Künstliche Intelligenz
Bundesdatenschutzbeauftragte veröffentlicht Handreichung für KI und Datenschutz
Mit der Handreichung „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ will die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, öffentliche Stellen des Bundes beim datenschutzkonformen KI-Einsatz unterstützen. Zu Unsicherheiten führt insbesondere der Umgang mit personenbezogenen Daten beim Training und bei der Nutzung von Large Language Models (LLMs). Im Fokus der Handreichung stehen außerdem Herausforderungen mit in LLMs memorisierten Daten sowie die Anforderungen an Rechtmäßigkeit und Transparenz. Die Publikation soll dabei helfen, eine strukturierte, lösungsorientierte Herangehensweise an KI-Projekte zu entwickeln.
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Große Sprachmodelle bilden die Grundlage für Chatbots und werden zur Bewältigung etlicher Aufgaben im Arbeitsalltag eingesetzt. Rechtlich relevant für den Umgang mit ihnen ist die KI-Verordnung, die das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen regelt. Maßgeblich sind des Weiteren datenschutzrechtliche Bestimmungen. So regelt die DSGVO die Rechtmäßigkeit und Grenzen der Verarbeitung personenbezogener Daten. KI-Verordnung und DSGVO „ergänzen sich zu einem kohärenten unionsrechtlichen Regelungsrahmen für KI-Systeme“, erklärt die Handreichung.
Datenschutzrechtliche Herausforderungen gibt es beim LLM-Einsatz viele. Die Handreichung nennt unter anderem den Blackbox-Charakter, der das Nachvollziehen der Datenverarbeitung aufgrund der technischen Beschaffenheit der Systeme verhindert, das Halluzinieren, das eine Herausforderung für den Grundsatz der Datenrichtigkeit darstellt, die Memorisierung (Einprägen) personenbezogener Daten in der KI, die unabsichtlich oder durch gezielte Attacken zur Datenausgabe führen kann, und den Aspekt der (mangelnden) Fairness/Bias, der aufgrund einer Über- oder Unterrepräsentation in den Trainingsdaten entsteht.
Maßnahmen gegen zu starke Eingriffe
Die nachfolgenden Kapitel analysieren die rechtlichen Grundlagen im Detail und nennen konkrete Maßnahmen, mit denen sich die Auswirkungen der beschriebenen Herausforderungen abschwächen lassen – sie reichen von organisatorischen Maßnahmen wie Zugriffs- und Rechtekonzepten bis zu technischen Maßnahmen. Um die Eingriffstiefe beim Verarbeiten personenbezogener Daten zu reduzieren, nennt die Handreichung beispielsweise die Pseudonymisierung der Trainingsdaten, bestmögliches Entfernen personenbezogener Daten wie Namen, Telefon- und Steuernummern, Differential Privacy, anhand derer der Datensatz möglichst anonymisiert wird oder das Nutzen von Filtern im KI-System, die eine Extraktion personenbezogener Daten aus dem KI-Modell möglichst mindern – jeweils vor dem Training.
„Gerade beim Einsatz von Large Language Models bestehen für öffentliche Stellen erhebliche Unsicherheiten“, resümiert die Bundesdatenschutzbeauftragte. „Mit dieser Handreichung will ich zur Rechtssicherheit beitragen und aufzeigen, an welche datenschutzrechtlichen Aspekte man beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den meiner Aufsicht unterliegenden Behörden denken sollte.“ Auch stünde ihre Behörde für die weitere Prüfung konkreter Vorhaben beratend zur Seite. Die vollständige Veröffentlichung steht auf der Website der BfDI zur Verfügung (PDF, 46 Seiten).
(ur)
Künstliche Intelligenz
Was Wi-Fi 7 kann | c’t uplink
Der Funkstandard Wi-Fi 7 ist inzwischen breit verfügbar – zumindest Notebooks und Smartphones ab dem mittleren Preissegment sprechen den schnelleren Standard, der auch unter dem Namen 802.11be bekannt ist. Und auch bei Routern und Access Points steigt die Verbreitung langsam aber sicher an.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Doch warum genau ist Wi-Fi 7 eigentlich besser als der Vorgängerstandard 6E? Was bringt die Nutzung von 320 MHz breiten Kanälen? Was ist der Vorteil von MLMR? Und warum wird der 2,4-GHz-Band auf absehbare Zeit unersetzlich bleiben? Das und mehr besprechen wir in dieser Folge des c’t uplink.
Zu Gast im Studio: Ernst Ahlers, Andrijan Möcker
Host: Jan Schüßler
Produktion: Tobias Reimer
► Unsere Artikel zu Wi-Fi 7 sind bei heise+ erschienen (€)
► sowie in c’t 25/2025 (€).
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(jss)
Künstliche Intelligenz
Neue Macs im Anflug: Apple lädt zur „Apple Experience“ nach Los Angeles
Die Hinweise darauf, dass Apple noch in diesem Monat frische Macs vorstellen wird, verdichten sich. Nach ersten Spekulationen, dass der Konzern die Rechner zusammen mit dem neuen Creator-Studio-Abopaket präsentieren könnte, sowie schlechter Verfügbarkeiten der alten Modelle im Apple Online Store kommt nun eine dritte Information hinzu. Denn Apple hat zu einem speziellen Event geladen: YouTuber, TikToker und andere „Creators“ aus dem Influencer-Segment sollen vom 27. bis 29. Januar nach Los Angeles kommen. Worum es bei der Veranstaltung geht, die der Konzern schlicht als „Apple Experience“ tituliert, ist unklar. Auch deutsche Vlogger sind wohl unter den Eingeladenen. Ob klassische Medien dabei sein werden, blieb zunächst unklar.
