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Bestellungen aus China – Diskussion um 3-Euro-Zoll der EU
Gründe für die neue Zollregelung
Mit der neuen Regelung möchte die EU vor allem für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen. Denn bisher konnten viele Händler:innen aus Drittstaaten ihre Waren zollfrei anbieten, während Unternehmen innerhalb der EU die entsprechenden Abgaben zahlen mussten.
Ein weiterer Grund ist der Verbraucher:innenschutz. Laut einer EU-Untersuchung erfüllten mehr als 60 Prozent der überprüften Produkte aus Nicht-EU-Online-Shops im vergangenen Jahr die geltenden Sicherheitsvorschriften nicht. Betroffen waren unter anderem Spielzeug, Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel, Elektronik und persönliche Schutzausrüstung. Häufig fehlten wichtige Kennzeichnungen oder Sicherheitsnachweise, teilweise wurden sogar unzulässige Inhaltsstoffe entdeckt.
Erst im Mai hatte die EU-Kommission angekündigt, gegen das Unternehmen Temu eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro zu verhängen. Der Vorwurf: Temu habe gegen den „Digital Services Act“ (DSA) verstoßen, weil Risiken durch illegale und gefährliche Produkte auf der Plattform nicht ausreichend geprüft worden seien.
200 Millionen Euro Strafe:
EU geht hart gegen Temu vor

Doch viele User dürften mit der neuen Regelung nicht zufrieden sein. Denn es ist zu erwarten, dass Unternehmen wie SHEIN, Temu und Co. aus Nicht-EU-Ländern die Zusatzgebühren auf die Verbraucher:innen umlegen. Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), meint:
Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden Sie jetzt deutlich mehr kosten.
Zwar könnten die Preise bei Billiganbieter:innen aus China und anderen Regionen weiterhin sehr günstig bleiben. Doch der Aufschlag geht durch Preiserhöhungen wohl zum großen Teil an die Käufer:innen über.
Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen,
erklärt E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von Etribes.
Der Zoll aus Deutschland, der zudem auf die unveränderten 19 beziehungsweise sieben Prozent Steuerabführung hinweist, rät den Käufer:innen:
Vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat sollten Verbraucher zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers, prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist.
Die Kollegen von heise & c’t erklären auf YouTube noch mehr zur Entwicklung.
Weitere Veränderungen in Zukunft: Verpflichtende Kennzeichnungen kommen bald
Die 3-Euro-Gebühr ist allerdings nur eine Übergangslösung. Sie gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028. Danach sollen wieder reguläre Zollsätze greifen – abhängig davon, um welche Art von Ware es sich handelt.
Zusätzlich verschärft die EU die Kontrollen im Online-Handel. Ab November 2026 werden Produktkennzeichnungen für importierte Waren verpflichtend, damit sich Sendungen besser nachverfolgen lassen und unsichere Produkte schneller aus dem Verkehr gezogen werden können. Maroš Šefčovič, Kommissar für Handel der Europäischen Union, sagt über die neuen Regelungen:
This reform ensures fairness for all businesses operating within the EU market while keeping customs procedures simple for consumers. By introducing a small duty and stronger product traceability, we are closing loopholes that allowed unsafe and non-compliant goods to enter our market too easily. This is a key step in the modernisation of our Customs Union and towards a fully digital, agile and coordinated EU customs system fit for the challenges of our times.
Auch im Bereich der Technologie will sich die Kommission absetzen und investiert Milliarden, um unabhängiger von OpenAI, Microsoft und Co. zu werden. Mehr dazu erfährst du im folgenden Artikel:
„Your digital future is made in Europe“:
Europas Plan gegen Tech-Abhängigkeit
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