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Bundesdatenschutzbehörde erkennt ersten Dienst gegen die Cookie-Banner-Flut an


Erstmals ist ein Dienst zur automatischen (Nicht-)Einwilligung in Browser-Cookies in Deutschland amtlich anerkannt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hat festgestellt, dass das Browser-Plugin Consenter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

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Die Anerkennung datiert vom 17. Oktober. Consenter soll Einwilligungen und Ablehnungen rund um Cookies über verschiedene Webseiten hinweg verwalten und Ende November der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Hinter dem Plugin steht die Berliner Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology. Zum Entwicklerteam gehören Experten der Universität der Künste Berlin (UdK), des Einstein Centers sowie des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG).

Automatisierte Cookie-Verwalter stellten einen wichtigen Schritt „zu mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit im Datenschutz“ sowie zu nutzerfreundlicherer Verwaltung einschlägiger Einstellungen dar, meint Specht-Riemenschneider. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der BfDI habe ergeben, dass sich die Mehrheit der deutschen Internetnutzer mehr Kontrolle über ihre Daten wünscht.

„Cookie-Banner führen eher zu Verwirrung als zu mehr Transparenz“, weiß Specht-Riemenschneider. User seien „zunehmend frustriert“, was zu „Zustimmungsmüdigkeit“ führe. Dem könnten Dienste zur automatischen Einwilligungsverwaltung entgegenwirken.

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Basis für die Anerkennung von Cookie-Managern durch die BfDI ist die Einwilligungsverwaltungsverordnung der deutschen Bundesregierung, die Anfang April in Kraft getreten ist. Nutzer müssen demnach grundsätzlich nicht mehr immer wieder neu über die umstrittenen Browser-Dateien entscheiden. Stattdessen sollen sie ihre Vorgaben dauerhaft hinterlegen können. Die Verordnung setzt einen Rechtsrahmen für ein Verfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. In Betracht kommen dafür etwa Personal Information Management Systems (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen.

Trotz der aktuellen Cookie-Banner-Flut wissen nur 43 Prozent der deutschen Internetnutzer genau, was Cookies sind und wie sie verwendet werden. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Rahmen des BfDI-Datenbarometers ergeben. 83 Prozent der Teilnehmer wollen demnach selbst festlegen können, ob und wofür ihre Daten im Internet verwendet werden. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn dies mit nur einem Klick möglich ist.

Zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, einen Cookie-Manager einzusetzen. Über 70 Prozent erwarten, dass ein solches Instrument ihnen das Gefühl gibt, bessere Übersicht über ihre Daten zu haben. Dafür müssten die Einstellungen aber auf allen Webseiten gelten, fordern 83 Prozent. Verbraucherschützer monieren, dass Webseitenbetreiber abgegebene Entscheidungen gar nicht akzeptieren müssten. Erteilten Anwender keine Zustimmung zum Setzen von Cookies, könnten Online-Dienste erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten.


(ds)



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Der Widerrufsbutton kommt: Was Onlinehändler und Kunden jetzt wissen müssen


Was bei vielen Verträgen, die im Internet geschlossen werden, schon gelebte Praxis ist, soll jetzt auch für den Onlinehandel kommen: der Widerrufsbutton auf der Website. Ein dahingehend umfassendes Gesetzespaket hat jetzt den Bundesrat passiert und wird ab 19. Juni 2026 damit in der deutschen Umsetzung rechtsverbindlich. Wird die Änderung seitens der Website-Betreiber nicht umgesetzt, können Bußgelder und Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.

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Unternehmen, die einen Vertragsschluss per Web oder App ermöglichen, müssen daher nun auch dort eine gut sichtbare Widerrufsmöglichkeit vorsehen, die innerhalb von 14 Tagen den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ermöglicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärt zu der neuen Gesetzeslage, diese sei ein „echter verbraucherpolitischer Fortschritt. Denn wenn Onlineshopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

Die Regelung betrifft Verträge mit Endkunden, die von Unternehmen beliefert werden (also nicht Geschäfte zwischen Unternehmen untereinander), und bezieht sich auf Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte. Schaut man genauer auf die Regelung, die es für bestimmte Verträge ja schon seit mehreren Jahren gibt, ist das nichts anderes als ein Formular, mit dem Kunden bereits heute ihre Absicht erklären können, von einem Vertrag zurückzutreten.

Ob die neue Regelung mehr Klarheit und Einfachheit bringt als bisher, darf allerdings bezweifelt werden. Denn gerade im Onlinehandel geht dies in aller Regel bereits im eingeloggten Zustand sehr gut – und mit weniger Komplikationen, da der Vorgang und die Kundenzuordnung hier längst erfolgt sind. Wichtig sei aber, so argumentieren die Befürworter des neuen Gesetzes, dass im Dienste des Verbraucherschutzes dies auch möglich sei, wenn Kunden nicht eingeloggt seien.

