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Brasiliens Oberster Gerichtshof: Digitale Plattformen haften für Nutzerbeiträge


Der Oberste Gerichtshof Brasiliens hat eine einschneidende Entscheidung zur Haftung von Online-Plattformen für Nutzerinhalte gefällt. Das Supremo Tribunal Federal (STF) urteilte am Donnerstag mit der Mehrheit der beteiligten Richter von 8 zu 3 Stimmen, dass Social-Media-Plattformen künftig direkt für illegale Inhalte ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können. Eine vorherige richterliche Anordnung zur Löschung entsprechender Beiträge ist demnach nicht erforderlich. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Praxis dar. Demnach hafteten digitale Plattformen nur dann, wenn sie einer gerichtlichen Löschaufforderung nicht nachkamen.

Konkret bedeutet die höchstrichterliche, nicht anfechtbare Entscheidung, dass große Tech-Konzerne wie Meta mit Facebook, Instagram, WhatsApp, Google mit YouTube und Microsoft mit LinkedIn oder auch Elon Musks soziale Plattform X künftig verpflichtet sind, unverzüglich Inhalte wie Hasskommentare, Aufrufe zur Gewalt oder „antidemokratische Handlungen“ zu entfernen. Alleinige Voraussetzung dafür ist, dass sie davon Kenntnis erlangen oder darüber benachrichtigt werden. Bei Nichteinhaltung drohen schwere Sanktionen, einschließlich hoher Bußgelder oder sogar der vorübergehenden Sperrung eines Dienstes.

Das auch als Verfassungsgericht fungierende STF begründet seinen Beschluss damit, dass der bisherige Artikel 19 des brasilianischen Zivilgesellschaftlichen Rahmenabkommens für das Internet (Marco Civil da Internet) nicht ausreiche, um Grundrechte und die Demokratie zu schützen. Die Plattformen haben damit nun eine „Sorgfaltspflicht“ in Bezug auf gravierende rechtswidrige Inhalte. Das Gericht ebnete auch den Weg dafür, dass individuelle Nutzer Plattformen verklagen können, wenn sie die Unternehmen auf illegale Inhalte aufmerksam machen, die diese anschließend nicht zeitnah löschen.

Die Entscheidung erfolgte in einem Klima der wachsenden Besorgnis in Brasilien über schädliche digitale Inhalte. Insbesondere deren Auswirkungen auf junge Menschen stehen in dem Land in der Kritik. Appelle für eine strengere Internetregulierung wurden dort nach den Unruhen in Brasília am 8. Januar 2023 laut, als Anhänger des rechtsextremen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro Regierungsgebäude stürmten und zu einem Militärputsch aufriefen.

Nun dürfte das Urteil die globale Debatte über die Grenzen der freien Meinungsäußerung im Internet befeuern, schreibt die Financial Times (FT). Es berge zudem das Risiko, die Spannungen mit der US-Regierung unter Präsident Donald Trump zu verschärfen. Diese drohte bereit mit Visabeschränkungen für Ausländer, die die freie Meinungsäußerung von US-amerikanische Unternehmen und Bürger einschränkten.

US-Außenminister Marco Rubio kündigte im Mai an, Washington erwäge Sanktionen gegen einen Richter des brasilianischen Obersten Gerichtshofs auf Basis des Magnitsky Act. Dieses Gesetz ist auf ausländische Beamte ausgerichtet, die sich der Korruption oder Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. Der brasilianische Richter Alexandre de Moraes blockierte im vorigen Jahr Elon Musks Social-Media-Plattform X vorübergehend ganz, nachdem sich der Tech-Milliardär geweigert hatte, Gerichtsbeschlüssen zur Sperrung bestimmter Konten Folge zu leisten.

David Nemer, Professor für Medienwissenschaften an der University of Virginia, bezeichnete das Urteil gegenüber der FT als wegweisend. Es führe ein „reaktionsfähigeres System“ insbesondere für Fälle etwa auch von Rassismus und Gewaltaufrufen ein, die nicht durch die brasilianischen Gesetze zur Meinungsfreiheit geschützt seien. Gleichzeitig habe das Gericht wichtige Schutzmechanismen für die freie Meinungsäußerung bewahrt, „indem es die gerichtliche Aufsicht in Fällen von Ehrendelikten wie Verleumdung aufrechterhält“.

Doch es gibt auch andere Stimmen. Konservative in dem südamerikanischen Staat hoben hervor, die mit der offiziellen Veröffentlichung in Kraft tretenden Entscheidung werde die Redefreiheit unterlaufen. „Der Kongress wird reagieren müssen“, sagte der rechtsgerichtete Abgeordnete Coronel Chrisóstomo dem lokalen Sender Jovem Pan. „Wir können keine Zensur zulassen.“

Meta zeigte sich „besorgt über die Auswirkungen des Urteils auf die Meinungsfreiheit und die Millionen von Unternehmen, die für Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in Brasilien auf unsere Apps angewiesen sind“. Der Beschluss führe zu Rechtunsicherheit und werde auch Innovationen und die Entwicklung der digitalen Wirtschaft bremsen. Der Konzern erwägt offenbar eine Einstellung von Diensten in dem Land: „Dadurch erhöht sich das Risiko für Geschäftstätigkeiten in Brasilien deutlich.“ Google äußerte erneut ähnliche Bedenken.

