Künstliche Intelligenz
betterCode() .NET 10.0: Jetzt noch Tickets sichern
Microsoft plant heute die Veröffentlichung von .NET 10.0 im Rahmen seiner Hauskonferenz .NET Conf. Bereits kommende Woche, am 18. November 2025, können Teilnehmende der Online-Konferenz betterCode() .NET 10.0 einen Deep Dive in die Neuerungen der frisch erschienenen Version unternehmen. Die Veranstalter iX und dpunkt.verlag haben in Kooperation mit www.IT-Visions.de renommierte .NET-Experten als Referenten geladen, die die Änderungen und Verbesserungen unter anderem in den Bereichen SDK, Runtime, Basisklassen, C# 14.0 und ASP.NET Core 10.0 in Online-Vorträgen und -Workshops vorstellen.
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Das ändert sich mit .NET 10.0
Das Konferenzprogramm besteht aus sechs 45-minütigen Vorträgen von den .NET-Experten Dr. Holger Schwichtenberg, Rainer Stropek, Christian Wenz, Thomas Claudius Huber und André Krämer.
Sie decken die folgenden Themen ab:
- .NET 10.0 im Überblick: Neuigkeiten für SDK, Runtime und Basisklassen
- Neues in der Programmiersprache C# 14.0
- Webentwicklung in ASP.NET Core 10.0 und Blazor 10.0
- OR-Mapping mit Entity Framework Core 10.0
- WPF 10.0, Windows Forms 10.0, WinUI 3
- Cross-Platform-Entwicklung mit .NET MAUI 10.0
In sechs Ganztages-Workshops im November und Dezember erhalten Interessierte die Möglichkeit, ihr Wissen zu vertiefen und zu erfahren, wie sie künstliche Intelligenz in ihre .NET-Anwendungen integrieren können:
- C# 14.0 (20. November)
- KI mit ChatGPT, Azure OpenAI und Copilot (25. November)
- Web-APIs mit ASP.NET Core (27. November)
- Moderner Datenzugriff mit Entity Framework Core 10.0 (1. Dezember)
- Single-Page-Web-Apps und hybride Cross-Platform-Apps entwickeln mit Blazor 10.0 (3. Dezember)
- Real-World-App-Entwicklung mit .NET MAUI 10.0 (5. Dezember)
Tickets für Kurzentschlossene
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Ein Konferenzticket ist zum Preis von 299 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.) im Online-Ticketshop erhältlich. Teams profitieren ab drei Personen von gestaffelten Gruppenrabatten. Die Workshops kosten jeweils 549 Euro pro Tag und Person. Sie lassen sich auch nach der Konferenz buchen, um tiefer in ausgewählte Themen einzutauchen.
Weitere Informationen zur Konferenz finden sich auf der Website. Dort lässt sich ein Newsletter abonnieren, um Updates zu diesem und weiteren betterCode()-Events zu erhalten.
(mai)
Künstliche Intelligenz
Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet
Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.
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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.
„Öffentliche Debatten entgiften“
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“
(hob)
Künstliche Intelligenz
Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur
Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.
Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.
Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
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Künstliche Intelligenz
Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.
„Wir schulden das den Kindern“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“
(Bild: BMDS / Woithe)
Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.
Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.
(hob)
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