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Datenschutz & Sicherheit

BSI: Checkliste für Vorgehen bei geknackten Konten


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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zusammen mit dem Programm polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) eine Checkliste veröffentlicht, die Privatanwendern helfen soll, wenn ihre Zugänge von Kriminellen übernommen wurden.

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Die Checkliste liegt als PDF auf der Webseite des BSI vor. Darin warnt die Behörde vor den Auswirkungen: Kriminelle können dann nicht nur in gekaperten Konten hinterlegte Daten wie Anschrift oder Kreditkarteninformationen einsehen und missbrauchen, sondern etwa illegale Waren verkaufen oder Spam versenden. Besonders kritisch seien demnach geknackte E-Mail-Accounts. Das ermöglicht glaubwürdigere Kommunikation mit potenziellen weiteren Opfern, aber oftmals seien die auch hinterlegt, um Passwörter für andere genutzte Dienste zurückzusetzen.

Das BSI gibt Hinweise, wie Betroffene geknackte Konten erkennen können. Bei nicht mehr möglichem Zugriff könnte etwa das Passwort zurückgesetzt worden sein. Oder der Anbieter hat den Zugang wegen verdächtiger Aktivitäten blockiert. Weitere Punkte erklären, wie in diesem Fall am besten vorzugehen ist. Außerdem liefert die Checkliste noch Tipps zum besseren Schutz für Konten. Es findet sich etwa die Aktivierung von Zwei-Faktor-Authentifizierung – an zweiter Stelle nach der Umstellung auf Passkeys.

Dass solch eine Handreichung nötig ist, unterstreichen die Ergebnisse des „Cybersicherheitsmonitors 2025“. Dabei handelt es sich um eine „Computer Assisted Web Interviewing (CAWI)“-Umfrage von BSI und ProPK unter 3061 Personen der deutschsprachigen Bevölkerung ab 16 Jahren, die vom 3. bis 7. Februar 2025 durchgeführt wurde. Demnach erlebte fast jede zehnte Person, die im vergangenen Jahr von Cyberkriminalität betroffen war, einen Fremdzugriff auf einen Online-Account (8 Prozent).

Karin Wilhelm, Expertin für Verbraucherschutz beim BSI, sagte dazu: „Ein Ernstfall kann schnell überfordern: Viele Menschen wissen im ersten Moment nicht, wie sie reagieren sollten. Gerade im Falle des E-Mail-Kontos kann schnelles Handeln jedoch weiteren Schaden abwenden. Behalten Cyberkriminelle unbefugten Zugang zu dem Konto, können sie sensible Daten auslesen, E-Mails an hinterlegte Kontakte verschicken oder auch Passwörter und Anmeldeverfahren bei weiteren Benutzerkonten zurücksetzen. Darum ist es so wichtig, sofort aktiv zu werden. Die Checkliste soll Betroffene handlungsfähig machen.“

Das BSI bietet weitere hilfreiche Materialien an. Die Behörde hat etwa im September kostenlose Arbeitsblätter für Lehrkräfte und Eltern veröffentlicht, mit denen Jugendliche über Cyberrisiken aufgeklärt werden können.

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(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Bundesregierung: IT-Sicherheit im Kanzleramt ist über-geheim


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Die deutsche Bundesregierung erachtet die Sicherheit der IKT-Systeme des Kanzleramts als Staatsgeheimnis. Sie weigert sich daher, wesentliche Informationen zur IT-Sicherheit der Regierungszentrale preiszugeben. Die Regierung begründet diesen außergewöhnlichen Schritt in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion so: Sämtliche Auskunft zu dem Thema berührten derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl dem parlamentarischen Auskunftsrecht überwiege.

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Selbst die Einstufung der Information als Verschlusssache (VS) und deren Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Bundestages wäre zu riskant, sagt das Kanzleramt. Denn auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens könne unter keinen Umständen hingenommen werden.

Die IT-Sicherheitslage sei „angespannt bis kritisch“. Staatliche Akteure und andere Kriminelle professionalisierten ihre Arbeitsweise und agierten zunehmend aggressiv. Die Situation habe sich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierenden vermehrten Angriffe auf Verbündete wie Deutschland weiter verschärft. Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft und die zunehmende Vernetzung erweiterten ferner die Angriffsflächen.