In der EU gilt mit dem Digital Services Act (DSA) ein gestaffeltes Haftungssystem mit Privilegien für Plattformen: Grundsätzlich haften diese nicht für rechtswidrige Inhalte ihrer Nutzer, solange sie keine Kenntnis davon haben und die Inhalte lediglich durchleiten oder speichern. Sobald sie jedoch etwa durch Meldung auf rechtswidrigen Content hingewiesen werden, müssen sie diesen unverzüglich entfernen oder den Zugang dazu sperren. Für sehr große Online-Plattformen gelten ferner erweiterte Sorgfaltspflichten zum Mindern von Risiken, um die Verbreitung illegaler Inhalte oder gesellschaftlicher Schäden proaktiv zu verhindern. Die US-Regierung und soziale Netzwerke beklagen auch hier Zensur, was die EU-Kommission zurückgewiesen hat.


(nie)



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Playstation VR2 auf PC: Entwickler schalten PS5-exklusive Features frei


Das gestern veröffentlichte „Playstation VR2 Toolkit“ bringt PC-Unterstützung für Eye-Tracking, 10-Bit-Farbtiefe, adaptive Trigger und eine verbesserte Tracking-Vorhersage der PS VR2 Sense Controller. Letzteres bietet unter anderem in reaktionsschnellen VR-Spielen wie „Beat Saber“ einen Vorteil.

Das Toolkit wertet die Playstation VR2 deutlich auf: PC-Headsets mit Eye-Tracking kosten in der Regel weit über 1000 Euro, während die PlayStation VR2 inklusive PC-Adapter bereits für unter 500 Euro erhältlich ist.

Einen Haken hat die Sache jedoch: Damit SteamVR-Apps Eye-Tracking und adaptive Trigger unterstützen, müssen sie zunächst von den App-Entwicklern über proprietäre Schnittstellen implementiert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt wird Eye-Tracking in der beliebten Metaverse-App VRChat unterstützt. Dafür müssen Nutzer neben der Treiber-Mod eine separat erhältliche Datei installieren.

Für die Zukunft plant das dreiköpfige Entwicklerteam weitere Tracking-Verbesserungen, hochwertigere haptische Effekte für die Sense-Controller sowie die Unterstützung von OpenXR-basiertem Eye-Tracking, verrät der leitende Entwickler „whatdahooper“ im Gespräch mit heise online. Letzteres könnte in Zukunft dynamisches Foveated Rendering in PC-VR-Spielen wie Microsoft Flight Simulator 2024 ermöglichen. Das Team arbeitet zudem daran, die Headset-Haptik freizuschalten, hat dafür aber noch keine Lösung gefunden.

Das Toolkit ist eine Modifikation von Sonys offiziellen SteamVR-Treibern. Bei der Installation wird eine DLL-Datei umbenannt und durch die DLL-Version des Toolkits ersetzt. Die Entwickler weisen darauf hin, dass die 10-Bit-Farbtiefe auf neueren AMD-GPUs nicht funktioniert. Ursache ist ein AMD-seitiges Problem, das außerhalb des Einflussbereichs der Toolkit-Entwickler liegt.

Das Playstation VR2 Toolkit ist auf Github erhältlich und Open-Source, mit Ausnahme der Eye-Tracking-Kalibrierung.

Seit Anfang August 2024 bietet die Playstation VR2 SteamVR-Kompatibilität. Für die PC-Anbindung wird ein separat erhältlicher offizieller PC-Adapter, die Playstation-VR2-App auf Steam, ein DisplayPort-1.4-Kabel sowie ein kompatibler Bluetooth-Adapter benötigt, falls der PC nicht bereits über integriertes Bluetooth verfügt.

Sony verzichtete bei der PC-Anbindung auf eine Reihe wichtiger PS5-Features, darunter Eye-Tracking, HDR, adaptive Trigger und Headset-Haptik. Mit dem „PS VR2 Toolkit“ sind nun einige dieser Funktionen für den PC verfügbar.

Das Toolkit bringt übrigens keine HDR-Unterstützung wie auf der PS5. Die dafür nötige zusätzliche Leuchtdichte fehlt bei der PC-Anbindung, da es dafür keine entsprechende Treiberunterstützung seitens SteamVR gibt.


(tobe)



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Elternratgeber E-Lastenrad: Richtiges Modell wählen, Vorteile nutzen


Kids rein, Windeln rein, Einkäufe rein und vielleicht sogar noch den Hund rein: Mit dem E-Lastenrad transportiert man viel! Sie sind besonders bei Familien mit Kindern beliebt und im urbanen Raum mittlerweile fester Teil des Stadtbildes. Marktdaten zeigen, dass sich ihre Zahl zwischen 2020 und 2024 mehr als verdoppelt hat.

