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Künstliche Intelligenz

ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung


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In einem Beschluss vom 15. Dezember hat das Verwaltungsgericht Hamburg klargestellt, dass der Einsatz von KI-Instrumenten wie ChatGPT, Gemini oder Claude bei unbenannten Hausarbeiten und Leistungsnachweisen als Täuschungsversuch gewertet werden kann (Az.: 2 E 8786/25). Die Richter wiesen damit den Eilantrag eines Neuntklässlers ab, der gegen die Bewertung eines Lesetagebuchs mit der Note 6 geklagt hatte.

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In dem Fall sollte der Schüler eines Hamburger Gymnasiums im Fach Englisch eine Zusammenfassung eines im Englischunterricht gelesenen Buchs verfassen. Die Aufgabe durfte teils zu Hause erfüllt werden. Nach der Abgabe fiel der Fachlehrerin aber eine Diskrepanz auf: Während das Lesetagebuch eine außergewöhnlich gute Grammatik und Ausdrucksweise aufwies, lieferte der Schüler in einer unter Aufsicht geschriebenen Klassenarbeit zum selben Thema nur eine ausreichende Leistung ab.

Auf Nachfrage räumte der Betroffene dem Beschluss zufolge ein, ChatGPT zum Erstellen des „Reading Log“ genutzt zu haben. Die Schule bewertete die Arbeit daraufhin als Täuschungsversuch mit „ungenügend“. Der Vater des Jungen wehrte sich gerichtlich dagegen. Er brachte etwa vor, dass es keine klaren, schriftlich fixierten Regeln zur KI-Nutzung an der Lehranstalt gegeben habe.

Das Verwaltungsgericht folgte dem aber nicht. Die 2. Kammer unterstreicht, dass für schulische Leistungen grundsätzlich das Gebot der Eigenständigkeit gelte. Wer ein Hilfsmittel nutze, das diese Vorgabe maßgeblich beeinflusse, müsse sich dies vorab genehmigen lassen. Da ChatGPT zentrale Prüfungsaspekte wie Satzbau, Wortwahl und Grammatik übernehme, sei der Einsatz mit der Hilfe eines Dritten oder dem Abschreiben vergleichbar.

Die Richter stellten zugleich klar, dass ein Täuschungsversuch auch dann vorliegt, wenn kein explizites KI-Verbot ausgesprochen wurde. Die Anweisung, die Aufgabe mit eigenen Worten zu bearbeiten („use your own words“), reiche aus, um die Verwendung generativer KI auszuschließen. Für eine bewusste Täuschungshandlung genüge zudem der „bedingte Vorsatz“. Der Schüler musste es also lediglich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass sein Handeln unzulässig war.

Die Kammer hebt hervor: „In der achten Klasse darf zudem davon ausgegangen werden, dass auch vehement vorgetragene Auffassungen der Eltern – hier zur angeblich ‚rechtskonformen‘ Nutzung künstlicher Intelligenz in schulischen Prüfungen – kritisch hinterfragt und nicht ohne Rückfrage bei den Lehrkräften oder anderer Quellen für richtig gehalten werden.“

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Der Beschluss dürfte weitreichende Folgen für Schulen und Universitäten haben. Lehrkräfte, die bei auffälligen Leistungssteigerungen die Zuhilfenahme eines KI-Systems wittern und einschreiten, können sich damit weitgehend auf der sicheren Seite fühlen. Die Beweislast liegt zwar bei der Schule. Ein Geständnis nach Konfrontation mit einem begründeten Verdacht stellt aber eine ausreichende Grundlage für Sanktionen dar. Schüler und Eltern sollten sich bewusst machen, dass im Zweifel jede Form der KI-Unterstützung anzeige- und genehmigungspflichtig ist, sofern es um einen Teil der bewerteten Leistung geht. Das gilt etwa auch, wenn ein KI-System „bloß“ Formulierungen verbessern helfen soll.


(nen)



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Google Chrome kommt für ARM64-Linux


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Google will Linux im zweiten Quartal 2026 eine native Version von Chrome für ARM64-Linux-Geräte veröffentlichen. Damit schließt der Konzern eine Lücke, die Nutzer der Plattform seit Jahren bemängeln: Zwar war der quelloffene Chromium-Browser längst für ARM64-Linux verfügbar, doch die proprietären Google-Funktionen fehlten bislang.

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Laut dem Chromium-Blog markiert der Launch „einen wichtigen Meilenstein in unserem Engagement für die Linux-Community und das ARM-Ökosystem“. Chrome für ARM64-Linux soll sämtliche Google-spezifischen Funktionen mitbringen, die Chromium fehlen: Konto-Synchronisierung für Lesezeichen, Verlauf und Tabs, direkter Zugang zum Chrome Web Store ohne Umweg über Entwicklereinstellungen, integrierte Webseiten-Übersetzung sowie Google Pay mit Autofill. Hinzu kommen Sicherheitsfunktionen wie Enhanced Protection in Safe Browsing, die mithilfe von KI vor Phishing und Malware schützen sollen, sowie der Google Password Manager mit Breach-Monitoring.

Google hatte Chrome bereits 2020 nativ für ARM-basierte Macs und 2024 für ARM-Windows bereitgestellt. Linux war die letzte große Plattform ohne native ARM64-Unterstützung. Die Installation soll über chrome.com/download möglich sein.

Wer bereits jetzt einen vollwertigen Browser auf ARM64-Linux nutzen möchte, kann Firefox nutzen: Mozilla bietet seinen Open-Source-Browser seit 2025 mit nativen ARM64-Linux-Builds an. Microsoft Edge hingegen unterstützt ARM64-Linux nach wie vor nicht offiziell; für Linux gibt es lediglich x86_64-Builds.


