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ChatGPT boomt mit 2,5 Milliarden Prompts am Tag


2,5 Milliarden Prompts – jeden Tag: ChatGPT übernimmt längst Aufgaben, die früher Google gehörten. Und ein OpenAI-eigener Browser ist auch in der Pipeline.

Früher hieß es: „Ich google das mal kurz.“ Heute tippen Millionen Menschen ihre Fragen direkt in ChatGPT – und das im Sekundentakt. Laut aktuellen Axios-Daten senden User täglich über 2,5 Milliarden Prompts an den KI-Chatbot. OpenAI bestätigte die Zahl jüngst. Und sie ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die digitale Informationssuche gerade neu erfindet.

Was früher ein Spielzeug für Tech-Nerds war, ist heute fester Bestandteil in Redaktionen, Marketing-Abteilungen, Agenturen oder Customer Support Teams. ChatGPT ist Ideengeber:in, Korrekturleser:in, Workbuddy und inzwischen auch Teil ganzer Workflows. Und OpenAI entwickelt genau das weiter. Mit dem neuen ChatGPT Agent lassen sich komplexe Aufgaben direkt im Chat ausführen. Dateien analysieren, Content umformatieren, Tabellen berechnen – ganz ohne externe Tools. Mehr dazu liest du im verlinkten Artikel.


OpenAIs neuer ChatGPT Agent übernimmt jetzt deine To-dos

Illustration zeigt ChatGPT Agent beim Verbinden mit Gmail, um E-Mails zu prüfen und den Posteingang zusammenzufassen.
© OpenAI via Canva

ChatGPT wächst schneller und macht Google immer mehr Druck

Die Zahlen stammen aus internen OpenAI-Daten, die dem US-Publisher Axios vorliegen und von Unternehmenssprecher Rob Friedlander gegenüber The Verge bestätigt wurden. Hochgerechnet auf das Jahr bedeutet das: Rund 912 Milliarden Prompts werden jährlich an ChatGPT gesendet. Rund 330 Millionen davon stammen allein aus den USA.

Noch Ende 2024 lag die wöchentliche Nutzer:innenzahl laut OpenAI bei etwa 300 Millionen. Drei Monate später waren es schon über 500 Millionen – ein Zuwachs von über 60 Prozent in kürzester Zeit. Damit positioniert sich ChatGPT zunehmend als feste Größe im digitalen Alltag, auch wenn der Abstand zu Google in absoluten Zahlen weiterhin groß ist. Zum Vergleich: Google verarbeitet jährlich rund fünf Billionen Suchanfragen und liegt damit im Suchvolumen noch deutlich vorn. Doch ChatGPT wächst rasant und wird für immer mehr Nutzer:innen zur ersten Anlaufstelle bei Fragen, Ideen oder Aufgaben. Die Dynamik spricht für sich: Der Abstand schrumpft, und der Innovationsdruck auf klassische Suchmaschinen steigt spürbar.

Die große Browser-Frage: Wer sucht in Zukunft wie?

Die wachsende Zahl an Prompts zeigt nicht nur das Nutzungspotenzial von KI – sie verschiebt auch die grundlegende Frage, wo und wie wir im Netz nach Informationen suchen. Während Google die eigenen KI-gestützten Search Generative Experience (SGE) noch testet, könnte OpenAI bald einen Schritt voraus sein.

Vor wenigen Tagen berichtete Reuters, dass OpenAI in den kommenden Wochen einen eigenen Browser veröffentlichen will. Dieser basiert auf Chromium und soll ChatGPT nicht nur integrieren, sondern zu einem zentralen Interface fürs Surfen machen. Klassische Browser-Funktionen wie Navigation, Add-ons und Tabs werden dabei mit KI-gestützten Tools kombiniert, etwa automatischen Zusammenfassungen, Formularausfüllung oder smarten Aktionen über den Operator Agents. Das Ziel: Nutzer:innen bleiben im Gespräch mit der KI, ohne ständig zwischen Tabs oder Websites wechseln zu müssen. Damit positioniert sich OpenAI deutlich als Konkurrenz-Player von Chrome, Safari und Edge. Was das für die Browser-Landschaft bedeutet und wie konkret die Konkurrenz zwischen OpenAI und Google bereits geworden ist, analysieren wir ausführlich im Artikel.


