand aus Deutschland gescheitert. Weil die bestehenden Regeln im April 2026 auslaufen, will sich Dänemark jetzt für freiwillige Vorgaben einsetzen.
Schon jetzt dürfen Internetdienste die Inhalte der Nutzer scannen, ob Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu entdecken. Ob sie es machen, liegt aber im Ermessen der Unternehmen. Eine Pflicht, im Zweifel selbst verschlüsselte Inhalte zu prüfen, besteht nicht. Und dieses Instrument möchte man behalten, erklärte der dänische Justizminister Peter Hummelgaard lokalen Medien am Donnerstag.
Freiwillige Chatkontrolle wurde ebenfalls schon abgelehnt
Die Sorge ist in erster Linie, dass die aktuellen Regeln auslaufen, ohne dass Ersatz besteht. Inwieweit dieser Vorschlag eine Mehrheit findet, ist aber ebenfalls noch nicht sicher. Wie Netzpolitik.org berichtet, hatte Polen bereits versucht, die Chatkontrolle auf freiwilliger Basis durchzusetzen. Dieser Vorstoß hatte ebenfalls keine Mehrheit.
Gegen eine freiwillige Lösung ist etwa die EU-Kommission. Und diese müsste einer Regelung auch zustimmen, wenn sich EU-Kommission, Parlament und EU-Rat auf die finale Richtlinie einigen.
Die dänische Ratspräsidentschaft läuft noch bis Ende des Jahres. Bis dahin hat Dänemarks Regierung also Zeit, um für die freiwillige Regelung zu werben.
„Großer Sprung“ mit Nachbesserungsbedarf
Den neuen Vorschlag bezeichnen Bürgerrechtler wie Patrick Breyer, Ex-Abgeordneter für die Piraten im EU-Parlament, als großen Sprung. „Der Vorschlag würde sichere Verschlüsselung schützen und damit die Sicherheit unserer Smartphones“, so Breyer. Drei Probleme würden seiner Ansicht nach aber bestehen bleiben.
Die erste Baustelle: Wenn Anbieter wie Meta (Facebook, Instagram), Microsoft und Google (Gmail) auf freiwilliger Basis scannen, handele es sich immer noch um eine Massenüberwachung, die Millionen von Nutzern treffe. Ein Vorgehen, das auch bei der Strafverfolgung nicht zielführend wäre. Breyer wirbt daher für den Vorschlag des EU-Parlaments, der eine richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachung von Personen und Gruppen vorsieht, die mit sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung stehen. So eine Begrenzung fehle im dänischen Vorschlag noch.
Der nächste Punkt ist die Altersprüfung, die Anbieter womöglich durchführen müssen, wenn das Risiko besteht, dass die Dienste zur Kontaktaufnahme mit Kindern genutzt werden. Um Kinder vor sexuellen Annäherungen zu schützen, könnte so eine Regelung laut Breyer dazu führen, dass Nutzer unter 16 Jahren offiziell keine alltäglichen Apps mit Chat-Funktionen wie WhatsApp, soziale Netzwerke wie Facebook und TikTok oder Spiele wie Fifa und Minecraft installieren können.
Als weiteres Problem bezeichnet er die Identifizierungspflicht beim Einrichten von Kommunikationsdiensten. Damit wäre es etwa nicht mehr möglich, anonyme E-Mail- oder Messenger-Konten einzurichten, was etwa auch Auswirkungen auf politische Aktivitäten oder die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern hätte.
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