Künstliche Intelligenz
Berkshire Hathaway: Warren Buffet zieht sich diese Woche zurück
Der legendäre US-Investor Warren Buffett zieht sich in dieser Woche aus dem operativen Tagesgeschäft seines US-Finanz- und Industriekonglomerats Berkshire Hathaway zurück. Die Leitung des Konzerns übernimmt US-Medien zufolge sein designierter Nachfolger Greg Abel, der seit Jahren zentrale Unternehmensbereiche verantwortet.
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Buffett gilt als einer der erfolgreichsten Investoren der Geschichte. Er baute Berkshire Hathaway seit den 1960er-Jahren von einer kleinen Textilfirma zu einer der größten Investmentfirmen der Welt auf – mit Beteiligungen unter anderem an Versicherungen, Energieversorgern, Industrieunternehmen und einer der größten US-Eisenbahngesellschaften. Reich wurde Buffett vor allem durch langfristige, wertorientierte Aktieninvestments, etwa in Coca-Cola, American Express oder Apple.
Investoren beobachten den Führungswechsel
Der Multimilliardär verabschiedet sich als einer der wohlhabendsten Menschen der Welt. Sein persönliches Vermögen aus Berkshire-Aktien wird trotz Spenden von mehr als 60 Milliarden US-Dollar in den vergangenen 20 Jahren auf rund 150 Milliarden US-Dollar (ca. 128 Milliarden Euro) geschätzt. Der heute 95-Jährige bleibt dem Unternehmen als Verwaltungsratschef erhalten und will weiterhin beratend tätig sein. Investoren erwarten unter Abel keine radikalen Kurswechsel, beobachten den Beginn der neuen Ära jedoch aufmerksam.
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(nen)
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Last Call: c’t-Webinar – Wärmepumpentechnik für Einsteiger erklärt
Wärmepumpen gelten als Alternative zu klassischen Heizsystemen, weil sie den CO₂-Ausstoß senken und vor steigenden Heizkosten schützen können. Trotzdem fällt die Entscheidung vielen schwer. Zweifel betreffen vorwiegend den Einsatz in Bestandsgebäuden, die Effizienz ohne Fußbodenheizung und die als hoch empfundenen Investitionskosten.
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Vorurteile unter die Lupe nehmen
Die Veranstaltung richtet sich an Einsteiger ohne Vorkenntnisse. Schnurer räumt mit gängigen Vorurteilen auf, beleuchtet technische Grenzen und erklärt, was hinter dem Schlagwort Effizienz im Zusammenhang mit Wärmepumpen steckt. Sie erfahren außerdem, wie Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen zusammenspielen und welche Investitionskosten Sie grob einkalkulieren sollten.
Das Webinar ersetzt zwar keine persönliche Energieberatung, da eine fundierte Entscheidung stets eine detaillierte Gebäudeanalyse erfordert. Dennoch vermittelt das rund zweistündige Webinar Ihnen das nötige Wissen, um Angebote von Heizungsbauern besser beurteilen zu können. Im Anschluss bleibt in einer 45-minütigen Fragerunde Raum für individuelle Fragen.
Frühbucherrabatt sichern
Der Crashkurs findet am 29. Januar 2026 von 17:00 bis 20:00 Uhr online statt und kostet 69,00 Euro. Ein aktueller Browser reicht für den Livestream aus. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie auf der heise-academy-Seite zum Webinar.
(abr)
Künstliche Intelligenz
Elon Musk fordert 109 Milliarden US-Dollar von OpenAI
Der Multimilliardär und wohl reichste Mann der Welt Elon Musk legt im Rechtsstreit mit dem KI-Softwareunternehmen OpenAI nach, das unter anderem ChatGPT betreibt. Seine Anwälte hätten von einem Experten Ansprüche in Höhe von bis zu 109,4 Milliarden US-Dollar errechnet. Musk hatte OpenAI 2015 einst mitbegründet und 38 Millionen US-Dollar Risikokapital beigesteuert, stieg 2018 aufgrund von Interessenkonflikten jedoch aus und reichte 2024 Klage wegen Vertragsbruch ein.
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Elon Musk wirft OpenAI und dem derzeitigen CEO Sam Altman vor, das ursprünglich gemeinnützige Unternehmen mehr und mehr in eine profitorientierten Firma zu verwandeln. Damit sei die Gründungsvereinbarung von OpenAI verletzt. Zudem gäbe es eine Verletzung treuhänderischer Pflichten sowie unlauteren Wettbewerb. Inzwischen leitet Musk mit xAI ein eigenes KI-Unternehmen, dessen Chatbot Grok unter anderem Teil des sozialen Netzwerks X (früher Twitter) ist.
