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Bundesnetzagentur verschärft Sicherheitsanforderungen für TK-Anbieter


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Auf die Betreiber von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen kommen erhöhte Sicherheitsvorschriften zu. Die Bundesnetzagentur hat dazu am Montag den Entwurf eines neuen Anforderungskatalogs veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Basis für die umfassende Novelle ist Paragraf 167 Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit dem Schritt will die Regulierungsbehörde den Katalog an die TKG-Novelle 2021 und den aktuellen Stand der Technik anpassen. Ziel ist, die Schutzmaßnahmen der Anbieter von TK-Diensten gegen aktuelle Bedrohungen und neue, technologiegetriebene Gefährdungspotenziale auch im Lichte der jahrelangen Huawei-Debatte zu verschärfen.

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Eine wesentliche Neuerung ist die Erweiterung des Adressatenkreises aufgrund der überarbeiteten Definition von Telekommunikationsdiensten nach Paragraf 3 TKG. Einbezogen werden Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste – dazu gehören Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema. Diese müssen demnach künftig angemessene Vorkehrungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten treffen.

Um die Maßnahmen verhältnismäßig zu halten, unterteilt die Behörde die Verpflichteten in drei Stufen von Gefährdungspotenzialen, die wiederum mit einem spezifischen Anforderungsprofil einhergehen. Ein erhöhtes Gefährdungsrisiko liegt vor, wenn eine „herausragende Bedeutung für das Gemeinwohl“ besteht. Entsprechende Betreiber müssen die vorgesehenen vollumfänglichen Schutzmaßnahmen einhalten. Ein „normales“ oder „gehobenes“ Gefährdungspotenzial soll vorliegen, wenn Anbieter weniger als zehn Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro haben beziehungsweise eine überschaubare „Bedeutung für das Gemeinwohl“ haben.

Den Kern der Verschärfung bildet die Behandlung von 5G-Netzen, die ein zentrales neues Gefährdungspotenzial darstellen und pauschal dem erhöhten Gefährdungspotenzial zugeordnet werden. Der Regulierer begründet das damit, dass 5G-Netze das künftige Rückgrat digitalisierter Volkswirtschaften darstellten, Milliarden von Systemen verbänden und sensible Informationen in Kritischen Infrastrukturen (Kritis) verarbeiteten.

Betreiber eines öffentlichen 5G-Mobilfunknetzes sollen daher zusätzlich spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. So trifft sie dem Entwurf nach etwa die Pflicht, kritische Funktionen und zugehörige Komponenten im Sinne des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festzulegen sowie diese Bestandteile zertifizieren zu lassen.

Laut der gesetzlich verankerten „Huawei-Klausel“ kann die Bundesregierung den Einsatz „kritischer Komponenten“ bei „voraussichtlichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ untersagen. Hersteller müssen eine Garantieerklärung abgeben.

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Die vorgesehenen 5G-Sonderregelungen umfassen zudem Anforderungen zur Diversität in der Lieferkette und im Netzaufbau zum Reduzieren systemischer Risiken. Hinzu kommen sollen spezifische Maßnahmen zum Schutz der Identität und Privatheit der Teilnehmer sowie zum Sicherstellen der Vertraulichkeit und Integrität von Nutz- und Signalisierungsdaten. Enthalten sind ferner besondere Schutzvorkehrungen gegen Angriffe auf eine virtuelle Netzarchitektur sowie beim Einsatz von Cloud-Diensten.

Mit Anhang C konkretisiert die Bundesnetzagentur die technischen Anforderungen für paketvermittelte Netze, deren Anbindung an das Internet ein erhebliches Gefahrenpotenzial birgt. Die Maßnahmen decken aktuelle Cyber-Bedrohungen wie DDoS-Angriffe sowie Vorgaben zum Implementieren von DNSSEC (DNS Security Extensions) und Schutzmechanismen gegen Cache-Poisoning ab. Auch die Inter-Domain-Routing-Sicherheit soll erhöht werden durch Vorkehrungen zum Absichern des BGP-Routings (Border Gateway Protocol). Die Weitergabe falscher Routing-Informationen will die Behörde verhindern, Datenverkehr mit gefälschten Quell-IP-Adressen unterbinden. Enthalten sind zudem weitere Vorschriften zum Schutz vor Malware sowie zur Abwehr von Spam und Phishing.

Der Entwurf stellt im Kern die technische und regulatorische Umsetzung der politischen Entscheidung dar, die Sicherheit deutscher 5G-Netze signifikant zu erhöhen. Zugleich sollen die Risiken, die von Komponenten aus nicht-vertrauenswürdigen Staaten wie China ausgehen könnten, gemindert werden.

„Aufgrund der sich verändernden Gefährdungslage ist nachvollziehbar, dass der Sicherheitskatalog auf den Prüfstand gestellt wird“, erklärte Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), heise online. „Telekommunikationsanbieter tragen eine große Sicherheitsverantwortung, da stabile Datenverbindungen in vielen Bereichen überlebenswichtig sind.“ Auch mit Blick auf die aktuelle geopolitische Lage investierten die Betreiber schon von sich aus immer stärker in die IT- und Netzsicherheit.

Im Einklang mit den Gesetzesvorgaben hat der Regulierer das Papier gemeinsam mit dem BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider erstellt. Hersteller und Verbände können bis zum 19. Dezember Stellung dazu nehmen, bevor die Vorschriften finalisiert werden.