Browser Wars:
OpenAI legt sich mit Google und Perplexity an

OpenAI Office in München
OpenAI Office in München, © OpenAI via Canva

Die Suche der Zukunft ist kein Suchfeld mehr

Was mit einem Chatbot begann, entwickelt sich zum zentralen Hub fürs Netz. 2,5 Milliarden Prompts pro Tag sind kein Hype. Sie sind ein Kulturwandel. ChatGPT ist längst mehr als eine Alternative zur Suchmaschine. Es ist ein Ort, an dem Informationen nicht nur gefunden, sondern direkt gefiltert, eingeordnet und weiterverwendet werden. Noch ist unklar, wer die Suche der Zukunft dominieren wird, doch der Wettbewerb ist eröffnet.





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Top-Personalie: Marketing Director Klaus Schmäing verlässt Fritz-Kola


Klaus Schmäing hört bei Fritz-Kola auf

Das ging nicht lange gut. Nach noch nicht einmal einem Jahr scheidet Klaus Schmäing als Marketing Director bei Fritz-Kola schon wieder aus. Offiziell ist wie oft in solchen Fällen von unterschiedlichen Auffassungen über die strategische Ausrichtung die Rede. Das scheint sogar irgendwie zu stimmen, ist aber wohl deutlich untertrieben.

Tatsächlich muss es wohl ziemlich gerummst haben. Anders ist der plötzliche Abgang nach noch nicht einmal zehn Monaten kaum zu erklären

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Social-Media-Kult um WirkaufendeinAuto.de: Warum Ralf Schumacher der neue Herr Kaiser der deutschen Werbung ist


Ralf Schumacher wirbt seit 2024 für WirkaufendeinAuto.de – mittlerweile haben die wenig kreativen Spots Kultfaktor erreicht

Es ist offiziell: Ralf Schumacher hat die Nachfolge von Herrn Kaiser als Werbeikone angetreten. Kaum eine Kampagne wird in Social Media so oft persifliert wie Schumachers Auftritt für WirkaufendeinAuto.de. Jetzt springt auch ein Berliner Getränkehersteller auf den Trend auf.

Egal ob im Fernsehen, auf Youtube oder in Social Media: Ralf Schumacher gehört derzeit zu den Werbegesichtern Deutschlands, denen man nicht entko

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Rechtsstreit: Urteil zur Lidl-App erst im September


Verbraucherschützern sind die Bedingungen hinter der Lidl-Plus-App nicht transparent genug.

In der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Lidl-Plus-App ist zunächst nicht mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen: Das verhandelnde Gericht stellt ein Urteil für Ende September in Aussicht – und auch damit dürfte das letzte Wort nicht gesprochen sein.

Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die Lidl Plus-App dürfte sich noch länger hinziehen. Zwar kündigte das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag eine Entscheidung für den 23. September an. Der Verbrauchersenat machte aber zugleich deutlich, dass er in dem Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage sieht – und deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulassen wird. Ein Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Lidl zeichnete sich nicht ab.
Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden die Lidl Plus-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren. Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Ihrer Ansicht nach weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App, noch in den zugehörigen Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen.

Kammer: Komplizierte Rechtslage

Der Vorsitzende Richter, Oliver Mosthaf, sagte: „Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist“. Die Frage liege offen auf dem Tisch. Man müsse nun entscheiden, ob man einen Gesamtpreis angeben müsse, auch wenn dieser nicht in Geld bestehe. „Und ob man in zweiter Linie sagen darf, etwas sei kostenlos, wenn es unstreitig kein Geld kostet, aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.“

Es handle sich ganz zweifellos um eine grundsätzliche Frage, sagte Mosthaf. Er deutete an, dass der BGH auch den Europäischen Gerichtshof anrufen könnte, da es unter anderem um die Auslegung einer EU-Richtlinie geht.

Nach Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich um ein Pilotverfahren. Bislang sei nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Nutzerdaten als Gegenleistung vorsehen.

Lidl äußerte sich nicht zu dem laufenden Verfahren. Der Discounter mit Sitz bei Heilbronn eckte schon in der Vergangenheit an, zum Beispiel mit der Werbung für exklusive App-Rabatte. In einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte sich das Unternehmen im April verpflichtet, in seiner gedruckten Werbung immer den Preis anzugeben, der für alle Kundinnen und Kunden gilt – und nicht nur den für App-Nutzer. dpaDieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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