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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen


Der Polizei wird es künftig möglich sein, Geldautomatensprenger mithilfe von Staatstrojanern zu jagen. Der Bundestag hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ unverändert mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedet. Die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.

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Strafverfolger dürfen der Initiative zufolge im Kampf gegen das Sprengen von Geldautomaten zeitnah auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Zudem haben die Abgeordneten schon versuchtes unerlaubtes Erwerben oder Anbieten explosionsgefährlicher Stoffe kriminalisiert.

Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird zudem ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen. Auf entsprechende Aktivitäten steht damit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zugleich sollen solche Taten in den bereits breit angelegten Katalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Dieser regelte ursprünglich das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails. Seit 2017 dürfen Ermittler damit aber auch in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats ausspionieren.

Der Gesetzgeber schuf damals eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation direkt auf dem Endgerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im August: Die Polizei darf Staatstrojaner nicht mehr einsetzen, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Sogenannte „Alltagskriminalität“ soll damit außen vor bleiben.

Geldautomatensprengungen können mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs künftig aber mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen wie der lebensbedrohlichen Gefährdung Dritter sogar von mindestens fünf bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Aktuell beträgt die Mindeststrafe noch ein Jahr. Die neuen Vorgaben der Karlsruher Richter zur Quellen-TKÜ gelten hier somit nicht.

Die Aufklärung dieser Art der organisierten Sprengstoffkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, sei ohne Telekommunikationsüberwachung oft aussichtslos oder wesentlich erschwert, begründet die Bundesregierung ihren Ansatz. Kriminelle Banden nutzten überwiegend Telekommunikationsmittel für die Planung, Beschaffung und Durchführung der Taten, oft grenzüberschreitend und konspirativ. Nur die TKÜ ermögliche es, die arbeitsteiligen Strukturen und Kommunikationswege der Täter nachzuvollziehen und die Hinterleute zu ermitteln.

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In der abschließenden Debatte spielte Marc Henrichmann (CDU) auf den „wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen“ seit 2021 an. Dieser habe einen Gesamtschaden im deutlichen dreistelligen Millionenbereich verursacht und das „Sicherheitsgefühl der Menschen“ beeinträchtigt. Helge Lindh (SPD) betonte, dass es sich hier nicht nur um Eigentumsdelikte handele: „Es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen.“ Er hob die gemeingefährliche Natur der Taten hervor, bei denen etwa auch „Personen im Umfeld“ und Einsatzkräfte gefährdet würden.

Für die Grünen kritisierte Marcel Emmerich den Entwurf als „ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Der aktuelle Rückgang der Sprengungen sei auf die Aufrüstung der Banken und „starke Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden“ zurückzuführen. Kriminelle würden abgeschreckt, „wenn sie schnell gefasst werden“, aber nicht durch höhere Strafen. Emmerich forderte stattdessen ein „verschärftes Sprengstoffrecht“, um den Zugang zu gefährlichen Stoffen zu erschweren, sowie mehr Kontrollen.

Die Linke Katrin Fey warf der Bundesregierung vor, „reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht“ zu greifen und die Gelegenheit zu nutzen, „die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten“. Sie befürchtet eine ständige Zunahme von Katalogstraftaten, die „heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen.“

Der Gesetzentwurf, der letztlich auf einem Vorhaben der Ampel-Regierung aufbaut, legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. 2024 kam es zu einem Rückgang auf 269 verübte Explosionen mit einem Beuteschaden von 13,4 Millionen Euro. Nicht nur Abgeordnete der AfD sahen in der sinkenden Tendenz aber keinen Grund zur Entwarnung.


(mho)



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US-Strafprozess gegen Boeing platzt | heise online


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Flugzeugbauer Boeing hat sich im Vorjahr im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig bekannt. Das sollte das Strafverfahren abkürzen; doch dem Gericht waren die Auflagen zu lax. Es sollte also doch ein Gerichtssaalverfahren geben. Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung, die das Verfahren überhaupt platzen lässt – zur Freude Boeings und zum Ärger Hinterbliebener der 346 Todesopfer.

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Das Strafverfahren steht im Zusammenhang mit zwei Flugzeugabstürzen des Typs Boeing 737 Max in den Jahren 2018 und 2019, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen. Die Unglücke der Maschinen der indonesischen Lion Air und der Ethiopian Airlines wurden von fehlerhaft arbeitender Steuerungssoftware ausgelöst. Wie sich im Laufe der Untersuchung herausgestellt hat, hatte Boeing im Zug der behördlichen Zertifizierung der Software auf Schulungen für die neue Software verzichtet.