(wpl)



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c’t-Story: Das Ende der perfekten Vermessung


Kaum jemand kennt Ferdinand Ichendorf, dabei war sein Abgang aus dieser Welt spektakulär und geschah vollends im Dienste der … na, sagen wir mal: Wissenschaft.

Seine Schriften zeigen einen Geist von Brillanz und unerbittlicher Logik, zugleich aber auch eine tragische Unbeholfenheit, die ihn letztlich ins Desaster führte.

Das Unheil, in das er geraten sollte, begann an einem Tag, der schon durch Düsternis, Regen und herbstliche Kälte dazu mahnte, lieber im Bett zu bleiben.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Das Ende der perfekten Vermessung“.
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Rolls-Royce testet sauberen Schiffsantrieb mit Methanol


Rolls-Royce hat einen schnelllaufenden Schiffsmotor entwickelt, der mit einem sauberen Kraftstoff betrieben wird. Ein Test verlief laut Hersteller erfolgreich.

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Die Maschine läuft ausschließlich mit Methanol. Es ist der erste schnelllaufende, reine Methanolmotor. Er basiert auf der Baureihe 4000 der Rolls-Royce-Tochter MTU Friedrichshafen, die normalerweise mit Diesel betrieben wird, der aber durch Drop-In-Kraftstoffe wie hydriertes Pflanzenöl (HVO) oder synthetische Kraftstoffe ersetzt werden kann.

„Das ist eine echte Weltneuheit“, sagte Jörg Stratmann, Chef von Rolls-Royce Power Systems AG. „Bislang gibt es keinen anderen schnelllaufenden Motor dieser Leistungsklasse, der rein mit Methanol betrieben wird. „Ein Schnellläufer erreicht auch Drehzahlen mehr als 2000 Umdrehungen in der Minute.

Die mit Methanol betriebene Version hat eine Leistung von 2 Megawatt. Damit ist sie nicht leistungsfähig genug für die großen Containerfrachter. Die Baureihe 4000 wird etwa in Fregatten, Schleppern, Binnenschiffen oder in großen Yachten verbaut.

Da Methanol kein Drop-In-Kraftstoff ist, musste der Motor dafür umgebaut werden. Unter anderem haben die Ingenieure ein neues Einspritzsystem entwickelt, da das Methanol nicht wie Diesel selbst zündet. Auch andere Funktionen wie die Gemischbildung und die Aufladung mussten angepasst werden.

Das galt nicht nur für den Motor selbst: Auch der Prüfstand in Friedrichshafen musste für den Methanolantrieb modifiziert werden. „Die ersten Tests zeigen: Der Motor läuft stabil – jetzt geht es um die Feinabstimmung“, sagte Johannes Kech, der die Entwicklung der Leiter der Methanolmotor geleitet hat.

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Das Antriebssystem ist seit 2023 im Rahmen des Projekts meOHmare entwickelt worden. Beteiligt sind neben Rolls-Royce nach das Stuttgarter Maschinenbauunternehmen Woodward L’Orange und das gemeinnützige Wissenschaftlich-Technisches Zentrum (WTZ) für Motoren- und Maschinenforschung Roßlau in Dessau. Der Motor wurde auf dem Prüfstand in Friedrichshafen getestet.

Das Konzept sieht vor, den Motor mit grünem Methanol zu betreiben, also mit Methanol, das aus Wasserstoff hergestellt wird, der mit Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist, und abgeschiedenem oder atmosphärischem Kohlendioxid. Dann ist der Kraftstoff klimaneutral. Als Übergangslösung arbeitet Rolls-Royce zudem an einem Dual-Fuel-Motor, der mit Methanol und mit Diesel betrieben werden kann. Die sei „eine Brückentechnologie, solange grünes Methanol noch nicht flächendeckend verfügbar ist.“

Etwa 90 Prozent des Welthandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Der Schiffsverkehr macht knapp 3 Prozent der Kohlendioxidemissionen aus, 13 Prozent der Schwefel- sowie etwa 30 Prozent der Stickoxidemissionen. Hinzu kommen Rußpartikel und Feinstaub. Bis 2050 müssen Schiffe klimaneutral sein.


(wpl)



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Video-Management: Rohmaterial verlustfrei kürzen und clever organisieren


Die einst klare Trennlinie zwischen Foto- und Videokameras ist längst verschwommen. Digitale Systemkameras, Actioncams, Drohnen und Smartphones beherrschen beides. Wie sie genutzt werden, hängt stark von den Vorlieben und Fähigkeiten ab, die Anwender mitbringen.

Dieser Beitrag widmet sich der effizienten Verwaltung von Videodateien, zeigt die Unterschiede zur Organisation von Fotos auf und hilft, die wachsende Datenflut zu beherrschen.

Ein fundamentaler Unterschied liegt im Speicherbedarf. Während ein Archiv mit 100.000 JPEG-Fotos (je 5 – 10 Megabyte) problemlos auf eine SSD mit einem Terabyte (TB) Speicher passt, wären für dieselbe Anzahl an Bildern im TIF-Format bereits rund acht TB erforderlich. Eine Stunde Videomaterial in 4K-Auflösung beansprucht je nach Bitrate zwischen 30 und 100 Gigabyte (GB). Eine solche Datenmenge kann bereits bei einem einzigen Familienausflug in den Zoo anfallen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Video-Management: Rohmaterial verlustfrei kürzen und clever organisieren“.
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