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Drei Tage Los Angeles
Interessant an der Veranstaltung ist die Länge: An den drei Tagen könnte Apple nicht nur sein Creator Studio und neue Hardware vorstellen, sondern auch Seminare und Kurse zum direkten Ausprobieren der Produkte abhalten. Neu ist dieser Ansatz, bei dem „Creators“ als Erstes gebrieft werden, nicht: Der Konzern agierte bereits im vorvergangenen Jahr bei seinen M4-Maschinen ähnlich. Damals gab es zusätzlich aber auch Keynote-Videos, die die Rechner vorstellten. Ob das dieses Mal so sein wird, bleibt unklar.
Mit dem Creator Studio vermarktet Apple seine macOS-Programme Final Cut Pro, Logic Pro, Pixelmator Pro sowie Tools wie Motion oder MainStage erstmals in einem Abo-Paket (12,90 Euro im Monat oder 129 Euro im Jahr), das um zusätzliche „Premium-Inhalte“ für iWork-Programme ergänzt wird. Es wäre ungewöhnlich, einem solchen Produkt ein dreitägiges Kreativen-Event zu gönnen – entsprechend wahrscheinlich ist neue Hardware.
Welche Macs erwartet werden
Aktuell geht die Gerüchteküche von mindestens zwei neuen MacBook-Pro-Baureihen aus, die vorgestellt werden könnten. Nachdem nur das Midrange-Modell MacBook Pro M5 mit 14 Zoll im Herbst präsentiert wurde, stehen noch MacBook Pro M5 Pro und MacBook Pro M5 Max aus – jeweils mit 14 und 16 Zoll. Weitere Rechner mit M5-Chip könnten ebenfalls kommen, wobei diese – etwa MacBook Air M5 und Mac Mini M5 und M5 Pro – aktuell eher Richtung Jahresmitte erwartet werden. Schließlich steht Beobachtern zufolge auch noch ein neues Kompakt-MacBook mit iPhone-Chip aus, doch davon hat man seit längerem nichts mehr gehört.
Die neuen Macs sollen etwa lokale Sprachmodelle (noch) schneller ausführen können. Momentan gibt es nur die einfachen M5-Chips. Diese stecken neben dem erwähnten MacBook Pro M5 auch im iPad Pro M5 sowie der Vision Pro M5.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
iPhone-Daten an Apple trotz Opt-Out: Richter verwirft Teile von Sammelklage
Schon seit fast vier Jahren läuft der Versuch, Apple per Sammelklage dazu zu bewegen, weniger iPhone-Daten zu sammeln – oder zumindest eine Entschädigung an die Nutzer zu zahlen, falls dies nachweislich getan wurde. Doch nun hat der zuständige US-Richter zumindest Teile des Klage abgewiesen. Apple hatte stets mitgeteilt, dass die Annahme der Kläger „völlig falsch“ sei. Dem schloss sich der US District Court for the Northern District of California laut einem Bericht des Justizfachdienstes Bloomberg Law nun teilweise an.
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Tracking durch den App Store
Bei der Klage geht es unter anderem um die Frage, ob Apple sich an Opt-In/Opt-Out-Regeln hält. Die deutsch-kanadischen Sicherheitsforscher der Gruppe Mysk hatten im Herbst 2022 herausgefunden, dass Apple Analysedaten aus seinem App Store auch dann zu erfassen scheint, wenn Nutzer diesem widersprochen hatten. Dazu gibt es in iOS (und Apples anderen Betriebssystemen) einen zentralen Schalter, der Analytics durch den Konzern aktivieren oder unterbinden soll.
Dass die App-Store-Anwendung auf Apples Server zugreifen muss, liegt schon in der Natur der Sache – diese liefern schließlich deren Inhalte. Allerdings gingen die Requests laut der Mysk-Analyse, die den Datenverkehr entschlüsselt hatte, in beide Richtungen. Es gab demnach Session-IDs, die mit einem Profil verknüpft seien. Es würden Geräteinformationen übertragen, darunter Spracheinstellungen der Tastatur und vorhandener Speicherplatz. Apple speichere zudem, welche App wann und wie lange betrachtet wurde. Ungewöhnliche Analytics-Daten sind das keineswegs, doch sie wurden offenbar eben auch dann erfasst, wenn das Tracking eigentlich abgedreht sein sollte.
Kläger bekommen einen letzten Versuch
Richter Edward J. Davila entschied laut Bloomberg Law nun am Dienstag, Teile der Sammelklage wegen einer möglichen Verletzung der Privatsphäre abzuweisen. Die Kläger hatten unter anderem Verstöße gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, die kalifornische Verfassung und das Gesetz des US-Bundesstaates gegen unlauteren Wettbewerb gestützt. Auch gegen ein Gesetz des US-Bundesstaates Pennsylvania, das elektronische Überwachungsmaßnahmen einschränkt, sollte Apple verstoßen haben.
„Es gibt ernsthafte Zweifel daran, ob die Kläger ihre abgewiesenen Ansprüche angesichts der in diesem Beschluss angesprochenen Mängel ausreichend geltend machen können“, so Davila. Gänzlich gegessen ist das Verfahren für Apple aber dennoch nicht. Er handele lieber übervorsichtig, so der Richter, und erlaube den Sammelklägern, ihre Klage „ein letztes Mal“ abzuändern und neu einzureichen. Die Sammelkläger repräsentieren allesamt Nutzer, die die Analytics-Funktion auf iPhone und iPad abgeschaltet hatten. Die Klage wirft Apple unter anderem vor, Nutzer in die Irre geführt zu haben, indem es ihnen vorgaukelte, dass durch die Deaktivierung verhindert wird, dass Apple Daten aus den eigenen Apps sammelt. Erwähnt werden neben dem App Store auch Apple Music, Apple TV, die Bücher-App und die Aktien-App.
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(bsc)
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