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Bundesverfassungsgericht zu Ramstein: Schutzanspruch ist keine Schutzpflicht
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt in einem Urteil zur Airbase Ramstein die universelle Bindungswirkung der Grundrechte, verweigert zugleich aber drei Jemeniten die Durchsetzung ihres Schutzanspruchs. Das Kernargument: Weil die USA im Drohnenkrieg nicht systematisch gegen Grund- und Menschenrechte verstießen, folge aus dem grundrechtlichen Schutzanspruch der Kläger keine Pflicht für die Bundesrepublik, einzugreifen. Weitere Argumente sind die Bündnisfähigkeit Deutschlands und ein Vorrang für vertretbare Einschätzungen durch „zuständige deutsche Staatsorgane“. Fast 5 Jahre nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Klage von Faisal bin Ali Jaber, Ahmed Saeed bin Ali Jaber und Khaled Mohmed bin Ali Jaber abgeschmettert hat, scheitern sie also auch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Bei einem Flugdrohnenangriff im Sommer 2012 sind zwei Familienmitglieder der Beschwerdführer im Dorf Khashamer getötet worden. Die Drohne soll über den US-Luftwaffenstützpunkt im deutschen Ramstein aus ferngesteuert worden sein. Die Überlebenden leiden nach eigenen Angaben bis heute unter Folgen. Sie werfen der Bundesrepublik Deutschland vor, ihrer Verpflichtung zum Schutz des Grundrechts auf Leben und Unversehrtheit nicht nachgekommen zu sein.
Grundrechte gelten auch im Ausland
Der 2. Senat des BVerfG stellt laut Pressemitteilung in seiner Entscheidung vom Dienstag (Az. 2 BvR 508/21) fest, dass „der Bundesrepublik Deutschland ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend, dass der Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung gewahrt bleibt“, obliege. Doch nur unter besonderen Bedingungen folge daraus die Pflicht, etwas zu unternehmen: „Dieser Schutzauftrag kann sich unter bestimmten Bedingungen je nach Einzelfall zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht verdichten“, heißt es in den Leitsätzen der Entscheidung. „Eine solche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bezieht sich auf die Einhaltung des anwendbaren Völkerrechts zum Schutz des Lebens. Sie erfasst auch Gefährdungen, die von einem anderen Staat ausgehen.“
Eine Einschränkung auf den Schutz von Einwohnern oder Staatsbürgern Deutschlands lehnt das BVerfG ausdrücklich ab. Damit gehe das Gericht über seine bisherige Rechtsprechung hinaus, betonte die Vorsitzende Richterin. Gehe es um Handeln von Drittstaaten im Ausland, liegt die Latte laut dem Urteil allerdings hoch: Dem Schutz des Lebens dienende Regeln des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte müssten „systematisch verletzt“ werden. Und das hätten die Beschwerdeführer nicht bewiesen. Zudem sei die Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik ein Verfassungsgut, das zu berücksichtigen sei.
Kein Risiko exzessiver Kollateralschäden und Grundrechtsverletzungen
„Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen – ohne Hinzutreten weiterer Elemente – die ernsthafte Gefahr systematischer Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen“, erkennt das BVerfG. „Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass im Jemen systematisch gegen das Verbot exzessiver Kollateralschäden verstoßen worden ist, sind den angeführten Berichten und Resolutionen nicht zu entnehmen.“ Die New America Foundation geht aktuell von bis zu 1800 Opfern des Drohnenkriegs im Jemen aus, davon bis zu 150 Zivilisten.
Zwar mögen USA und BRD „im Einzelnen“ unterschiedlicher Auffassung über Völkerrecht sein. „Dadurch wird das grundsätzlich zwischen Bündnispartnern herrschende Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des Handelns des anderen aber jedenfalls so lange nicht infrage gestellt, wie sich die von der Bundesrepublik Deutschland abweichende Rechtsauffassung der USA im Rahmen des völkerrechtlich Vertretbaren hält“, erwägt der Senat. „Dies ist hier der Fall.“
Zu entscheiden haben das offenbar deutsche Bundesminister; denn laut Verfassungsurteil ist „die Rechtsauffassung der für außen- und sicherheitspolitischen Fragen zuständigen deutschen Staatsorgane, denen das Grundgesetz für die Regelung der auswärtigen Beziehungen einen grundsätzlich weit bemessenen Spielraum einräumt, maßgeblich zu berücksichtigen, soweit sich diese als vertretbar erweist.“ Deutsche Gerichte können in diesem Bereich also falsche Auslegungen seitens der Regierung nicht für unanwendbar erklären, nur weil sie falsch sind, sondern erst, wenn sie unvertretbar sind.
