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Datenschutz & Sicherheit

BKA schaltet Darknet-Marktplatz „Archetyp Market“ ab


Das BKA hat den mutmaßlichen Betreiber des Online-Drogenmarktplatzes „Archetyp Market“ am Mittwoch vergangener Woche in Barcelona festgenommen. Die spanische Nationalpolizei hat den 30-jährigen Deutschen mit einer Spezialeinheit gestellt. Die Ermittler legen ihm zur Last, den illegalen Online-Marktplatz, der ausschließlich im Darknet – also dem Tor-Netzwerk – erreichbar war, als Administrator zusammen mit weiteren Moderatoren betrieben zu haben.

Die Bundespolizisten teilen mit, dass die Plattform „Archetyp Market“ eine der weltweit größten „und am längsten bestehenden kriminellen Handelsplattform im Darknet“ sei. Hauptsächlich hätten die Mitglieder dort Drogen wie Amphetamin, Cannabis, Fentanyl, Heroin und Kokain verkauft. Der Gesamtumsatz der Plattform soll 250 Millionen Euro betragen. Vor der Schließung durch die Behörden fanden sich dort etwa 17.000 Verkaufsangebote, die rund 3200 Verkäufer den etwa 610.000 Kundenkonten unterbreitet haben.

Zahlungsmittel auf „Archetyp Market“ war die Kryptowährung Monero. Auch gegen den Betreiber bestehe der Verdacht „des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“. Seine Wohnung in Barcelona und Objekte in Hannover, im Landkreis Minden-Lübbecke sowie eines in Bukarest haben Strafverfolger im Rahmen der Aktion durchsucht. Dabei haben sie als Beweismittel acht Mobiltelefone, vier Computer, 34 Datenträger und Vermögenswerte von insgesamt rund 7,8 Millionen Euro sichern können.

Die niederländische Nationalpolizei konnte die in einem Rechenzentrum in den Niederlanden stehende Serverinfrastruktur, die die kriminelle Plattform genutzt hat, sicherstellen und abschalten. Seitdem prangt obiges Banner auf dem Darknet-Marktplatz.

Dem BKA zufolge gab es zudem weitere koordinierte Durchsuchungen in Deutschland und in Schweden. Das geschah im Rahmen eigener Ermittlungsverfahren gegen Moderatoren und Verkäufer auf „Archetyp Market“. Insgesamt haben die Ermittler 20 Objekte durchsucht, davon zwei in Nordrhein-Westfalen, zwei in Niedersachsen, eines in Hessen und eines Baden-Württemberg. In Schweden haben sie zudem sieben weitere Personen festgenommen. Dabei wurden von allen Beschuldigten insgesamt 47 Smartphones, 45 Computer und Notebooks, Betäubungsmittel und weitere Vermögenswerte beschlagnahmt. Die dabei sichergestellten Daten wollen die Strafverfolger nun auswerten und als Basis für weitere Ermittlungsansätze nutzen.

Betreiber und Nutzer von Darknet-Marktplätzen können sich nicht in Sicherheit wiegen. Immer wieder gelingen Strafverfolgungsbehörden Schläge gegen solche Plattformen, zuletzt etwa Ende vergangenen Jahres gegen das „Crimenetwork“.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der sich die Überwachungspläne bei uns stapelten


Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in Berlin ist zwar die Ferienzeit angebrochen. Sommerliche Ruhe will aber nicht so recht einkehren. Denn auf unseren Schreibtischen stapeln sich die neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung. Und die haben’s in sich.

Beispiele gefällig?

  • Staatstrojaner: Künftig soll die Bundespolizei zur „Gefahrenabwehr“ Personen präventiv hacken und überwachen dürfen, auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
  • Biometrische Überwachung: Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Personen anhand biometrischer Daten im Internet suchen dürfen. Auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes können sie dann nutzen.
  • Palantir: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das riecht gewaltig nach Palantir – was das Innenministerium in dieser Woche bestätigt hat.

Auch in vielen Bundesländern wird über Palantir diskutiert. In Baden-Württemberg sind die Grünen soeben umgekippt. Keine gewagte Prognose: Andere werden ihre Vorsätze auch noch über Bord werfen.

Die gute Nachricht: In allen drei Bundesländern, die Palantir einsetzen – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen -, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze anhängig. Und auch die Überwachungspläne der Bundesregierung verstoßen ziemlich sicher gegen Grundgesetz und EU-Recht. Wir bleiben dran.

Habt ein erholsames Wochenende!

Daniel


2025-07-14
1074.12
88


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 



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Datenschutz & Sicherheit

Bauarbeiten und wie das Bargeld auf Reisen geht


Drei Menschen machen ein Selfie am Tisch
Martin, Sebastian und Chris im Studio. CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org


Diese Recherche hat für enorm viel Aufsehen gesorgt: Über Monate hinweg hat sich Martin damit beschäftigt, wie Polizeibehörden, Banken und Unternehmen unser Bargeld verfolgen und was sie über die Geldströme wissen. Die Ergebnisse überraschten auch uns, denn sie räumen mit gängigen Vorstellungen über das vermeintlich anonyme Zahlungsmittel auf. Die Aufregung um diese Recherche rührt vielleicht auch daher, dass Behörden nicht gerne darüber sprechen, wie sie Bargeld tracken. Martin selbst spricht von einer der zähsten Recherchen seines Arbeitslebens.

Außerdem erfahrt ihr, wie wir solche Beiträge auf Sendung-mit-der-Maus-Niveau bringen und warum man aus technischen Gründen besser Münzen als Scheine rauben sollte. Wir sprechen darüber, wie wir trotz schlechter Nachrichten zuversichtlich bleiben und warum wir weitere Wände im Büro einziehen. Viel Spaß beim Zuhören!

Und falls wir es in dieser Podcast-Folge noch nicht oft genug erwähnt haben sollten: Wir freuen uns über Feedback, zum Beispiel per Mail an podcast@netzpolitik.org oder in den Ergänzungen auf unserer Website.


In dieser Folge: Martin Schwarzbeck, Sebastian Meineck und Chris Köver.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.

Links und Infos

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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.

Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.

Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.

Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.

Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):


(des)



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