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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen


Der Polizei wird es künftig möglich sein, Geldautomatensprenger mithilfe von Staatstrojanern zu jagen. Der Bundestag hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ unverändert mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedet. Die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.

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Strafverfolger dürfen der Initiative zufolge im Kampf gegen das Sprengen von Geldautomaten zeitnah auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Zudem haben die Abgeordneten schon versuchtes unerlaubtes Erwerben oder Anbieten explosionsgefährlicher Stoffe kriminalisiert.

Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird zudem ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen. Auf entsprechende Aktivitäten steht damit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zugleich sollen solche Taten in den bereits breit angelegten Katalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Dieser regelte ursprünglich das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails. Seit 2017 dürfen Ermittler damit aber auch in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats ausspionieren.

Der Gesetzgeber schuf damals eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation direkt auf dem Endgerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im August: Die Polizei darf Staatstrojaner nicht mehr einsetzen, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Sogenannte „Alltagskriminalität“ soll damit außen vor bleiben.

Geldautomatensprengungen können mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs künftig aber mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen wie der lebensbedrohlichen Gefährdung Dritter sogar von mindestens fünf bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Aktuell beträgt die Mindeststrafe noch ein Jahr. Die neuen Vorgaben der Karlsruher Richter zur Quellen-TKÜ gelten hier somit nicht.

Die Aufklärung dieser Art der organisierten Sprengstoffkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, sei ohne Telekommunikationsüberwachung oft aussichtslos oder wesentlich erschwert, begründet die Bundesregierung ihren Ansatz. Kriminelle Banden nutzten überwiegend Telekommunikationsmittel für die Planung, Beschaffung und Durchführung der Taten, oft grenzüberschreitend und konspirativ. Nur die TKÜ ermögliche es, die arbeitsteiligen Strukturen und Kommunikationswege der Täter nachzuvollziehen und die Hinterleute zu ermitteln.

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In der abschließenden Debatte spielte Marc Henrichmann (CDU) auf den „wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen“ seit 2021 an. Dieser habe einen Gesamtschaden im deutlichen dreistelligen Millionenbereich verursacht und das „Sicherheitsgefühl der Menschen“ beeinträchtigt. Helge Lindh (SPD) betonte, dass es sich hier nicht nur um Eigentumsdelikte handele: „Es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen.“ Er hob die gemeingefährliche Natur der Taten hervor, bei denen etwa auch „Personen im Umfeld“ und Einsatzkräfte gefährdet würden.

Für die Grünen kritisierte Marcel Emmerich den Entwurf als „ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Der aktuelle Rückgang der Sprengungen sei auf die Aufrüstung der Banken und „starke Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden“ zurückzuführen. Kriminelle würden abgeschreckt, „wenn sie schnell gefasst werden“, aber nicht durch höhere Strafen. Emmerich forderte stattdessen ein „verschärftes Sprengstoffrecht“, um den Zugang zu gefährlichen Stoffen zu erschweren, sowie mehr Kontrollen.

Die Linke Katrin Fey warf der Bundesregierung vor, „reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht“ zu greifen und die Gelegenheit zu nutzen, „die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten“. Sie befürchtet eine ständige Zunahme von Katalogstraftaten, die „heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen.“

Der Gesetzentwurf, der letztlich auf einem Vorhaben der Ampel-Regierung aufbaut, legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. 2024 kam es zu einem Rückgang auf 269 verübte Explosionen mit einem Beuteschaden von 13,4 Millionen Euro. Nicht nur Abgeordnete der AfD sahen in der sinkenden Tendenz aber keinen Grund zur Entwarnung.


(mho)



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Sony Group erwirbt 80 Prozent der Anteile an Peanuts Holdings


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die japanische Sony Gruppe, zu der unter anderem Sony Music Entertainment und Sony Pictures Entertainment gehören, hat eine „endgültige Vereinbarung“ mit dem kanadischen Medienunternehmen WildBrain getroffen, um indirekt sämtliche 41 Prozent der Anteile von WildBrain an der „Peanuts“ Holdings zu erwerben. Sony Music Entertainment hielt bereits 39 Prozent. Damit hält Sony künftig die Mehrheit an Charles M. Schulz‘ beliebtem „Peanuts“-Franchise mit Snoopy, Charlie Brown und anderen. 20 Prozent bleiben bei der Familie von Charles M. Schulz.

