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Bis zu 38 Milliarden US-Dollar Strafe: Apple klagt gegen Indiens Kartellrecht
Apple klagt vor dem Obergericht im indischen Delhi gegen das neue Kartellstrafrecht des Landes, das bei Verstößen Strafzahlungen basierend auf dem globalen Umsatz eines Unternehmens ermöglicht. Hintergrund ist ein Streit mit dem Tinder-Eigentümer Match und diversen App-Startups.
Seit 2022 währender Streit spitzt sich zu
Apple befindet sich bereits seit 2022 in einem Rechtsstreit mit Entwicklern von Apps, die über den iOS App-Store vertrieben werden. Zu den Gegnern Apples gehört neben diversen Startups mit Match, dem Eigentümer der Dating-App Tinder, auch ein internationales Schwergewicht. Hintergrund der Beschwerde gegen Apple ist die Erhebung einer Provision in Höhe von 30 Prozent für In-App-Käufe, ohne alternative Methoden zur Bezahlung zu ermöglichen.
Im Juli 2024 hat die Competition Commission of India (CCI) vorläufig festgestellt, dass Apple seine Marktmacht missbräuchlich angewendet haben soll. Ein endgültiges Urteil jener Kartellbehörde samt eventueller Strafe steht derzeit noch aus, Apple bestreitet naturgemäß jegliche Form von Fehlverhalten.
Geldstrafe von bis zu 38 Milliarden US-Dollar möglich
Offenbar fürchtet der Tech-Gigant aus Cupertino allerdings eine Verurteilung durch die Wettbewerbshüter und versucht präventiv Schadensbegrenzung zu betreiben, indem es den möglichen Strafrahmen zu minimieren versucht. Eine 2024 durchgeführte Reform des indischen Kartellrechts erlaubt es den Kartellbehörden, bei Verstößen den globalen Umsatz eines Unternehmens zur Bemessung heranzuziehen. Bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes können bei schweren Verstößen als Strafzahlung fällig werden.
Indien zog damit mit der EU gleich, die im Rahmen des Digital Market Acts (DMA) ebenfalls Geldstrafen in dieser Höhe basierend auf dem globalen Umsatz eines Unternehmens verhängen kann. Für Apple stehen dadurch in beiden Märkten jeweils satte 38 Milliarden US-Dollar auf der Kippe.
Klage gegen Kartellstrafgesetz
Vor dem Obergericht in Delhi versucht Apple nun zu erreichen, jene Kartellrechtsform von 2024 für illegal erklären zu lassen. In einer 545-seitigen Klageschrift erklärt Apple, das Heranziehen des globalen Umsatzes zur Bemessung des Strafrahmens sei „offensichtlich willkürlich, verfassungswidrig, grob unverhältnismäßig und ungerecht“.
Apple führt weiterhin an, dass es kein großer Player in Indien ist. Das Unternehmen kommt laut Counterpoint Research auf dem indischen Smartphone-Markt lediglich auf einen Marktanteil von unter 5 Prozent, aufgrund der niedrigeren Kaufkraft verglichen mit westlichen Märkten dominieren günstigere Android-Geräte auf dem Subkontinent. Apple beklagt außerdem, dass die CCI für einen mehrere Jahre zurückliegenden Fall eine Geldstrafe verhängt haben soll, die erst durch das neue Gesetz ermöglicht wurde, und es somit rückwirkend angewendet habe.