Connect with us

Künstliche Intelligenz

Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen


Der Polizei wird es künftig möglich sein, Geldautomatensprenger mithilfe von Staatstrojanern zu jagen. Der Bundestag hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ unverändert mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedet. Die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.

Weiterlesen nach der Anzeige

Strafverfolger dürfen der Initiative zufolge im Kampf gegen das Sprengen von Geldautomaten zeitnah auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Zudem haben die Abgeordneten schon versuchtes unerlaubtes Erwerben oder Anbieten explosionsgefährlicher Stoffe kriminalisiert.

Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird zudem ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen. Auf entsprechende Aktivitäten steht damit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zugleich sollen solche Taten in den bereits breit angelegten Katalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Dieser regelte ursprünglich das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails. Seit 2017 dürfen Ermittler damit aber auch in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats ausspionieren.

Der Gesetzgeber schuf damals eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation direkt auf dem Endgerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im August: Die Polizei darf Staatstrojaner nicht mehr einsetzen, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Sogenannte „Alltagskriminalität“ soll damit außen vor bleiben.

Geldautomatensprengungen können mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs künftig aber mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen wie der lebensbedrohlichen Gefährdung Dritter sogar von mindestens fünf bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Aktuell beträgt die Mindeststrafe noch ein Jahr. Die neuen Vorgaben der Karlsruher Richter zur Quellen-TKÜ gelten hier somit nicht.

Die Aufklärung dieser Art der organisierten Sprengstoffkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, sei ohne Telekommunikationsüberwachung oft aussichtslos oder wesentlich erschwert, begründet die Bundesregierung ihren Ansatz. Kriminelle Banden nutzten überwiegend Telekommunikationsmittel für die Planung, Beschaffung und Durchführung der Taten, oft grenzüberschreitend und konspirativ. Nur die TKÜ ermögliche es, die arbeitsteiligen Strukturen und Kommunikationswege der Täter nachzuvollziehen und die Hinterleute zu ermitteln.

Weiterlesen nach der Anzeige

In der abschließenden Debatte spielte Marc Henrichmann (CDU) auf den „wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen“ seit 2021 an. Dieser habe einen Gesamtschaden im deutlichen dreistelligen Millionenbereich verursacht und das „Sicherheitsgefühl der Menschen“ beeinträchtigt. Helge Lindh (SPD) betonte, dass es sich hier nicht nur um Eigentumsdelikte handele: „Es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen.“ Er hob die gemeingefährliche Natur der Taten hervor, bei denen etwa auch „Personen im Umfeld“ und Einsatzkräfte gefährdet würden.

Für die Grünen kritisierte Marcel Emmerich den Entwurf als „ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Der aktuelle Rückgang der Sprengungen sei auf die Aufrüstung der Banken und „starke Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden“ zurückzuführen. Kriminelle würden abgeschreckt, „wenn sie schnell gefasst werden“, aber nicht durch höhere Strafen. Emmerich forderte stattdessen ein „verschärftes Sprengstoffrecht“, um den Zugang zu gefährlichen Stoffen zu erschweren, sowie mehr Kontrollen.

Die Linke Katrin Fey warf der Bundesregierung vor, „reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht“ zu greifen und die Gelegenheit zu nutzen, „die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten“. Sie befürchtet eine ständige Zunahme von Katalogstraftaten, die „heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen.“

Der Gesetzentwurf, der letztlich auf einem Vorhaben der Ampel-Regierung aufbaut, legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. 2024 kam es zu einem Rückgang auf 269 verübte Explosionen mit einem Beuteschaden von 13,4 Millionen Euro. Nicht nur Abgeordnete der AfD sahen in der sinkenden Tendenz aber keinen Grund zur Entwarnung.


(mho)



Source link

Künstliche Intelligenz

GWM Wey 03 mit Plug-in-Hybrid im Test: Von allem reichlich, aber auch gut?


