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Künstliche Intelligenz

Broadcom Tomahawk Ultra: Ethernet-Chip mit ultra niedriger Latenz


Broadcom stellt den Tomahawk Ultra vor. Mit einer sehr niedrigen Latenz von 250 Nanosekunden soll sich der Netzwerk-Switch-Chip besonders für die Vernetzung von KI-Beschleunigern in Rechenzentren mit mehreren 100.000 Servern eignen.

Selbst kleine Ethernet-Pakete mit 64 Byte Länge übertragt der Tomahawk Ultra verlustfrei mit voller Transferrate von 51,2 Tbit/s, entscheidend für die effiziente Kommunikation einzelner Knoten in KI-Rechenzentren. Dazu nutzt der Chip 512 Links zu je 100 Gbit/s.


Übersicht zu den Verbesserungen des Tomahawk Ultra

Übersicht zu den Verbesserungen des Tomahawk Ultra

Der Tomahawk Ultra beherrscht den fehlerfreien Versand kleiner Ethernet Pakete bei voller Geschwindigkeit.

(Bild: Broadcom)

Bei der Kopplung einer hohen Anzahl von Servern ist eine möglichst verlustfreie Vernetzung entscheidend. Daher beherrscht der Chip Techniken wie Link Layer Retry (LLR). Hierbei puffert der Chip gesendete Netzwerk-Pakete so lange, bis der Empfänger-Knoten den Empfang bestätigt.

Netzwerküberlastungen vermeidet der Tomahawk Ultra mit Credit-based Flow Control (CBFC), indem die Empfängerseite mit Credits darüber Auskunft gibt, ob diese noch Pakete empfangen und speichern kann. Alternativ werden Pakete zur Lastverteilung über andere Netzwerk-Knoten gelenkt.

Der Tomahawk Ultra beherrscht nun auch die von Nvidia bekannten In-Network Collectives (INCs). Bei diesem „Switch-Offloading“ lädt der Chip Netzwerkoperationen von Beschleunigern und führt sie selbstständig aus.

Das neueste Mitglied der Tomahawk-Familie ist pinkompatibel zum Vorgängermodell Tomahawk 5, kann diesen auf dem Sockel also schnell ersetzen. Der zuletzt vorgestellte Tomahawk 6 ist auf maximale Transferraten mit bis zu 102,4 Tbit/s ausgelegt.

Mit Ultra Ethernet versucht Broadcom die proprietäre Technik des Rivalen Nvidia aus den KI-Rechenzentren zu verdrängen. Nvidia ist zuletzt dem Ultra Ethernet Consortium (UEC) selbst beigetreten.

Zur allgemeinen Verfügbarkeit und Preisen äußert sich der Hersteller wie üblich in der Branche nicht.


(aki)



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Künstliche Intelligenz

Wie die KI-Band „Velvet Sundown“ die Musikbranche aufmischt


Drei veröffentlichte Alben mit jeweils 13 Liedern innerhalb von nur anderthalb Monaten: Die Band The Velvet Sundown produziert gerade eine mehr oder weniger seichte Indie-Ballade nach der anderen. Wie sie das auf die Schnelle hinbekommt? Ganz einfach: Nicht Menschen sollen ihre Songs schreiben – sondern allem Anschein nach eine künstliche Intelligenz. „Nicht ganz Mensch. Nicht ganz Maschine. The Velvet Sundown lebt irgendwo dazwischen.“ So wird die mutmaßliche KI-Band auf ihren offiziellen Accounts in den sozialen Medien und auf der Streaming-Plattform Spotify beschrieben.

Wer dahintersteckt? Das lässt sich nicht klar festmachen. Die vier vermeintlichen Bandmitglieder sind öffentlich nie in Erscheinung getreten, Bilder der Gruppe wurden ganz offensichtlich von einer KI erstellt. Erst Anfang Juni tauchte erste Musik der Band auf diversen Streaming-Plattformen auf. Die meisten der Songs mit ihren Rock-, Country- und Folk-Elementen sind relativ austauschbar, weder großartig noch abgrundtief schlecht – und dennoch hat es die Gruppe in wenigen Wochen geschafft, Verwirrung und sogar Sorgen um nichts Geringeres als die Zukunft der Musikbranche auszulösen.

„The Velvet Sundown ist ein synthetisches Musikprojekt, das von menschlicher kreativer Führung geleitet und mit Unterstützung künstlicher Intelligenz komponiert, vertont und visualisiert wird“, heißt es auf den besagten Social-Media-Konten, etwa bei Instagram. Bei allem, darunter Musik, Stimmen und Texte, handle es sich um Originalkreationen, die mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellt worden seien. Von einer „künstlichen Provokation“ ist die Rede, welche „die Grenzen von Urheberschaft, Identität und der Zukunft der Musik im Zeitalter der KI“ hinterfragen solle.