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Wie Sony in der Ankündigung schreibt, zahlt der Konzern für die Akquisition 630 Millionen kanadische Dollar (ca. 390 Millionen Euro), „vorbehaltlich der üblichen Anpassungen des Betriebskapitals und anderer Anpassungen“. Nach Abschluss der Transaktion wird die Sony Gruppe zusammen mit der bereits bestehenden Beteiligung indirekt 80 Prozent der Anteile an „Peanuts“ halten. „Peanuts“ werde damit „eine konsolidierte Tochtergesellschaft von Sony“. Sony wird das Franchise vollständig kontrollieren, sofern die regulatorischen Behörden grünes Licht geben.

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„Seit 2018 ist SMEJ (Sony Music Entertainment Japan) stolzer Partner von ‘Peanuts‘, einer legendären globalen Unterhaltungsmarke, die seit 75 Jahren Zuschauer auf der ganzen Welt begeistert“, erklärte Shunsuke Muramatsu, Präsident und Group CEO von Sony Music Entertainment (Japan), in einer Stellungnahme. „Mit dieser zusätzlichen Beteiligung freuen wir uns, den Wert der Marke ‘Peanuts‘ durch die Nutzung des umfangreichen globalen Netzwerks und des kollektiven Fachwissens der Sony Group weiter steigern zu können.

Weiter sagte Muramatsu: „Wir fühlen uns zutiefst verpflichtet, das Erbe von Charles Schulz und der Familie Schulz weiterzuführen. Gemeinsam mit SPE (Sony Pictures Entertainment) und unterstützt durch die fortgesetzte Partnerschaft mit WildBrain werden wir weiterhin neue Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, dass ‘Peanuts‘ über Generationen hinweg eine relevante und beliebte Präsenz bleibt – indem wir neue Zielgruppen erreichen und den zeitlosen Charme der ’Peanuts‘-Bande auch in den kommenden Jahren weitergeben.“

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Konkrete Pläne hat der neue Mehrheitseigner für das „Peanuts“-Franchise nicht kommuniziert. Es heißt lediglich, dass Sony beabsichtigt, „sein Know-how im Charaktergeschäft und das umfangreiche Netzwerk der Sony Group weiterhin zu nutzen, um das Wachstum des ’Peanuts‘-IP-Geschäfts (IP: Intellectual Property – Rechte am geistigen Eigentum) weiter voranzutreiben und den Markenwert zu steigern“. Das „Peanuts“-Franchise feiert in diesem Jahr zudem sein 75-jähriges Jubiläum.

Vergleicht man die Übernahme der „Peanuts“-Anteile mit dem Kauf des „Halo“-Spieleentwicklers Bungie aus dem Jahr 2022, für das Sony etwa 3,7 Milliarden US-Dollar (knapp 3,2 Milliarden Euro) hingeblättert hat, sind die 390 Millionen Euro beinahe „Peanuts“.


(afl)



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Industrieverbände warnen vor faktischem Verkaufsstopp für Batterien


Vor einem möglichen Verkaufsstopp für Batterien haben drei wichtige Industrieverbände gewarnt. Grund sind organisatorische Probleme bei der Entsorgungs-Infrastruktur.

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Nach Darstellung der Industrieverbände VDMA, ZVEI und Bitkom dürften bei strenger Auslegung des neuen Batteriedurchführungsgesetzes vom 16. Januar 2026 an Hunderttausende Batterien nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Akkus werden für medizinische Geräte, Gabelstapler und Logistikfahrzeuge sowie zahlreiche Alltagsprodukte vom Haushaltsgerät bis zur Unterhaltungselektronik benötigt.

Den Verbänden zufolge gibt es nach neuen gesetzlichen Vorgaben bislang nur eine zugelassene „Organisation für Herstellerverantwortung“ (OfH). Diese soll für die Hersteller die Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien erledigen. Als Voraussetzung für die Neuzulassung würden von der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hohe, bislang nicht erhobene Sicherheitsleistungen verlangt.

Eine alleinige OfH reiche nicht aus, um alle Hersteller bis zur gesetzten Frist am 15. Januar aufzunehmen, argumentieren die Verbände und fordern eine Aussetzung (Moratorium) der neuen Regeln über dieses Datum hinaus. Mit den mangelnden OfHs fehle die praktische Grundlage, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.


