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Chatkontrolle: EU-Parlament kann Übergangsregelung bis 2028 nicht stoppen
Das Europäische Parlament hat heute mit seiner Zustimmung den Weg für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur freiwilligen Chatkontrolle bis 2028 freigemacht. Zwar sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten gegen das Vorhaben aus, die für eine Ablehnung erforderliche absolute Mehrheit wurde jedoch verfehlt.
Große Mehrheit reicht nicht aus
Erst im März hatte das Europäische Parlament die Übergangsregelung für anlasslose Scans privater Kommunikation noch zweimal abgelehnt. Beim aktuellen Ablehnungsantrag stimmten zwar 314 Abgeordnete gegen die geplante Verlängerung, bei 276 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen wurde die notwendige absolute Mehrheit von 361 Stimmen jedoch deutlich verfehlt. Eine Ausnahme, die vor allem symbolischen Charakter hatte, betraf verschlüsselte Kommunikation. Hier votierten 322 Abgeordnete bei 255 Gegenstimmen dafür, entsprechende Prüfungen weiterhin auf von der Justiz bestätigte Verdachtsfälle zu beschränken. Auch in diesem Fall wurde die erforderliche absolute Mehrheit jedoch nicht erreicht.
Anlasslose Prüfung bei US-Anbieter kommt zurück
Mit der nun getroffenen Entscheidung dürfen bestimmte US-Anbieter privater Kommunikationsdienste unverschlüsselte private Nachrichten erneut freiwillig und ohne richterliche Anordnung auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder durchsuchen. Betroffen sind Direktnachrichten über Instagram, Discord, Snapchat, Skype und Microsofts Xbox sowie E-Mails über Googles Gmail und Apples iCloud. Gleiches gilt für öffentliche Beiträge in sozialen Netzwerken sowie Dateien in Cloud-Speichern. Anbieter, die ihre Kommunikation verschlüsseln, bleiben weiterhin von den Vorgaben ausgenommen. Europäische Anbieter von Messenger- und E-Mail-Diensten haben sich bislang hingegen nicht an der freiwilligen Chatkontrolle beteiligt.
Dr. Patrick Breyer, ehemaliger Europaabgeordneter und Bürgerrechtler, bewertet das Zustandekommen der Entscheidung als demokratisch problematisch, da sich die Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten eindeutig gegen die Verordnung ausgesprochen habe. „Dass die Chatkontrolle gegen den Willen der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten kommt, ist eine Farce und beschädigt die Demokratie“, so Breyer in einer Pressemitteilung. Aus seiner Sicht seien die eigentlichen Verlierer des Verfahrens die Kinder, da er eine dauerhafte Kinderschutz-Verordnung weiterhin als gefährdet ansieht und diese durch das Vorhaben auch weiter hinausgezögert werde.
Abstimmung zeigt dennoch, dass es für die Chatkontrolle keine Mehrheit gibt
Der aktuellen Abstimmung kann Breyer dennoch etwas Positives abgewinnen. Das heutige Votum im EU-Parlament habe für ihn deutlich gemacht, dass der Widerstand mittlerweile so groß sei, dass eine Mehrheit für eine dauerhafte anlasslose Prüfung in den bevorstehenden Verhandlungen aus seiner Sicht völlig illusorisch erscheine. Die politische Auseinandersetzung um eine dauerhafte Chatkontrolle beginne für ihn damit erst richtig. Kinder mit anlassloser Massenüberwachung schützen zu wollen, sei aus seiner Sicht „als würde man verzweifelt den Boden aufwischen, während der Wasserhahn einfach weiterläuft“. Seit inzwischen fünf Jahren werde das in seinen Augen gescheiterte System als Alibi genutzt, „um echte Maßnahmen aufzuschieben und die Polizei mit Fehlalarmen zu überlasten“.
Zu viele Gründe sprechen dagegen
Dass die Chatkontrolle der falsche Weg zu einem besseren Schutz von Kindern ist, haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Organisationen deutlich gemacht. So hatte der Deutsche Kinderschutzbund entsprechende Maßnahmen bereits im Februar 2023 in einer Stellungnahme (PDF) strikt abgelehnt.
Auch Breyer führt eine Reihe von Argumenten an, die aus seiner Sicht gegen eine Verbesserung des Kindeswohls durch stärkere Überwachung sprechen. So sollen laut Zahlen der EU-Kommission (PDF) im Jahr 2024 lediglich 36 Prozent der Verdachtsmeldungen aus Massen-Scans stammen, zudem lasse sich laut dieser nicht belegen, dass die anlasslose Überwachung zur mehr aufgeklärten Misshandlungsfällen führe.
Nach Angaben des BKA (PDF) seien zudem 48 Prozent aller erhaltenen Meldungen von vornherein nicht strafrechtlich relevant gewesen, was wiederum unnötig Ressourcen bindet, die an anderen Stellen um so dringlicher benötigt würden. Darüber hinaus soll es sich bei 99 Prozent der vom Meta-Konzern gemeldeten Nachrichten um „bereits bekanntes Material“ handeln, „mit dem sich in aller Regel kein laufender Missbrauch stoppen lässt“.
Breyer betont zudem, dass Opfer sexualisierter Gewalt auf vertrauliche Kommunikation angewiesen seien und ohne diese ihre Stimme verlieren würden.
Im Herbst soll es weitergehen
Die Übergangsregelung gilt nach der Zustimmung des EU-Rates bis 2028 oder bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften EU-Verordnung. Über diese sogenannte Chatkontrolle 2.0 soll ab September weiter verhandelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob private Kommunikation künftig anlasslos oder ausschließlich bei konkretem Verdacht durchsucht werden darf.