Für alle Betreiber von Websites zieht das Veränderungen nach sich. Sie müssen die Widerrufsmöglichkeit gut sichtbar unterbringen. Was genau dafür ausreicht, definiert das Gesetz allerdings nur ansatzweise. Darin heißt es, der Button müsse klar mit „Vertrag widerrufen“ oder ähnlichen Formulierungen gekennzeichnet, intuitiv auffindbar und jederzeit in der Frist der möglichen Widerrufs verfügbar sein. Das Formular dürfe nicht zu komplex sein und müsse ohne irgendeinen Login zugänglich gemacht werden.

Wahrscheinlich ist, dass alle gängigen Shopsysteme bis dahin entsprechende Anpassungen für die jeweiligen Vorlagen bereitstellen. Ist das nicht der Fall, lässt sich ein entsprechendes Formular aber auch mit überschaubarem Aufwand selbst entwickeln. Schwieriger wird dabei die Zuordnung der Daten zum jeweiligen Kundenkonto. Allerdings ist auch hier zu erwarten, dass entsprechende CRM-Systeme einen Teil der Arbeit übernehmen und im besten Fall anhand der gemachten Angaben einen Link zum jeweiligen Datensatz bereithalten. Eine eher juristische Frage wird sein, ob es möglich ist, dass Dritte, die das Paket abfangen, entsprechende Maßnahmen einleiten könnten.

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Im Anschluss an den Widerruf muss durch den Händler der Eingang per Mail bestätigt werden. Denn erst im Nachgang kann das Unternehmen beurteilen, ob tatsächlich ein rechtskräftiger Widerspruch zustande gekommen ist. Was manche Website-Betreiber aber vergessen: Sie müssen ihre Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen entsprechend aktualisieren und hier ebenfalls auf die neue Möglichkeit verweisen.

Unterm Strich bringt die Maßnahme für die Kunden nur dann einen Vorteil, wenn sie sich nicht die Mühe machen wollen, sich einzuloggen. Erkauft wird diese Vereinfachung aber mit dem Risiko zusätzlicher Missverständnisse, wenn die Zuordnung zur jeweiligen Bestellung nicht zweifelsfrei möglich ist. Für die Betreiber von Websites und für Händler bedeutet es aber mehr Aufwand, zusätzliche Anforderungen bei der Implementierung und eine erhöhte Abmahngefahr.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Rust Coreutils 0.6 erreicht 96 Prozent GNU-Kompatibilität


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Entwickler der Rust Coreutils haben Version 0.6 veröffentlicht. Die Rust-Neuimplementierung klassischer Unix-Werkzeuge erreicht damit 96,28 Prozent Kompatibilität zur GNU-Test-Suite und besteht 622 von 646 Tests. Gegenüber der im Dezember erschienenen Version 0.5 mit 87,75 Prozent Kompatibilität bedeutet das einen Sprung von über acht Prozentpunkten.

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Besonders bemerkenswert: Die Zahl der fehlgeschlagenen Tests sank von 55 auf nur noch 16, während die Anzahl übersprungener Tests von 23 auf 7 zurückging. Die Entwickler testeten gegen die GNU Coreutils 9.9 als Referenz.

Ein Schwerpunkt der neuen Version liegt auf der Reduzierung von unsafe Code. Die Entwickler entfernten unsichere Passagen in den Utilities date, sort und locale.rs. Statt direkter libc-Aufrufe nutzt die Software nun das nix-Crate, das sichere Rust-Wrapper um POSIX-Systemaufrufe bereitstellt.

Für die Tools rm, du, chmod und chgrp verwenden die Entwickler ab Version 0.6 die System-Calls openat und unlinkat über das nix-Crate für sichere Directory-Traversal. Diese Änderungen eliminieren ganze Klassen von Sicherheitslücken wie Buffer Overflows oder Use-After-Free-Fehler, die bei direkten libc-Aufrufen auftreten können.

Version 0.6 bringt Performance-Verbesserungen für mehrere Tools. Die Base-Encoding-Utilities base32, base64 und basenc arbeiten durch reduzierte memset-Operationen schneller. Das Tool shuf erhielt eine optimierte numerische Ausgabe und eine neue Option --random-seed. Bei date beschleunigt ein BufWriter das Batch-Processing, während uniq die Speichernutzung für Case-Insensitive-Vergleiche optimiert.

Das Tool tsort vermeidet nun das vollständige Einlesen der Eingabe in den Speicher, was bei großen Datenmengen deutliche Vorteile bringt. Auch df profitiert von einem verbesserten Dateisystem-Handling.

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Die neue Version erweitert die Lokalisierungsunterstützung erheblich. Das Tool date nutzt jetzt ICU-Support für locale-aware Datums- und Monatsbezeichnungen sowie Stundenformatierung und Kalenderunterstützung. In sort funktioniert die numerische Sortierung ab sofort mit Tausendertrennzeichen, während join locale-aware Collation unterstützt. Die Entwickler integrieren zudem Weblate für Community-Übersetzungen.

Rust Coreutils 0.6 unterstützt offiziell RISC-V 64-bit mit musl-Target in der CI-Pipeline. Die Cygwin-Unterstützung für Windows-Nutzer wurde ebenfalls ausgebaut. Neu hinzugekommen ist Support für das SMACK Security Module in den Tools ls, id, mkdir, mkfifo und mknod.