(olb)



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Jugendschutz: OpenAI und Anthropic erweitern Sicherheit


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OpenAI passt erneut an, wie ChatGPT auf Minderjährige reagiert. Dafür werden die sogenannten Model Spec angepasst – darin ist das erwünschte Verhalten des Chatbots festgehalten. Laut OpenAI haben Jugendliche aufgrund ihrer Entwicklung andere Bedürfnisse als Erwachsene. Dem will man nun gerecht werden. Auch Anthropic nimmt Änderungen vor. Während bei ChatGPT die Altersangabe freiwillig geschieht, will Anthroppic nun selbst anhand des Verhaltens der Nutzer herausfinden, ob jemand noch unter 18 Jahre alt ist.

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Das neue Verhalten von ChatGPT betrifft zunächst 13- bis 17-Jährige. Unter 13-Jährigen ist die Nutzung von ChatGPT untersagt. Wenn Minderjährige mit dem Chatbot kommunizieren, soll dieser der Sicherheit der Jugendlichen nun immer oberste Priorität geben – auch wenn es Konflikte mit anderen Zielen geben könnte, schreibt OpenAI im Blogbeitrag. Was diese anderen Ziele sind, bleibt dabei unklar. Vermutlich geht es darum, dass Chatbots grundsätzlich lieber eine Antwort geben als keine, denn das erhöht ihre Chancen, richtigzuliegen. Und richtigzuliegen ist das bisher oberste Ziel.

Außerdem lässt die Aussage vermuten, dass es doch im Sinne von OpenAI ist, dass Menschen eher mehr Zeit mit ChatGPT verbringen. Das streitet CEO Sam Altman selbst bisher ab. Er sagt, im Gegensatz zu Social-Media-Plattformen wolle man Nutzer nicht halten, Funktionen, wie vorgeschlagene weiterführende Fragen und Nachfragen vom Chatbot selbst, wirken aber mindestens ähnlich wie endlose Feeds und vorgeschlagene Beiträge.

Jugendliche sollen zudem immer auch als solche behandelt werden. ChatGPT ist aufgefordert, transparent zu machen, warum welche Reaktion folgt. Bei auftauchenden Problemen lautet die Anweisung immer, dass Jugendliche sich Hilfe suchen sollen – bei Menschen.

Problematisch jedoch: Jugendliche müssen nicht angeben, noch minderjährig zu sein, wenn sie ChatGPT nutzen wollen. Es gibt zwar bereits einen Eltern-Modus und Anpassungen für Jugendliche. Wenn diese aber zum Beispiel gar nicht erst angemeldet sind oder bei der Altersangabe schwindeln, greifen auch keine Maßnahmen.

Anthropic möchte es anders machen. Zunächst einmal ist die Nutzung von Claude sowieso erst 18-Jährigen erlaubt. Zusätzlich jedoch will das Unternehmen nun bei Verdacht auf Minderjährige Nutzerkonten sperren. „Suptile Anzeichen“ würden laut Anthropic genutzt, um das Alter zu bestimmen.

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Da es auch Erwachsenen schlecht gehen kann, kommt auch Claude mit einer Reihe Sicherheitsmaßnahmen. Die ähneln jenen von OpenAI. Anthropic sagt klar, sobald es um Suizid und Selbstverletzung geht, soll Claude die sogenannte „Sycophancy“ ablegen. Das ist die Tendenz, Nutzer immer eher zu bestätigen in dem, was sie sagen. Auch Claude soll auf menschliche Hilfe und Beratungsstellen verweisen.

Während OpenAI nicht ganz klarmacht, wie die Angaben aus den Model Spec in den Chatbot fließen, sagt Anthropic, sie nutzten zwei Wege, um die Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Zum einen stecken Anweisungen im Systemprompt. Das ist ein Set an Anweisungen, das automatisch vor jeder Nutzeranfrage quasi vom Chatbot abgearbeitet wird. Zum anderen wird im Reinforcement Learning dem Modell ein erwünschtes Verhalten antrainiert. Konkret bekommt das Modell eine Belohnung für das richtige Verhalten. Es werden also Beispiele trainiert.

Obendrauf ist ein „Classifier“ unterwegs, der Chats auf Auffälligkeiten hin durchsucht. Auch OpenAI hat bereits erklärt, Chats zu kontrollieren. Die Sicherheitsmaßnahmen der Chatbots werden derzeit massiv ausgebaut. Das geschieht unter anderem, weil sich auch der Druck auf die Anbieter deutlich erhöht hat. In den USA gibt es konkret Klagen gegen OpenAI – es geht um eine Art Beihilfe zum Suizid. Aber auch der grundsätzliche Jugendschutz und Gefahren für junge Menschen sowie Erwachsene werden diskutiert. Das betrifft alle KI-Anbieter.

Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Mobbing und Suiziden, bei telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.


(emw)



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