Gerade für kurze Distanzen sind sie eine umweltfreundliche und praktische Alternative zum Auto. Worauf Eltern bei der Anschaffung achten sollten, welche Vorteile E-Lastenräder für Familien mit Kindern haben und warum sogar das Mitfahren in E-Bikes gesünder macht, haben wir mit Experten gesprochen und ihre Tipps in diesem Ratgeber zusammengestellt.

  • E-Lastenräder sind beliebt: Nach Zahlen des Verbands der Zweiradindustrie (ZIV) wurden allein 2024 in Deutschland 220.500 Lastenräder verkauft, mehr als 80 Prozent davon mit Motor.
  • Kunden stehen vor der Auswahl verschiedener Bauweisen, etwa klassischen Transportboxen an der Front mit zwei oder drei Rädern, den neueren Longtails mit verlängertem Heck und sogar faltbaren Modellen.
  • Lastenräder sind für Eltern mit Kindern eine praktische Alternative zum Auto, für den sicheren Transport des Nachwuchses sind aber Dinge wie die richtige, gepolsterte Sitzgelegenheit zu beachten.

Dieser Artikel beantwortet Fragen, die Eltern vor der Anschaffung eines Lastenrads haben: Ab welchem Alter dürfen Kinder mit und wie sorgen Sie für eine sichere Fahrt? Wir geben Ratschläge für die Wahl des richtigen Modells, ob mit zwei oder drei Rädern. Unser Ratgeber nennt außerdem Beispiele für verschiedene Marken und Typen, damit Sie sich auf dem Markt orientieren können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Elternratgeber E-Lastenrad: Richtiges Modell wählen, Vorteile nutzen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Spotify Basic-Tarif: Günstiger als Premium, aber nur für Bestandskunden


Spotify hat zusammen mit der Preiserhöhung der Premium-Tarife ein neues Basis-Abomodell eingeführt, das es in den USA schon seit Mitte 2024 gibt. Es richtet sich nur an „ausgewählte Bestandskunden“ und kann nur einmalig gebucht werden.

Laut Spotify sind die Basic-Abos ausschließlich an Bestandskunden gerichtet, die auf bestimmte Funktionen verzichten können. Der Hauptunterschied zwischen „Basic“ und „Premium“ ist abgesehen vom geringeren Preis das Fehlen des erst vor einigen Monaten eingeführten Hörbuchangebots. So umfasst das neue Basic-Abo im Unterschied zu Premium keine monatliche Hörbuch-Wiedergabezeit, einzelne Hörbücher können jedoch gekauft werden. Das Premium-Angebot enthält seit April 2025 neben Musik und Podcasts zwölf Wiedergabestunden pro Monat für den Hörbuchkatalog mit über 350.000 Titeln.


Screenshot Spotify Basic Family

Screenshot Spotify Basic Family

Für den Tarif Basic Family verlangt Spotify 17,99 Euro.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Abseits der Hörbücher umfasst das Basic-Angebot die wichtigsten Premium-Funktionen wie werbefreies Musikhören, Downloads für die Offline-Nutzung, das Abspielen von Songs in beliebiger Reihenfolge und eine hohe Audioqualität. Auch das Musikhören im Ausland bleibt laut Spotify möglich.

Die Preise der neuen Basic-Tarife dürften Premium-Kunden vertraut vorkommen: Denn für Einzelpersonen verlangt Spotify 10,99 Euro im Monat und kostet damit genauso viel wie das Premium-Abo vor der aktuellen Preiserhöhung. Genauso sieht es bei den weiteren Optionen „Basic Duo“ und „Basic Family“ aus: für sie fallen 14,99 respektive 17,99 Euro an. Für Studentinnen und Studenten bietet Spotify keinen Basic-Tarif an – ihnen steht entweder das kostenlose, werbefinanzierte Angebot oder der vergünstigte Premium-Tarif in Höhe von 6,99 Euro zur Wahl.

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Zum Vergleich: für die Premium-Angebote mit Hörbuchoption verlangt Spotify seit dem 14. August mittlerweile 12,99 Euro (Individual), 17,99 Euro (Duo) und 21,99 Euro (Family). Premium-Kunden, die der Preiserhöhung zustimmen, müssen erst ab dem 15. November die höheren Preise entrichten.

Wie Spotify ausführt, ist das Basic-Angebot ausschließlich an Bestandskunden adressiert und steht zudem nicht allen Nutzern zur Verfügung. Nur berechtigten Nutzern wird das Angebot auf der Webseite nach dem Log-in angezeigt.

Zudem sollten Interessierte wissen, dass ihnen der Wechsel auf die Basic-Tarife nur einmalig zur Verfügung steht. Wenn sie das Basic-Abo kündigen, können sie es nicht erneut abonnieren. Für Kunden, die vom inkludierten Hörbuchangebot des Premium-Tarifs keinen bisher keinen Gebrauch gemacht haben, dürfte der Wechsel auf Basic eine sinnvolle Option sein, die Preiserhöhung zu umgehen – zumindest bis Spotify die Preisschraube erneut andreht.


(afl)



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