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Datenschutz & Sicherheit

CCC: Gesammelte Ausweisdaten von Übernachtungsdienstleister Numa gefunden


„Einfach und digital“ sollen Übernachtungen mit dem Angebot des Berliner Start-ups Numa sein – also ohne Rezeption und vergleichbare Interaktionen, bei denen Reisende auf eine Anwesenheit anderer Menschen angewiesen sind. Doch etwas zu einfach geraten war wohl auch das Verständnis von Datensicherheit und Datenschutz bei Numa, wie zuerst Zeit Online berichtete.

Ein Mitglied des Chaos Computer Clubs (CCC), das den Anbieter nutzte, stellte erst fest, dass nicht nur die Rechnungsnummern buchhalterisch korrekt fortlaufend waren, wie der CCC auch in einer eigenen Mitteilung erörtert. Sondern auch die IDs der digitalen Dokumente – und konnte so durch simplen ID-Austausch in der Webadresse theoretisch alle Rechnungen des Anbieters einsehen, inklusive aller abrechnungsrelevanten Daten der Kunden.

Numa verlangte von den Nutzern zudem im Prozess des digitalen Check-ins das Hochladen einer amtlich bestätigten Identität, also etwa eines Personalausweises oder Reisepasses. Doch nach dem digitalen Check-in auf der Anbieterwebsite fand der CCCler laut Darstellung des Clubs auch noch ein JSON-Objekt „mit Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ausweisdaten. Wir konnten weder nachvollziehen – noch verstehen – welchem Zweck dieses JSON-Objekt dienen sollte.“ Auch hier war laut Darstellung des Chaos Computer Clubs der Zugriff auf die Identitätsdaten Dritter möglich.

Der CCC informierte daraufhin den Betreiber sowie die zuständige Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde. Laut Zeit Online informierte auch der Betreiber die Berliner Datenschutzbeauftragte von der Datenlücke. Laut Berliner Landesdatenschutzbeauftragter erfolgte die Meldung durch den CCC am 5. Juni und durch das Unternehmen am 6. Juni. Unklar ist, ob alle Betroffenen durch Numa bereits informiert wurden – Zeit Online berichtet, dass der Schritt bereits erfolgt sei, laut Berliner Datenschutzaufsicht soll dies im Laufe dieser Woche passieren.

Zwar scheint die Reaktion des Unternehmens schnell erfolgt zu sein. CCC-Sprecher Matthias Marx sieht aber ein grundsätzlicheres Problem: „Das beste Datenleck ist eins, das nicht entstehen kann, weil die Daten nie erhoben wurden. Die Ausweisdaten hätten schlicht nie verarbeitet werden dürfen.“

Seit Anfang des Jahres erfolgt eine Speicherung von Ausweisdaten bei deutschen Hotelgästen im Inland ohne eigene gesetzliche Grundlage und kann damit ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sein. Nachdem die Regelungen für deutsche Staatsbürger aus dem Bundesmeldegesetz zu Jahresbeginn gestrichen wurden, fordert der Chaos Computer Club nun auch für Nichtdeutsche die Aufhebung der Regelung zu Identitätsnachweis und Aufbewahrung im Beherbergungsgewerbe.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der sich die Überwachungspläne bei uns stapelten


Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in Berlin ist zwar die Ferienzeit angebrochen. Sommerliche Ruhe will aber nicht so recht einkehren. Denn auf unseren Schreibtischen stapeln sich die neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung. Und die haben’s in sich.

Beispiele gefällig?

  • Staatstrojaner: Künftig soll die Bundespolizei zur „Gefahrenabwehr“ Personen präventiv hacken und überwachen dürfen, auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
  • Biometrische Überwachung: Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Personen anhand biometrischer Daten im Internet suchen dürfen. Auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes können sie dann nutzen.
  • Palantir: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das riecht gewaltig nach Palantir – was das Innenministerium in dieser Woche bestätigt hat.

Auch in vielen Bundesländern wird über Palantir diskutiert. In Baden-Württemberg sind die Grünen soeben umgekippt. Keine gewagte Prognose: Andere werden ihre Vorsätze auch noch über Bord werfen.

Die gute Nachricht: In allen drei Bundesländern, die Palantir einsetzen – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen -, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze anhängig. Und auch die Überwachungspläne der Bundesregierung verstoßen ziemlich sicher gegen Grundgesetz und EU-Recht. Wir bleiben dran.

Habt ein erholsames Wochenende!

Daniel


2025-07-14
1074.12
88


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 



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Datenschutz & Sicherheit

Bauarbeiten und wie das Bargeld auf Reisen geht


Drei Menschen machen ein Selfie am Tisch
Martin, Sebastian und Chris im Studio. CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org


Diese Recherche hat für enorm viel Aufsehen gesorgt: Über Monate hinweg hat sich Martin damit beschäftigt, wie Polizeibehörden, Banken und Unternehmen unser Bargeld verfolgen und was sie über die Geldströme wissen. Die Ergebnisse überraschten auch uns, denn sie räumen mit gängigen Vorstellungen über das vermeintlich anonyme Zahlungsmittel auf. Die Aufregung um diese Recherche rührt vielleicht auch daher, dass Behörden nicht gerne darüber sprechen, wie sie Bargeld tracken. Martin selbst spricht von einer der zähsten Recherchen seines Arbeitslebens.

Außerdem erfahrt ihr, wie wir solche Beiträge auf Sendung-mit-der-Maus-Niveau bringen und warum man aus technischen Gründen besser Münzen als Scheine rauben sollte. Wir sprechen darüber, wie wir trotz schlechter Nachrichten zuversichtlich bleiben und warum wir weitere Wände im Büro einziehen. Viel Spaß beim Zuhören!

Und falls wir es in dieser Podcast-Folge noch nicht oft genug erwähnt haben sollten: Wir freuen uns über Feedback, zum Beispiel per Mail an podcast@netzpolitik.org oder in den Ergänzungen auf unserer Website.


In dieser Folge: Martin Schwarzbeck, Sebastian Meineck und Chris Köver.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.

Links und Infos

Blattkritik

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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.

Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.

Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.

Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.

Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):


(des)



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