Diese Provokation scheint fürs Erste geglückt zu sein: Rund 1,4 Millionen monatliche Hörer hat Velvet Sundown derzeit auf Spotify, allein die Single „Dust on the Wind“ wurde dort bislang fast zwei Millionen Mal angehört. Und nicht nur das: Das Phänomen hat unter anderem auch zu einer Debatte darüber geführt, dass der schwedische Branchenprimus die Musik der Band – anders als etwa Streaming-Rivale Deezer – bislang nicht explizit als KI-generiert kennzeichnet.

Spotify zufolge gibt es bislang noch keinen branchenweiten Metadaten-Standard dazu, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz offengelegt werden muss. „Sobald ein einheitlicher Ansatz vorliegt, werden wir sorgfältig prüfen, wie wir ihn umsetzen können“, teilte der Konzern auf Anfrage mit. Bei jedem angelieferten Track seien Streaming-Dienste letztlich auf die Rechteinhaber angewiesen, um die erforderlichen Informationen zur Identifikation der Komposition und der Mitwirkenden zu erhalten. Manche Social-Media-Nutzer gehen derweil bereits gegen Velvet Sundown auf die Barrikaden. „Tod der KI-Musik“, ist noch eine der zivilisierteren Reaktionen auf die Band.

Dabei ist klar, dass auch hinter der Maschine ein Mensch stecken muss. „Die KI wacht morgens nicht einfach auf und entscheidet, Musik auf Spotify zu stellen“, sagt Virginia Dignum, die Professorin für verantwortungsvolle künstliche Intelligenz an der Universität im schwedischen Umeå ist. „Es sind also Menschen daran beteiligt, und es gibt Leute, die damit Gewinne machen, auch wenn es nur um Marketing oder Aufmerksamkeit gehen sollte.“

Ein Problem dabei ist, dass die KI ihr musikalisches Wissen aus Liedern und Songtexten echter Urheber speist. „Die Daten, auf denen all diese Musik basiert, sind ursprünglich von Menschen generiert“, sagt Dignum. Die Behauptung, KI erzeuge Musik, Texte oder Bilder, sei daher etwas irreführend, denn die zugrundeliegenden Daten kämen letztlich von menschlichen Urhebern. „Und das meiste davon wurde kopiert und gestohlen, ohne Rücksicht auf Urheberrechte oder die Autorschaft der Beteiligten“, sagt Dignum.

Auf lange Sicht betrachtet könnte all das zu einem großen Problem für Songwriter und Urheber generell werden: Wie die schwedische Zeitung „Dagens ETC“ jüngst unter Berufung auf einen Bericht der internationalen Urheber-Dachvereinigung CISAC berichtete, könnte KI-Musik echten Musikern in den kommenden vier Jahren Einkommensverluste in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bescheren. Unter anderem daher rührt auch die Forderung an Spotify, die Musik aus der Feder einer KI klar als solche zu benennen.

„Jede Information sollte mit der korrekten Urheberschaft gekennzeichnet sein. Und wenn diese Urheberschaft durch KI unterstützt wurde, dann ist es wichtig, dass dies bekannt ist“, sagt auch Dignum. Wie andere KI-Experten macht die Professorin darauf aufmerksam, dass eine starke Regulierung ein zentraler Teil beim Umgang mit KI sein muss. Zugleich müssten die Menschen aber auch stärker darin geschult werden, mit ihr umzugehen. Die richtigen Regeln aufzustellen sei so, wie zu sagen, dass ein Auto Bremsen haben müsse –man müsse aber auch einen Führerschein haben, um zu verstehen, wie man diese Bremsen einsetze.

Für Streaming-Nutzer geht es letztlich darum, zwischen menschlich und maschinell produzierter Musik besser unterscheiden zu können. Wie das Beispiel Velvet Sundown zeigt, verschwimmen die Grenzen dabei immer mehr. Für die Musikindustrie könnte das große Folgen haben – frei nach den Buggles, die schon vor 46 Jahren in „Video Killed The Radio Star“ sangen: „They took the credit for your second symphony, rewritten by machine and new technology.“ Übersetzen lässt sich das in etwa so: „Sie haben den Ruhm für deine zweite Symphonie eingeheimst, die von Maschinen und neuer Technologie neu geschrieben wurde.“ Kann – um im Bild des Songs zu bleiben – KI also das Ende des Streaming-Stars bedeuten? Das vermutlich nicht. Zumindest jedoch kann sie vielen Musikern Konkurrenz um Einnahmen machen, auf die gerade kleinere Künstler stark angewiesen sind.

