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Chatkontrolle: EU-Staaten halten weiter an anlassloser Überwachung fest


Die EU-Mitgliedstaaten wollen die bereits als gescheitert geltende Regelung zur freiwilligen Chatkontrolle erneut auf die politische Agenda setzen, gleichzeitig wächst im Europäischen Parlament der Widerstand. Nach der Sommerpause werden zudem die Verhandlungen über die langfristig geplante Chatkontrolle-Verordnung fortgesetzt.

Der Versuch, ein totes Pferd zu reiten

Nachdem sich im März 2026 überraschend bereits das EU-Parlament gegen die anlasslose Überwachung von Messenger-Nachrichten ausgesprochen hatte und anschließend auch die Trilog-Verhandlungen ohne Ergebnis geblieben waren, galt die Chatkontrolle trotz eines laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“, mit dem eine neue Abstimmung erzwungen werden sollte, im Grunde als gescheitert.

Nun wollen mehrere Regierungen von EU-Mitgliedstaaten die bereits als erledigt betrachtete gesetzliche Grundlage für die freiwillige Chatkontrolle erneut auf den Weg bringen und eine Übergangsregelung schaffen. Diese soll es Anbietern von Kommunikationsdiensten weiterhin ermöglichen, Nachrichten und Dateien freiwillig auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie entsprechende Verdachtsmomente zu durchsuchen und Funde an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Darüber berichtet Netzpolitik.org unter Berufung auf veröffentlichte Verhandlungsdokumente.

Der erneute Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Verhandlungen über die dauerhaft geplante Chatkontrolle-Verordnung trotz zahlreicher Kompromissvorschläge weiterhin festgefahren sind. Für die langfristige Regelung konnte bislang keine Mehrheit gefunden werden. Sie steht seit geraumer Zeit in der Kritik, weil sie weitreichende Eingriffe in die private digitale Kommunikation ermöglichen könnte.

Keine Annäherung in Sicht

Die Positionen der beteiligten Institutionen liegen dabei weiterhin weit auseinander. Während die EU-Kommission Hosting-Dienste und Kommunikationsplattformen verpflichten möchte, die Inhalte sämtlicher Nutzer auf Hinweise zu Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen, spricht sich das Europäische Parlament lediglich für gezielte Durchsuchungen verdächtiger Nutzer aus und lehnt eine allgemeine Überwachung sämtlicher Kommunikationsinhalte weiterhin ab. Die Mitgliedstaaten bevorzugen dagegen bislang überwiegend freiwillige Scans durch die Anbieter und sprechen sich ebenfalls gegen eine generelle Verpflichtung aus. Damit steht die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben nach wie vor allein da.

An Vorschlägen der verschiedenen Ratspräsidentschaften mangelte es in den vergangenen Monaten dagegen nicht. Zuletzt stand ein Kompromiss zur Debatte, der freiwillige und verpflichtende Maßnahmen miteinander kombinieren sollte. Dabei könnten unterschiedliche Regelungen für öffentlich zugängliche und private Inhalte gelten, doch auch dieser Vorschlag fand keine Mehrheit. Zwar zeichnet sich eine gewisse Gesprächsbereitschaft innerhalb der verschiedenen Institutionen ab, gleichzeitig wird aber ebenso deutlich, dass für die meisten Beteiligten Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation nicht unter die Verordnung fallen darf. Eine anlasslose Massenüberwachung aller Nutzer wird daher weiterhin mehrheitlich abgelehnt.

Neue Regierung in Deutschland für Kontrollen

Im Gegensatz zur deutschen Vorgängerregierung, die das Vorhaben seinerzeit noch weitestgehend ablehnte, drängt die aktuelle Koalition auf eine schnelle Wiedereinführung der Kontrolle. So soll das Bundesinnenministerium die deutsche Delegation in Brüssel angewiesen haben, die Wiederherstellung der Rechtslage vor dem Auslaufen der Interimsverordnung mit höchster Priorität voranzutreiben, sofern diese freiwillige Maßnahmen ergänzt und nicht ersetzt. Auch innerhalb der EU-Kommission wird auf eine rasche Wiedereinführung gedrängt, da einzelne Unternehmen ihre freiwilligen Scans nach der Sommerpause einstellen könnten, falls keine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird.

Der Versuch der derzeitigen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, trotz der deutlichen Ablehnung in der Vergangenheit einen neuen Anlauf zur Verlängerung im Sinne der Befürworter der Chatkontrolle zu unternehmen, stieß erwartungsgemäß auf scharfe Kritik im Europäischen Parlament. Die zuständige Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) bezeichnete das Vorgehen der Mitgliedstaaten als „unlauteres Manöver“ und kündigte an, einer Verlängerung unter den vorgeschlagenen Bedingungen nicht zuzustimmen.

Im September soll es weitergehen

In dieser Legislaturperiode dürfte allerdings kaum noch mit einer Einigung zu rechnen sein, denn mit dem Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft von Zypern zu Irland verschiebt sich der weitere Zeitplan erneut. Mitte Juli sollen die technischen Verhandler noch einmal zusammentreffen, bevor die Sommerpause beginnt. Die nächsten Trilog-Verhandlungen sind für den 29. September 2026 angesetzt, vor dem Herbst ist damit nicht mit einer grundsätzlichen Einigung über die künftige Chatkontrolle in der Europäischen Union zu rechnen. Angesichts der weiterhin verhärteten Positionen ist die Wahrscheinlichkeit einer Einigung zudem als gering anzusehen.

Kinderschutz auch ohne anlasslose Kontrolle wirksam

Die ursprüngliche Regelung untersagte grundsätzlich die Überwachung elektronischer Kommunikation ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Zwischen 2021 und April galt jedoch eine zeitlich befristete Ausnahme, die freiwillige Scans durch Plattformbetreiber erlaubte. Netzpolitik.org berichtet zudem, dass das Auslaufen dieser Ausnahme bislang nicht zu einem Rückgang der Meldungen an Strafverfolgungsbehörden geführt habe. Mehrere große Technologieunternehmen setzen die freiwillige Erkennung von Missbrauchsinhalten weiterhin fort und berufen sich dabei auf andere datenschutzrechtliche Grundlagen. Damit erscheinen auch die Argumente der Befürworter der Regelung widerlegt, wonach ohne die Ausnahmeregelung deutlich weniger Fälle von Kindesmissbrauch entdeckt würden.

Wir danken Foren-Teilnehmer Flutefox für den Hinweis!



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