(fo)



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Tinder jetzt auch mit Events, live und mit KI


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Offline neue Kontakte knüpfen – das ist der neue Plan von Tinder. Der Online-Dating-Dienst bietet eine ganze Reihe neuer Funktionen an. Das klassische Modell des Swipens auf dem Sofa scheint langsam abgelöst zu werden. Zuletzt hatten das auch die Nutzerzahlen bestätigt. Online-Dating ist zumindest bei jüngeren Leuten nicht mehr so beliebt wie früher.

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Die Events sollen allerdings zunächst in Los Angeles getestet werden. Es geht dabei nicht um Events, die Tinder veranstaltet, sondern darum, Matches bei Events zu finden. Die App bekommt eine Discovery-Funktion, in der Veranstaltungen auftauchen. Man kann dann selbst angeben, vor Ort sein zu werden. Tinder schreibt in der Ankündigung, es könne sich sowohl um Quizabende als auch Töpferkurse handeln.

Offenbar auch außerhalb der USA soll es ein neues Video-Speed-Dating geben. Das sind Live-Video-Chat-Events, bei denen man also in Echtzeit Leute kennenlernen kann. Erste Veranstaltungen sind für das Frühjahr geplant. Drei Minuten haben Teilnehmer, sich kennenzulernen und zu entscheiden, ob es ein Match ist. Dann lässt sich die Gesprächszeit verlängern.

Und weil die Welt nicht ohne KI auskommt, setzt freilich auch Tinder auf diese Hilfe. KI soll passendere Matches vorschlagen. Chemistry nennt sich die Funktion, die zunächst in Neuseeland und Australien getestet wurde und nun in die USA und nach Kanada kommt. Warum die EU weiterhin außen vor bleibt, ist unklar.

Die Match Group, die hinter Tinder und auch der Dating-App Hinge steckt, hat eine Kooperation mit OpenAI. Entsprechend dürften GPT-Modelle für die KI-Funktionen genutzt werden. Um welche Version es sich genau handelt, ist allerdings ebenfalls nicht bekannt.

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Um Chemistry zu nutzen, kann man Tinder – oder eben OpenAI – Zugriff auf die eigene Fotobibliothek geben. Daraus leitet die KI dann „Insights“ ab, die auf die Persönlichkeit schließen. Der Learning-Mode soll in Echtzeit lernen, bei welchen Typen man einen grünen Daumen gibt und entsprechend eher weitere Personen vorschlagen, die dazu passen.

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Zur Sicherheit und als Identitätsnachweis muss jeder Nutzer und jede Nutzerin künftig eine Selfie-Prüfung durchlaufen – die wird nun global eingeführt.

KI überprüft zudem bereits das Geschriebene. Bei potenziell verletzender Sprache fragt Tinder nach, ob man das wirklich abschicken möchte. Wer eine erhaltene Nachricht unangemessen findet, kann dies direkt melden. Möglicherweise respektlose Inhalte werden verpixelt.

Zu den bereits vorhandenen Modi, College-Mode und Double-Date-Mode, führt Tinder einen Music-Mode ein. Dahinter verbirgt sich, dass man sein Konto mit dem von Spotify verbinden kann und ein Gegenüber den eigenen Musikgeschmack entdecken kann. Außerdem gibt es künftig einen Astrology-Mode – dabei geht es, na klar, um passende Sternzeichen. Nicht, dass einem Krebs noch ein Widder vorgeschlagen wird.


(emw)



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DFA: Nächstes EU-Gesetzeswerk vor dem Kippen?


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In den kommenden Monaten sollte er eigentlich vorgestellt werden: ein Vorschlag der EU-Kommission für besseren Verbraucherschutz. Doch seit Monaten wird daran gezweifelt, ob es den „Digital Fairness Act“ (DFA) so wirklich braucht. Mit einem offenen Brief fordern 115 Wissenschaftler und 85 Organisationen von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten nun ein klares Bekenntnis zu einem starken Digital Fairness Act. Zu den Unterzeichnern gehören neben den Verbraucherschutzorganisationen auch der Chaos Computer Club (CCC), LobbyControl, Save the Children und die Deutsche Umwelthilfe.

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Die Unterzeichner fordern in ihrem Brief, der heise online vorliegt, unter anderem „verbindliche Vorschriften für Dark Patterns, süchtig machendes Design, unlautere Personalisierung, Influencer-Marketing und unlautere Praktiken in Videospielen“. Wesentlicher Bestandteil des DFA dürften vor allem verbraucherrechtliche Regelungen werden, also konkrete Regelungen zum Verbrauchervertragsrecht und zu unlauteren Werbemethoden, aber auch zur Zusammenarbeit der zuständigen Stellen über die Einzelstaatsgrenzen hinaus.

Die Europäische Union strebt einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt an, bei dem Unternehmen und Verbraucher möglichst keinen mitgliedstaatsspezifischen Vorschriften, sondern einem EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen unterliegen sollen. Innerhalb der EU-Kommission und auf Seiten der IT-Wirtschaft wurden bereits mehrfach Umfang und Notwendigkeit des Digital Fairness Act diskutiert.

Die für Deutschland im Rat der Mitgliedstaaten zuständige Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich vor einem Monat noch klar für einen starken DFA ausgesprochen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag sind zumindest weite Teile des Vorhabens als wünschenswert benannt.

Allerdings wird derzeit in Brüssel im Zuge von Deregulierungsvorhaben wie dem Digital-Omnibus über eine weitere Vereinheitlichung und Verschlankung der EU-Gesetzgebung verhandelt. Bei dieser könnten auch Teile des geplanten DFA bereits vorweggenommen, und andere Teile wie die Influencer-Vorgaben könnten im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) adressiert werden.


(afl)



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