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(nie)





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Bundesgerichtshof: Scheidung von Parship muss nicht jederzeit möglich sein


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil vom 17. Juli (Az.: III ZR 388/23) wichtige Entscheidungen rund um Vertragsverlängerungen bei Parship getroffen. Der Beschluss enthält für Kunden des Online-Partnervermittlers positive und negative Entwicklungen. Die automatischen Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen, die die Dating-Plattform zeitweilig durchführte, sind demnach unwirksam. Verbraucherschützer konnten sich aber nicht mit ihrer Ansicht durchsetzen, dass es für Kunden jederzeit ein Kündigungsrecht bei solchen Flirt-Portalen geben sollte.

In dem nun höchstgerichtlich geklärten Fall hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Sammel- beziehungsweise eine Unterlassungsklage gegen Parship erhoben. Sie waren der Ansicht, dass der Betreiber Nutzer oft zu Unrecht nicht aus Knebelverträgen ließ und eine „Scheidung“ von ihm zu schwer falle.

Der unter anderem für Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Gerichtshofs hat nun klargestellt, dass bei Verträgen mit sechs Monaten Laufzeit die von Parship verwendeten Verlängerungsklauseln nicht rechtmäßig waren. Die Karlsruher Richter folgten hier der Argumentation der Verbraucherzentralen: Für die Mitglieder ist es demnach unzumutbar, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, wenn sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden wollen.

Verbraucher, deren Sechs-Monats-Verträge sich unwirksam verlängert haben, können Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Der genaue Umfang der Erstattung hängt davon ab, ob sie sich der einschlägigen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, was mehr als 1000 Nutzer taten. Wer daran teilgenommen hat, kann Beiträge ab 2018 zurückverlangen. Ansonsten geht es um die Beiträge ab 2022. Für Betroffene haben die Verbraucherzentralen einen Musterbrief online gestellt. Wichtig ist, dass Parship nur das Geld für den Verlängerungszeitraum erstatten muss, nicht die Kosten für die Erstlaufzeit des Vertrags.

Ein generelles fristloses Kündigungsrecht nach Paragraf 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), das einen Dienstvertrag bei einem besonderen Vertrauensverhältnis betrifft, hat der BGH für Online-Partnervermittlungen wie Parship abgelehnt. Er sieht bei solchen Internetdiensten, die weitgehend automatisiert auf einem Datenbankabgleich basieren, keine so enge persönliche Beziehung zum Anbieter wie dies bei klassischen Dienstverträgen von Offline-Heiratsvermittlern der Fall wäre. Genau darauf hatte Parship auf Basis eines früheren BGH-Beschlusses abgestellt und gegenüber heise online darauf verwiesen, dass die entsprechenden Paragrafen vor über 120 Jahren ins BGB aufgenommen worden seien.

Bei Verträgen mit einer ursprünglichen Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten sieht der Senat keine unangemessene Benachteiligung durch die Verlängerungsklauseln nach der bis Februar 2022 geltenden Rechtslage. Diese Verträge sind somit von der Entscheidung nicht betroffen. Für Parship-Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, gelten andere Vertragsbedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung. Diese Kontrakte sehen in der Regel vor, dass sich die Mitgliedschaft nach der Erstlaufzeit monatlich kündigen lässt. 2021 hatte Parship nach Gesprächen mit EU-Verbraucherschutzbehörden versprochen, seine Kunden künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung aufzuklären.


(ur)



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Mehrere Angebote für Batteriehersteller Northvolt


Mehrere Interessenten aus dem nicht-schwedischen Ausland wollen den insolventen Batteriehersteller Northvolt übernehmen. Mittlerweile liegen verbindliche Angebote für die Insolvenzmasse des Unternehmens vor, wie Insolvenzverwalter Mikael Kubu der öffentlich-rechtlichen schwedischen Hörfunkanstalt Sveriges Radio bestätigte.

Er beschrieb die Verhandlungen als komplex, weshalb sie voraussichtlich noch einige Wochen andauern dürften. Er hoffe aber, so bald wie möglich eine verbindliche Vereinbarung einzugehen, sagte Kubu. Northvolt hatte im März in Schweden Insolvenz angemeldet. Seitdem versucht Kubu, einen Käufer für die verschiedenen Teile des Unternehmens zu finden.

Die vorliegenden Angebote beziehen sich nach Angaben von Sveriges Radio auf die Northvolt-Stammfabrik für die Batteriezellproduktion im schwedischen Skellefteå und das Entwicklungszentrum Northvolt Labs in Västerås. Wer die Interessenten sind und woher sie stammen, will Kubu bislang nicht preisgeben – nach Senderangaben sollen sie aber sowohl aus Europa als auch aus Nordamerika und aus Indien kommen.

Unklar ist nach wie vor, wie es mit der im Bau befindlichen Fabrik bei Heide in Schleswig-Holstein weitergeht. Das deutsche Tochterunternehmen Northvolt Germany ist zwar eine eigenständige Gesellschaft, als Teil des insolventen Mutterkonzerns aber indirekt von dem Verfahren betroffen.


(nie)



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