Die Veröffentlichung von Details über Resilienz und Schutzmaßnahmen der Bundes-IT würde diese erheblich gefährden, schreibt das Kanzleramt. Angaben etwa zur Anzahl, zum Ort und zur Ausstattung von Rechenzentren, den Ergebnissen technischer Sicherheitsüberprüfungen und der Entwicklung der IT-Sicherheitsstellen könnten potenziellen Übeltätern konkrete Hinweise auf die im Kanzleramt eingesetzten Schutzmaßnahmen liefern. Insbesondere in Zusammenschau mit anderen Regierungsantworten und unter Nutzung von Techniken KI wären Angreifer in der Lage, Schwachstellen gezielt auszumachen und daraus konkrete Angriffsvektoren abzuleiten.

Eine solche Preisgabe der Verteidigungsstrategie würde die Lage in den Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und Schadwirkung dramatisch verschlechtern, heißt es in der Nicht-Antwort. Dies könnte „unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gefährden“.

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Das Kanzleramt macht lediglich einzelne operationelle Angaben: Alle einschlägigen Rechenzentren verfügten über Notstromversorgung. Die Funktionsfähigkeit des Kanzleramtes werde durch redundante Systeme gesichert.

Kritik des Bundesrechnungshofes werde bei einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess berücksichtigt. Derzeit seien keine Stellen im IT-Sicherheitsbereich unbesetzt. Generell sieht die Regierung die Notwendigkeit, die IT-Systeme des Kanzleramtes besonders zu schützen, was sich im Entwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie niedergeschlagen habe.

Security by Obscurity (Sicherheit durch Verschleierung) funktioniert Experten zufolge nicht als primäre oder alleinige Sicherheitsstrategie, da sie Angreifer allenfalls kurzzeitig bremst. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt davor, da Angreifer automatisierte Werkzeuge nutzten und damit regelmäßig Schwachstellen in verborgenen Systemen fänden.


(ds)



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Datenschutz & Sicherheit

GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI



Fast ein Jahr hatte das Verfahren vor dem Landgericht München gedauert. Am Dienstag gab das Gericht dann der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) recht. Die GEMA verwaltet die Lizenzrechte zu den Werken vieler tausend Musiker*innen und hatte gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI geklagt. Das Gericht urteilte, OpenAI dürfe urheberrechtlich geschützte Songtexte nicht ohne eine entsprechende Lizenz verwenden. Außerdem verurteilte es OpenAI zu Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits im November 2024 hatte die GEMA eine Klage gegen den US-amerikanischen Technologiekonzern eingereicht. Der Vorwurf: OpenAI benutze gesichert GEMA-Werke, um seine KI zu trainieren, zum Beispiel „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Streitgegenstand war die Frage, ob ChatGPT diese memorisiert und dann auf Anfrage reproduziert oder nur aus ihnen lernt und sehr ähnliche Texte neu produziert.

Das Gericht schloss sich der ersteren Position und damit der GEMA an. Prof. Silke von Lewinski, Wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, sieht darin ein Urteil von „grundlegender Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden“.

KI-Unternehmen sollen für geschützte Werke zahlen

Es ist allerdings zu erwarten, dass OpenAI das Urteil nicht auf sich beruhen lassen wird. Auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof wäre wohl möglich. OpenAI beharrt darauf, dass ChatGPT die Songtexte durch eine „sequenziell-analytische, iterativ-probabilistische Synthese“ selbst neu erstellt hätte und diese keineswegs einfach kopiert seien.

Die Klage gegen OpenAI ist nicht die einzige der GEMA gegen einen KI-Anbieter. Im Januar 2025 reichte der Verein zusätzlich Klage gegen Suno AI ein, eine Plattform, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Musik generiert. Suno AI erstelle Lieder, die von der GEMA geschützten Werken wie „Cheri Cheri Lady“ oder „Daddy Cool“ zum verwechseln ähnlich seien, so der Vorwurf der GEMA. Eine Anhörung hat bis jetzt noch nicht stattgefunden.

Die GEMA verfolgt mit den Klagen das Ziel, ein Lizenzmodell durchzusetzen. Wer seine KI-Modelle mit einem bestehenden Lied trainieren will, soll dafür zahlen. Ein entsprechendes Lizenz-Modell für generative KI hatte die GEMA im vergangenen Jahr eingeführt. „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme“ sagt GEMA-CEO Tobias Holzmüller in einem Statement auf der Website. „Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten.“



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Datenschutz & Sicherheit

SAP-Patchday bringt 18 neue Sicherheitsmitteilungen


SAP hat am Dienstag den monatlichen Patchday begangen und dazu 18 neue Sicherheitsmitteilungen veröffentlicht. Zwei davon behandeln Sicherheitslecks, die die Walldorfer Entwickler als kritisches Sicherheitsrisiko einstufen; eine erreicht sogar den Höchstwert CVSS 10.