Um Strafverfolgung zu entgehen, einigte sich Boeing 2021 mit der US-Regierung auf ein drei Jahre laufendes Compliance- und Ethikprogramm. Es sollte Verstöße gegen US-Betrugsgesetze verhindern oder zumindest aufzudecken. Doch gegen diese Vereinbarung hat Boeing verstoßen, womit der Weg zur Strafverfolgung geebnet wäre, meinte die US-Regierung unter Joe Biden. Boeing legte ein Geständnis ab und akzeptierte weitere Auflagen, darunter eine Strafzahlung und unabhängige Aufsicht.

Allerdings wollte Boeing ein Vetorecht bei der Auswahl des unabhängigen Aufsehers. Das akzeptierte das zuständige US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas nicht und setzte zur Festsetzung der Auflagen einen Prozess mit Geichtssaalverhandlung an.

Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung. Sie möchte die Anklage überhaupt fallen lassen, womit Boeing um eine Verurteilung und unabhängige Aufsicht herumkäme. Die US-Staatsanwaltschaft kann einmal erhobene Anklagen nicht von selbst fallen lassen, sondern nur mit Zustimmung des Gerichts. Dieses darf nur zustimmen, wenn bestimmte Erfordernisse erfüllt sind; insbesondere muss die Einstellung des Verfahrens im öffentlichen Interesse sein. Das ist nicht gegeben, sagt Richter Reed O’Connor. Die vorgebrachten Argumente der Staatsanwaltschaft seien nicht stichhaltig, zumal Boeing sich bereits schuldig bekannt habe.

Dennoch überrascht der Richter damit, den Antrag auf Verfahrenseinstellung zu genehmigen. Der Richter legt seine Rolle so aus, dass er grundsätzlich der Ansicht Anklagebehörde zu folgen habe. Eine Ablehnung des Antrages auf Verfahrenseinstellung sei nur möglich, wenn dieser offensichtlich aus unlauteren Motiven gestellt wurde, etwa wegen Bestechung oder persönlicher Abneigung gegen den Angeklagten. Dafür gibt es keine Beweise.

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„Das Gericht bestätigt, dass es nicht die Macht hat, (den Antrag abzulehnen, nur) weil es der Ansicht der Regierung, die Einstellung des Strafverfahrens sei im öffentlichen Interesse, nicht beipflichtet“, heißt es in der am Donnerstag ergangenen Entscheidung. Ein Anwalt, der mehrere hinterbliebene Familien vertritt, möchte die diese Gerichtsentscheidung anfechten.

Er kann dabei unter anderem auf die Ausführungen Richter O’Connors verweisen: Die Hinterblieben hätten recht, dass die neue Vereinbarung zwischen der Regierung und dem Flugzeugbauer „die notwendige Verantwortlichkeit Boeings zur Gewährung der Sicherheit der fliegenden Öffentlichkeit nicht sicherstellt.“

Das Strafverfahren heißt USA v The Boeing Company und ist am US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas anhängig (Az. 4:21-cr-00005).


(ds)



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Vodafone verlässt öffentliche Internetknoten | heise online


Der Netzbetreiber Vodafone wird weniger Netz betreiben und verabschiedet sich komplett vom öffentlichen Peering, also der Zusammenschaltung mit anderen Internet Providern und Backbone-Betreibern an neutralen Standorten. Damit zieht sich Vodafone auch vom führenden deutschen Internetknoten DE-CIX zurück. Auch bestehende direkte Zusammenschaltungen mit großen Datenquellen wie zum Beispiel Youtube stellt Vodafone ein. Stattdessen lagert es das gesamte Peering an einen privaten Anbieter aus.

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Wie Vodafone bekanntgegeben hat, handelt es sich dabei um die Inter.link GmbH aus Berlin. Vodafone verspricht sich von dem Schritt geringere Latenzen, mehr Resilienz und Kosteneinsparungen. Für Peeringpartner, die noch nicht mit Interlink zusammenarbeiten, bedeutet die Umstellungen zusätzlichen Aufwand. Zudem müssen sie fortan Gebühren entrichten, die von der ausgetauschten Datenmenge abhängen. Bei öffentlichem Peering an neutralen Standorten ist das unüblich, bei privatem Peering hat Vodafone schon bisher Rechnungen gestellt.