Im März 2025 wies ein Gericht den Eilantrag von Elon Musk ab, OpenAIs Umstrukturierung zu stoppen. Zugleich entschied es aber, das Hauptsacheverfahren aufzunehmen. Der Prozessbeginn wird für April erwartet.
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(chh)
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Überwachung der Reisewege: EU plant Ausweitung der Passagierdatenspeicherung
Die digitale Überwachung von Reisenden innerhalb der EU soll deutlich erweitert werden. Was bisher primär Fluggäste betraf, wollen viele Mitgliedstaaten auf nahezu alle grenzüberschreitenden Verkehrsmittel ausdehnen. Ein internes Dokument des EU-Rates, das die Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat, offenbart die Pläne der früheren dänischen EU-Ratspräsidentschaft zur Weiterentwicklung der Beschattung von Touristen und Geschäftsreisenden. Das zunächst als vertraulich eingestufte Papier verdeutlicht, dass Sicherheitsbehörden eine „verkehrsträgerneutrale“ Überwachung anstreben.
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Seit 2016 verpflichtet die Richtlinie über Passenger Name Records (PNR) Fluggesellschaften, umfangreiche Datensätze ihrer Passagiere an Polizeibehörden wie hierzulande das Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln. Diese Daten umfassen etwa Namen, Adressen, Zahlungsinformationen und sogar die Menüwahl. Algorithmen filtern diese Informationen, um „Personen von Interesse“ zu identifizieren. Die neue Initiative zeigt, dass dieses Prinzip auf den maritimen Sektor sowie den Fernverkehr auf Schiene und Straße übertragen werden soll.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Seeverkehr. Der ehemalige Ratsvorsitz hat vorgeschlagen, den Zugriff auf maritime Reisedaten zu harmonisieren. Dies betrifft Informationen, die Reedereien bei Kreuzfahrten und Fähren bereits erheben. Eine spezielle Arbeitsgruppe aus Mitgliedstaaten und der EU-Kommission soll technische Hürden abbauen.
Parallel soll die Überwachung des Landwegs forciert werden: Das Dokument nennt explizit Langstreckenbusse und internationale Züge. Auch die Ausweitung der automatischen Autokennzeichen-Erfassung ist Teil der Strategie, um Fahrzeugbewegungen über Grenzen hinweg präziser nachverfolgbar zu machen. Damit würde das bisherige Überwachungsnetz engmaschig über den gesamten Kontinent gespannt.
Zweckentfremdung und rechtliche Grauzonen
Ein kritischer Punkt ist die geplante Zweckänderung der Daten. Ursprünglich wurde die PNR-Speicherung mit der Bekämpfung von Terrorismus begründet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzte 2022 enge Grenzen und untersagte die anlasslose Massenspeicherung bei Flügen innerhalb der EU. Die neue Strategie lässt erkennen, dass die Mitgliedstaaten nun eine Nutzung über die Strafverfolgung hinaus anstreben, etwa fürs Grenzmanagement und die Migrationskontrolle.
Statewatch warnt, dass damit höchstrichterliche Vorgaben gezielt umgangen würden. Wenn Daten zur Terrorbekämpfung plötzlich zur Kontrolle des Aufenthaltsstatus oder zur Aufdeckung von Sozialbetrug nutzbar wären, drohe die Erosion von Datenschutzrechten. Die EU-Kommission müsse prüfen, ob „transportneutrale“ Regeln anstelle spezifischer Vorschriften für einzelne Verkehrsgattungen tatsächlich sinnvoll sind.
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Die Wirksamkeit der PNR-Sammlung wird generell hinterfragt. In Deutschland führte die Auswertung von 548 Millionen Datensätzen 2024 zu nur 1525 Verhaftungen. Dennoch drängen viele Mitgliedstaaten auf ein schnelles Vorgehen. Einige Delegationen fordern zwar, dass neue Ansätze verhältnismäßig sein und auf soliden Folgenabschätzungen basieren müssten. 2019 stellte sich die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auch noch gegen erste EU-Überlegungen, Reiseinformationen von Bahn- und Schiffspassagieren auf Vorrat zu sammeln. Doch die Zeichen deuten auf eine Ausdehnung einschlägiger Programme hin.
Die kommenden Monate dürften entscheidend werden: Im Sommer steht die nächste Evaluation der PNR-Richtlinie an, die als Basis für weitere Gesetzesvorschläge dienen dürfte. Ziel scheint Beobachtern zufolge der Bau eines lückenlosen digitalen Schutzwalls zu sein, der schier jede Reisebewegung innerhalb der Gemeinschaft registriert und analysiert.
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