Reaktion der Beschwerdeführer
Ahmed und Khaled bin Ali Jaber nennen das heutige Urteil „gefährlich und erschütternd: Es vermittelt die Botschaft, dass Staaten, die das US-Drohnenprogramm unterstützen, keine Verantwortung tragen, wenn Zivilisten dabei getötet werden.“ Sie hätten nicht nur für sich und ihre ermordeten Angehörigen geklagt, sondern für unschuldige Opfer weltweit, schreiben sie in einer vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) veröffentlichten Pressemitteilung. „An wen sollen wir uns jetzt noch wenden, wenn wir Gerechtigkeit suchen?“
Einen positiven Aspekt sieht Andreas Schüller vom ECCHR: Die Entscheidung lasse „die Tür offen für zukünftige Fälle. Verletzungen des Völkerrechts können gerichtlich überprüft werden, auch wenn das Gericht dafür hohe Hürden aufstellt. Dies ist eine wichtige Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in diesen Zeiten.“
(ds)
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Smart Glasses in Berlin – mal wasserdicht, mal sylisch, mal mit farbigem Display
Bereits auf der diesjährigen CES zeichnete sich ab, dass sich smarte Brillen mit integriertem KI-Assistent nach dem Erfolg der Ray-Ban Meta zum Trendthema entwickeln könnten. So verwundert es nicht, dass auf der diesjährigen IFA neben der bereits von c‘t vorab getesteten Rokid Glasses weitere Prototypen kommender Modelle zu sehen sind. Und dabei gibt es in Berlin durchaus schon einige Überraschungen.
Bei der TCL X3 Pro stecken Kamera und LED nicht in den Ecken des Bügeln, sondern im Nasensteg. Das trägt ziemlich stark auf.
(Bild: Heise Medien / Nico Jurran)
Die größte gelang dabei sicherlich TCL: So können Messebesucher auf dem Stand des chinesischen Unternehmens (Halle 21, Stand 101) bereits Prototypen des für Oktober/November vorgesehenen Modells RayNeo X3 Pro aufsetzen. Das verwendet die von der Rokid bekannte „Waveguide“-Displaytechnik mit Projektion auf matte Flächen in beiden Brillengläsern. Die „Firefly“ genannte optsche Engine zeigt Text und Grafiken bei diesem Modell aber nicht nur in grün, sondern laut Hersteller in 16,7 Millionen Farben an – und mit einer Spitzenhelligkeit von 6000 statt 1500 Nits. Die Kamera samt LED (blinkt bei laufender Aufnahme) ist dafür in den Nasensteg in der Mitte gewandert, was diesen allerdings im Vergleich zu anderen Smart Glasses etwas wuchtiger wirken lässt.
Einen offiziellen Preis nennt TCL noch nicht, dieser soll sich aber in der Region um 1500 Euro bewegen. Damit wäre die smarte Brille rund dreimal so teuer wie das Rokid-Modell. Wie dieses bietet es ein integriertes Audiosystem, über das sich etwa Musikhören und Telefonieren lässt. Ein KI-Assistent (Alibabas Qwen) sowie Teleprompter- und Übersetzungsfunktionen sind ebenfalls integriert.
L‘Atitude 52°N
Ein Startup aus Berlin greift wiederum das Grundkonzept der Ray-Ban Meta – als Brille mit integrierter Kamera und Audiosystem, aber ohne Display – auf und entwickelt es weiter. Und L’Atitude 52°N präsentiert auf der IFA (Salle 25, Stand 344) dabei gleich drei besonders stylische Modelle. Die sind im Unterschied zur Ray-Ban Meta zudem nicht nur gemäß IPX4 gegen Spritzwasser geschützt, sondern nach IP65 auch gegen Strahlwasser. Auch das Ladeetui mit 200-mAh-Akku ist entsprechend wasserresistent.
L’Atitude 52°N will zum Marktstart gleich drei stylische Smart Glasses veröffentlichen.
Eine weitere Besonderheit ist ein spezielles Brillenband, das die Brillen um eine Walkie-Talkie-Funktion über Bluetooth Mesh für bis zu acht Personen erweitert. Gruppen sollen so auch in abgelegenen Gegenden ohne Mobilfunkempfang und Internet miteinander verbunden bleiben. Zur Finanzierung seiner smarten Brillen hat L’Atitude 52°N parallel zum IFA-Start eine Kickstarter-Kampagne gestartet, bei der die Brillen zu Preisen von 220 Euro (mit Ladeetui) angeboten werden. Als Auslieferungstermin peilt das Startup Dezember an.
