Künstliche Intelligenz

Chatkontrolle: EU-Rat trickst Parlament vor Pause aus


Der Streit über das digitale Briefgeheimnis in der EU erreicht kurz vor der Sommerpause eine neue Eskalationsstufe. Nachdem die Verhandlungen über die Chatkontrolle 2.0 – also das verpflichtende, verdachtsunabhängige Scannen verschlüsselter Kommunikation – wegen des anhaltenden Widerstands im EU-Parlament ins Stocken geraten sind, prescht der Ministerrat nun mit einem juristischen Manöver vor.

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Die Mitgliedstaaten wollen die am 3. April ausgelaufene Übergangsregelung zur freiwilligen Überwachung von Nachrichten durch Technologiekonzerne im Eilverfahren reaktivieren. Einen entsprechenden Standpunkt für eine „neue“ Verordnung hat der Rat am Donnerstag im schriftlichen Umlaufverfahren angenommen, um eine drohende Rechtslücke zu schließen und den Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen.

Anlass für den Trick: Seit Ende 2020 fallen internetbasierte, nummernunabhängige Kommunikationsdienste wie Messenger-Apps, Webmail und VoIP-Telefonie unter die strengen Vorgaben der europäischen E-Privacy-Richtlinie. Diese schützt das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und verbietet das unbefugte Abfangen oder Auswerten von Inhalten und Verkehrsdaten. Um Technologieanbietern dennoch zu erlauben, private Chats auf freiwilliger Basis mithilfe von KI und Hash-Abgleichen nach bekanntem Missbrauchsmaterial oder Mustern von Cybergrooming zu durchsuchen, schufen die EU-Gesetzgeber 2021 eine temporäre Ausnahmeregelung. Diese als Chatkontrolle 1.0 bezeichnete Verordnung erlosch im Frühjahr, da sich Rat und Parlament nicht noch einmal auf eine Verlängerung einigen konnten.

Für den Rat ist das Auslaufen der Frist ein unhaltbarer Zustand. Die freiwilligen Aufdeckungsmaßnahmen der Anbieter seien ein unverzichtbares Instrument, um betroffene Kinder frühzeitig zu identifizieren, Opfer aus Missbrauchssituationen zu retten und die unkontrollierte Weiterverbreitung von illegalem Bild- und Videomaterial im Netz einzudämmen. Ferner leiste das Verfahren einen wichtigen Beitrag zur Strafverfolgung im Internet, auch wenn die Meldungen trotz der ausgelaufenen Norm weiter fließen. Eine Fragmentierung durch nationale Alleingänge soll durch die Neuregelung verhindert werden.

Kritiker sehen in dem gewählten Verfahren dagegen den Versuch, demokratische Kontrollinstanzen zu umgehen und das Parlament zu überrumpeln. Da eine bereits abgelaufene Verordnung rein formal nicht mehr einfach verlängert werden kann, greifen die EU-Regierungen zu einem Kniff: Statt einer Fristverlängerung legten sie einen inhaltlich weitgehend identischen, formal aber anderen Gesetzesentwurf auf den Tisch.

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Der Entwurf soll im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens bereits am Dienstag auf die Tagesordnung des Parlaments gedrückt werden – unmittelbar vor Beginn der Sommerpause. Sollte das Plenum dem beschleunigten Verfahren zustimmen, droht eine Abstimmung am letzten Sitzungstag vor den Ferien, an dem erfahrungsgemäß viele Abgeordnete bereits abgereist sind. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Verfahren schon in der 2. Lesung befindet. In diesem Stadium kann der Standpunkt des Rates nur noch gestoppt oder durch Änderungsanträge modifiziert werden, wenn eine absolute Mehrheit der Volksvertreter dagegen stimmt. Eine Hürde, die in der Praxis kurz vor der Sommerpause als kaum überwindbar gilt.

Obwohl der Rat betont, dass die Scans auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt blieben und keine allgemeine, unterschiedslose Überwachung erfolgen solle, bleibt der Eingriff in die Privatsphäre aller Nutzer groß. Die Verordnung sieht vor, dass die verarbeiteten Inhalts- und Verkehrsdaten erst spätestens zwölf Monate nach einer Aufdeckung unwiderruflich gelöscht werden müssen, sofern sich kein konkreter Verdacht erhärtet. Ein dauerhafter, langfristiger Rechtsrahmen zur Missbrauchsprävention rückt derweil in weite Ferne.

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