Das tut auch die Deutsche Telekom, dem Vernehmen nach zu deutlich höheren Tarifen. Die Telekom ist zwar noch an einigen wenigen neutralen Knoten vertreten, agiert dort aber eingeschränkt. Mehrere Verbraucherschutzorganisationen werfen der Deutschen Telekom vor, eine „Netzbremse“ zu sein und künstliche Engpässe an den Zugängen zu ihrem Netz geschaffen zu haben. Im April haben sie Beschwerde bei der deutschen Bundesnetzagentur (BNetzA) erhoben.

Vodafones deutsches Peering soll noch 2025 komplett umgestellt werden, weitere Konzernländer sollen kommendes Jahr folgen. Interlinks deutsche Anknüpfungsstandorte befinden sich in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Düsseldorf, Nürnberg und Stuttgart. Zudem hält das Unternehmen Netzanschlüsse in Österreich, der Schweiz, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn sowie im US-Bundesstaat Virginia vor.


(ds)



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Streit um EU-Vorgaben: Apple plant angeblich Funktionssperre für Watches


Neuer Zwist im Dauerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission: Der Konzern plant einem Bericht zufolge erstmals, eine bestehende Funktion nachträglich für eigene Kunden abzudrehen – statt eine von der EU diktierte Schnittstelle umzusetzen. Mit iOS 26.2, dessen Betatest jüngst angelaufen ist, wird Apple deshalb die Synchronisation von WLAN-Zugangsdaten auf die Apple Watch sperren.

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Das berichtet die französische Seite Numerama. Demnach hat Apple den Schritt gemeinsam mit der geplanten, nachträglichen Einführung der AirPods-Live-Übersetzung in der EU kommuniziert. Ob das tatsächlich mit dem für Dezember geplanten iOS 26.2 greift und wie das konkret umgesetzt wird, ist vorerst unklar. Eine Nachfrage von Mac & i bei Apple ist unbeantwortet.

Konkret geht es demnach um „automatische WLAN-Verbindungen“: Apple Watches erhalten nach Anmeldung mit dem Apple-Konto automatisch alle auf dem iPhone bereits gespeicherten WLAN-Zugangsdaten. Sie können sich die Armbanduhren bequem direkt – und fernab des iPhones – mit allen bekannten WLANs verbinden, ohne dass man erst auf dem kleinen Bildschirm Zugangsdaten eintippen muss.

Das sollen auch Smartwatches & Co anderer Hersteller können, um konkurrenzfähige Produkte für iPhone-Nutzer anbieten zu können, meint die EU-Kommission. Eine Schnittstelle für automatische WLAN-Verbindungen gehört zu den weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben, zu deren Umsetzung Apple bereits verdonnert wurde. Erste weitreichende Öffnungsschritte muss Apple noch bis Jahresende in iOS 26 umsetzen, darunter auch eine vollwertige Weiterleitung von Mitteilungen an andere Geräte – so umfänglich wie es bislang nur die Apple Watch kann.

Apple läuft seit Anbeginn Sturm gegen einen Großteil der Vorgaben. Das Unternehmen fühlt sich ungerecht behandelt, sieht seine Rechte verletzt und warnt vor Datenschutz- und Sicherheitsproblemen. Die Weitergabe von WLAN-Zugangsdaten würde Dritten erlauben, Einblick in Nutzerstandorte zu erhalten und etwa für Fingerprinting zu missbrauchen, lauten die Einwände. Das Unternehmen betont, dass es selbst diese Daten gar nicht einsehen kann – diese liegen nur lokal auf den Geräten vor und werden beim iCloud-Sync standardmäßig durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt.

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Die EU-Kommission hat die von Apple vorgebrachte Datenschutz- und Sicherheitsproblematik bereits zurückgewiesen: Apple-Nutzer seien es schließlich längst gewohnt, Apps auch den Zugriff auf andere sensible Daten wie den genauen Standort und die eigenen Fotos zu gewähren – oder das eben abzulehnen. Zudem seien auch die Hersteller der Drittgeräte an Datenschutzgesetze wie die DSGVO gebunden.

Der Streit wird zunehmend auf dem Rücken der Nutzer ausgetragen: Apple hat bereits mehrfach die Einführung neuer Funktionen in der EU unter Verweis auf die Regeln des Digital Markets Acts verzögert, manche Funktionen wie das iPhone-Mirroring auf dem Mac sind weiterhin blockiert. Der Konzern forderte zuletzt unverblümt, den Digital Markets Act zu kippen – oder weitreichend zu entschärfen.


(lbe)



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