Das Tool tail erhielt ein --debug-Flag, verbesserte Symlink-Verfolgung mit der Option -F und FIFO-Timeout-Handling für --pid. Bei timeout implementierten die Entwickler umfassendes Signal-Handling und eine --verbose-Option.

Das Sortiertool sort unterstützt nun Legacy-Syntax mit +POS/-POS, bietet Debug-Key-Annotationen und bessere locale-aware Sortierung. Bei pr korrigierten die Entwickler Fehler bei Headers, Form Feeds und Pagination. Die Tools chmod und rm behandeln rekursive Operationen und Symlinks besser als zuvor.

Die Entwicklung der Rust Coreutils gewinnt in der Linux-Welt zunehmend an Bedeutung. Ubuntu 25.10 verwendet bereits Rust Coreutils 0.2.2 als Standard im Rahmen der Oxidising-Ubuntu-Initiative von Canonical. Fedora plant, Version 0.5 in Fedora 44 als Option für Early Adopters anzubieten – allerdings nicht als Standardvariante wie bei Ubuntu.

Auf der FOSDEM 2026 am 1. Februar berichtete Sylvestre Ledru vom uutils-Kernteam über praktische Erfahrungen mit Rust Coreutils in Ubuntu. Der Vortrag „Rust Coreutils in Ubuntu: Yes, we rewrote /bin/true in Rust – Here’s what really happened“ gab Einblicke in Packaging-Komplexität, undokumentierte Verhaltensweisen und den Umgang mit kritischen System-Tools.

Die Entwicklergemeinschaft wächst stetig: An Version 0.6 wirkten 41 neue Contributors mit. Wer die Rust Coreutils testen möchte, findet sie im GitHub-Repository des Projekts.


(fo)



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Mondmission Artemis-2: NASA verschiebt geplanten Start nach Problemen auf März


Die NASA hat die Betankung der Mondrakete SLS für die bemannte Mission Artemis-2 größtenteils erfolgreich abgeschlossen, den geplanten Start jetzt aber auf März verschoben. Das hat die US-Weltraumagentur nach dem „wet dress rehearsal“ öffentlich gemacht und ergänzt, dass die Crew deshalb die Quarantäne verlassen darf. Vor einem erneuten Anlauf zum ersten bemannten Mondflug seit mehr als 53 Jahren will die NASA erneut das Betanken testen. Grund dürfte ein hartnäckiges Wasserstoffleck sein, das beim ersten Testlauf den Countdown stundenlang verzögert hat. Um es zu schließen, haben die Verantwortlichen den Fluss gestoppt, damit sich die Schnittstelle und die Dichtungen erwärmen konnten.

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Trotz dieser Verzögerung sei der Test insgesamt erfolgreich gewesen, alle Tanks wurden befüllt. Der Countdown konnte dann bis auf fünf Minuten vor dem Start herunterlaufen, bevor er gestoppt wurde. Das kalte Wetter habe die testweise Betankung ansonsten nicht gestört, aber mehrere Kameras und anderes Equipment hätten die Arbeit eingestellt, schreibt die NASA noch. Hätte man die Mondrakete tatsächlich starten wollen, hätten die niedrigen Temperaturen deshalb zusätzliche Aufmerksamkeit benötigt. Die Ergebnisse der Generalprobe sollen jetzt überprüft und besprochen werden, bevor ein offizieller Starttermin festgelegt wird. Zwei Wochen vorher muss sich die Crew dann wieder in Quarantäne begeben.

Bei dem etwa 49 Stunden dauernden Test wurden verschiedene Prozeduren genau so durchgespielt, wie sie vor dem echten Start stattfinden müssen. Dazu gehörten neben dem Betanken mit tiefkaltem flüssigem Sauerstoff und Wasserstoff ein vollständiger Countdown mit geplanten Haltepunkten sowie das kontrollierte Abbrechen und erneute Hochfahren der Startsequenz bei technischen Problemen oder ungünstigen Wetterbedingungen. Beteiligt waren neben den Startmannschaften vor Ort und dem Kontrollzentrum in Houston weitere NASA-Zentren. „Wir haben absolut damit gerechnet, auf Herausforderungen zu stoßen“, meinte der neue NASA-Chef Jared Isaacman.

Mit Artemis-2 will die NASA nach mehr als 50 Jahren wieder Menschen zum Mond fliegen, der soll aber nur umrundet werden. Die Crew besteht aus Reid Wiseman, Victor Glover und Christina Koch von der NASA sowie dem Kanadier Jeremy Hansen. Auf ihrem zehntägigen Flug sollen sie zuerst die Erde umrunden und dann in Richtung des Erdtrabanten beschleunigen. Für den Flug dorthin sind danach vier Tage veranschlagt. Wenn alles klappt, sollen dann auf der Nachfolgemission Artemis-3 Menschen die Oberfläche des Monds erreichen – geplant ist das gegenwärtig für 2028. Bei der ersten Mission des ambitionierten Artemis-Programms ist im Herbst 2022 eine unbemannte Kapsel um den Mond geflogen, die NASA hat sich damals äußerst zufrieden gezeigt.


(mho)



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