Steht sein Ende nun bevor oder erlebt der Plug-in-Hybrid eine Renaissance? Die Meinungen dazu sind höchst unterschiedlich. Fest steht dagegen, dass sich technisch eine Menge getan hat – nicht überall, aber bei einigen Herstellern doch deutlich sichtbar. Damit meine ich vor allem, wie barrierearm die elektrische Nutzung gestaltet ist: Wie weit kommt man mit einer Ladung und wie schnell kann nachgeladen werden? Der GWM Wey 03 schenkt auch in dieser Hinsicht reichlich ein: Knapp 29 kWh netto in der Traktionsbatterie sind eine Ansage, dreiphasiges AC-Laden mit 11 kW und 50 kW DC-Laden unter Plug-in-Hybriden in der Spitzengruppe. Nicht zu vergessen sind 325 kW Systemleistung. Im Test sollte der Chinese zeigen, ob aus diesen Eckdaten ein harmonisches Gesamtpaket gebunden wurde.

  • in Europa seit 2024 auf dem Markt
  • Abmessungen: 4,67 m lang, 1,89 m breit, 1,73 m hoch, Radstand: 2,75 m
  • zwei Plug-in-Hybride mit 270 und 325 kW Systemleistung
  • Batterie 28,9 kWh netto
  • Preis ab 47.900 Euro
  • der größte Pluspunkt: E-Reichweite
  • die größte Schwäche: Software

GWM müht sich um ein gefälliges Äußeres ohne markante Formensprache – mit welchem Erfolg, mag ein jeder Betrachter allein beurteilen. Mit 4,67 m Länge und einem Radstand von 2,75 m ähnelt er bei den Abmessungen beispielsweise dem neuen Opel Grandland oder auch einem Skoda Enyaq. Das Platzangebot auf den Sitzen ist erwartungsgemäß großzügig, alles andere wäre bei den Abmessungen auch blamabel. Im Kofferraum haben 517 Liter Gepäck Platz, was kein überragender Wert ist.

An anderer Stelle stellt der GMW Konkurrenten wie einen BMW X3 in den Schatten. Anders als dort wirkt die Inneneinrichtung des Wey 03 nicht kostenoptimiert. Leder findet sich selbst am Armaturenbrett. Wer unbedingt mäkeln mag, könnte auf das arg offensichtlich künstliche Holz auf der Mittelkonsole zeigen. Das wäre dann aber schon wirklich sehr pingelig. Durch die matten Oberflächen blendet nichts – ein selten gewordenes Augenmerk der Einrichter. Auch die Verarbeitung des Testwagens war makellos.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „GWM Wey 03 mit Plug-in-Hybrid im Test: Von allem reichlich, aber auch gut?“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

iX-Workshop: Windows Server absichern und härten


Windows-Server sind essenziell für die IT vieler Unternehmen und zunehmend Ziel von Cyberangriffen. Eine professionelle Härtung ist daher unerlässlich – auch, um regulatorische Vorgaben und Sicherheitsstandards für Betriebssysteme und Identitätssysteme wie Active Directory oder Entra ID zu erfüllen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Im Praxisworkshop Windows Server absichern und härten lernen Sie, wie Sie Ihre Windows Server-Systeme effizient und nachhaltig härten können. Sie erhalten einen umfassenden und praxisnahen Einblick in die Konzepte der Systemhärtung und lernen, wie Sie Windows Server von Grund auf und prozessorientiert absichern, welche Unterschiede zwischen manueller und zentraler Konfiguration bestehen und warum die Härtung über Gruppenrichtlinien/GPOs oft ineffizient ist. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Anforderungen sich aus regulatorischen Vorgaben ergeben und wie Sie Schutzmaßnahmen in Ihre Infrastruktur integrieren können.

Der Workshop ist stark praxisorientiert und kombiniert theoretische Einheiten mit vertiefenden Übungen, wie z.B. die Anwendung des Open Source Tools AuditTAP und die Erstellung einer Hardening GPO auf Basis von CIS. Darüber hinaus arbeiten Sie an konkreten Fallbeispielen und diskutieren typische Fallstricke in Hardening-Projekten. So sammeln Sie praktische Erfahrungen und können das Gelernte direkt in Ihrer eigenen Arbeit anwenden.