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Auf der Übersichtsseite zum November-Patchday reißt SAP die betroffenen Produkte mit kurzer Schwachstellenbeschreibung an. Im SQL Anywhere Monitor (Non-GUI) findet sich demnach eine Schwachstelle, die eine unsichere Verwaltung von Keys und Secrets betrifft (CVE-2025-42890, CVSS 10.0, Risiko „kritisch„). Der CVE-Eintrag präzisiert, dass Zugangsdaten fest im Code verankert sind, was schlussendlich in der Ausführung von eingeschleustem Schadcode münden kann.

Außerdem können angemeldete Angreifer im SAP Solution Manager Schadcode einschleusen (CVE-2025-42887, CVSS 9.9, Risiko „kritisch„). Laut Beschreibung geht das auf fehlende Prüfung und Filterung von Eingaben zurück. Das gelingt beim Aufruf eines Funktionsmoduls aus dem Netz und führt zu erhöhten Zugriffsrechten, mit denen Angreifer die volle Kontrolle über das System übernehmen können. Schließlich klafft in SAP CommonCryptoLib eine Speicherzugriffslücke (CVE-2025-42940, CVSS 7.5, Risiko „hoch„). Mit manipulierten Paketen können Angreifer einen Absturz der Software und somit einen Denial-of-Service auslösen, erörtert die Schwachstellenbeschreibung.

Die weiteren Sicherheitsmitteilungen kümmern sich um Schwachstellen, die weniger schwerwiegend ausfallen. Admins sollten trotzdem prüfen, ob sie verwundbare Instanzen betreiben, und die Aktualisierungen im kommenden Wartungsfenster installieren.

  • Code Injection vulnerability in SAP HANA JDBC Client, CVE-2025-42895, CVSS 6.9, Risiko „mittel
  • OS Command Injection vulnerability in SAP Business Connector, CVE-2025-42892, CVSS 6.8, „mittel
  • Path Traversal vulnerability in SAP Business Connector, CVE-2025-42894, CVSS 6.8, „mittel
  • JNDI Injection vulnerability in SAP NetWeaver Enterprise Portal, CVE-2025-42884, CVSS 6.5, „mittel
  • Open Redirect vulnerabilities in SAP S/4HANA landscape (SAP E-Recruiting BSP), CVE-2025-42924, CVSS 6.1, „mittel
  • Open Redirect vulnerability in SAP Business Connector, CVE-2025-42893, CVSS 6.1, „mittel
  • Reflected Cross-Site Scripting (XSS) vulnerability in SAP Business Connector, CVE-2025-42886, CVSS 6.1, „mittel
  • Miissing authentication in SAP HANA 2.0 (hdbrss), CVE-2025-42885, CVSS 5.8, „mittel
  • Information Disclosure vulnerability in SAP GUI for Windows, CVE-2025-42888, CVSS 5.5, „mittel
  • SQL Injection vulnerability in SAP Starter Solution (PL SAFT), CVE-2025-42889, CVSS 5.4, „mittel
  • Information Disclosure vulnerability in SAP NetWeaver Application Server Java, CVE-2025-42919, CVSS 5.3, „mittel
  • Information Disclosure vulnerability in SAP Business One (SLD), CVE-2025-42897, CVSS 5.3, „mittel
  • Missing Authorization check in SAP S4CORE (Manage Journal Entries), CVE-2025-42899, CVSS 4.3, „mittel
  • Missing Authorization check in SAP NetWeaver Application Server for ABAP, CVE-2025-42882CVSS 4.3, „mittel
  • Insecure File Operations vulnerability in SAP NetWeaver Application Server for ABAP (Migration Workbench), CVE-2025-42883, CVSS 2.7, „niedrig

Der Patchday von SAP im Oktober fiel mit 13 Sicherheitsmitteilungen spürbar weniger umfangreich aus. Von den Sicherheitslücken hatten die Entwickler dort drei als kritisch eingestuft.

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(dmk)



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