Rokid
Rokid selbst zeigt in Berlin neben seiner smarten Brille, die vor Ort (Halle 6.2, Stand 169) ausprobiert werden kann, das angekündigte Etui mit integriertem Akku und die Brillenglas-Clips. Menschen mit Sehschwäche können damit später zusätzliche Korrekturgläser (von den Augen aus betrachtet) vor die eigentlichen Waveguide-Gläser anbringen.
Die Rokid-Brille wird mit standardmäßig mit einem gewöhnlichen Etui ausgeliefert. Man kann sie gegen Aufpreis aber auch mit einem Ladeetui mit integriertem Akku enthalten.
(Bild: Heise Medien / Nico Jurran)
Mittlerweile hat der chinesische Hersteller auch das im c’t-Artikel angesprochene Problem behoben, das nach dem Transfer von mit der Brille aufgenommenen Videos auftrat. Auslöser war laut Hersteller, dass die Brille mit 60 Hertz aufzeichnete, die Begleit-App das Video aber mit 50 Hertz ausspielen wollte. Weiterhin ist in der App nun angegeben, dass der später kostenpflichtige Übersetzungsdienst von Microsoft stammt.
Sharp
Sharp zeigt an seinem nur Businesspartnern zugänglichen Stand (Halle 22, Stand 101) drei Modelle: das Seriengerät Dynabook dynaEdge XR1, welches das Unternehmen auf seinem japanischen Heimatmarkt bereits anbietet, sowei zwei Prototypen mit unterschiedlicher Ausstattung. Spannend ist hier vor allem der „Full Colour“-Prototyp, der wiederum die Waveguide-Technik nutzt, allerdings in 1080p-Auflösung und in Farbe statt nur in grün. Auf Nachfrage erklärte das Unternehmen, dass man aktuell den Markt beobachte und noch keine Entscheidung hinsichtlich eines Starts außerhalb Japans getroffen habe.
(nij)
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Bundeshaushalt 2025: Kürzungen bei Leitprojekt für digitale Souveränität
Die Bundesregierung und Abgeordnete des Bundestags beteuern immer wieder die Notwendigkeit, die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken. Ihren Worten lassen sie aber nicht immer Taten folgen. So hat der Haushaltsausschuss des Bundestags am Donnerstag in seiner sogenannten Bereinigungssitzung zum verspäteten Bundeshalt 2025 etwa beschlossen, die Gelder für das „wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (IPCEI) für Cloud-Infrastrukturen und -Services (CIS) fürs laufende Jahr gegenüber dem Regierungsentwurf für den Etat des Bundeswirtschaftsministerium zu kürzen.
15 Millionen Euro weniger als zunächst geplant gibt es laut der Entscheidung der Haushälter für das IPCEI-CIS. Im Ergebnis stehen dafür nun noch 174,15 Millionen Euro zur Verfügung. Das gemeinsame Vorhaben für die Cloud und die Datenverarbeitung ist nach Angaben des Wirtschaftsressorts das zentrale digitalpolitische Projekt der EU, das die digitale und technologische Souveränität Europas stärken soll. Aktuell arbeiten zwölf Mitgliedstaaten und über 150 Partner daran mit. Um die Vision, Mission und Einzelprojekte des IPCEI-CIS zu vereinen, haben die Teilnehmer die Initiative 8ra ins Leben gerufen, mit der sie eine quelloffene „Hyper-Cloud“ vorantreiben wollen.
Insgesamt hat der Ausschuss den Haushalt des Ministeriums von Katherina Reiche (CDU) etwas erhöht. Er soll im laufenden Jahr ein Ausgabenvolumen von rund 9,02 Milliarden Euro aufweisen. Das sind 36,64 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen. Aufgestockt haben die Volksvertreter im Technologiebereich etwa bei der Forschungsförderung einzelner Vorhaben der zivilen Luftfahrt, und zwar um 17 Millionen auf 182,51 Millionen Euro.
Gesamtetat schrumpft ein wenig
Für alle Ressorts zusammen haben die Haushälter den wegen der Neuwahlen verzögerten Etat leicht gekürzt. Veranschlagt sind dem Beschluss zufolge 502,55 Milliarden Euro an Ausgaben. Das sind 460 Millionen Euro weniger als im Haushaltsentwurf der Regierung. Im Vergleich zum Soll-Ansatz 2024 ergibt sich aber immer noch ein Plus von 5,4 Prozent, das etwa in Investitionen fließen soll.