Dieser Workshop richtet sich an Systemadministratoren, CISOs und IT-Sicherheitsexperten, die ihre Kenntnisse im Bereich Absicherung und Hardening von Windows Server Systemen erweitern möchten.

Der Workshop wird von Matthias Laux, Analyst im Bereich Secure Configuration bei der FB Pro GmbH, und Nils Berg, IT Security Consultant bei der TEAL Technology Consulting GmbH, geleitet. Beide Trainer sind auf präventive IT-Sicherheit, insbesondere Systemhärtung, spezialisiert, betreuen Kunden in den Bereichen Active Directory, PKI und Cloud und unterstützen sie dabei, ihr Sicherheitsniveau zu verbessern und Angriffe frühzeitig zu erkennen.




(ilk)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Bundeskartellamt verhängt 2025 weniger Bußgelder


Deutschlands oberste Wettbewerbshüter haben in diesem Jahr verhältnismäßig wenig Bußgelder wegen Kartellvergehen verhängt. Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, waren es rund zehn Millionen Euro und damit deutlich weniger als die im Vorjahr verhängten 26 Millionen Euro.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die jährliche Gesamtsumme der Bußgelder schwankt stark. Das liegt auch am Zufall – ist ein großes Verfahren zu Ende, ist die Bußgeldsumme in dem entsprechenden Jahr sehr hoch und in dem Folgejahr mangels ähnlich großer anderer Verfahren niedrig. 2023 hatte die Bußgeldsumme nur 2,8 Millionen Euro betragen – ein niedriger Wert, der damals auch mit coronabedingten Verfahrensverzögerungen begründet wurde.

Im vergangenen Jahrzehnt waren die Summen, die das Kartellamt den Firmen wegen Kartellvergehen aufgebrummt hat, deutlich höher: Der Jahresrekord lag 2014 bei 1,1 Milliarden Euro. 2019 waren es 848 Millionen Euro – gut drei Viertel entfielen damals auf Geldstrafen im Rahmen eines Verfahrens gegen Stahlhersteller wegen Preisabsprachen bei Blechen.

Dieses Jahr fiel der Audioprodukte-Hersteller Sennheiser negativ auf, die Firma aus Niedersachsen ist vor allem für ihre Kopfhörer bekannt. Sennheiser wurde zu einer Zahlung von sechs Millionen Euro verdonnert. Der Vorwurf: Die Firma habe jahrelang Einfluss auf Händler genommen, um höhere Preise im Laden zu erreichen.

Kartellabsprachen sind grundsätzlich verboten: Sie hemmen den Wettbewerb, was beim Kunden in der Regel zu höheren Kosten führt. Kartellanten machen häufig jahrelang gemeinsame Sache, bis einem von ihnen die Sache nicht mehr geheuer ist und er sich an das Kartellamt wendet, um reinen Tisch zu machen. Dann profitiert er von der Kronzeugenregelung: Als Erster, der auspackt, kommt er ohne Geldbuße davon. Hilfreich für die Ermittlungen der Wettbewerbshüter ist zudem ein System, über das sich Menschen anonym melden können. Bei diesem System gingen in diesem Jahr 600 Hinweise ein.

Die rechtlichen Anforderungen an die Kartellverfahren seien hoch und belastbare Nachweise seien nicht immer leicht zu erbringen, sagte Behördenchef Andreas Mundt. „Umso wichtiger sind moderne Ermittlungsansätze, der perspektivische Einsatz neuer IT-gestützter Auswertungsinstrumente und ein Hinweisgebersystem, das sich erneut als sehr wirkungsvoll erwiesen hat.“

Weiterlesen nach der Anzeige


(olb)



Source link

Weiterlesen

Beliebt