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Bericht: Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter gefunden | heise online
Lange haben CDU, CSU und SPD beraten, nun meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine Einigung: Ein Freiburger Rechtswissenschaftler soll die Nachfolge der krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Amt scheidenden Louisa Specht-Riemenschneider antreten.
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Laut FAZ-Bericht hätten sich die Koalitionsfraktionsspitzen von Union und SPD auf den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann geeinigt. Er ist 1985 geboren und erreicht mit 41 Jahren nur knapp das für Bundesdatenschutzbeauftragte vorgeschriebene gesetzliche Mindestalter von 35 Jahren. Hennemann würde damit der neunte Bundesbeauftragte in dieser Rolle. Der Jurist gilt als Datenrechtler, der den Kurs der Amtsinhaberin weitgehend fortsetzen würde. Nach Studium in Heidelberg, Krakau und Oxford arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt und habilitierte 2019 in Freiburg. Anschließend übernahm er einen Lehrstuhl an der Universität Passau bis er vor gut zwei Jahren ins Breisgau zurückkehrte.
Hennemann übt Kritik an DSGVO
In seinen veröffentlichten Forschungsarbeiten beschäftigte Hennemann sich mit einer Vielzahl von datenrechtlichen Fragestellungen, auch jenseits des klassischen Datenschutzrechts. Zugleich hat der Freiburger Rechtswissenschaftler aus seiner teilweisen Skepsis gegenüber der Datenschutzgrundverordnung, die er selbst durchsetzen soll, nie einen Hehl gemacht, nannte sie 2020 noch ein „Innovationshemmnis“. 2025 analysierte Hennemann, dass bei Diskussionen im Datenrecht „die geopolitischen, wirtschafts- und industriepolitischen, sicherheits- und verteidigungspolitischen Dimensionen von Datengenerierung, Datennutzung und Datentransfer nicht nur offensichtlich sind, sondern auch bislang nicht immer hinreichend im Fokus standen“. Hennemann befindet etwa, dass die umstrittenen Angemessenheitsbeschlüsse gegenüber Drittländern wie den USA nicht nur unter datenschutzrechtlicher, sondern auch anderen wie etwa „wirtschaftspolitischen, industriepolitischen, sicherheitspolitischen und verteidigungspolitischen Dimensionen“ getroffen werden müssten.
Moritz Hennemann würde das Amt jedoch in einer Zeit übernehmen, in der zum einen die Rolle der Aufsichtsbehörde bei der Überwachung der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten von den Koalitionsparteien beschränkt werden soll, zum anderen Tätigkeiten von den Landesaufsichtsbehörden an die Graurheindorfer Straße in Bonn wechseln sollen. Vorgeschlagen werden müssen Bundesdatenschutzbeauftragte vom Bundesministerium des Inneren. Bei einer anschließenden Wahl im Bundestag muss sich eine Mehrheit der Abgeordneten für den Kandidaten aussprechen. Anschließend ist die Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten europarechtlich garantiert.
Geregelter Übergang
Die scheidende Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider hatte im März angekündigt, das Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen zu müssen, jedoch so lange im Amt bleiben zu wollen, bis die Nachfolge geregelt ist. Das liegt unter anderem daran, dass es mit dem „leitenden Beamten“ zwar eine Leitung der Behörde gibt – die aber nicht exakt die gleichen formalen Kompetenzen ausüben darf wie ein vom Bundestag gewählter Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Durch monatelange Beratungen der damaligen Regierungskoalition war genau dieses Problem vor dem Amtsantritt Specht-Riemenschneiders eingetreten, eine Wiederholung, die diese nun trotz angeschlagener Gesundheit vermeiden wollte.
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