Mit der Bereinigungsvorlage des Finanzministeriums für den Ausschuss ist auch das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erstmals als Einzelplan 24 im Gesamtetat vertreten. Für 2025 sind dort übersichtliche 11,2 Millionen Euro an Ausgaben veranschlagt, rund die Hälfte davon für Personalausgaben. Die Parlamentarier haben dies so beschlossen.
Digitalministerium nimmt langsam Form an
Das BMDS ist laut dem Plan insbesondere für die Digitalpolitik, die digitale Souveränität, die Online-Wirtschaft, den Breitbandausbau, den Aufbau eines Deutschland-Stack, E-Government und den Bürokratierückbau zuständig. Es gliedert sich in sechs entsprechende Bereiche. Das BMDS erläutert dazu, dass in diesem Jahr nur die Personal- und Sachausgaben der 150 neuen Stellen des Ressorts veranschlagt würden. Abteilungen, die aus anderen Ministerien an das Haus von Karsten Wildberger (CDU) gehen, würden weiter in den Einzelplänen ihrer ursprünglichen Ressorts geführt. Erst 2026 soll das BMDS einen vollständigen eigenen Etat erhalten.
70 Millionen Euro mehr als geplant wird Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) 2025 in den Taschen haben. Der Etatansatz für das Innenressort steigt von 15,17 auf 15,24 Milliarden Euro. Mehr Geld erhält etwa die Bund-Länder-Anstalt Fitko (Föderale IT-Kooperation), die im Auftrag des IT-Planungsrats die Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung koordiniert. Um 44 Millionen Euro gesenkt werden dagegen die Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Statt 241,94 Millionen Euro stehen dieser nur noch 197,74 Millionen Euro zur Verfügung, obwohl die Versorgungsdichte in der Kritik steht.
Um zwei auf 47,4 Millionen Euro steigt der Etat der Bundesdatenschutzbeauftragten im Vergleich zum Vorjahr. Der Haushaltsausschuss hat dabei keine Änderungen am Entwurf der Bundesregierung vorgenommen. Die Personalausgaben betragen allein 30,9 Millionen Euro. Damit soll die Zahl der Stellen um 12,1 auf 405,8 schrumpfen.
(mack)
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Supersparsame Chips dank Reversible Computing
Die britische Firma Vaire Computing hat einen Rechenchip entwickelt und fertigen lassen, der mittels Adiabatic Reversible Computing einen Teil der zum Rechnen eingesetzten Energie zurückgewinnt. Zwar ist es noch ein weiter Weg bis zur Praxistauglichkeit, aber grundsätzlich könnte dieses Konzept sehr viel Energie sparen und gleichzeitig die Leistungsdichte von Prozessoren steigern. Denn bei manchen aktuellen Prozessoren begrenzt die eigene Hitzeentwicklung die Rechenleistung.
Das Start-up-Unternehmen Vaire hat den Prototypen „Ice River“ mit herkömmlicher 22-Nanometer-CMOS-Technik produzieren lassen. Wie Vaire-CTO Hannah Earley gegenüber IEEE Spectrum erklärte, ist CMOS zwar nicht ideal für Adiabatic Reversible Computing (ARC), aber man stehe noch ganz am Anfang und wolle nicht zu viele Veränderungen gleichzeitig wagen.
Besondere Schaltungen
Die Transistoren, die die logischen Gatter für die Rechenoperationen bilden, sitzen bei Ice River innerhalb von Resonatorschaltungen, die aus Induktivitäten und Kondensatoren bestehen (LC-Schwingkreise). Hannah Earley vergleicht sie mit Pendeln, die Energie hin und her transportieren können. Außerdem arbeitet Ice River nicht mit einem möglichst rechteckförmigen Taktsignal, sondern mit trapezförmigen Schwingungen.
Im Prototypen sei es jedenfalls gelungen, rund die Hälfte der zum Schalten respektive Rechnen eingesetzten Energie zurückzugewinnen. Allerdings enthält der Chip bisher nur recht einfache Schaltungen – laut einem Bericht bei EETimes lediglich Addierer und Schieberegister – und lief nur mit 0,5 Gigahertz.
Um die Vorteile des Adiabatic Reversible Computing optimal zu nutzen, ist speziell angepasste Software nötig. Angeblich sind die Veränderungen am Code aber relativ klein.
(ciw)
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